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Neue Niederflurbahnen für Frankfurt (Oder)
geschrieben von DasVerkehrswesen 
Die Straßenbahn Frankfurt (Oder) hatte 2015 dreizehn Niederflurstraßenbahnen ausgeschrieben, welche die Tatrabahnen vom Typ KT4D der Baujahre 1987 bis 1990 ersetzen sollen. Beworben haben sich zwei Anbieter, darunter der polnische Hersteller Solaris mit seinem 29,3 Meter langen und 2,3 Meter breiten Modell Tramino. Heute Nacht wird ein Solaris Tramino der Jenaer Straßenbahn in Frankfurt erwartet, der ab morgen Probefahrten im Frankfurter Netz absolvieren soll. Sollte einer der Foristen in den nächsten Tagen einen Einsatz des Tramino in Frankfurt im Bild festhalten können, wäre es sicher eine schöne Sache, uns an diesen Fotos teilhaben zu lassen :-) Bis zum 30. September gilt das Angebot der beiden Anbieter. Bis dahin müsste in Frankfurt die Entscheidung fallen, welches Modell beschafft werden soll. Am Sonnabend findet an der Haltestelle Europa-Universität ein Tag für die Fahrgäste statt, bei dem das Fahrzeug ausgestellt wird (pdf-Flyer).
Schade das es nicht zu einer Übergreifenden Bestellung kam zum beispiel für Schöneiche, Woltersdorf ...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2016 15:46 von Paul1405.
Zitat
Paul1405
Schade das es nicht zu einer Übergreifenden Bestellung kam zum beispiel für Schöneiche, Woltersdorf ...

In Woltersdorf fährt man sie dann auf Rollböcken spazieren?
Sorry daran habe ich nicht gedacht aber man kann die Bahnen da dementsprechend umbauen bzw. anpassen



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2016 16:50 von Paul1405.
Zitat
DasVerkehrswesen
Die Straßenbahn Frankfurt (Oder) hatte 2015 dreizehn Niederflurstraßenbahnen ausgeschrieben, welche die Tatrabahnen vom Typ KT4D der Baujahre 1987 bis 1990 ersetzen sollen. Beworben haben sich zwei Anbieter, darunter der polnische Hersteller Solaris mit seinem 29,3 Meter langen und 2,3 Meter breiten Modell Tramino. Heute Nacht wird ein Solaris Tramino der Jenaer Straßenbahn in Frankfurt erwartet, der ab morgen Probefahrten im Frankfurter Netz absolvieren soll. Sollte einer der Foristen in den nächsten Tagen einen Einsatz des Tramino in Frankfurt im Bild festhalten können, wäre es sicher eine schöne Sache, uns an diesen Fotos teilhaben zu lassen :-) Bis zum 30. September gilt das Angebot der beiden Anbieter. Bis dahin müsste in Frankfurt die Entscheidung fallen, welches Modell beschafft werden soll. Am Sonnabend findet an der Haltestelle Europa-Universität ein Tag für die Fahrgäste statt, bei dem das Fahrzeug ausgestellt wird (pdf-Flyer).

Sieht Schick aus.
Zitat
Paul1405
Schade das es nicht zu einer Übergreifenden Bestellung kam zum beispiel für Schöneiche, Woltersdorf ...

Dass die brandenburgischen Meterspurbetriebe neue Fahrzeuge gemeinsam ausschreiben und bestellen, wird seit 20 Jahren gefordert. Passiert ist diesbezüglich nie etwas. Genau jetzt braucht nur Frankfurt neue Fahrzeuge. Brandenburg an der Havel, Cottbus und Schöneiche haben Tatrabahnen mit Niederflurmittelteil. In Brandenburg (Havel) fahren außerdem echte Niederflurbahnen. Es gibt derzeit keinen zweiten Meterspurbetrieb im Umland, der wie Frankfurt 30-Meter-Einrichtungs-Wagen braucht.
Zitat
DasVerkehrswesen
Zitat
Paul1405
Schade das es nicht zu einer Übergreifenden Bestellung kam zum beispiel für Schöneiche, Woltersdorf ...

Dass die brandenburgischen Meterspurbetriebe neue Fahrzeuge gemeinsam ausschreiben und bestellen, wird seit 20 Jahren gefordert. Passiert ist diesbezüglich nie etwas. Genau jetzt braucht nur Frankfurt neue Fahrzeuge. Brandenburg an der Havel, Cottbus und Schöneiche haben Tatrabahnen mit Niederflurmittelteil. In Brandenburg (Havel) fahren außerdem echte Niederflurbahnen. Es gibt derzeit keinen zweiten Meterspurbetrieb im Umland, der wie Frankfurt 30-Meter-Einrichtungs-Wagen braucht.

Es gab mal Überlegungen, dass Brandenburg, Cottbus , Frankfurt (O.) und Schöneiche gemeinsam ausschreiben. Da sich das Land Brandenburg (soweit ich weiß) nicht an der Fahrzeugbeschaffung beteiligt, müssen es die Unternehmen irgendwie selbst stämmen. Dass dies nicht ohne ist, beweist ja allein in FFO die Tatsache, dass der ursprüngliche Beschaffungszeitraum für die 13 Wagen bereits gedehnt wurde, um die finanzielle Belastung geringer zu halten.
Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass Brandenburg, Cottbus und Schöneiche nicht auch Neufahrzeuge gebrauchen könnten:
Cottbus plant(e) parallel zum Langläuferprogramm die Beschaffung von Neufahrzeugen, da auch klar ist, dass man in vier bis zehn Jahren nicht das Geld hat, um den gesamten Wagenpark auf einmal zu ersetzen.
Brandenburg hat immerhin schon 5 von 10 KTNF6 seinem Langläuferprogramm unterzogen. Es fehlt aber am langfristigen Bekenntnis zur Straßenbahn.
Schöneiche hat nur 3 KTNF6 - das reicht für jede 2. Fahrt, die man durch den 3. Wagen garantieren kann. Die Heidelberger Wagen sind zwar für Pendelverkehre recht praktisch und haben sicher auch ihre Fans, aber zeitgemäß sind die mit ihren 50 bzw. 43 Betriebsjahren (Bj. 1966 bzw. 1973) auch nicht mehr.
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 10 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Edit: 100 %



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2016 20:30 von Flexist.
Zitat
Flexist
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 10 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Edit: 100 %

Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.
Es ist wirklich eine vergebene Chance, dass die Brandenburgischen Meterspurbetriebe keine gemeinsame Ausschreibung gestartet haben. Sie wären nicht nur in der Anschaffung billiger, auch Ersatzteile könnten gemeinsam beschafft und verwaltet werden, und bei größeren Veranstaltungen in einer Stadt wäre auch der Leih von Fahrern oder gar Bahnen einfacher.

Und natürlich hätte es anderswo auch Bedarf gegeben. Es geht ja nicht darum, den gesamten Fahrzeugpark in kurzer Zeit zu ersetzen, sondern nur die ältesten Fahrzeuge, um damit den Ersatz der älteren Bahnen über einen längeren Zeitraum einzuleiten. So ist zu befürchten, dass man die Investitionen vor allem immer weiter nach hinten schiebt und dann irgendwann vor viel größeren Investitionen in den Fahrzeugpark steht. Wenn dann noch größere Investitionen ins Gleisnetz anstehen, ist der Bestand des entsprechenden Straßenbahnbetriebs stark gefährdet.

Die Cottbuser Straßenbahn konnte vor gut 10 Jahren nur wegen starker Proteste aus der Bevölkerung gerettet werden. Sie war allerdings damals auch in recht gutem Zustand - überwiegend saniertes Netz, Niederflur auf allen Kursen. Ob dies auch erfolgreich ist, wenn plötzlich viel Geld für Fahrzeuge und Infrastruktur nötig wird, wage ich zu bezweifeln.

Wer Geld spart, zahlt eben meist doppelt und dreifach. In Berlin dürfen wir diese Lektion gerade als Folge der sarrazin'schen Sparpolitik lernen, die einen gigantischen Investitionsstau und eine praktisch nicht funktionierende Verwaltung hervorgebracht hat.

Nebenbei und OT: der am stärksten gefährdete von den ostdeutschen Betrieben ist aus meiner Sicht gar nicht in Brandenburg, sondern in Sachsen: Görlitz. Ausschließlich Hochflurfahrzeuge, vielerorts noch Gleisanlagen aus DDR-Zeiten, und dann auch noch eine Ausrichtung auf die besonders stark schrumpfenden Stadtteile. Und auch bei der Thüringerwaldbahn gibt es leider neuerdings Stimmen, die eine Einstellung fordern.
Zitat
Incentro
Zitat
Flexist
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 10 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Edit: 100 %

Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU ist. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan verabschiedet und die Ausnahmen dort konkret benennt und begründet.
Zitat
Arec
Zitat
Incentro
... , um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen ...

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU ist. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan verabschiedet und die Ausnahmen dort konkret benennt und begründet.

Da hast du natürlich recht. Aber ist die Vorgabe im PBefG nicht die Umsetzung der EU-Forderung in deutsches Recht oder ist das wirklich nur eine deutsche Regelung und es gibt im EU-Ausland keine vergleichbaren Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit bis zu einem festgelegten Zeitpunkt?
Zitat
Incentro
Zitat
Flexist
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 10 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Edit: 100 %

Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.

Niederfluranteil von 100 %, scheint sehr zweideutig zu sein.
Zitat
Arec
Zitat
Incentro
Zitat
Flexist
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 10 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.

Edit: 100 %

Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU ist. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan verabschiedet und die Ausnahmen dort konkret benennt und begründet.

Du hast den wichtigsten Fakt dabei vergessen: Es muss auch ein Zeitplan aufgestellt werden, um den Zustand zu ändern. Das Problem ist da nämlich nur sekundär das PBefG. Die Vorgabe fusst auf der sogennanten Gleichstellungskonvention, die die UN-Vollversammlung verabschiedet hat und die auch von Deutschland unterzeichnet wurde. Damit wird Barrierefreiheit einklagbar.

Das Lastenheft, mit dem Frankfurt ausgeschrieben hat, wurde gemeinsam von den Meterspurbetrieben entwickelt. Ziel war natürlich eine gemeinsame Ausschreibung, die einzig und allein an den mangelhaften finanziellen Möglichkeiten gescheitert ist. Das Land Brandenburg stellt sich dermaßen stur, dass sämtliche Versuche eine Fahrzeugförderung anzuschieben gescheitert sind. Zuletzt haben ALLE Brandenburger Straßenbahn- (und Obus)betriebe gemeinsam mit ihren Landkreisen einen entsprechenden Brandbrief ans Ministerium geschickt - unterzeichnet von den Geschäftsführern, Landräten und Bürgermeistern. Also eine wirklich ganz große Koalition. Wirkung: Null.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Incentro
Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.

Richtig, sonst wäre ja zum Beispiel der Einsatz von Doppeldeckerbussen nicht mehr möglich.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Arec
Zitat
Incentro
Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen?

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU

Wobei der jeweils nationale Gesetzgeber (hier der bundesdeutsche Bundestag) die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt, nachdem die jeweils nationalen Regierungen die EU-Vorgabe im Europäischen Rat, dem einzigen Beschlußorgan der EU, beschlossen haben.

Nachher wird dann allerdings eine anonyme, niemals konkret benannte EU-Bürokratie für das von den Regierungen untereinander Ausgehandelte verantwortlich gemacht. Und die jeweils nationale Presse macht sich dafür zum Resonanzboden. Qualitätspresse darf sich nicht von Tatsachen aus dem Konzept bringen lassen.

Solange Boris Johnson als Korrespondent des "Telegraph" in Brüssel tätig war, hat er das bis zum Erbrechen in die Zeitung gekippt. Als Haupt-Brexit-Agitator hat er dann das Handtuch geworfen, sobald seine Agitation eine Mehrheit gewonnen hatte. Feiglinge allesamt.


immer noch keine richtige sig
Zitat
Incentro
Zitat
Arec
Zitat
Incentro
... , um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen ...
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU ist. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan verabschiedet und die Ausnahmen dort konkret benennt und begründet.

Da hast du natürlich recht. Aber ist die Vorgabe im PBefG nicht die Umsetzung der EU-Forderung in deutsches Recht oder ist das wirklich nur eine deutsche Regelung und es gibt im EU-Ausland keine vergleichbaren Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit bis zu einem festgelegten Zeitpunkt?

Jedenfalls haben wir zu einem früheren Zeitpunkt in der alten Diskussion keine Regelung finden können, die über Eisenbahnfahrzeuge hinaus geht:
[www.bahninfo-forum.de]
[www.bahninfo-forum.de]

Zitat
Jay
Zitat
Arec
Zitat
Incentro
Zitat
Flexist
Das ist ja ganz nett, aber keines dieser Fahrzeuge ist 100 % Niederflur, da wird auch ein KTNF6 keine Zukunft haben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.
Ich weiß nicht woher du die Annahme hast, ein Fahrzeug müsse "100%" Niederflur bieten, um den künftigen EU-Vorgaben zu entsprechen? Das ist definitiv nicht der Fall. Jedes Fahrzeug muss einen barrierefeien Zugang bieten (also 100% des Fuhrparks), jedoch nicht jedes Fahrzeug zu 100%.
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir hier schon mal diskutiert, dass das eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers im PBefG und nicht der EU ist. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan verabschiedet und die Ausnahmen dort konkret benennt und begründet.
Du hast den wichtigsten Fakt dabei vergessen: Es muss auch ein Zeitplan aufgestellt werden, um den Zustand zu ändern. Das Problem ist da nämlich nur sekundär das PBefG. Die Vorgabe fusst auf der sogennanten Gleichstellungskonvention, die die UN-Vollversammlung verabschiedet hat und die auch von Deutschland unterzeichnet wurde. Damit wird Barrierefreiheit einklagbar.

Zur Bedeutung der Öffnungsklausel in Ausnahmefällen gibt es verschiedene Meinungen. Ob man das Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit in Ausnahmefällen damit grundsätzlich unterlassen kann, oder ob alternativ nur der Zeitpunkt verschoben werden kann, ist unklar.

Zwischenstaatliche Verträge entfalten jedenfalls nach derzeitiger Rechtsprechung im Regelfall keine unmittelbare Wirkung auf den Bürger. Einklagbar sind nur Regelungen, die durch Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes bestehen, beispielsweise wenn der Vertragstext eines völkerrechtlichen Vertrages durch den Gesetzgeber mit Gesetzesrang beschlossen wurde.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.09.2016 00:36 von Arec.
Zitat
Flexist
Niederfluranteil von 100 %, scheint sehr zweideutig zu sein.

Wie kommst du auf diesen Blödsinn? Wo ist Niederflur gefordert? Wie sollen Betriebe wie die Stuttgarter Straßenbahnen oder die Berliner U-Bahn das einhalten?

Merkste selbst, ja?
Also laut Drehscheibe ( wenn ich es richtig verstanden habe ) soll es doch zu einer Übergreifenden Bestellung kommen

>> Siehe hier <<
*abwink*

Der bei DSO diskutierte Zeitungsartikel stammt vom Dezember 2014.

Zitat

Um einen günstigeren Kaufpreis erzielen zu können, will die SVF mit den Verkehrsbetrieben in Brandenburg/Havel, Cottbus und Schöneiche-Rüdersdorf, eventuell auch in Görlitz, ein Konsortium bilden.

Dass man eine gemeinsame Bestellung seit 20 Jahren will, ist bekannt.

Der Jenaer Wagen ist übrigens heute Nacht in Frankfurt eingetroffen. Erste Probefahrten verlieren erfolgreich. Eventuell sollen schon morgen Fahrgäste mitfahren.
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