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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
Philipp Borchert
Sagt mal, die "20 Millionen Euro", die der BVG laut dem aktuellen BVG PLUS durch Schwarzfahrer entgehen, sind ein Tippfehler, oder?

Bei Fahrgeldeinnahmen der BVG von 400 Millionen und 5% Quote kommt der Wert sehr gut hin.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Jay
Zitat
RobertM
Wenn NRW keine Schwarzfahrer einsperren würde, von den tgl. 160.000 € aber 100.000 € aber direkt in die Finanzierung des ÖPNV stecken würde, wie viel günstiger könnten dann für alle dort die Tickets werden? Oder wie viele Sozialtickets könnten damit bezuschusst werden? Wir reden von 3 Mio im Monat, nach Adam Riese.

Denkfehler deinerseits. Ersatzfreiheitsstrafen sitzen nicht nur Schwarzfahrer ab, sondern auch andere Leute, die zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht gezahlt haben. Die Aussage, dass dies "überwiegend" Schwarzfahrer seien, wird nicht weiter mit Zahlen unterlegt.

1. Rein rechnerisch könnte das Land NRW mit den eingesparten Haftkosten für Schwarzfahrer den gesamten Landeszuschuß von 40 Mio. € p.a. für die etwa 300.000 Sozialtickets finanzieren, sg. hier: [www.change.org]

2. Die derzeitige Landesregierung in NRW wollte den Zuschuß für die Sozialtickets ursprünglich auslaufen lassen. Die damit verbundenen drastischen Preiserhöhungen für die Anspruchsberechtigten hätten die "Schwarzfahrerquote" in dieser Personengruppe mit einiger Sicherheit erhöht - die Politik selbst hätte für mehr "arme Schwarzfahrer" gesorgt.

3. "Schwarzparken" ist halb so schlimm: Das kostet auf dem (wohl bahneigenen) Parkplatz am Bf Meißen lediglich 30 €.

4. Anders als schwarzfahren ist Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt: Wer "nur" 50.000 Euro Steuern hinterzieht, hat relativ gute Aussichten, den Gerichtssaal als freier Mann (oder freie Frau) zu verlassen, sh. hier: [www.rosepartner.de]

Soweit einige Gedanken dazu,
Marienfelde
@Marienfelde: Dein Einwand bleibt falsch. Nochmal: Die aufgezählte Summe umfasst ALLE Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen und eben NICHT "nur" Schwarzfahrer! Das betrifft jeden, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt.

Der Vergleich zwischen Haftkosten und Sozialticket mag zwar für die Polemik toll sein, sind aber fiskalisch völlig unterschiedliche Baustellen.

Du scheinst das Prinzip der Ersatzfreiheitsstrafe nicht verstanden zu haben. Dein Steuerhinterzieher muss sie in der Regel nicht antreten, weil er die verordnete Geldstrafe zahlt. Täte er das nicht, dann müsste er genauso ins Gefängnis! Auch dein Schwarzparker kann ins Gefängnis kommen, wenn er das Bußgeld nicht zahlt. Das nennt sich dann allerdings "Erzwingungshaft" und lässt die Forderung im Gegensatz zur "Ersatzfreiheitsstrafe" bestehen. Genau das würde Schwarzfahrern drohen, wenn man den entsprechenden § abschafft. Ganz nebenbei hätte man damit aber die "Berufsschwarzfahrer" gefördert, die bereitwillig jedes mal die 60€ hinblättern, weil ihnen dann eben keine Strafverfolgung mehr droht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
@Marienfelde: Dein Einwand bleibt falsch. Nochmal: Die aufgezählte Summe umfasst ALLE Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen und eben NICHT "nur" Schwarzfahrer! Das betrifft jeden, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt.

Der Vergleich zwischen Haftkosten und Sozialticket mag zwar für die Polemik toll sein, sind aber fiskalisch völlig unterschiedliche Baustellen.

Du scheinst das Prinzip der Ersatzfreiheitsstrafe nicht verstanden zu haben. Dein Steuerhinterzieher muss sie in der Regel nicht antreten, weil er die verordnete Geldstrafe zahlt. Täte er das nicht, dann müsste er genauso ins Gefängnis! Auch dein Schwarzparker kann ins Gefängnis kommen, wenn er das Bußgeld nicht zahlt. Das nennt sich dann allerdings "Erzwingungshaft" und lässt die Forderung im Gegensatz zur "Ersatzfreiheitsstrafe" bestehen. Genau das würde Schwarzfahrern drohen, wenn man den entsprechenden § abschafft. Ganz nebenbei hätte man damit aber die "Berufsschwarzfahrer" gefördert, die bereitwillig jedes mal die 60€ hinblättern, weil ihnen dann eben keine Strafverfolgung mehr droht.

1. Die Formulierung "Rein rechnerisch" in Kursivdruck habe ich schon sehr bewußt gewählt. Die Frage, ob es sich "nur" um Schwarzfahrer handelt, ist für mich eher nachrangig, daher also nur noch

2. Der reuige Steuerhinterzieher kommt bei relativ hohen hinterzogenen Steuerbeträgen fast immer mit einer Geldstrafe davon, wenn er die Geldstrafe zahlt, während ein Schwarzfahrer. der die Geldstrafe nicht zahlen kann, wegen vergleichsweise geringer Beträge in den Knast kommt - die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen. Hier sollte es andere Lösungen geben (z.B. mehr Angebote für gemeinnützige Tätigkeiten).

Ich überlege gerade, ob es auch "Berufssteuerhinterzieher" geben könnte, um Deine Wortschöpfung einmal aufzugreifen. Klar: Die Steuergesetze sind mitunter für die betreffende Klientel sehr günstig gestaltet - strafbare Handlungen zwecks "Steueroptimierung" sind oft gar nicht (mehr) nötig. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich möchte durchaus nicht in einem Land leben, in dem exzessiv Haftstrafen verhängt werden - dies sollte aber auch und gerade für "Bagatellfälle" gelten.

3. Die Frage, ob eine "Entkriminalisierung" von Schwarzfahrern einen teilweise gegenteiligen Effekt haben könnte, ist hier ja auch schon erörtert worden. Dennoch halte ich eine Anpassung der Rechtslage für erforderlich. Ein Staat, der es womöglich fertigbringt, Leute z.B. wegen eines ursprünglichen Schadens von vielleicht elf Euro für viermaliges schwarzfahren einzulochen, gibt sich der Lächerlichkeit preis.

Unterhalb der Ebene gesetzlicher Neuregelungen gibt es natürlich immer die Möglichkeit von Ländern und Kommunen, mäßigend auf die "Anzeigenpraxis" des "eigenen" Verkehrsbetriebs einzuwirken.

Wie der aktuelle Stand bei der BVG ist, weiß ich allerdings nicht.
Zitat
Marienfelde
Zitat
Jay
@Marienfelde: Dein Einwand bleibt falsch. Nochmal: Die aufgezählte Summe umfasst ALLE Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen und eben NICHT "nur" Schwarzfahrer! Das betrifft jeden, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt.

Der Vergleich zwischen Haftkosten und Sozialticket mag zwar für die Polemik toll sein, sind aber fiskalisch völlig unterschiedliche Baustellen.

Du scheinst das Prinzip der Ersatzfreiheitsstrafe nicht verstanden zu haben. Dein Steuerhinterzieher muss sie in der Regel nicht antreten, weil er die verordnete Geldstrafe zahlt. Täte er das nicht, dann müsste er genauso ins Gefängnis! Auch dein Schwarzparker kann ins Gefängnis kommen, wenn er das Bußgeld nicht zahlt. Das nennt sich dann allerdings "Erzwingungshaft" und lässt die Forderung im Gegensatz zur "Ersatzfreiheitsstrafe" bestehen. Genau das würde Schwarzfahrern drohen, wenn man den entsprechenden § abschafft. Ganz nebenbei hätte man damit aber die "Berufsschwarzfahrer" gefördert, die bereitwillig jedes mal die 60€ hinblättern, weil ihnen dann eben keine Strafverfolgung mehr droht.

1. Die Formulierung "Rein rechnerisch" in Kursivdruck habe ich schon sehr bewußt gewählt. Die Frage, ob es sich "nur" um Schwarzfahrer handelt, ist für mich eher nachrangig, daher also nur noch

2. Der reuige Steuerhinterzieher kommt bei relativ hohen hinterzogenen Steuerbeträgen fast immer mit einer Geldstrafe davon, wenn er die Geldstrafe zahlt, während ein Schwarzfahrer. der die Geldstrafe nicht zahlen kann, wegen vergleichsweise geringer Beträge in den Knast kommt - die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen. Hier sollte es andere Lösungen geben (z.B. mehr Angebote für gemeinnützige Tätigkeiten).

Ich überlege gerade, ob es auch "Berufssteuerhinterzieher" geben könnte, um Deine Wortschöpfung einmal aufzugreifen. Klar: Die Steuergesetze sind mitunter für die betreffende Klientel sehr günstig gestaltet - strafbare Handlungen zwecks "Steueroptimierung" sind oft gar nicht (mehr) nötig. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich möchte durchaus nicht in einem Land leben, in dem exzessiv Haftstrafen verhängt werden - dies sollte aber auch und gerade für "Bagatellfälle" gelten.

3. Die Frage, ob eine "Entkriminalisierung" von Schwarzfahrern einen teilweise gegenteiligen Effekt haben könnte, ist hier ja auch schon erörtert worden. Dennoch halte ich eine Anpassung der Rechtslage für erforderlich. Ein Staat, der es womöglich fertigbringt, Leute z.B. wegen eines ursprünglichen Schadens von vielleicht elf Euro für viermaliges schwarzfahren einzulochen, gibt sich der Lächerlichkeit preis.

Unterhalb der Ebene gesetzlicher Neuregelungen gibt es natürlich immer die Möglichkeit von Ländern und Kommunen, mäßigend auf die "Anzeigenpraxis" des "eigenen" Verkehrsbetriebs einzuwirken.

Wie der aktuelle Stand bei der BVG ist, weiß ich allerdings nicht.

Guten Morgen euch allen,
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt! Warum sollte man denn die BVG zwingen, Fälle der Erschleichung ihrer Leistungen nicht mehr anzuzeigen? Ich meine, wenn man sich hinstellt und sagt: "Ach na wenn ihr nicht zahlen wollt, na dann tut es eben nicht.", dann ist das vielleicht angewandte linksrotgrüne Strafverfolgungspolitik, aber halt auch und vor allem eine Einladung für Schwarzfahrer: "Ach, es passiert doch nichts." Wie möchtest Du denn das EBE sonst eintreiben? Nur freundliches Bitten allein genügt eben nicht.
Verwirrte, aber trotzdem liebe Grüße,
Rekowagen
Zitat
Rekowagen
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt! Warum sollte man denn die BVG zwingen, Fälle der Erschleichung ihrer Leistungen nicht mehr anzuzeigen? Ich meine, wenn man sich hinstellt und sagt: "Ach na wenn ihr nicht zahlen wollt, na dann tut es eben nicht.", dann ist das vielleicht angewandte linksrotgrüne Strafverfolgungspolitik, aber halt auch und vor allem eine Einladung für Schwarzfahrer: "Ach, es passiert doch nichts." Wie möchtest Du denn das EBE sonst eintreiben?

Eine rein volks- oder betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise der öffentlichen Hand - die auch im Sinne anderer Parteien sein sollte - dürfte auch zu dem Ergebnis führen, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist, wenn ein erheblicher Teil der Strafgefangenen aufgrund von Schwarzfahren und nicht bezahlten daraus resultierenden Strafen einsitzt.

Der Staat schafft es ja auch, einen erheblichen Teil von Falschparktickets oder Bibliotheksmahngebühren einzutreiben, ohne dass hier eigene Straftatbestände vorliegen, insofern sollte dies auch bei Schwarzfahrern funktionieren.
Zitat
Rekowagen
Guten Morgen euch allen,
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt! Warum sollte man denn die BVG zwingen, Fälle der Erschleichung ihrer Leistungen nicht mehr anzuzeigen? Ich meine, wenn man sich hinstellt und sagt: "Ach na wenn ihr nicht zahlen wollt, na dann tut es eben nicht.", dann ist das vielleicht angewandte linksrotgrüne Strafverfolgungspolitik, aber halt auch und vor allem eine Einladung für Schwarzfahrer: "Ach, es passiert doch nichts." Wie möchtest Du denn das EBE sonst eintreiben? Nur freundliches Bitten allein genügt eben nicht.
Verwirrte, aber trotzdem liebe Grüße,
Rekowagen

Es ist sicher ein Unterschied, ob eine Anzeige noch beim dritten schwarzfahren innerhalb von zwei Jahren oder "nur" innerhalb eines Jahres erfolgt. Schwarzfahren muß ja jedenfalls nicht immer auf einem "kriminellen Vorsatz" beruhen, sondern z.B. auch auf Vergeßlichkeit.

In Berlin gibt es leider hunderttausende Menschen, die zahlungsunfähig sind (ich verzichte mal auf einen Link, Creditreform veröffentlicht dazu ja jährlich aktuelle Zahlen). Leute in den Knast zu stecken, weil sie nicht zahlen können, leuchtet mir ganz und gar nicht ein.

"Überzeugte Schwarzfahrer" sind sicher eine andere Kategorie.

Vielleicht noch ein Perspektivwechsel zum Bericht eines Zeitgenossen, dessen Fahrrad wiederholt ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde: [www.vice.com]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Rekowagen
Guten Morgen euch allen,
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt!

Was ist denn ein Bagatelldelikt?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
Rekowagen
Guten Morgen euch allen,
Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt!

Was ist denn ein Bagatelldelikt?

Schwarzfahren, zum Beispiel ;)
Zitat
Lopi2000
Der Staat schafft es ja auch, einen erheblichen Teil von Falschparktickets oder Bibliotheksmahngebühren einzutreiben, ohne dass hier eigene Straftatbestände vorliegen, insofern sollte dies auch bei Schwarzfahrern funktionieren.

Das schaffen die durch Beförderungserschleichung geprellten Nahverkehrsunternehmen auch, denn nur ein verschwindend geringer Teil der bei Fahrgeldhinterziehung erwischten Kunden landen wirklich vor dem Richter und nur wenige schuldig gesprochene Straftäter tatsächlich im Vollzug.

Der Verzicht auf Anzeige von Betrugsdelikten ist auch keine Lösung, dann schon Freifahrt für alle und nicht nur für die Nichtzahler als Belohnung für egoistisches Verhalten. Wenn das Land Berlin jedoch im Alleingang freiwillig auf Entgelte im ÖPNV verzichtet, wird das aus Sicht der anderen Bundesländer möglicherweise zu schwierigen Problemen im Länderfinanzausgleich führen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Der Verzicht auf Anzeige von Betrugsdelikten ist auch keine Lösung, dann schon Freifahrt für alle und nicht nur für die Nichtzahler als Belohnung für egoistisches Verhalten. Wenn das Land Berlin jedoch im Alleingang freiwillig auf Entgelte im ÖPNV verzichtet, wird das aus Sicht der anderen Bundesländer möglicherweise zu schwierigen Problemen im Länderfinanzausgleich führen.

Dabei geht es ja nur um ein paar Millionen Euro, was in den Dimensionen des Länderfinanzausgleichs quasi Pfennigbeträge sind. Ich denke, da gibt es andere Posten, die finanziell stärker ins Gewicht fallen und die dennoch hingenommen werden, z.B. die Kitakosten oder der allgemeine Kostendeckungsgrad im ÖPNV.
Naja, man muss es natürlich gegenfinanzieren über zusätzliche Steuern, höhere Parkgebühren und durch die Nutzung der dann für den MIV nichtmehr benötigten Fläche.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Lopi2000
Dabei geht es ja nur um ein paar Millionen Euro, was in den Dimensionen des Länderfinanzausgleichs quasi Pfennigbeträge sind.

Nach eigenen Angaben (beispielsweise hier, Nummer 68 / 69 [images.vbb.de] ) betragen die Fahrgeldeinnahmen im VBB jährlich 1,155 Milliarden Euro im Land Berlin und 255 Millionen Euro im Land Brandenburg.

Verdammt viel Geld um das Schwarzfahren durch Kontrollverzicht zu unterbinden. Wieviel Kilometer Straßenbahnstrecke könnte man jährlich für eine Milliarde Euro bauen? ;-)

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Verdammt viel Geld um das Schwarzfahren durch Kontrollverzicht zu unterbinden. Wieviel Kilometer Straßenbahnstrecke könnte man jährlich für eine Milliarde Euro bauen? ;-)
Wie viel Kilometer könnte man denn bauen, wenn man einfach mal einige Steuerschlupflöcher schließen würde?

Ich bin mir sicher, dass viel mehr Menschen auf das Auto verzichten würden, wenn wir einen fahrscheinlosen Nahverkehr hätten. Das käme der Umwelt und sogar dem öffentlichen Haushalt extrem zugute.
Zitat
Nemo
Naja, man muss es natürlich gegenfinanzieren über zusätzliche Steuern, höhere Parkgebühren und durch die Nutzung der dann für den MIV nichtmehr benötigten Fläche.

Ich wäre sofort für eine Steuerpflicht auf Fahrräder, besonders Lastenfahräder,bzw Maut für Radwege..

T6JP
Wieso? Willst Du wieder mehr Autoverkehr? Ich glaube, wir können froh über jeden zusätzlichen Radfahrer sein.

Auch Lastenräder finde ich eine ziemlich clevere Sache.
Der ÖPNV ist doch jetzt schon an der Kotzgrenze- Züge voll, mehr Fahrzeuge, geschweige Fahrer in absehbarer Zeit nicht da.
Würden auch nur 20% derjenigen, die jetzt im Auto sitzen, auf den ÖPNV wechseln, bricht der zusammen.
Ein gerüttelt Maß des Verkehr ist übrigens Wirtschaftsverkehr-
davon auch irgendwas auf Lastenfahrräder umzudrehen ist einfach nur hirnrissig-
guck Dir die Massen an eiligen Paketlieferdiensten an, weil alles im www kauft..
glaubst Du Waschmaschinen,Möbel usw kommen in Zukunft per Fahrrad ..oder die Mülle?
Der Klempner, Elektriker,Trockenbauer..die Arschabwischdienste für die Rentner, Essen auf Rädern miit zig Portionen per (Lasten)Fahrrad??
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, das Thema ist einfach nicht praxisreif.

Und wer im Auto sitzt, ist auch selten da rauszubekommen-
damit meine ich nicht die testosteronüberspülten, kurzschwänzigen AMG Benz Prollos mit teppichfliegendem Migrationshintergrund,die ihre Kisten aufm Kuhdamm spazierenfahren,
sondern die aus Bequemlichkeit oder weil sie eben nicht wie eine Sardine befördert werden wollen.
Schon zu Ostzeiten waren die alten Kollegensäcke nicht aus ihren Trabbis etc herauszubekommen, obwohl die Bimmel alle paar Minuten fuhr und für BVBer umsonst war.
Und wir jungen saßen auf dem Motorrad solange wie es ging, und kaum war der Winter vorbei war die Bimmel oder Bus ad acta.

Und noch kontraproduktiver halte ich Vorteile für einige wenige (Radler)durch Zwang auf viele andere zu finanzieren.
Genauso wie Bahnsteigsperren, oder ÖPNV Zwangsabgaben.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Und noch kontraproduktiver halte ich Vorteile für einige wenige (Radler)durch Zwang auf viele andere zu finanzieren.

Jeder Radler mehr ist ein Autofahrer oder ÖV-Nutzer weniger. Der Ausbau der Fahrradinfrastruktur ist sicher der preiswerteste Weg, zusätzliche Verkehrsangebote zu schaffen. Wenn Du davon ausgehst, dass der ÖV ohnehin nicht mehr genug Kapazitäten hat, sollte ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur doch auch in Deinem Sinne sein.
Zitat
Lopi2000
Zitat
T6Jagdpilot
Und noch kontraproduktiver halte ich Vorteile für einige wenige (Radler)durch Zwang auf viele andere zu finanzieren.

Jeder Radler mehr ist ein Autofahrer oder ÖV-Nutzer weniger. Der Ausbau der Fahrradinfrastruktur ist sicher der preiswerteste Weg, zusätzliche Verkehrsangebote zu schaffen. Wenn Du davon ausgehst, dass der ÖV ohnehin nicht mehr genug Kapazitäten hat, sollte ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur doch auch in Deinem Sinne sein.

Wenn der Radfahrer dann aber sein Rad in die S-Bahn schlürrt, ist zwar der Zubringer-Bus am Stadtrand im 20-Min-Takt etwas entlastet, in die S-Bahn passen dann aber zwei Leute weniger als vorher rein.

Zudem neigen Radfahrer dazu, in den Wintermonaten und bei schlechter Witterung auf den ÖPNV zu setzten, was natürlich zu begrüßen ist (solange sie ihr Rad zu Hause lassen), allerdings dort nicht für eine Entlastung sorgt, da die Kapazitäten dennoch vorgehalten werden müssen.

Es hilft nichts, wenn die Kapazitäten im ÖPNV "im Mittel" reichen oder "durchschnittlich" nur drei Minuten Verspätung entstehen. Die Nutzer möchten jeden Tag pünktlich und mit angemessener Qualität und Kapazität befördert werden, nicht nur bei radfreundlichen Sonnenschein und betriebsfreundlicher Witterung. Es hilft dem Pendler überhaupt nichts, wenn er im Eisregen im Januar an der Station zurückbleiben muss oder wie eine Sardine gequetscht noch gerade so in den Türbereich reinpasst, ihm aber dafür kompensatorisch an sonnenreichen Julitagen in den Ferien drei Sitzplätze angeboten werden können.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.12.2017 19:58 von Arec.
Abseits von Massenveranstaltungen oder nach Störungen sehe ich überhaupt keine vollen Bahnen - in der Regel finden sich in jedem Wagen genug "Türsteher", dass bei total verstopften Türräumen in der Mitte im Gang noch Platz für 2 Fahrräder wäre, oft sogar noch Sitzplätze. Der Super-GAU sind natürlich Türsteher mit Fahrrad, diese Schlauköpfe gibt es natürlich auch...
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