Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 14:40 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 15:09 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 15:32 |
Zitat
Philipp Borchert
Das gehört unbedingt geklärt. Ich wüsste auch nicht, dass Kontrollpersonal die Berechtigung hätte, Studentenausweise (o.Ä.) einzuziehen.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 16:32 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich habe ja meine Fahrkarte zurückbekommen. Deswegen weiß ich nicht so recht, aber danke.
Aber hallo! Schlichtungsmaßnahmen IMMER vor juristischen Maßnahmen!
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 16:55 |
Zitat
Hoppetosse
Das Kontrollpersonal hat keine Berechtigung den Studetenausweis einzubehalten. Denn der ist Eigentum der Universität (bzw. des Studenten).
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 17:01 |
Zitat
Lehrter Bahnhof
Schlimm war eher, dass diese Frau mich im Zug vor allen Leuten laut ausgefragt hat, wohin ich fahre, etc. War morgens unterwegs zu meiner Werkstudentenstelle. Klang nach Stasi-Erfahrung. Dann musste ich auch noch zum Schwarzfahrerbüro. Heftig.
Außerdem kam ich zu spät, etc. Alles nur, weil diese Dame einen offensichtlichen Aufdruck nicht erkennen wollte (bin vorher schon häufig kontrolliert worden, seitdem hat sich nichts geändert mit dem Ausweis). Woher kommt so ein Hass? Ich versteh das nicht.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 17:09 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 17:38 |
Zitat
T6Jagdpilot
Der Verkehr per KFZ war gefühlt in den Nachwendejahren viel höher, da sage ich die 20% Umsteiger von ÖPNV zu KFZ geht sich aus.
Bei jeder größeren S-Bahnstörung auf der S3,5,7,und 25 ist Dank der Pendler ausm Kartoffelanbaurandgebiet ist der Beweis da
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 20:17 |
Zitat
Flexist
Die Fahrkartenkontrolleure der S-Bahn halten sich für die S-Bahnpolizei. Selbst schon miterlebt, wie Gewalt vor einem Flüchtenden angewendet worden ist.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 20:32 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 20:33 |
Zitat
Philipp Borchert
Das muss aber verhältnismäßig erfolgen. Und Gewalt ist keine angemessene Antwort auf die Flucht eines Schwarzfahrers.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 20:43 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 20.12.2017 21:30 |
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VvJ-Ente
Das wird dann aber lustig, wenn der mit Gewalt festgehaltene Fahrgast einen gültigen Fahrschein hat...
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 03:32 |
Zitat
B-V 3313
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VvJ-Ente
Das wird dann aber lustig, wenn der mit Gewalt festgehaltene Fahrgast einen gültigen Fahrschein hat...
Erstens wird ein halbwegs intelligenter Fahrgast seinen gültigen Fahrschein vorher vorzeigen und wenn nicht, dann gilt er als Schwarzfahrer. Der Besitz reicht nicht, der Fahrschein muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 08:42 |
Zitat
Arec
Nein, ein Fahrgast, der einen Fahrschein nicht vorzeigt, gilt nicht als Schwarzfahrer. Er hat "7 Euro zu zahlen" gemäß § 12 IV EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung). Ferner kann er von der Fahrt ausgeschlossen werden (§ 9 IV EVO). Weitere Folgen sind aber nicht vom Verordnungsgeber geregelt.
Das erhöhte Beförderungsentgelt hat man dagegen nur zu zahlen, wenn
- man vor Antritt der Reise gar nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist, (§ 12 I a)
- einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn bei einer Kontrolle aber nicht vorzeigen kann, (§ 12 I b)
- ihn nicht entwertet hat bzw. sich nicht von der Entwertung überzeugt hat, sofern eine Entwertung lt. Tarif vorgeschrieben ist, (§ 9 III a i.V.m. § 12 I c)
- ihn nicht bis zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich Zu- und Abgänge aufbewahrt hat (§ 9 III b i.V.m. § 12 I c) oder
- bei der Prüfung der Fahrausweise nicht unaufgefordert gemeldet hat, dass er keinen Fahrausweis lösen konnte, weil der Fahrkartenschalter oder -automat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war. (§ 9 III a i.V.m. § 12 I b, jeweils ebenda)
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich zwar nach § 12 III EVO auf ebenfalls auf 7 Euro, wenn man Inhaber eines Fahrausweises war, den aber bei der Prüfung nicht vorzeigen konnte (s.o., zweite Alternative). Allerdings hat dieser Betrag außer von der Höhe nichts mit den 7 Euro zu tun, die man zu zahlen hat, wenn man sich der Verpflichtung, den Fahrausweis bei der Kontrolle vorzuzeigen oder auszuhändigen, entzieht.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 12:03 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 12:07 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 12:10 |
Zitat
micha774
Bei einer Kontrolle heute wurde festgestellt das.meine fahrcard defekt ist und sie wurde einbehalten. Für weitere Fahrten muß ich nun einzeln lösen bis zu einer Prüfung der BVG. Jetzt irritiert mich auf bvg.de folgende, von mir markierte Bemerkung:
"Sofern ein technischer Defekt Ihrer Chipkarte vorliegt, erhalten Sie für den Zeitraum der Prüfung eine Erstattung in Höhe des anteiligen Preises des von Ihnen genutzten Tarifs bzw. - sofern Sie die Fahrscheine zur Erstattung einreichen - in Höhe der zusätzlich erworbenen Fahrscheine."
Heißt das ich bekomme nicht die vollen 2.80 pro Ticket erstatt, sondern (rein rechnerisch weil ich Abonnent bin) nur die 2 Euro pro Tag?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 12:24 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 12:58 |