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Fataler Türsteuerungs-Bug? (S-Bahn)
geschrieben von Fahrgast1414 
Hallo S-Bahner,

was jetzt kommt, wird euch nicht gefallen. Es geht um einen Vorfall mit einer Tür eines 480er Wagens und um einen Jungen, der großes Glück gehabt hat.

Zunächst die unsicheren Angaben:
- Ich weiß nicht mehr, ob es in Neukölln oder Hermannstraße war.
- Ich kann mich nicht an die genaue Uhrzeit erinnern. Als wir uns auf dem Südring von der NME verabschiedeten, war es 15:06.

Und jetzt die Fakten:
- Der Wagen trägt die Nummer 480 057-9.
- Es handelt sich um die letzte Tür links (auf einer S41)

Was ist passiert:
- Das Türsignal leuchtete schon, als einem Jungen (vll. 10 Jahre alt) einfiel, dass er doch ausgestiegen sein wollte. Die Tür schloss sich bereits, als er sie erreichte und auf den Knopf zur Öffnung drückte.
- Die Tür brach den Schließvorgang ab und öffnete sich ein Stückweit. Der Junge bewegte sich vorwärts.
- Während er aussteigen wollte, stoppte die Tür den Öffnungsvorgang und ging wieder zu.
- Der Junge war mit dem Kopf schon draußen, der Rest des Körpers befand sich im Wagen. Die Tür klemmte ihm den Hals ein. Sie ging nicht wieder auf.
- Der Junge konnte nur "Aua - Aua" rufen, er hatte keine Möglichkeit, sich zu befreien. Ich bin dann aufgesprungen und habe die Tür aufgedrückt, so dass er hinausschlüpfen konnte.

Wenn so etwas passiert, liebe S-Bahner, habt Ihr ein riesengroßes Problem. Nicht nur mit eurer Technik, sondern vielleicht auch mit dem Fahrer, der den Vorfall ganz offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat.

Aber vielleicht sind abgetrennte Köpfe ja auch einfach nur Kollateralschäden von ZAT. :(
- Das Ein- und Aussteigen während des Ertönen des Warnsignals oder erst recht bei schließenden Türen ist untersagt.
- Wenn die Tür beim Schließen auf ein Hindernis trifft, springt sie leicht auf und schließt dann langsam. Das war zum Zeitpunkt der Konstruktion der Fahrzeuge Stand der Technik und genießt so Bestandsschutz. Eine Veränderung würde zwangsweise eine Neuzulassung des Fahrzeugs nach sich ziehen, die wegen geänderter Normen und Anforderungen nicht mehr möglich wäre. Insofern ist ein Umbau nicht möglich.
- Wenn ein Mensch mit dem Hals und vermutlich Teilen der Schulter im Türspalt steckt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Tür ganz - bis zur Endlage - schließt. Sonst hättest du sie vermutlich auch nicht wieder aufdrücken können. Demnach hatte der Fahrer keine Türschließkontrolle und konnte also auch nicht losfahren. Wirklich Pech hat man, wenn nur ein dünner Arm, Rucksack, Hundeleine o.ä. in der Tür festhängt.

Also: Alles halb so wild. An die Regeln halten, dann bleiben solche gefährlichen bzw. gefährlich erscheinenden Situationen mit hohem Adrenalinausstoß auch aus.
Zitat
Fahrgast1414


Wenn so etwas passiert, liebe S-Bahner, habt Ihr ein riesengroßes Problem. Nicht nur mit eurer Technik, sondern vielleicht auch mit dem Fahrer, der den Vorfall ganz offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat.

Aber vielleicht sind abgetrennte Köpfe ja auch einfach nur Kollateralschäden von ZAT. :(

Glaubst Du im Ernst, ein Fahrer der zur Tür rausschaut, kann auf eine Entfernung x einen Kinderkopf klar erkennen?
Der bekommt höchstens keine Grünschleife das der Zug abfahren kann.
Reversierende Türe gibt es bei der BR 480 auch nicht-das seit ihrer Indienststellung!

Und da es eine Tür ist und keine Fallbeil, bleibt der Kopf auch dran, also keine Übertreibungen.

T6JP
Zitat
les_jeux
Das war zum Zeitpunkt der Konstruktion der Fahrzeuge Stand der Technik und genießt so Bestandsschutz. Eine Veränderung würde zwangsweise eine Neuzulassung des Fahrzeugs nach sich ziehen, die wegen geänderter Normen und Anforderungen nicht mehr möglich wäre. Insofern ist ein Umbau nicht möglich.

Unabhängig vom konkreten Fall eine ziemlich dumme Regelung, die im Zweifelsfall bessere Sicherheitsstandards verhindert und damit so ziemlich das Gegenteil von dem erreicht, was sie erreichen möchte.
Zitat
les_jeux
- Wenn ein Mensch mit dem Hals und vermutlich Teilen der Schulter im Türspalt steckt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Tür ganz - bis zur Endlage - schließt. Sonst hättest du sie vermutlich auch nicht wieder aufdrücken können.
Also: Alles halb so wild. An die Regeln halten, dann bleiben solche gefährlichen bzw. gefährlich erscheinenden Situationen mit hohem Adrenalinausstoß auch aus.

Es war nur der Hals. Und wahrscheinlich wusste der Junge nichts von deinen Regeln.
Zitat
Fahrgast1414
Zitat
les_jeux
- Wenn ein Mensch mit dem Hals und vermutlich Teilen der Schulter im Türspalt steckt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Tür ganz - bis zur Endlage - schließt. Sonst hättest du sie vermutlich auch nicht wieder aufdrücken können.
Also: Alles halb so wild. An die Regeln halten, dann bleiben solche gefährlichen bzw. gefährlich erscheinenden Situationen mit hohem Adrenalinausstoß auch aus.

Es war nur der Hals. Und wahrscheinlich wusste der Junge nichts von deinen Regeln.

Jetzt wird er es wissen!
@les_jeux

Du übersiehst eins: Dass nämlich die Tür auf seinen Druck auf den Knopf reagierte und wieder aufging. Insofern ist das mit dem Regelverstoß so eine Sache.
Hat sich denn der Zug nur einen Meter vorwärts bewegt mit dem Jungen im Türspalt oder wo ist jetzt das genaue Problem?
Zitat
Fahrgast1414
Wenn so etwas passiert, liebe S-Bahner, habt Ihr ein riesengroßes Problem. Nicht nur mit eurer Technik, sondern vielleicht auch mit dem Fahrer, der den Vorfall ganz offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat.

Aber vielleicht sind abgetrennte Köpfe ja auch einfach nur Kollateralschäden von ZAT. :(

Diesen Vorwurf kann ich mir nur durch den Schock erklären, der noch in dir steckt.
Wenn der Junge mit Aufleuchten der Türschließsignale aussteigen wollte, ist es nicht dem Triebfahrzeugführer anzulasten wenn er in der Tür hängen bleibt. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen §4 (3): "Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden". Zur Sicherstellung, dass nicht doch eine Person oder Gegenstand eingeklemmt ist, gibt es das Abfertigungsverfahren. Wie schon geschrieben, lässt sich das Fahrzeug nicht in Gang bringen, wenn mindestens eine der Fahrzeugtüren keine Endlage erreicht hat. Dass der Junge ausgerechnet mit dem Hals hängen blieb, ist natürlich unglücklich.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Gibt es einen Grund, warum die Tuer auf den Schliess(Oeffnungs-)knopf reagiert? Dass sie stoppt und etwas reversiert, wenn sie auf ein Hindernis stoesst, ist klar. Aber so?
Henner
An den Türen sind sogar Hinweisaufkleber, dass beim Betreten oder Verlassen des Fahrzeugs beim Schließvorgang Lebensgefahr besteht...Und der Junge kann froh sein, dass es kein 47x war. Da wär die Tür zu gewesen...

x-x-x

Elendige Signaturdiebe hier! War doch deutlich als Sarkasmus gekennzeichnet...
Wieso kann man beim Ertönen des Warnsignals die Tür noch aufmachen? In der Regel geht zeitlich der Taster "offline". Oder hat er 1 oder 2 Sekunden vor dem Ertönen des Warnsignals den Taster gedrückt, und das Öffnen hat sich dann mit dem "Zwangsschließen" überschnitten?
Zitat
TobiBER
Wieso kann man beim Ertönen des Warnsignals die Tür noch aufmachen? In der Regel geht zeitlich der Taster "offline". Oder hat er 1 oder 2 Sekunden vor dem Ertönen des Warnsignals den Taster gedrückt, und das Öffnen hat sich dann mit dem "Zwangsschließen" überschnitten?

Das Warnsignal war verstummt, die Tür schloss sich bereits. Das ist es eben, was mich so irritiert. Dass die Tür auf den Knopf"druck" reagiert hat - aber seltsamerweise nur halb. Sie ging nicht ganz auf, sondern nur ein Stückchen, eben so weit, dass der Junge denken konnte, jetzt kann er durch. Dann hat sie es sich anders überlegt. Als hätte da jemand darauf bestanden, dass "das verdammte Ding jetzt zu sein muss".
Zitat
Florian Schulz
Wenn der Junge mit Aufleuchten der Türschließsignale aussteigen wollte, ist es nicht dem Triebfahrzeugführer anzulasten wenn er in der Tür hängen bleibt. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen §4 (3): "Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Verkehrsmittel nicht mehr betreten oder verlassen werden". Zur Sicherstellung, dass nicht doch eine Person oder Gegenstand eingeklemmt ist, gibt es das Abfertigungsverfahren. Wie schon geschrieben, lässt sich das Fahrzeug nicht in Gang bringen, wenn mindestens eine der Fahrzeugtüren keine Endlage erreicht hat. Dass der Junge ausgerechnet mit dem Hals hängen blieb, ist natürlich unglücklich.

Viele Grüße
Florian Schulz

Hier auf Bestimmungen zu verweisen, ist schon von bemerkenswerter Kaltschnäuzigkeit.
Zitat
Fahrgast1414
Zitat
TobiBER
...quote]

Das Warnsignal war verstummt, die Tür schloss sich bereits. ...

Aber das "Warnsignal", das Optische war zu sehen???

GLG.................Tramy1
Ich bezweifele, dass an der Geschichte wirklich alles stimmt. Unter Schock da irgendwas beobachtet und offensichtlich noch nie erlebt, wie jemand eingeklemmt wurde, weil er Warntöne einfach ignoriert.
Es hat nichts mit Kaltschnäuzigkeit zu tun, aber du tust, als ob die Bahn noch mitgeschliffen hätte. Die Tür reagiert so wie du beschrieben hast, wenn die Tür Freigabe gerade rausgenommen wird.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Ich bezweifle, daß der Taster der Tür diese im Schließvorgang beeinflußte. Aber es kommt vor allem bei den 480ern vor, daß die Türen mitten im Schließvorgang pausieren oder ihn ohne erkennbaren Grund abbrechen - scheint eher ein technisches Phänomen zu sein. In dieser Situation wohl Zufall, daß dies beim Drücken des Türöffners passierte. Aber auch Kinder sollten eigentlich dahingehend erklärt bekommen haben, daß das Warnsignal eben ein Warnsignal ist und dann das Zu- oder Aussteigen eben nicht mehr gefahrlos möglich ist.

Dennis
Zitat
Fahrgast1414

Und jetzt die Fakten:
- Der Wagen trägt die Nummer 480 057-9.

- Das Türsignal leuchtete schon, als einem Jungen (vll. 10 Jahre alt) einfiel, dass er doch ausgestiegen sein wollte. Die Tür schloss sich bereits, als er sie erreichte und auf den Knopf zur Öffnung drückte.
- Die Tür brach den Schließvorgang ab und öffnete sich ein Stückweit. Der Junge bewegte sich vorwärts.

Bist du dir GANZ, GANZ sicher, dass die Tür zuvor geöffnet war?

Bei den 480ern der zweiten Serie musste die DR ja unbedingt noch gefühlte 1000 Änderungswünsche gegenüber den Fahrzeugen der BVG beim Hersteller anmelden.
Dazu gehörte natürlich auch das Warnsignal (der Dreiklang) und die nur kurz aufleuchtenden Warnleuchten.

Drückt der Tf auf den Knopf "Fahrgastraumtüren schließen", dann leuchtet an den geöffneten Türen das gelbe Warnlicht auf und kurz darauf beginnt der Dreiklang. In dem Moment, in dem sich die Türen in Bewegung setzen, werden die Türöffner inaktiv (die drei grünen Punkte erlöschen).

Es ist also möglich, dass der Tf den Schließvorgang bereits gestartet hat und der Junge im letzten Moment noch den Türöffner an der geschlossenen Tür betätigt hat, was erst einmal zum Öffnen führte, aber sogleich durch den Rechnerbefehl "Schließen" zum "Wenden" der Tür führte.
In dem Moment, in dem die Tür auch nur einen Zentimeter geöffnet ist, leuchtet auch das Warnlicht noch für einen Moment.

Der Idealzustand ist das sicher nicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.09.2016 09:11 von Nicolas Jost.
Zitat
Fahrgast1414
Hier auf Bestimmungen zu verweisen, ist schon von bemerkenswerter Kaltschnäuzigkeit.

Und womit hat es etwas zu tun, wenn der Junge, aller Warnungen zum Trotze, die Bahn dennoch verlassen will? Mut? Tatendrang? Widerstand gegen das System? Schon ein altes Sprichwort weiß: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
Zitat
Alter Köpenicker

Und womit hat es etwas zu tun, wenn der Junge, aller Warnungen zum Trotze, die Bahn dennoch verlassen will? Mut? Tatendrang? Widerstand gegen das Sy

Er war nach Schätzung des OP etwa 10 Jahre alt.

Zitat

Schon ein altes Sprichwort weiß: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

Eigentlich sollte die Benutzung des ÖPNV nicht lebensgefährlich sein.
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