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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
VvJ-Ente
Das mussten wir vor Urzeiten mal berechnen. Wenn ein Autofahrer mit Tempo 100 auf die linke Spur will um einen mit 80 km/h fahrenden LKW zu überholen, muss er mindestens 300 Meter nach hinten freie Sicht haben, wenn er eine Kollision mit einem Schnellfahrer (250 km/h) ausschließen will. Heißt natürlich umgekehrt, wenn du mit Tempo 250 fährst und 200 Meter vor dir zieht einer auf deine Spur, dann knallt es. Zwingend. Außer du kannst die Physik außer Kraft setzen oder findest ein Wurmloch zum tunneln.

Scheint tatsächlich zu lange her zu sein oder Dein Lehrer hat versucht, Euch durch Desinformation zu instrumentalisieren. Deine Erinnerung gilt nur für den Fall, dass der Ausscherende im selben Moment auf der Stelle stehen bliebe - reichlich unwahrscheinlich. Selbst bei einm Reifenplatzer in diesem ungünstigen Moment wird er sich ja grundsätzlich, wenn auch eventuell unkontrolliert, vorwärts bewegen.

Trotzdem fahre ich auf einer zweispurigen Autobahn niemals mit 200+ an anderen Autos vorbei, da man sich nicht auf die Zurechnungsfähigkeit anderer verlassen kann. Auf dreispurigen Autobahnen kann man ja zur Sicherheit rechtzeitig auf die linke Spur wechseln, wenn rechts ein Pkw auf einen Truck aufzulaufen droht...

Das mit der letztinstanzlichen Haftstrafe für Leistungserschleicher geht meiner Meinung nach in Ordnung!

Gruß
Salzfisch

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Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.2017 15:29 von Salzfisch.
Die detaillierte Rechnung bekomme ich nicht mehr zusammen, das ist zu lange her. Aber ich weiß, dass wir mit der Formel für den Anhalteweg, den man in der Fahrschule lernt, abgeschätzt haben für eine Geschwindigkeit von 150 km/h auf 0 statt von 250 auf 100, und dass der exakt berechnete Wert höher war. Der Anhalteweg nach der Formel war jetzt nicht so schwer zu finden, er beträgt 225 Meter.
Zitat
VvJ-Ente
[...], er beträgt 225 Meter.

Kann gut sein, ist aber nur bei stehenden Hindernissen relevant... ;-)

Gruß
Salzfisch

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Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Nein, denn dann müsstest du mit dem Anhalteweg von 250 km/h auf 0 rechnen! Der beträgt 700 Meter!
Zitat
VvJ-Ente
Nein, denn dann müsstest du mit dem Anhalteweg von 250 km/h auf 0 rechnen! Der beträgt 700 Meter!

Laut Bremsformel sind es bei einer normalen Bremsung 625m und bei einer Gefahrenbremsung rund 312m.

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Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
plus 75 Meter Reaktionsweg. Aber rasen ist geil, da kann man ein paar Tote schon mal in Kauf nehmen. Und MIR passiert das sowieso nicht, weil ICH beherrsche mein Auto ja viel besser als der Pöbel im restlichen Verkehr, nicht wahr?
Zitat
VvJ-Ente
plus 75 Meter Reaktionsweg. Aber rasen ist geil, da kann man ein paar Tote schon mal in Kauf nehmen. Und MIR passiert das sowieso nicht, weil ICH beherrsche mein Auto ja viel besser als der Pöbel im restlichen Verkehr, nicht wahr?

Bla ... Bla ... Bla ... halt DU dich lieber an den StVO auf dem Fahrrad!

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Gruß Ronny

besser keine Strassenbahn als keine U-Bahn
Bitte ignoriert diesen Beitrag!

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.01.2017 12:02 von Nemo.
Zitat
Ronny_Sommer

Bla ... Bla ... Bla ... halt DU dich lieber an den StVO auf dem Fahrrad!
Oh, jetzt wird es spannend - wo halte ich mich denn nicht an die StVO?
Wenn man sich den Leserbrief auf Seite 2 des neuen "Signal" zu Gemüte führt erschrickt man. Unglaublich das die BVG so mit ihren Kunden umgeht. Auf jeden Fall wieder ein sehr gutes Beispiel sein Abo woanders abzuschließen.

Kurzform:
BVG verschickte neue Abocard obwohl alte noch gültig. Karte kam aber nie an, der Kunde dafür aber in eine Kontrolle der S-Bahn die die Fahrcard einzog weil ungültig.

Der Kunde hatte von einer neuen Fahrcard keine Ahnung weil die BVG ihn nicht zuvor darüber informierte.

Auch auf Seite 30 des Magazins kommen die S-Bahn-Kontrolleure (zurecht) schlecht weg.
Es muss schon mehr Möglichkeiten als die paar stationären Lesegeräte geben, sich von der Gültigkeit seiner Karte zu überzeugen. Ist es z.B. möglich, durch die Eingabe der Kartennummer (sollte es eine geben) auf einer Internetseite ohne Kartenlesetechnik die Gültigkeit zu prüfen?

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Sie befinden sich HIER.
Soweit ich weiß nicht.
Zitat
Philipp Borchert
Es muss schon mehr Möglichkeiten als die paar stationären Lesegeräte geben, sich von der Gültigkeit seiner Karte zu überzeugen. Ist es z.B. möglich, durch die Eingabe der Kartennummer (sollte es eine geben) auf einer Internetseite ohne Kartenlesetechnik die Gültigkeit zu prüfen?

Uns selbst wenn an jeder Haltestelle davon zwei rumstehen würden, was soll das bringen?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Philipp Borchert
Ist es z.B. möglich, durch die Eingabe der Kartennummer (sollte es eine geben) auf einer Internetseite ohne Kartenlesetechnik die Gültigkeit zu prüfen?
Das löst das Problem allerdings nicht. Wenn ich einen Fahrausweis vom Verkehsunternehmen überreicht bekomme, gehe ich davon aus, dass der bis zur aufgedruckten Gültigkeit auch zur Mitfahrt berechtigt. Wenn man keine Gültigkeit aufdruckt, wohl mindestens bis zum aktiven Widerruf. Dabei ist eigentlich der Widerrufende verpflichtet, den Widerruf gültig abzusetzen, bei Endkundengeschäften kann man von dem Unternehmen (als widerrufende Partei) sicher auch höhere Anstrengungen als von dem Kunden erwarten.

Eine Lösung ware es eher, die Gültigkeit auf die Karten aufzudrucken. Es gibt wohl Hochschulen mit Karten für Semestertickets, die ein wiederbeschreibbares Feld haben, was zumindest einige Male funktioniert.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.03.2017 14:18 von Arec.
Nach Angaben der NRW-Landesregierung sitzen deutschlandweit aktuell rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, von denen der überwiegende Teil verurteilte Schwarzfahrer sind. In NRW sind es 1215 Gefangene. Jeder Hafttag koste den Steuerzahler (Korrektur durch den Setzer) pro Gefangenem rund 131 Euro. "Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte", sagte Biesenbach. "Sie sollten eine Geldstrafe zahlen."

So wurde Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (CDU), am 22.09.17 in der "Rheinischen Post" zitiert.

Hier noch zwei Links für "interessierte Kreise": [www.presseportal.de]
[www.finanzen.net]

Einen schönen Sonnabend wünscht Euch
Marienfelde
Selbstverständlich muss man die einsperren. Sonst fahren die wahllos weiter ohne zu zahlen durch die Gegend und enthalten den Verkehrsunternehmen Einnahmen vor.

Ist man bei Radwegparkern eigentlich auch so konsequent?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.12.2017 12:28 von Logital.
Sagt mal, die "20 Millionen Euro", die der BVG laut dem aktuellen BVG PLUS durch Schwarzfahrer entgehen, sind ein Tippfehler, oder?

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Logital
Selbstverständlich muss man die einsperren. Sonst fahren die wahllos weiter ohne zu zahlen durch die Gegend und enthalten den Verkehrsunternehmen Einnahmen vor.

Ist man bei Radwegparkern eigentlich auch so konsequent?

...oder bei Radfahrern, die prinzipiell auf dem Gehweg fahren?

Gruß O-37
Wenn NRW keine Schwarzfahrer einsperren würde, von den tgl. 160.000 € aber 100.000 € aber direkt in die Finanzierung des ÖPNV stecken würde, wie viel günstiger könnten dann für alle dort die Tickets werden? Oder wie viele Sozialtickets könnten damit bezuschusst werden? Wir reden von 3 Mio im Monat, nach Adam Riese.


MfG
Ro
Zitat
RobertM
Wenn NRW keine Schwarzfahrer einsperren würde, von den tgl. 160.000 € aber 100.000 € aber direkt in die Finanzierung des ÖPNV stecken würde, wie viel günstiger könnten dann für alle dort die Tickets werden? Oder wie viele Sozialtickets könnten damit bezuschusst werden? Wir reden von 3 Mio im Monat, nach Adam Riese.

Denkfehler deinerseits. Ersatzfreiheitsstrafen sitzen nicht nur Schwarzfahrer ab, sondern auch andere Leute, die zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht gezahlt haben. Die Aussage, dass dies "überwiegend" Schwarzfahrer seien, wird nicht weiter mit Zahlen unterlegt.

--- Signatur ---
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