Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 17.04.2018 18:50 |
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Jay
Entgegen der Aussage des Artikels dürfen sie sehr wohl dazu aufgefordert werden das Fahrzeug zu verlassen. Allerdings unterliegen sie dann der Aufsichtspflicht und dürfen nicht allein gelassen werden. Will man die Fahrt selbst fortsetzen, sind sie an Verwandte/Bekannte, Kollegen oder die Polizei zu übergeben.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 18.04.2018 01:21 |
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Marienfelde
Dieses Wort halte ich hier jedenfalls für mißververständlich (weil die Erhebung eines EBE unzulässig sein dürfte).
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 18.04.2018 07:12 |
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Railroader
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Marienfelde
Dieses Wort halte ich hier jedenfalls für mißververständlich (weil die Erhebung eines EBE unzulässig sein dürfte).
Das kommt auf den Einzelfall an. Eltern haben eine Aufssichtspflicht, wenn die verletzt wurde, müssen sie auch zahlen. Ob sie verletzt wurde, wird sich nach dem Alter des Kindes und der Frage, ob es dahingehend bisher auffällig war, richten.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.06.2018 15:08 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 01:15 |
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Marienfelde
Wegen der regelmäßig nicht zu vermutenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter kommt kein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb zustande - ohne Vertrag kein EBE.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 19:13 |
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der weiße bim
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Marienfelde
Wegen der regelmäßig nicht zu vermutenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter kommt kein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb zustande - ohne Vertrag kein EBE.
Nun ja. Dann müssen die Beförderungsbedingungen angepasst werden (das Personenbeförderungsgesetz enthält dazu ja keine Festlegungen), so dass Minderjährige in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch in Begleitung oder mit notariell beglaubigter schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter befördert werden dürfen. Ohne Beförderungsvertragsabschluss wird Taxi-Mama oder Papa die Kleinen bis zur Volljährigkeit kutschieren müssen, bis sie den Führerschein machen und im eigenen Auto fahren. Was anderes kennen sie ja kaum noch - nur noch aus Horrormeldungen der Boulevardpresse.
Alternativ wäre die steuerfinanzierte kostenlose Kinderbeförderung durchzusetzen, nach der kürzlich beschlossenen Preissenkung für Schülerkarten der nächste Schritt.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 19:29 |
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Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 19:38 |
Zitat
Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.
Zitat
Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 20:41 |
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B-V 3313
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Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.
Klasse, mit 16 Wählen und mit 17 den Führerschein machen düfen, aber beim Schwarzfahren ohne Konsequenzen davon kommen (die Fahrt bezahlen ist keine)? Wie passt das zusammen?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.06.2018 23:24 |
Zitat
Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 05.06.2018 06:50 |
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Henning
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Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.
Hatten die D2Us nicht noch einen Schaffner?
Was wäre "missbilligende Blicke"?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 05.06.2018 23:04 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.06.2018 00:10 |
Zitat
Henning
Meines Wissens war bei den D2Us der Fahrscheinverkauf noch beim Schaffner und erst ab den DE beim Fahrer.