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Carsharing und Radverleihsysteme
geschrieben von schallundrausch 
Hi there!

Weil das in der Vergangenheit immer wieder Thema war, und ich nie richtig wusste, in welchen Thread das un am besten passt, mache ich an dieser Stelle einfach mal einen neuen auf. Bitte steinigt mich jetzt nicht, weil es doch hier um Busse und Bahnen, nicht um Fahrräder und Autos gehen soll - ich finde, dass das Thema Shared Mobility hier durchaus Relevanz hat (und auch einigen Diskussionsstoff bietet). Und das vor allem aus zwei Gründen:
Zum einen können wir hier nicht mehr Verkehrsträger isoliert voneinander betrachten, sonder müssen viel mehr Reiseketten ganzheitlich betrachten. Hier bieten die Modelle von Car- und Bikesharing Ansätze, wie das 'last mile problem', also der Weg zum nächsten Nahverkehrsknoten, besser gelöst werden kann. Damit könnten diese 'IV-Angebote' auch zur Stütze des ÖV werden.
Zum anderen beschäftigen wir uns viel mit Neubaugebieten und deren optimaler Erschließung, Neubau von Nahverkehrstrassen und Angeboten Neuer Mobilität. Gerade in diesem Feld werden (E-)Carsharing oder auch postulierte selbstfahrende Einheiten oft und gerne als innovative Mobilität, manchmal auch in Konkurrenz oder sogar als Alternative zum klassischen ÖV propagiert. Der letztgenannten Entwicklung stehe ich äußerst kritisch gegenüber.

Gerade die Sharingautos im Freefloat-Einsatz (Car2Go, DriveNow, Multicity) sind ein Faszinosum. Sie sind irgendwie da, man kann sie irgendwie nutzen, aber niemand weiß eigentlich genau, was sie leisten, wie oft sie fahren, was sie nützen, und ob sie wirklich für eine Entlastung der Straßen sorgen. Anlass für die Thread hier ist ein Artikel, den der RBB vor ein paar Tagen veröffentlicht hat, und der sich sehr kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. Die im Artikel zitierte Studie ist da um einiges euphorischer, sie ist unter Beteiligung verschiedener Carsharing-Anbieter und u.a. der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entstanden, herausgegeben vom Bundesumweltministerium.

RBB: Nicht so "öko" wie viele denken

Studie 'wimobil' zum Carsharing

Ich freue mich über eine angeregte Diskussion!

Ciao,

Arian
Bikesharing gehört für mich definitiv zum ÖPNV, auch wenn es nicht im Personenbeförderungsgesetz verankert ist. Aber auch das geliehene Fahrrad ergänzt den ÖPNV auf der letzten Meile. Im Gegensatz zum Mietauto, das ich im Gegensatz zum Fahrrad auch nicht dem Umweltverbund zuschreiben würde. Das Mietauto ergänzt meines Erachtens überhaupt nicht die letzte Meile, sondern ersetzt die ganze ÖPNV/Fahrrad Fahrt. Sieht man auch daran wo Mietautos angeboten werden. Innerhalb des S-Bahnringes! Dort besteht das Problem, das die letzte Meile nicht oder nur schlecht vom ÖPNV abgedeckt wird, kaum. Dort fahren Verkehrsmittel häufig und sind manchmal sogar schneller als der MIV. Die nächste Haltestelle ist nicht weiter weg als das nächste Mietauto. Der einzige Vorteil den das Mietauto hat, ist, dass es mutmaßlich häufiger am Tag genutzt wird als ein Privatauto und somit weniger Parkfläche einnimmt, Aber eben auch nur dann wenn derjenige der es nutzt nicht zusätzlich privat bereits über ein Auto verfügt.

Leihautos können aus meiner Sicht aber tatsächlich auch sinnvoll sein, wenn die Stadt genau reguliert wo ein Angebot bestehen soll. Mit Aufschlägen für deren Nutzung tagsüber in der Innenstadt beispielsweise sowie zwangsweise Verpflichtung, dass das Geschäftsgebiet auch in den Außenbezirken sein muss, um dort tatsächlich eine Ergänzung zum ÖPNV zu sein.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Das mit dem Car Sharing kann ich bestätigen. Ich hatte mich im letzten Jahr bei Car2go angemeldet, als meine Mutter eine OP hatte und nicht absehbar war, ob sie wieder fit genug wird, um größere Strecken mit Bus&Bahn zurückzulegen. Insbesondere für die Strecke Wohnung Wilmersdorf <-> Garten Köpenick erschien es mir sinnvoller als jedesmal ein Auto für den ganzen Tag zu mieten und obendrauf die Fahrten von und zum Verleiher zu haben. Auch wenn ich den Smart in der Zwischenzeit nur in Adlershof hätte abstellen können, aber mit dem 164er wäre das für mich nicht das ganz große Problem gewesen.

Meine Mutter hat sich glücklicherweise sogar sehr schnell erholt, und von daher kann ich nur sagen: Ich habe das Car Sharing bisher genau nullmal genutzt. Genau aufgrund der Problematik hohe Verfügbarkeit in der Innenstadt, wo man mit dem ÖPNV gute Angebote hat und fast keine Abstellmöglichkeit am Stadtrand, hätte das Auto die Fahrt mit der Bahn nur ersetzen und nicht ergänzen können.
Zitat
Logital
Bikesharing gehört für mich definitiv zum ÖPNV, auch wenn es nicht im Personenbeförderungsgesetz verankert ist. Aber auch das geliehene Fahrrad ergänzt den ÖPNV auf der letzten Meile. Im Gegensatz zum Mietauto, das ich im Gegensatz zum Fahrrad auch nicht dem Umweltverbund zuschreiben würde. Das Mietauto ergänzt meines Erachtens überhaupt nicht die letzte Meile, sondern ersetzt die ganze ÖPNV/Fahrrad Fahrt. Sieht man auch daran wo Mietautos angeboten werden. Innerhalb des S-Bahnringes!

Innerhalb des S-Bahnrings? Ich habe meine letzte DriveNow-Miete vorhin am S-Bahnhof Zehlendorf beendet und bin zur Weiterfahrt auf den Bus umgestiegen.


Zitat

Dort besteht das Problem, das die letzte Meile nicht oder nur schlecht vom ÖPNV abgedeckt wird, kaum. Dort fahren Verkehrsmittel häufig und sind manchmal sogar schneller als der MIV.

Dasselbe gilt doch für Bike Sharing, gerade innerhalb des S-Bahnrings.


Zitat

Leihautos können aus meiner Sicht aber tatsächlich auch sinnvoll sein, wenn die Stadt genau reguliert wo ein Angebot bestehen soll.

Ja. Es ist ja auch vollkommen undenkbar, dass die Stadt etwas nicht genau reguliert und vorschreibt. Die Stadt weiß schließlich ganz genau, was für ihre Einwohner gut und richtig ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage willst du eigentlich den Verleih von sog. Selbstfahrervermietfahrzeugen einschränken und den Staat ermächtigen, sich in die Preisgestaltung einzumischen?


verwundert:
nic
Zitat
Nicolas Jost
Innerhalb des S-Bahnrings? Ich habe meine letzte DriveNow-Miete vorhin am S-Bahnhof Zehlendorf beendet und bin zur Weiterfahrt auf den Bus umgestiegen.

Da hast du aber eine der wenigen Enklaven des Geschäftsgebietes erwischt. Car2go beispielsweise hatte mir sogar das Geschäftsgebiet unter den heimischen Füßen weggezogen und ist nun im "alten" Adlershof nicht mehr anzutreffen, nur noch in der Wista.

Zitat
Nicolas Jost
Zitat

Dort besteht das Problem, das die letzte Meile nicht oder nur schlecht vom ÖPNV abgedeckt wird, kaum. Dort fahren Verkehrsmittel häufig und sind manchmal sogar schneller als der MIV.

Dasselbe gilt doch für Bike Sharing, gerade innerhalb des S-Bahnrings.

Das stimmt, jedoch sehe ich eine Verlagerung vom ÖPNV zum Bikesharing nicht als kritisch an. Auf den fahrradwegen ist noch Platz. Das Rad reichlich emmissionsfrei,

Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Logital
Leihautos können aus meiner Sicht aber tatsächlich auch sinnvoll sein, wenn die Stadt genau reguliert wo ein Angebot bestehen soll.

Ja. Es ist ja auch vollkommen undenkbar, dass die Stadt etwas nicht genau reguliert und vorschreibt. Die Stadt weiß schließlich ganz genau, was für ihre Einwohner gut und richtig ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage willst du eigentlich den Verleih von sog. Selbstfahrervermietfahrzeugen einschränken und den Staat ermächtigen, sich in die Preisgestaltung einzumischen?


verwundert:
nic

Auf welcher Grundlage mischt sich die Stadt denn in die Preisfindung des Taxigewerbes ein? Dort wird auch ein Tarif vorgeschrieben. Und der Taxifahrer muss mich befördern, auch wenn die Strecke für ihn möglicherweise gerade in meinem Fall nicht lukrativ ist. Die Post beispielsweise muss auch in ländliche Gegenden die Briefe zustellen, wo die Zustellung kostspielig ist.
Mag es jetzt möglicherweise keine rechtliche Grundlage geben (wurde das juristisch bereits beleuchtet?)...aus meiner Sicht sollte ein Verleiher der im öffentlichen Straßenraum haufenweise Parkfläche zum geschäftsmäßigen Verleih von Kraftwagen in Anspruch nimmt, auch Auflagen erfüllen. Beispielsweise, dass sich das Geschäfstgebiet nicht nur auf das Filetstück Innenstadt erschließt.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Auf welcher Grundlage mischt sich die Stadt denn in die Preisfindung des Taxigewerbes ein? Dort wird auch ein Tarif vorgeschrieben. Und der Taxifahrer muss mich befördern, auch wenn die Strecke für ihn möglicherweise gerade in meinem Fall nicht lukrativ ist.

Fällt unter ÖPNV.

Zitat

Da hast du aber eine der wenigen Enklaven des Geschäftsgebietes erwischt. Car2go beispielsweise hatte mir sogar das Geschäftsgebiet unter den heimischen Füßen weggezogen und ist nun im "alten" Adlershof nicht mehr anzutreffen, nur noch in der Wista.

Von der Liebermannstraße in Weißensee zum Mexikoplatz und von Reinickendorf nach Lankwitz ist aber schon ein ordentliches Gebiet. Dazu kommen Exklaven wie Karlshorst, Europarc Dreilinden oder eben Adlershof/Campus.


Zitat

Die Post beispielsweise muss auch in ländliche Gegenden die Briefe zustellen, wo die Zustellung kostspielig ist.

Gehört noch immer zum Teil dem Bund, Leistungen sind außerdem von der Umsatzsteuer befreit.

Zitat

Mag es jetzt möglicherweise keine rechtliche Grundlage geben (wurde das juristisch bereits beleuchtet?)...aus meiner Sicht sollte ein Verleiher der im öffentlichen Straßenraum haufenweise Parkfläche zum geschäftsmäßigen Verleih von Kraftwagen in Anspruch nimmt, auch Auflagen erfüllen.

Die Fahrzeuge sind zugelassen, versichert, Kfz-Steuer und Parkgebühren(!) werden bezahlt.

Zitat

Beispielsweise, dass sich das Geschäfstgebiet nicht nur auf das Filetstück Innenstadt erschließt.

Großes Filet, oder?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.12.2016 21:04 von Nicolas Jost.
Zitat
Logital
Mag es jetzt möglicherweise keine rechtliche Grundlage geben (wurde das juristisch bereits beleuchtet?)...aus meiner Sicht sollte ein Verleiher der im öffentlichen Straßenraum haufenweise Parkfläche zum geschäftsmäßigen Verleih von Kraftwagen in Anspruch nimmt, auch Auflagen erfüllen. Beispielsweise, dass sich das Geschäfstgebiet nicht nur auf das Filetstück Innenstadt erschließt.

Diese rechtliche Grundlage soll im kommenden Jahr geschaffen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vorgestern vom Bundeskabinett verabschiedet, befindet sich "auf den Weg" in den Bundesrat und so in Kürze dort abrufbar sein: [www.bundesrat.de]

Ein bisschen was zu den Inhalten hat das BMVI schon geschrieben: [www.bundesregierung.de]

Unter anderem sind darin eben solche Anforderungen an Anbieter vorgesehen, die den Zugriff auf gesonderte Stellplätze an bestimmte Bedingungen knüpfen, die die Kommunen definieren können.
Zitat
Logital

Auf welcher Grundlage mischt sich die Stadt denn in die Preisfindung des Taxigewerbes ein? Dort wird auch ein Tarif vorgeschrieben. Und der Taxifahrer muss mich befördern, auch wenn die Strecke für ihn möglicherweise gerade in meinem Fall nicht lukrativ ist. Die Post beispielsweise muss auch in ländliche Gegenden die Briefe zustellen, wo die Zustellung kostspielig ist.
Mag es jetzt möglicherweise keine rechtliche Grundlage geben (wurde das juristisch bereits beleuchtet?)...aus meiner Sicht sollte ein Verleiher der im öffentlichen Straßenraum haufenweise Parkfläche zum geschäftsmäßigen Verleih von Kraftwagen in Anspruch nimmt, auch Auflagen erfüllen. Beispielsweise, dass sich das Geschäfstgebiet nicht nur auf das Filetstück Innenstadt erschließt.

Das Taxigewerbe unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und somit den entsprechenden Regulativen. Das aber lässt sich nicht aufs Carsharing übertragen. Jedenfalls nicht, solange keine Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Parken reicht hierfür nicht aus. Was auch richtig und gut ist, weil ansonsten Fahrräder ebenfalls nicht im öffentlichen Raum ohne Weiteres abgestellt werden dürften.

Darüber hinaus wäre jede Art der beabsichtigten Konzessionierung ein Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Berufsfreiheit. Die Post ist in diesem Zusammenhang ein denkbar schlechtes Beispiel, weil die gesetzlichen Restriktionen Folge der Postreform sind.
Zitat
EBostrab
Das Taxigewerbe unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und somit den entsprechenden Regulativen. Das aber lässt sich nicht aufs Carsharing übertragen.

Das Personenbeförderungsgesetz gilt hier natürlich nicht, aber wie gesagt ist ein eigenes Carsharing-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren.

Zitat
EBostrab
Jedenfalls nicht, solange keine Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Parken reicht hierfür nicht aus.

In der Regel liegen Sondernutzungen oder sogar noch schärfere Teileinziehungen des Straßenraums vor, wenn - wie üblich - eigene Stellplätze für CarSharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden. Die entsprechenden Verbände fordern schon seit 25 Jahren entsprechende gesetzliche Regelungen. Je nach Geschäftsmodell sind eigens ausgewiesene Stellplätze zwar auch verzichtbar, aber viele Betreiber wünschen sich diese und sind dafür bereit, gewisse Kompromisse bis hin zu einer Art der Konzessionierung einzugehen. Dies ist sicherlich auch einer der Gründe, weshalb es schon jetzt zu Konzentrationsprozessen kommt.
Zitat
Lopi2000

Das Personenbeförderungsgesetz gilt hier natürlich nicht, aber wie gesagt ist ein eigenes Carsharing-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren.

Die beiden Gesetze wären aber wohl kaum mittlerweile vergleichbar.
Das Carsharinggesetz bringt uns ein neues Verkehrszeichen (mit einem zersägten Auto) und den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Bevorzugung von Carsharing-Fahrzeugen.

Zitat

Je nach Geschäftsmodell sind eigens ausgewiesene Stellplätze zwar auch verzichtbar, aber viele Betreiber wünschen sich diese und sind dafür bereit, gewisse Kompromisse bis hin zu einer Art der Konzessionierung einzugehen. Dies ist sicherlich auch einer der Gründe, weshalb es schon jetzt zu Konzentrationsprozessen kommt.

Außer Flinkster (DB) und car2go fällt mir da jetzt aber spontan keiner ein. Dir?


nic



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.12.2016 04:10 von Nicolas Jost.
Nennt zwei der ganz großen als Beispiel und stellt dennoch die Aussage subtil in Frage...faszinierend...

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Lopi2000

Das Personenbeförderungsgesetz gilt hier natürlich nicht, aber wie gesagt ist ein eigenes Carsharing-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren.

Der Gesetzesvorschlag zum Carsharing bringt aber keine Konzessionierung mit sich. Auch dem Bundestag sind die in Rede stehende grundgesetzlich verankerte Berufsfreiheit und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen durchaus geläufig! In einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 19. August dieses Jahres heißt es zu Recht:

„Spezielle gewerberechtliche Anforderungen an den Betrieb von Carsharing- und Scootersharing-Unternehmen bestehen nicht. So besagt der Grundsatz der Gewerbefreiheit nach § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), dass der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet ist, soweit die GewO selbst keine Ausnahmen oder Beschränkungen vorschreibt oder zulässt. Dies ist nicht der Fall.“

Zitat
Lopi2000
In der Regel liegen Sondernutzungen oder sogar noch schärfere Teileinziehungen des Straßenraums vor, wenn - wie üblich - eigene Stellplätze für CarSharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden. Die entsprechenden Verbände fordern schon seit 25 Jahren entsprechende gesetzliche Regelungen. Je nach Geschäftsmodell sind eigens ausgewiesene Stellplätze zwar auch verzichtbar, aber viele Betreiber wünschen sich diese und sind dafür bereit, gewisse Kompromisse bis hin zu einer Art der Konzessionierung einzugehen. Dies ist sicherlich auch einer der Gründe, weshalb es schon jetzt zu Konzentrationsprozessen kommt.

Auch diese Rechtsauffassung ist ziemlich fragil, weil sie mit dem jeweiligen Landesstraßengesetz steht und fällt, wie ein Blick nach Bremen verdeutlicht. In einem Ergebnisbericht zum Thema „Carsharing im öffentlichen Straßenraum“ von 2008 stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in diesem Zusammenhang fest:

„Kritiker dieses Weges monieren, dass Sondernutzung laut § 18 Absatz 1 den ‚Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus‘ bedeutet, dies meint auch über den verkehrlichen Gebrauch hinaus. Der Gebrauch durch Carsharing-Fahrzeuge hat jedoch durchaus verkehrlichen Charakter. Der Zweck ist oftmals nach wie vor derselbe – die Fläche wird als Stellplatz genutzt. Es handelt sich demnach nicht um eine besondere Nutzung.“

Abgesehen einmal davon, dass der Bund ohnehin im Augenblick nicht im Entferntesten erwägt, Carsharing zu konzessionieren, würde eine Limitierung dergestalt rechtlich sehr schwierig werden. Und am Ende stünde wahrscheinlich ein Gang vor das BVerfG bevor. Vielversprechender erscheint an dieser Stelle tatsächlich das Modell der Subventionierung. Mithilfe von Fördermitteln könnten entlegenere Zonen bezuschusst und durch ein Gentlemen's Agreement die für den ÖPNV problematischen, weil substituierenden Areale aufgegeben werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.12.2016 23:35 von EBostrab.
Ein kleiner Nachtrag hinsichtlich der Sondernutzung:

Höchstrichterlich entschied das BVerwG bereits:

"Eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, die betriebsbereite und zugelassene Fahrzeuge zum Zwecke der Vermietung an Kunden auf der Straße aufstellt, betreibt damit zulässiges Parken i.S.v. § 12 Abs. 2 StVO. Demnach liegt keine erlaubnispflichtige, über den Allgemeingebrauch hinausgehende, Sondernutzung dar." (BVerwG, Urteil vom 3.6.1982 – 7 C 73.79 -, a.a.O., S. 3)
Zitat
EBostrab
Abgesehen einmal davon, dass der Bund ohnehin im Augenblick nicht im Entferntesten erwägt, Carsharing zu konzessionieren, würde eine Limitierung dergestalt rechtlich sehr schwierig werden.

Über ganz normale Parkzonen mit Vignetten für Anwohner und in - allerdings begrenzter Stückzahl - für Gewerbetreibende?

Ich sehe keinerlei Hindernis darin, dass hier auch genauso zu machen.
Zitat
EBostrab
Der Gesetzesvorschlag zum Carsharing bringt aber keine Konzessionierung mit sich. Auch dem Bundestag sind die in Rede stehende grundgesetzlich verankerte Berufsfreiheit und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen durchaus geläufig! In einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 19. August dieses Jahres heißt es zu Recht:

Eine Konzessionierung wie in anderen Bereichen ist derzeit auch nicht notwendig, schließlich gibt es auch kleine, niedrigschwellige "Carsharingsysteme", bei denen sich im Prinzip einfach mehrere Nutzer ein einzelnes oder einige wenige Fahrzeuge teilen. Aber um solche "Systeme" geht es hier nur am Rande.

Für den Stadtverkehr ist die Frage einer Privilegierung bei der Stellplatznutzung derzeit eines der Kernthemen. Und genau dieses wird durch das neue Gesetz voraussichtlich ein Stück weit vereinheitlicht. Die Carsharing-Branche (und innerhalb dieser vor allem die großen Töchter der Automobilkonzerne) wünscht sich Vorteile bei der Stellplatznutzung, die ihre angebliche Möglichkeit zur Reduzierung der Stellplatznutzung berücksichtigt. Genau hier bekommen die Kommunen Möglichkeiten über Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe der Stellplätze Regeln, wie sie auch in einer Konzessionierung stehen könnten, zu definieren.

So können die Carsharing-Anbieter zu bestimmten Antriebsformen, Kooperationen mit dem ÖPNV oder evtl. auch Ausweitungen ihrer Betriebsgebiete motiviert werden.

Perspektivisch werden die Grenzen zwischen Carsharing und dem ÖV erheblich verschwimmen, sobald nämlich selbstfahrende Fahrzeuge ins Spiel kommen. Hier stellen sich dann nochmal ganz neue Fragen über das Verhältnis von konzessionierten Verkehren und neuen Angebotsformen.
Zitat
Philipp Borchert
Nennt zwei der ganz großen als Beispiel und stellt dennoch die Aussage subtil in Frage...faszinierend...

Macht mich das nun auch zum Faszinosum, um es mal mit den Worten des OP zu formulieren?

Die Aussage stellte ich so "subtil" in Frage, weil Flinkster und Daimler nämlich wieder getrennte Wege gehen.
Zitat
Lopi2000

Genau hier bekommen die Kommunen Möglichkeiten über Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe der Stellplätze Regeln, wie sie auch in einer Konzessionierung stehen könnten, zu definieren.

So können die Carsharing-Anbieter zu bestimmten Antriebsformen, Kooperationen mit dem ÖPNV oder evtl. auch Ausweitungen ihrer Betriebsgebiete motiviert werden.

Genau das meinte ich ja mit einem Gentlemen's Agreement.

Zitat
Global Fisch

Über ganz normale Parkzonen mit Vignetten für Anwohner und in - allerdings begrenzter Stückzahl - für Gewerbetreibende?

Dieses Lenkinstrument stünde in der Tat Kommunen bereits zur Verfügung. Auf den ersten Blick mag es auch hilfreich erscheinen. Bei näherer Betrachtung ergeben sich indes Schwierigkeiten. Zum einen wird es problematisch, wenn Parkraumbewirtschaftungen auch abseits von Zentren eingeführt werden, weil sich das Abstellen von Sharing-Vehikeln dann dort unter Umständen schwieriger gestaltet. Zum anderen soll Car-Sharing auch auf die Tagesrandlagen sowie Nächte abzielen, in denen der ÖV nur noch ausgedünnt oder gar nicht mehr verkehrt. Dieses Ziel aber würde durch derlei Maßnahmen ob der Attraktivitätsminderung zunichte gemacht. Abgesehen davon setzen einige Anbieter ebenfalls auf Kooperationen mit Parkhausbetreibern. Siehe: [www.car2go.com] Auf eine solche Strategie würde dann sehr wahrscheinlich vermehrt gesetzt werden, was das Problem der Kannibalisierung des ÖPNV in den Stadtkernen keineswegs löst. Schließlich stünden Nutzern die Autos durch derlei angemietete Parkplätze sogar direkt an ihrem Ziel zur Verfügung, beispielsweise nach dem Einkauf.
Zitat
Logital

Das stimmt, jedoch sehe ich eine Verlagerung vom ÖPNV zum Bikesharing nicht als kritisch an. Auf den fahrradwegen ist noch Platz. Das Rad reichlich emmissionsfrei,

Na ja, als Steuerzahler sehe ich das - zumindest in Berlin - durchaus kritisch. Schließlich ist das Bikesharing wie der ÖPNV ebenfalls ein von der Allgemeinheit subventioniertes Unterfangen. Wenn nun der Fahrradverleih in der Hauptsache seine Kunden vom ÖPNV abzieht, ist weder einer Verkehrswende noch eben den besagten Steuerzahlern gedient.

Zitat
Logital

Das Mietauto ergänzt meines Erachtens überhaupt nicht die letzte Meile, sondern ersetzt die ganze ÖPNV/Fahrrad Fahrt.

Darüber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Das InnoZ hat dazu einen äußerst kontroversen Beitrag verfasst:

„Die unterschiedlichen Nutzungshäufigkeiten zeigen, dass die Nutzer zumeist nicht vollständig auf das Carsharing umsteigen. Ihre Hauptverkehrsmittel bleiben der ÖPNV bzw. das Fahrrad. Auch will keine vom InnoZ befragte Person ihr Abo für den ÖPNV abschaffen. Vielmehr sind positive Effekte zu beobachten: Eine Vielzahl der Nutzer berichten, dass sie Carsharing vor allem in Situationen nutzen, in denen ihre sonstigen Hauptverkehrsmittel Schwächen aufweisen.“

Und in seinem Fazit geht das InnoZ noch weiter:

„Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Carsharing-Nutzer den ÖPNV bzw. das Fahrrad als ihre Hauptverkehrsmittel weiternutzen. Carsharing wird als selten genutztes, ergänzendes Angebot angenommen. Zu erwarten ist deshalb eher das Ausbleiben von Investitionen in Privat-PKW und stattdessen dauerhafte Bindungen zum ÖPNV.“

Daraus aber ließe sich der Schluss ziehen, dass Carsharing sehr wohl das Zeug dazu hat, ein Teil des Umweltverbundes zu sein! Zumindest dann, wenn die Flotte elektrisch betrieben wird.
Zitat
Logital

Das Mietauto ergänzt meines Erachtens überhaupt nicht die letzte Meile, sondern ersetzt die ganze ÖPNV/Fahrrad Fahrt. Sieht man auch daran wo Mietautos angeboten werden.

Aber ich will den Gedanken mal ganz provokant aufgreifen: Klar ist, dass sich sowohl unser Mobilitätsverhalten als auch die Verkehrsbeziehungen in Anbetracht von Vernetzung und Automatisierung rasant verändern. Vor diesem Hintergrund könnte man es in Erwägung ziehen, einzelne Linien auf den Prüfstand zu stellen, um sie durch ein vernetztes Carsharing in Wechselwirkung mit Taxen kostengünstiger zu ersetzen. Spontan fiele mir die 61 ein.

Am S-Bahnhof Friedrichshagen könnte man exemplarisch einen anbieterübergreifenden Sharing-Punkt nach Vorbild des Hamburger switchh implementieren. Dort stünde eine ausreichende Flotte zur Verfügung, mit der man dann vergünstigt respektive unentgeltlich (abgegolten durch Fahrkarte) nach Friedrichshagen und Rahnsdorf pendeln könnte. Zusätzliche Freiminuten gäbe es bei Fahrgemeinschaften, die man mittels App bildet. Um auch weiterhin eine Daseinsvorsorge generell zu gewährleisten, würden Rufbusse bzw. Taxen die Rückfallebene darstellen.
Zitat
EBostrab
Zitat
Logital

Das stimmt, jedoch sehe ich eine Verlagerung vom ÖPNV zum Bikesharing nicht als kritisch an. Auf den fahrradwegen ist noch Platz. Das Rad reichlich emmissionsfrei,

Na ja, als Steuerzahler sehe ich das - zumindest in Berlin - durchaus kritisch. Schließlich ist das Bikesharing wie der ÖPNV ebenfalls ein von der Allgemeinheit subventioniertes Unterfangen. Wenn nun der Fahrradverleih in der Hauptsache seine Kunden vom ÖPNV abzieht, ist weder einer Verkehrswende noch eben den besagten Steuerzahlern gedient.

Warum nicht? Egal, ob dieLeute in der Innenstadt vom ÖPNV oder vom Auto aufs Rad umsteigen. Ich habe in jedem Fall was gewonnen. Dort [in der Innenstadt] die Kapazität bei ÖPNV oder Straße zu erhöhen ist teuer. Erfordert neue Fahrzeuge. Das Fahrrad aus meiner Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller als die Leute im ÖPNV zu befördern. Ob die "Subvention" je ÖPNV Personenkilometer nur preiswerter ist als je "Rad-Personenkilometer" kann ich jedoch nicht beurteilen. Ich hatte vor lange Zeit mal anhand der Subvention und der gefahrenen Radkilometer, die für Hamburg veröffentlicht wurden glaueb ich 6 Cent je Radkilomter ausgerechnet.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.12.2016 20:25 von Logital.
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