Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
VvJ-Ente

- Parken auf öffentlichem Grund kostet bis 30 min mindestens 1,70 €, bis 2 Stunden 2,80 €, bis 3 Uhr des Folgetages 7 € usw. - dazwischen gibt es nichts, wer länger als 2 Stunden parkt, zieht ein Tagesticket für 7 €, wer über Nacht parken will, braucht 2 Tickets. Dafür sind die Tickets überall in Berlin gültig, d.h. mit dem Tagesticket kann ich innerhalb des Geltungszeitraums in Müggelheim, Mitte und Marienfelde parken.

Parken könntest ja von mir aus mit dem Aufenthalt auf dem Bahnsteig vergleichen. Was kostet die Bahnsteigkarte noch gleich in Hamburg?

Zitat

- Falschparken ist grundsätzlich eine Straftat und wird entsprechend bestraft.

Der passende Vergleich zum §265a StGB wäre aber wohl der vorsätzliche Tankbetrug, denn es geht um das Erschleichen von Leistungen.


Meine Güte!
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.

Fragt sich nur welche.

--------------------------------------
Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Zitat
Nicolas Jost
Parken könntest ja von mir aus mit dem Aufenthalt auf dem Bahnsteig vergleichen. Was kostet die Bahnsteigkarte noch gleich in Hamburg?

30 Cent pro Stunde. Wenn man wie im ÖPNV üblich von einer Kapazität von 4 Personen pro qm ausgeht, sind das also 1,20 Euro pro qm und Stunde oder auch 18 Euro pro Kfz-Stellplatz pro Stunde.
-

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2017 13:47 von Philipp Borchert.
Zitat
Ronny_Sommer
Fragt sich nur welche.

Mit Verstand stellt sich diese Frage nicht.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Da ja der fahrscheinlose Nahverkehr leider momentan noch keine Mehrheit gefunden hat, wäre mein pragmatischer Vorschlag:

Statt Gefängnis sollten penetrante Schwarzfahrer Sozialstunden ableisten.

Sozialstunden..?? ist doch pillepalle..
Richtig körperlich schwere Arbeit würde einen größeren nachhaltigen Effekt erzielen!!!
Wer mit Reinigungsmitteln und Schrubber einen vollgepi..Ubahn oder S-Bahn Bahnsteig gründlich gereinigt hat,
denkt vllt eher nach,zukünftig zu bezahlen, als der der Müll aus irgendwelchen Beeten gemächlichst aufsammelt..

Aber keine Angst da der "Rechtsstaat" es schon nicht schafft, seine Bürger vor Intensivstraftätern oder Terrorverdächtigen mit 14 Identiäten zu schützen,
wird es eine derartige Bestrafung notorischer Schwarzfahrer nicht geben.
Auch wenn sich ab und zu der Eindruck aufdrängt,
für Ladendiebstahl wird man in der Bunten Republik Deutschland härter bestraft als für versuchten Totschlag.

T6JP

Du solltest vielleicht über eine Aussiedlung nach Nordkorea nachdenken. Da wird alles hart bestraft und alle sind brav.
Nö, ich bin nur des Gutmenschengelabers satt.
Etwas mehr durchgreifen hat mit Nordkorea nix zu tun.
Guck mal nach Singapur- da gehts genauso diszipliniert zu.
Und Grafittisprüher überlegen sich, ob sie da ihren A.. riskieren wollen.

T6JP
Solange der Kontrolldruck nur zwischen Friedrichstr. und Hackescher Markt hoch ist, dass sich dort Schwarzfahren nicht lohnt, sind höhere Strafen nur bedingt sinnvoll.

Außerdem braucht man dann auch ein einfacheres Tarifsystem oder eine bessere Schulung des Personals. Mich hat man mal, weil ich mit einem Ermäßigungsfahrschein (mit BC 25) von Cottbus nach Berlin ab Stempelaufdruck* länger als 2h** unterwegs war und zudem als Erwachsener ja keine "Kinderfahrscheine" mehr benutzen darf, aus der S-Bahn geholt. Nach langer Zeit hat die S-Bahn dann irgendwas von "Kulanz" geschrieben und das sie von ihren Forderungen absehen. Ich wäre gerne vors Gericht gegangen!

Wenn ich mit überlege, dass man von solchen Idioten dann Freiheitsstrafen oder Zwangsarbeit abhängig machen soll, dann wird mir irgendwie schon schlecht.

*:zumindest damals waren die bei Cottbusverkehr im Vorverkauf gekauften Fahrscheine auch zu entwerten.
**:das war während der Bauarbeiten bei einem 2h Takt, unpünktlichen Zügen, die aber erstaunlich schnell wenden konnten und Entwertern* irgendwo jenseits des Bahnsteigs, sodass Entwerten bei Einfahrt des Zuges zum Verpassen desselben hätte führen können.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Ronny_Sommer
Fragt sich nur welche.

Mit Verstand stellt sich diese Frage nicht.

Genau andersrum. Wer gewillt ist zu denken, kommt darauf das hier keinerlei Leistung geboten wird.

--------------------------------------
Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Zitat
Ronny_Sommer
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.

Fragt sich nur welche.

Vor noch nicht sehr langer Zeit wurde der öffentliche Parkplatz am Fürstenwalder Damm 838 (am "Licht- und Luftbad Müggelsee") erneuert. Ein privater Eigentümer dieses Parkplatzes würde für seine "Leistung" (die zeitweilige Überlassung eines Stellplatzes) mit Sicherheit ein Entgelt verlangen. Warum sollte man dieses Recht nicht auch der öffentlichen Hand einräumen?

Sicherlich ist die Bereitstellung von Verkehrswegen eine staatliche Aufgabe. Dennoch ist die gebührenfreie Bereitstellung eines Parkplatzes auf öffentlichem Grund keine Selbstverständlichkeit. Wenn ich mit der "61" zum Strandbad Müggelsee fahre, habe ich dafür einen Fahrpreis (ein Anteil meiner "ABC-Jahreskarte") entrichtet.

Um es zuzuspitzen: Warum bekommt der PKW-Benutzer den Parkplatz gestellt, während ich einen Fahrpreis entrichten muß?

Gespannt auf Eure Antworten wartet
Marienfelde
Anderes Beispiel: Eine Kneipe, die einen Tisch vor das Haus stellt oder ein Supermarkt, der sein Obst draußen aufbaut, zahlt auche eine Gebühr für die Inanspruchnahme des Raums.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.2017 16:47 von Nemo.
In einer parlamentarischen Anfrage zum Thema (Link: [pardok.parlament-berlin.de]) führt der Senat folgendes aus:
Zitat
Drucksache S18-10139
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat und welche würde er ggf. ergreifen?

Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs.
Eine Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des „Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden, denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.

Fazit: Egal ob Ahndung nach StGB §265a oder OWiG §96, es entsteht regelmäßig ein hoher Aufwand zur Ahndung verursachter Bagatellschäden. Eine Gesetzesänderung bringt also nichts. In meinen Augen wäre allein der Verzicht auf die Anzeige solcher Antragsdelikte und ggf. Kompensation der entgangenen Einnahmen aus den erspartem Aufwand für die Justiz ein gangbarer Weg.

so long

Mario
Zitat
Marienfelde
Um es zuzuspitzen: Warum bekommt der PKW-Benutzer den Parkplatz gestellt, während ich einen Fahrpreis entrichten muß?

Ganz einfach.
Der Autofahrer bekommt nicht die Fahrtkosten gestellt, sondern kann nur sein kostenpflichtig behördlich zugelassenes Gefährt auf einem öffentlichem Platz deponieren, ohne dafür zusätzlich bezahlen zu müssen.
Der Straßenbahnfahrgast kann ebenso kostenfrei die Haltestelleneinrichtungen benutzen, sich ggf. hinsetzen oder unterstellen, ohne dafür zusätzlich bezahlen zu müssen. Sein Kostenbeitrag beschränkt sich auf die Fahrt von A nach B, alles übrige ist (für ihn) kostenloser Service.

so long

Mario
Zitat
Lopi2000
Zitat
B-V 3313
Grundsätzlich sollte es die Möglichkeit geben, Empfängern von Transferleistungen die Strafgelder gleich von der Stütze abziehen zu lassen. Es kann ja wohl nicht sein, dass Menschen von der Gemeinschaft leben und ihre Strafen nicht bezahlen.

Das ist ja maximal zulässig bis das unpfändbare Existenzminimum erreicht ist, also quasi gar nicht. Und das ist auch gut so, es heißt ja nicht umsonst Existenzminimum.

Da irrst Du, und zwar gewaltig. Derzeit liegt das Existenzminimum, bezogen auf den ALG II-Regelsatz, um 30 % niedriger, und genau das ist auch der Grund, weshalb z. B. Darlehen mit bis zu 30% des monatlichen Regelsatzes aufgerechnet werden dürfen. Prinzipiell dürften damit auch Bußgelder, Geldstrafen etc. entsprechend den 30 % abgerechnet werden dürfen.

Dennis
Zitat
Marienfelde
Zitat
Ronny_Sommer
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.

Fragt sich nur welche.

Vor noch nicht sehr langer Zeit wurde der öffentliche Parkplatz am Fürstenwalder Damm 838 (am "Licht- und Luftbad Müggelsee") erneuert. Ein privater Eigentümer dieses Parkplatzes würde für seine "Leistung" (die zeitweilige Überlassung eines Stellplatzes) mit Sicherheit ein Entgelt verlangen. Warum sollte man dieses Recht nicht auch der öffentlichen Hand einräumen?

Sicherlich ist die Bereitstellung von Verkehrswegen eine staatliche Aufgabe. Dennoch ist die gebührenfreie Bereitstellung eines Parkplatzes auf öffentlichem Grund keine Selbstverständlichkeit. Wenn ich mit der "61" zum Strandbad Müggelsee fahre, habe ich dafür einen Fahrpreis (ein Anteil meiner "ABC-Jahreskarte") entrichtet.

Um es zuzuspitzen: Warum bekommt der PKW-Benutzer den Parkplatz gestellt, während ich einen Fahrpreis entrichten muß?

Gespannt auf Eure Antworten wartet
Marienfelde

Weil der KFZ Benutzer ebenso permanent an der Finanzierung der öffentlichen Hand teilnimmt-
mit seinen Steuern,die er für Besitz und Betrieb des Fahrzeugs entrichten muß.

T6JP
Zitat
Nemo
Anderes Beispiel: Eine Kneipe, die einen Tisch vor das Haus stellt oder ein Supermarkt, der sein Obst draußen aufbaut, zahlt auche eine Gebühr für die Inanspruchnahme des Raums.

Nur wenn die Außenanlage auf öffentlichem Grund steht und nicht auf gepflastertem Eigentum, was nur den Eindruck öffentlichen Strassenlandes erweckt.
Außerdem wird hier ein Gewerbe betrieben, was bei einem geparkten privaten Fahrzeug wohl kaum vorkommt.

--------------------------------------
Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Was ist denn die nächste Forderung? Gebührenpflicht bei der Nutzung öffentlicher Spielplätze und Parkbänke?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
T6Jagdpilot
Sozialstunden..?? ist doch pillepalle..
Richtig körperlich schwere Arbeit würde einen größeren nachhaltigen Effekt erzielen!!!
Wer mit Reinigungsmitteln und Schrubber einen vollgepi..Ubahn oder S-Bahn Bahnsteig gründlich gereinigt hat,
denkt vllt eher nach,zukünftig zu bezahlen, als der der Müll aus irgendwelchen Beeten gemächlichst aufsammelt..
Harte Strafen sind nicht wirklich effektiver, falls man sich mal Länder wie die USA anschaut. Und in einem Staat wie Singapur möchte ich persönlich nicht leben.

Im Grunde bin ich aber der Meinung, dass wir den Nahverkehr einfach komplett den Staat finanzieren sollten - er tut es ja jetzt schon zu einem großen Teil. Und falls man doch noch der Meinung ist, dass die Fahrgäste was zahlen sollten, einfach ein Tagesticket zu 1 Euro oder ein Monatsticket zu 30 Euro anbieten, dass im gesamten deutschen Nahverkehr gültig ist.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821

Harte Strafen sind nicht wirklich effektiver, falls man sich mal Länder wie die USA anschaut. Und in einem Staat wie Singapur möchte ich persönlich nicht leben.

Nix als Ausreden!


Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Im Grunde bin ich aber der Meinung, dass wir den Nahverkehr einfach komplett den Staat finanzieren sollten - er tut es ja jetzt schon zu einem großen Teil. Und falls man doch noch der Meinung ist, dass die Fahrgäste was zahlen sollten, einfach ein Tagesticket zu 1 Euro oder ein Monatsticket zu 30 Euro anbieten, dass im gesamten deutschen Nahverkehr gültig ist.

Damit werden weder Vandalismus noch starke Verunreinigungen wirkungsvoll bekämpft, lediglich das Problem des Schwarzfahrens verschleiert. Statt dieser fixen Idee des "kostenlosen" ÖPNV, sollte das Geld lieber in mehr Personal und Drehkreuze an U- und S-Bahn investiert werden.
Dazu eine BVG/Bahn eigene Polizei mit polizeilichen Rechten und Pflichten aber eben auf das Bahngelände und die Zugangsbauwerke beschränkt.

--------------------------------------
Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen