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Neue Niederflurbahnen für Frankfurt (Oder)
geschrieben von DasVerkehrswesen 
Schöneiche ist derzeit in den Verhandlungen mit der Bogestra sich NF6D zu beschaffen, da die KTNF6 ihre Lebensdauer bald erreicht haben.
Zitat
Paul1405
Schöneiche ist derzeit in den Verhandlungen mit der Bogestra sich NF6D zu beschaffen, da die KTNF6 ihre Lebensdauer bald erreicht haben.

Die KTNF6 sollen noch etwa 10 Jahre laufen - ggf. länger. Immerhin gibt es ja sogar die fixe Idee den 4. KTNF6 irgendwann einsatzfähig zu bekommen. Die GT6 hingegen müssten 2022 ersetzt werden, weil sie nicht barrierefrei sind. Neufahrzeuge in einer gemeinsamen Bestellung mit den anderen Meterspurbetrieben lautet nach wie vor das eigentliche Ziel.

--- Signatur ---
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Zitat
Jay
Die GT6 hingegen müssten 2022 ersetzt werden, weil sie nicht barrierefrei sind.
Das ist so sachlich falsch. Die Forderung ist eben nicht, dass alles bis 2022 barrierefrei sein soll, sondern dass die Betriebe bzw. die Länder und Kommunen bis dahin ein konkretes Konzept erarbeiten und vorlegen müssen, wie sie eine dauerhafte Barrierefreiheit, sowohl für die Haltestellen als auch für die Fahrzeuge, erreichen wollen. Darin sollen dann auch bereits Dinge wie Zeiträume und Finanzierung festgelegt sein. (Bzw. sollen sie begründen, warum sie nicht barrierefrei werden können/wollen, womit dann die Woltersdorfer Straßenbahn oder die Kirnitzschtalbahn gemeint sind, die ja tatsächlich eher touristischen Nutzen haben und wo man ja Zeit hat, wenn Oma die Stufen hochklettert.)

Das wird aber oft genug falsch verstanden - ging mir selbst am Anfang auch so, bis mich ein Bekannter darauf hinwies und mir die genaue Formulierung nochmal zeigte.
Zitat
182 004
Zitat
Jay
Die GT6 hingegen müssten 2022 ersetzt werden, weil sie nicht barrierefrei sind.
Das ist so sachlich falsch. Die Forderung ist eben nicht, dass alles bis 2022 barrierefrei sein soll, sondern dass die Betriebe bzw. die Länder und Kommunen bis dahin ein konkretes Konzept erarbeiten und vorlegen müssen, wie sie eine dauerhafte Barrierefreiheit, sowohl für die Haltestellen als auch für die Fahrzeuge, erreichen wollen. Darin sollen dann auch bereits Dinge wie Zeiträume und Finanzierung festgelegt sein. (Bzw. sollen sie begründen, warum sie nicht barrierefrei werden können/wollen, womit dann die Woltersdorfer Straßenbahn oder die Kirnitzschtalbahn gemeint sind, die ja tatsächlich eher touristischen Nutzen haben und wo man ja Zeit hat, wenn Oma die Stufen hochklettert.)

Das wird aber oft genug falsch verstanden - ging mir selbst am Anfang auch so, bis mich ein Bekannter darauf hinwies und mir die genaue Formulierung nochmal zeigte.

Dann nehmen wir doch einfach mal den Text:
Zitat
PBefG §8
(3) Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.

Die SRS fährt derzeit über eine Landes- und eine Kreisgrenze. Macht also drei Verwaltungseinheiten, die einen Nahverkehrsplan aufstellen und dort entsprechende Anmerkungen machen müssen, die explizit für die SRS gelten. Nach meiner Kenntnis ist das im Augenblick nirgendwo der Fall, insofern gilt derzeit 2022 als planerische Vorgabe, nach der sich der Betrieb richten muss.

Wie genau der Gesetzestext zu interpretieren ist, ist zudem nach wie vor umstritten und Urteile dazu gibt es logischerweise noch nicht. Das betrifft allerdings vor allem das Thema Haltestellen und weniger die Fahrzeuge. Mit den Haltestellen hat die SRS keine Probleme, die sind bereits alle barrierefrei, auch wenn das bei fehlendem anschließenden Gehweg nicht viel nutzt.

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Dennoch müssen die GT6 einmal ersetzt werden und da ist schon eher der richtige Schritt sich auf dem gebrauchtmarkt rechtzeitig umzuschauen.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Wagen 26 (KTNF6) der SRS hat seine Kilometer runter und steht jetzt auf dem Hof.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.02.2017 19:21 von Paul1405.
RBB-Beitrag vom 24.02.2017
[www.rbb-online.de]

Mit besten Grüßen

phönix
Woran liegt es, dass Brandenburg seit etwa 25 Jahren kein Geld für neue Straßenbahnen ausgibt, aber die anderen Bundesländern der ehemaligen DDR schon?
Zitat
Henning
Woran liegt es, dass Brandenburg seit etwa 25 Jahren kein Geld für neue Straßenbahnen ausgibt, aber die anderen Bundesländern der ehemaligen DDR schon?

Man will diese Kleinbetriebe nicht.

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Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Es sind zwar viele kleine Betriebe, aber zusammen macht es für das Bundesland Brandenburg schon einiges aus. Es ist schon ungewöhnlich, dass sie für das Bundesland irrelevant sind.
Zitat
Henning
Woran liegt es, dass Brandenburg seit etwa 25 Jahren kein Geld für neue Straßenbahnen ausgibt, aber die anderen Bundesländern der ehemaligen DDR schon?

Neue Straßenbahnen sind im Land Brandenburg zuletzt vor dem 1. Weltkrieg entstanden ;-)

Für bestehende Straßenbahnen machte das Land Brandenburg umfangreiche Fördermittel locker. Nahezu alle Straßenbahnstrecken wurden grundsaniert, nur in Ausnahmefällen (wie der Überlandabschnitt zwischen Brandenburg/Havel und Plaue) eine Teilstrecke stillgelegt. Mit Ausnahme von Strausberg, Schöneiche und Woltersdorf bauten alle Brandenburger Straßenbahnbetriebe komplett neue Betriebshöfe. Erst damit wurde der Erhalt der Betriebe und die künftige Instandhaltung von Niederflurwagen möglich.

Der Werterhalt und sparsame Umgang mit dem rollenden Material ist den Brandenburgern nicht fremd. Eigentlich gehörte nur der Potsdamer Verkehrsbetrieb zu den "Schnellverschrottern", wo Vorkriegs-, LOWA-, Gotha- und auch Tatrawagen meist nur eine relativ kurze Einsatzdauer erreichten.
Bei Modernisierung, Niederflur-Mittelteilnachrüstung und dem Werterhalt in Form des "Langläufer"-Programms ist der Cottbuser Betrieb traditionell Spitze, auch Woltersdorf im entsprechend kleineren Rahmen.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2017 00:23 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Henning
Woran liegt es, dass Brandenburg seit etwa 25 Jahren kein Geld für neue Straßenbahnen ausgibt, aber die anderen Bundesländern der ehemaligen DDR schon?

Neue Straßenbahnen sind im Land Brandenburg zuletzt vor dem 1. Weltkrieg entstanden ;-)

Für bestehende Straßenbahnen machte das Land Brandenburg umfangreiche Fördermittel locker. Nahezu alle Straßenbahnstrecken wurden grundsaniert, nur in Ausnahmefällen (wie der Überlandabschnitt zwischen Brandenburg/Havel und Plaue) eine Teilstrecke stillgelegt. Mit Ausnahme von Strausberg, Schöneiche und Woltersdorf bauten alle Brandenburger Straßenbahnbetriebe komplett neue Betriebshöfe. Erst damit wurde der Erhalt der Betriebe und die künftige Instandhaltung von Niederflurwagen möglich.

Und trotzdem hat Strausberg zwei komplette Niederflur- und eine "Teil"niederflurbahn (hab jetzt leider kein besseres Wort dafür). Ist Strausberg somit nicht eigentlich aus dem Schneider?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2017 00:26 von Flexist.
Ja. Dort sparte man sich den (schon geplanten) Betriebshofneubau, modernisierte den alten und erwarb zukunftsfähige Fahrzeuge.

so long

Mario
Zitat
phönix
RBB-Beitrag vom 24.02.2017
[www.rbb-online.de]

Das stimmt ja nicht sehr hoffnungsfroh. Frage zum Beitrag: wie, bitteschön, soll man mit 4 Mio. Euro Budget jährlich drei neue Bahnen finanzieren können? Ich komm da so maximal auf 1,5.

P.S.: Hat jemand die süüüße Entenfamilie im Beitrag entdeckt?

:o

0:-)


Tja,Geld in solchen "Zukunftsprojekten" wie Cargolifter und Lausitzring zu verbrennen war wichtiger in Brandenburg.

T6JP
Zitat
der weiße bim
Zitat
Henning
Woran liegt es, dass Brandenburg seit etwa 25 Jahren kein Geld für neue Straßenbahnen ausgibt, aber die anderen Bundesländern der ehemaligen DDR schon?

Neue Straßenbahnen sind im Land Brandenburg zuletzt vor dem 1. Weltkrieg entstanden ;-)

Was meinst du damit im Bezug zu meiner Aussage? Ich erkenne keinen Zusammenhang.
Zitat
Henning
Was meinst du damit im Bezug zu meiner Aussage? Ich erkenne keinen Zusammenhang.

Du meintest neue Straßenbahnwagen. Geschrieben hast du "Straßenbahnen". Eine Straßenbahn ist für mich ein Straßenbahnbetrieb, kein Fahrzeug.

so long

Mario
Zitat
Mario
Eine Straßenbahn ist für mich ein Straßenbahnbetrieb, kein Fahrzeug.

Das ist aber 'ne sehr, sehr persönliche Ansicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch dürfte es dann doch eher genau anders herum sein. Eine Straßenbahn ist ein Fahrzeug.
Eher in deine Richtung geht natürlich die Tatsache, dass 'ne Autobahn eher weniger eines ist...

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Am 27. April hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung über den Kauf von 13 Niederflurstraßenbahnen entschieden. Unter dem Titel Entscheidung für die Straßenbahn hat die Märkische Oderzeitung die Situation vorab zusammengefasst. Inzwischen haben die Stadtverordneten entschieden: Weiche für Modernisierung gestellt - 'Die Stadt Frankfurt will bis 2022 für 34,8 Millionen Euro 13 neue barrierefreie Niederflurstraßenbahnen kaufen. Die Stadtverordneten stimmten einem gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, unterstützt von der SPD, Donnerstagabend zu.'
Zitat
DasVerkehrswesen
Am 27. April hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung über den Kauf von 13 Niederflurstraßenbahnen entschieden. Unter dem Titel Entscheidung für die Straßenbahn hat die Märkische Oderzeitung die Situation vorab zusammengefasst. Inzwischen haben die Stadtverordneten entschieden: Weiche für Modernisierung gestellt - 'Die Stadt Frankfurt will bis 2022 für 34,8 Millionen Euro 13 neue barrierefreie Niederflurstraßenbahnen kaufen. Die Stadtverordneten stimmten einem gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, unterstützt von der SPD, Donnerstagabend zu.'

Gut für Frankfurt, schlecht für den Rest. Weil das Land sich weigert zu fördern, werden die Kommunen nun stärker belastet. Eine Gemeinschaftsbeschaffung ist damit notgedrungen hinfällig. Der Rest müsste ja ebenso ausschreiben.

PS: Der 2. Link geht nicht mehr. Ich konnte den Artikel eben noch lesen - jetzt kommt ne Fehlermeldung.

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.05.2017 13:42 von Jay.
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