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Neue Niederflurbahnen für Frankfurt (Oder)
geschrieben von DasVerkehrswesen 
Zitat
Jay
Zitat
DasVerkehrswesen
Am 27. April hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung über den Kauf von 13 Niederflurstraßenbahnen entschieden. Unter dem Titel Entscheidung für die Straßenbahn hat die Märkische Oderzeitung die Situation vorab zusammengefasst. Inzwischen haben die Stadtverordneten entschieden: Weiche für Modernisierung gestellt - 'Die Stadt Frankfurt will bis 2022 für 34,8 Millionen Euro 13 neue barrierefreie Niederflurstraßenbahnen kaufen. Die Stadtverordneten stimmten einem gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, unterstützt von der SPD, Donnerstagabend zu.'

Gut für Frankfurt, schlecht für den Rest. Weil das Land sich weigert zu fördern, werden die Kommunen nun stärker belastet. Eine Gemeinschaftsbeschaffung ist damit notgedrungen hinfällig. Der Rest müsste ja ebenso ausschreiben.

PS: Der 2. Link geht nicht mehr. Ich konnte den Artikel eben noch lesen - jetzt kommt ne Fehlermeldung.

Vielleicht nur eine kurzfristiges Serverproblem? Bei mir ging's.

Sagt, bei dem ersten Artikel ist ein Absatz, den ich nicht verstehe:
Zitat
MOZ
Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) hat kürzlich klargestellt, dass es kein Förderprogramm geben wird. Die 12 Millionen Euro, die für die Jahre 2017 bis 2019 zusätzlich in den Landeshaushalt eingestellt wurden, werden als normale Zuschüsse an die Verkehrsunternehmen ausgereicht. Und in den Folgejahren wird es diese Zuschüsse weiter geben.

Wie ist das gemeint? Es gibt zwar keine Investitionskostenzuschüsse des Landes, dafür aber aber kontinuierliche höhere Geldflüsse im Rahmen von... was? Bestellerentgelte? Lotterie? Bonus? Bobonregen? Wie werden die genannten 12 Mio. verteilt - und wieviel erhält Frankfurt aus diesem Topf? Immerhin könnte - je nach Höhe der jährlichen Zuwendung - bei einer langfristig angelegten Finanzierung der neuen Straßenbahnen (20 Jahre?) die Summer der ersteren höher ausfallen, als ein etwaiger einmaliger Investitionskostenzuschuss. Angenommen 0,5 Mio/a über 20 Jahre... das muss man dann natürlich noch abzinsen, schwierig ohne das genau auzuexceln.

Interessant wäre, ob und wie andere Betriebe mit geringerer Investitionslast in gleichem Maße beglückt werden sollen.
Ja, war offenbar ein kurzfristiges Problem.

Das Land Brandenburg gibt den Strom-Betrieben (Strab + O-Bus) in Summe(!) 5 Mio Euro zur freien Verfügung. Dieser Topf wurde nun im Rahmen der ganzen Diskussionen auf die genannten 12 Mio erhöht, was natürlich geteilt durch die 8 Betriebe noch immer weit entfernt von "ausreichend" ist um den Fahrzeugpark zu erneuern. Da hilft es auch wenig, dass "ansparen" erlaubt ist - es reicht gerade so, um mal ein paar Meter Gleis zu erneuern.

--- Signatur ---
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Naja, da Brandenburg signalisiert hat "Wir geben (fast) nichts", und die anderen Unternehmen nicht so richtig aus dem Quark kommen, hat wohl Frankfurt jetzt erstmal die Innitiative übernommen. Die Frankfurter haben es vermutlich auch am nötigsten - immerhin haben die noch viele Hochflur-Tatras.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Naja, da Brandenburg signalisiert hat "Wir geben (fast) nichts", und die anderen Unternehmen nicht so richtig aus dem Quark kommen, hat wohl Frankfurt jetzt erstmal die Innitiative übernommen. Die Frankfurter haben es vermutlich auch am nötigsten - immerhin haben die noch viele Hochflur-Tatras.

Das Prob dabei sind eher die GT6 die trotz mühevoller Arbeit der Werkstatt in die Jahre gekommen sind-
nicht vergessen- es sind so ziemlich die ersten und auch die "Billig" Ausführung dieser Kisten.
Die neuen Wagen ( egal von woher) werden daher nicht nur der Ablösung der Kt4D dienen,sondern auch dem teilweisen Ersatz der Gt6.
Eine Mod wie zu GTU in Berlin kann sich die finanziell knappe Stadt nicht leisten,
deshalb werden die Gt in FF auch immer nur mit mehr oder weniger umfangreichen Reparaturen am laufen..ähh fahren gehalten.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Die neuen Wagen ( egal von woher) werden daher nicht nur der Ablösung der Kt4D dienen,sondern auch dem teilweisen Ersatz der Gt6.

Ist das deine persönliche Einschätzung? Denn das ist bisher von keiner offiziellen Seite so gesagt worden. Es werden 13 neue Niederflurwagen zur Ablösung der derzeit 15 KT4D angeschafft. Die 8 vorhandenen GT6M-Niederflurwagen könnte man nur nach empfindlichen Einschnitten ins Fahrplanangebot freisetzen, immerhin machen diese künftig fast 40 % des Wagenparks aus.
Es scheint so dass die Brandenburgischen Kleinbetriebe (Cottbus, Schöneiche, Frankfurt (O) ...) und auch Görlitz sich zusammenschließen um neue Niederflurwagen beschaffen da es einzelne Wagen nicht vom Hersteller gibt. Hier der Link.

Bin ja mal gespannt was passiert und was aus Woltersdorf werden soll.

LG
Zitat
Paul1405
Es scheint so dass die Brandenburgischen Kleinbetriebe (Cottbus, Schöneiche, Frankfurt (O) ...) und auch Görlitz sich zusammenschließen um neue Niederflurwagen beschaffen da es einzelne Wagen nicht vom Hersteller gibt. Hier der Link.

Bin ja mal gespannt was passiert und was aus Woltersdorf werden soll.

LG

Und Strausberg gibt es nicht?
Naja wenigstens haben die mit ihren zwei Flexitys und dem modernisierten KT8D5 ihre Zukunft sicher.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2017 18:17 von Flexist.
Zitat
Paul1405
Es scheint so dass die Brandenburgischen Kleinbetriebe (Cottbus, Schöneiche, Frankfurt (O) ...) und auch Görlitz sich zusammenschließen um neue Niederflurwagen beschaffen da es einzelne Wagen nicht vom Hersteller gibt. Hier der Link.

Bin ja mal gespannt was passiert und was aus Woltersdorf werden soll.

LG

Das hat jetzt aber überhaupt keinen Neuigkeitswert, denn das wollen die schon seit mehreren Jahren. Frankfurt hat auf Grundlage des gemeinsam entwickelten Lastenheftes bereits ausgeschrieben und wird in Kürze vergeben. Insofern drängt für den Rest die Zeit, wenn sie davon in irgendeiner Form profitieren wollen. Hauptproblem ist und bleibt die Landsregierung in Potsdam, denn das Land Brandenburg ist das einzige Bundesland, das keine Fahrzeugförderung zahlt.

@Flexist: Strausberg, Woltersdorf und Potsdam haben Normalspur. Das stellt völlig andere Anforderungen an die Fahrwerkskonstruktion als die Meterspur. Wie du richtig erkannt hast, hat Strausberg bereits von der Berliner Bestellung profitiert.

--- Signatur ---
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Zitat
LR
Außerdem erfüllen die aktuellen Fahrzeuge nicht die Anforderungen an das neue Gesetz, wonach alle öffentlichen Verkehrsmittel bis zum Jahr 2022 vollständig barrierefrei sein müssen.

Im geschriebenen Kontext entsteht der Eindruck die Cottbuser KTNF6 wären nicht barrierefrei im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Das trifft eigentlich nur auf die Frankfurter KT4D zu.
Wenn mich nicht alles Täuscht müssen die Wagen zu mindestens 70% barrierefrei sein die KTNF6 sind aber nur zu 30% barrierefrei.

LG
Zitat
Paul1405
Wenn mich nicht alles Täuscht müssen die Wagen zu mindestens 70% barrierefrei sein die KTNF6 sind aber nur zu 30% barrierefrei.

LG

Was eine "vollständige Barrierefreiheit" ist, ist nirgendwo näher definiert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass in kleineren Städten ein verlässlicher 30%-Niederfluranteil in jedem Zug besser ist, als "Fahrzeugbingo", wo dann beispielsweise der Kinderwagen- und Rollstuhlstellplatz mal vorne, mal in der Mitte und mal gar nicht vorhanden ist. ;)
Außerdem wäre ja dann der Strausberger Wagen 22 auch nicht mehr "zulässig", der hat auch keine 70% Niederflur. Oder aber es werden wirklich eigentlich 70% gefordert, solche Klein(st)betriebe sind davon aber ausgenommen und dürften theoretisch mit solchen Konstrukten uneingeschränkt weiterfahren.

Spannender wird eher der zukünftige Umgang der STE mit Wagen 30...
Hallo Paul,

woher kommt diese Zahl? Im Personenbeförderungsgesetz steht sie jedenfalls nicht.

Ich möchte auch nochmal auf folgendes hinweisen §8 III 3-4 PBefG:

"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden."

Viele Grüße
Manuel



Zitat
Paul1405
Wenn mich nicht alles Täuscht müssen die Wagen zu mindestens 70% barrierefrei sein die KTNF6 sind aber nur zu 30% barrierefrei.

LG
Natürlich entsprechen alle KTxNF sowie der Strausberger 30 - jener wegen seiner fahrzeuggebundenen Einstieghilfe - den rechtlichen Kriterien der Barrierefreiheit. Da geht es maximal um deren altersbedingten Ersatz..

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Natürlich entsprechen alle KTxNF sowie der Strausberger 30 - jener wegen seiner fahrzeuggebundenen Einstieghilfe - den rechtlichen Kriterien der Barrierefreiheit. Da geht es maximal um deren altersbedingten Ersatz..

Der Strausberger Tw 30 ist NICHT (mehr) barrierefrei. Der Hublift wurde bei der letzen HU abgeschaltet. Schon vorher war seine Funktion begrenzt. Ich durfte vor ein paar Jahren mal an einem Funktionstest teilnehmen. Die Luft reichte für 1,5 Vorgänge, dann musste der Kompressor erstmal Luft pumpen. Soll heißen, das Ding fuhr runter und nach der Häfte hoch war Sense und es dauerte ne gute Minute, bevor dann auch der Rest ging. Abgesehen davon fehlte jegliche Absturzsicherung.

--- Signatur ---
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Zitat
manuelberlin
Ich möchte auch nochmal auf folgendes hinweisen §8 III 3-4 PBefG:

"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden."

Viele Grüße
Manuel
LG

Was zählt als konkrete Benennung und Begründung?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.06.2017 23:34 von Henning.
Vermutlich - ich betone aber, dass es Vermutungen sind, wissen tu ich es nicht - wenn man bspw. einen eher musealen Charakter der Strecke nachweisen kann, wie bspw. in Woltersdorf oder auch bei der Kirnitzschtalbahn, wo man noch die Zeit hat, der etwas gebrechlichen Oma beim Ein- uns Ausstieg zu helfen bzw. ihr einfach nur die nötige Zeit zu geben.

Ansonsten vielleicht beim Beispiel Strausberg, wenn man nachweist und quasi verspricht, dass der Wagen 30 weiterhin nur als Reservewagen vorgehalten wird, wie bisher im Prinzip ja auch. Wenn er abends noch unterwegs ist, was ja in letzter Zeit häufiger passiert, ist der zweite Umlauf noch niederflurig und ansonsten kommt er ja nur zum Einsatz, wenn wirklich nichts anderes verfügbar ist. Ich könnte mir vorstellen oder hoffe besser gesagt, dass solche Einsätze trotz fehlender Barrierefreiheit an diesem einen Wagen weiterhin "gestattet" bleiben und der Wagen 30 im Rennen bleiben kann, sofern man ihn nicht vorher aus anderen Gründen aussondern will.
Man kann auch länger nicht barrierefrei fahren, solange es einen Nahverkehrsplan gibt, der vorsieht, dass zu beheben. Man muss wenigstens ein Konzept hinlegen, wie man der Barrierefreiheit begegnen will.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.06.2017 21:07 von 485er-Liebhaber.
Zitat
485er-Liebhaber
Man kann auch länger barrierefrei fahren, solange es einen Nahverkehrsplan gibt, der vorsieht, dass zu beheben. Man muss wenigstens ein Konzept hinlegen, wie man der Barrierefreiheit begegnen will.

Öhm, was? Man soll Konzepte vorlegen, um die Barrierefreiheit wieder abzuschaffen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Habs mal korrigiert.
Genau, kam von der Protestbewegung Tatra. ;)

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.06.2017 21:07 von 485er-Liebhaber.
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