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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
Jay
Dass du in diesem Fall so völlig anders denkst, dürfte daran liegen, dass dir die Sicht durch die Brille eines Fahrdiensttätigen fehlt. Es ist äußerst frustrierend mitzuerleben, wie jemand seinen Perso zückt und den Kontrolleuren lächelnd erzählt, dass ihm sowieso nichts passiert und sie ihn gern auch das xte Mal aufschreiben dürfen.

Wieso ist das so? Musst du als Mitarbeiter im Fahrdienst denn um deinen Job fürchten, weil es Schwarzfahrer gibt? Ist das Fahrpersonal auch frustriert, wenn Menschen ihre Dienstleistung legal kostenfrei nutzen? Kratzt das irgendwie am Selbstverständnis und erweckt den Eindruck, für diese Leute für lau zu arbeiten?

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Irgendwie ist es ähnlich wie beim Drogenkonsum. Man muss sich immer fragen, ob die heutigen Maßnahmen überhaupt geeignet sind, den Anteil an Drogenkonsumenten, Falschparkern und Schwarzfahrern zu reduzieren. Bei Drogen bin ich mir sicher, dass die Kriminalisierung niemanden davon fern hält, Staaten mit einer liberaleren Drogenpolitk haben auch nicht mehr Drogentote, aber weniger Einnahmen bei der Mafia. Das ist jetzt aber off-topic. Man sollte sich beim Schwarzfahren mal umgucken, wo denn weniger schwarz gefahren wird und dann überlegen, was entsprechende Maßnahmen kosten und ob man sie auf Berlin übertragen kann. Wie sieht es z.B. in Wien, Stockholm, London, Paris oder Zürich usw. aus?

Die Rückstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ist in erster Linie eine Vereinfachung des Verfahrens, man bekommt dann halt generell, ohne großes Verfahren, wie beim Falschparken oder zu schnell fahren, eine Geldbuße auferlegt, statt nach einem langen Verfahren eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das begünstigt natürlich die Leute, die die Geldbuße bezahlen können, weil diese dann noch weniger Gefahr laufen, irgendwann vor dem Richter zu landen, das Risiko ist zur Zeit sowieso begrenzt. Zudem sind diese Bußgelder selten abhängig vom Einkommen. Das ist dann so, wie bei den Leuten, die sich grundsätzlich keine Parkscheine kaufen, da 3x im Jahr 20 Euro billiger sind als die ganzen Parkgebühren. Das heißt man müsste so oder so die Kontrolldichte erhöhen. Für die Armen ändert sich eher wenig, weil diese das Bußgeld evtl. sowieso nicht bezahlen können. Ich kann nur vermuten, dass die Schwarzfahrerquote sich dadurch kaum ändern wird, da die 60€ EBE für die meisten gleich bleiben werden.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
04.02.2018 10:36
Zitat
Philipp Borchert
Wieso ist das so? Musst du als Mitarbeiter im Fahrdienst denn um deinen Job fürchten, weil es Schwarzfahrer gibt?

Das sicher nicht. Aber man ärgert sich halt über Menschen, die ein System ohne Reue auf Kosten anderer ausnutzen. Nichts anderes wäre es, wenn ein Ladendieb zum Sicherheitspersonal sagt, man könne ihn ruhig aufschreiben, bei ihm ist eh nichts zu holen oder ein Falschparker einer Politesse so entegentritt. Das hat mit dem Beruf nichts zu tun, nur hier erlebt man es eben als Mitarbeiter im Fahrdienst oft.

Ich bin nicht grundsätzlich für eine Gefängsnisstrafe bei renitenten Schwarzfahrern. Es sollte aber strafrechtlich relevant bleiben, Geldstrafen als Urteil, zzgl. der Zivilverfahren der Verkehrsunternehmen, scheinen mir hier angebracht. Sollte der Täter das nicht zahlen können, muss er eben in den Knast. Die Argumentation, dass es ja ein Existenzminimum gibt, greift hier nicht. Auch Sozialhilfeempfänger, die zu Geldstrafen verurteilt werden wegen Diebstahl, Graffiti etc., müssen ihre Schuld ungeachtet des Existenzminimums zahlen. Man hat schließlich vorsätzlich eine Straftat begangen. Das Existenzminimum gilt nur bei Schadensersatzforderungen, nicht aber bei den Geldstrafen, die als Urteil in einem Strafprozess ausgesprochen werden. Können die Täter das nicht zahlen, können sie einen Antrag auf Abarbeitung durch Sozialstunden stellen oder eben in den Knast als Ersatzfreiheitsstrafe. Ein bisschen Arbeit würde Leuten, die denken, sie können sich auf Kosten anderer durchs Leben mogeln, vielleicht auch mal ganz gut tun.

Es ist schon so wie Jay eingangs schrieb, bis man dafür wirklich in den Knast kommt, ist es ein langer Weg. Zum Einen muss man häufig schwarzgefahren sein, bis das Verkehrsunternehmen Anzeige erstattet. Dann ist es ja schon Vorsatz. Dann wird einen das Gericht zu einer Geldstrafe verurteilen, die die Täter dann entweder nicht zahlen können oder wollen. Dann kann man immernoch einen Antrag auf die Abarbeitung durch Sozialstunden stellen, was viele vermutlich auch nicht wollen. Und erst wenn alle Optionen ausgeschöpft sind, kommt die Ersatzfreiheitsstrafe und diejenigen haben es dann auch mE einfach nicht anders verdient.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.02.2018 10:45 von Railroader.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Jay
Dass du in diesem Fall so völlig anders denkst, dürfte daran liegen, dass dir die Sicht durch die Brille eines Fahrdiensttätigen fehlt. Es ist äußerst frustrierend mitzuerleben, wie jemand seinen Perso zückt und den Kontrolleuren lächelnd erzählt, dass ihm sowieso nichts passiert und sie ihn gern auch das xte Mal aufschreiben dürfen.

Wieso ist das so? Musst du als Mitarbeiter im Fahrdienst denn um deinen Job fürchten, weil es Schwarzfahrer gibt? Ist das Fahrpersonal auch frustriert, wenn Menschen ihre Dienstleistung legal kostenfrei nutzen? Kratzt das irgendwie am Selbstverständnis und erweckt den Eindruck, für diese Leute für lau zu arbeiten?

Schon sehr merkwürdige Fragen. Entschuldige bitte, dass ich mich ein wenig mit meinem Unternehmen identifiziere und zudem selbst als Fahrgast regelmäßig meiner Zahlungspflicht nachkomme. Natürlich ärgert es mich, wenn Leute dann meinen sie könnten die Leistung regelmäßig "für lau" in Anspruch nehmen und damit die Kosten allen Anderen aufbürden. ÖPNV ist ein Zuschussgeschäft und in den Fahrpreisen wird auch zu einem gewissen Anteil die Schwarzfahrerquote eingepreist. Alles, was die Fahrgeld- und sonstigen Einnahmen nicht decken, wird durch den Steuerzahler (oder durch Keditaufnahme) ausgeglichen. Hätten wir nicht die wachsende Stadt und die Bereitschaft der Aufgabenträger in die Verkehrsleistung zu investieren, dann müsste ich natürlich indirekt schon um meinen Job fürchten, denn wenn das Defizit steigt, wird üblicherweise das Angebot ausgedünnt. Und weniger Angebot bedeutet, dass weniger Fahrer gebraucht werden.

Ansonsten wüsste ich nicht, warum ich ein Problem mit Nutzern von Schwerbeschädigtenausweisen und ggf. deren Begleitern (Merkzeichen B) haben sollte, auf die du offenbar anspielst. Deren Beförderung ist gesetzliche geregelt und kein Schwarzfahren! Abgesehen davon gibt es dafür Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen (SGB XII-Mittel).

Letzendlich kann eine Gesellschaft nur funktionieren, wenn man sich an die Regeln hält. Die Folgenlosigkeit von Regelbrüchen sorgt für den "Broken-Window-Effekt" und natürlich muss das dann irgendjemand ausbaden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Letzendlich kann eine Gesellschaft nur funktionieren, wenn man sich an die Regeln hält. Die Folgenlosigkeit von Regelbrüchen sorgt für den "Broken-Window-Effekt" und natürlich muss das dann irgendjemand ausbaden.

Die "Broken-Window-Theorie" ist letztlich auch nur eine Theorie und somit ein vereinfachtes Modell, auf das in New York in den 1990er-Jahren die Polizeiarbeit in Form einer Null-Toleranz-Politik ausgerichtet wurde. Sie ist nicht allgemein auf die Gesellschaft anwendbar, sondern eher für kleinere Delikte geeignet, mit denen die Gesellschaft genauso gut auch leben könnte. Gleichzeitig ist diese Null-Toleranz-Politik in den USA mitverantwortlich für nicht wenige der rund 1.000 Toten, die jährlich durch Polizeiwaffen umkommen - in Deutschland liegt dieser Wert bei rund 10.

Ein Artikel in der SZ von 2015 beschreibt anhand soziologischer Experimente, wo diese Theorie an ihre Grenzen stößt und welche Konsequenzen entstehen: [www.sueddeutsche.de]

Es ist nur ein kleiner Promilleanteil von Schwarzfahrern, die wiederum nur einen kleinen Prozentanteil der Fahrgäste sind, für die die Ersatzfreiheitsstrafe überhaupt zur Anwendung kommt. Die meisten dieser Menschen stecken in vielfältigen und komplexen Problemlagen, man könnte ihnen aber sicher leichter und kostengünstiger helfen, aus diesen Problemlagen zu kommen als zu glauben, eine Ersatzfreiheitsstrafe hätte irgendeine abschreckende und "heilende" Wirkung auf diese Menschen.
Und wenn die Ersatzfreiheitsstrafe auf ein-zwei Wochen verkürzt wird? Wenn ich mir vorstelle ich müsse mein Arbeitsalltag so lange verlassen, hätte ich diverse Einnahmenausfälle, weitere Probleme und die Tage im Gefängnis hätten bestimmt auch abschreckende Wirkung.. Aber halt ich schließe von mir auf andere...
Ich bin mir noch unsicher, ob die Wandelung von Straftat in Ordnungswidrigkeit vielleicht sogar eine Verschlechterung für Betroffene ist.

Eigentlich gibt es grob drei Gruppen von Schwarzfahrern:
  1. Schwarzfahrer, die sich ein Ticket nicht leisten können oder zumindest Schwierigkeiten haben, das Fahrgeld aufzutreiben
  2. Notorische Schwarzfahrer, die das Fahrgeld schon bezahlen könnten, aber es aus ideologischen oder ökonomischen Überlegungen nicht tun ("Ich werde ja eh nie erwischt, so komme ich billiger weg")
  3. Personen, die ohne Vorsatz schwrz fahren, weil sie den Fahrscheinerwerb vergessen haben (weil sonst Zeitfahrkarte vorhanden) oder nicht durchführen konnte (Automat defekt, nicht gefunden, konnte nicht bedient werden, nahm Geld nicht an...)

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt eigentlich nur bei Fällen nach (a) zu tragen. Bei Fällen nach (b) würde ich davon ausgehen, dass eine Pfändung regelmäßig erfolgreich ist. Bei (c) fehlt es alleine schon an dem erforderlichen Vorsatz für die Leistungserschleichung, weshalb man regelmäßig wohl nur das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen muss.

Im Falle einer Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit gehe ich davon aus, dass die Geldbußen eher geringer ausfallen. Ordnungswidrigkeiten für solche eher einfachen Vergehen von Bürgern, also Privatleuten, werden in Deutschland selten mit Bußgeldern im hohen dreistelligen oder gar vierstelligen Bereich belegt.

Für die Fälle nach (a) wäre das also weiter nicht relevant. Vermutlich werden sich die Bußgelder ohnehin in einem Bereich bewegen, die bei einem geringen Einkommen zu erwarten sind. Das reicht hoffentlich auch aus, um ausreichend solvente Täter nach (b) hinreichend zu warnen.

Mittellose Schwarzfahrer nach (a) müssen aber vermutlich die Geldbuße (zumindest in Raten) immer und grundsätzlich bezahlen, wenn sie das nicht tun, wird durch Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen der Strafforderung Nachdruck verliehen. Anders als bei einer Ersatzfreiheitsstrafe (bei Geldstrafen) bleibt aber scheinbar danach die Pflicht zur Zahlung der Geldbuße eine Ordnungswidrigkeit unverändert bestehen. Das ist ein Nachteil, dort kommt es aber auf die Person des Betroffenen an, ob er die Buße lieber in kleinen Raten abbezahlen möchte oder aber eine Strafe eher durch Ersatzfreiheitsstrafe endgültig verbüßen möchte. Vermutlich sehen die Betroffenen dort individuelle Vorteile.

Ich bin mir nicht sicher, ob man eine Geldbuße auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann, ich habe jedenfalls den Eindruck, dass das nur für Geldstrafen möglich ist. Das wäre natürlich ein Nachteil für die Betroffenen.

Problematisch halte ich das nun vor allem für Personen nach (c). Zwar kann man Ordnungswidrigkeiten in der Regel nur vorsätzlich begehen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Sachverhalt so detailliert geprüft wird wie in einem Strafverfahren. Gegebenenfalls erhalten also regelmäßig Personen, die überhaupt keine Leistung erschleichen wollten, die Bußgeldbescheide, die sie selbst zunächst anfechten müssen, um eine Überprüfung zu initiieren. Die Frage ist allerdings auch, ob ein Staatsanwalt (oder auch Richter) in einem Strafverfahren einem Glauben schenken wird, dass man mehrfach vergessen hat, Fahrausweise zu erwerben.
"Einig sind sich alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft in einem: Wegen Schwarzfahrens sollte möglichst niemand im Gefängnis landen – und trotzdem passiert es immer wieder."

Hier noch ein Link zu "buten un binnen": [www.butenunbinnen.de]

Noch einen schönen Sonntag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Railroader
Ich bin nicht grundsätzlich für eine Gefängnisstrafe bei renitenten Schwarzfahrern. Es sollte aber strafrechtlich relevant bleiben, Geldstrafen als Urteil, zzgl. der Zivilverfahren der Verkehrsunternehmen, scheinen mir hier angebracht. Sollte der Täter das nicht zahlen können, muss er eben in den Knast. Die Argumentation, dass es ja ein Existenzminimum gibt, greift hier nicht. Auch Sozialhilfeempfänger, die zu Geldstrafen verurteilt werden wegen Diebstahl, Graffiti etc., müssen ihre Schuld ungeachtet des Existenzminimums zahlen. Man hat schließlich vorsätzlich eine Straftat begangen. Das Existenzminimum gilt nur bei Schadensersatzforderungen, nicht aber bei den Geldstrafen, die als Urteil in einem Strafprozess ausgesprochen werden.

Völlig richtig.
Es liegt an der Gesellschaft und an ihrem Umgang mit "minderbemittelten" Personen. Möchte die Mehrheit der Bürger den Sozialleistungsempfängern die kostenlose Beförderung in Stadtlinienverkehr zubilligen, dann sollte ein entsprechender personengebundener Ausweis die Fahrberechtigung einschließen und den Verkehrsunternehmen dafür ein entsprechender Ausgleich aus dem Landeshaushalt gezahlt werden. Dann wäre diese Gruppe der "Bedürftigen" schon mal aus der Schwarzfahrerstatistik raus. Das Herumlungern von "Personen ohne Fahrtabsicht" auf U-Bahnhöfen und zielloses Herumfahren von Asozialen in den planmäßigen Verkehrsmitteln wäre dann jedoch noch schwerer beherrschbar. Nach derzeitiger Rechtslage könnten Sicherheitsmitarbeiter des Betreibers solche Individuen mittels Hausverbot unverzüglich auf die Straße setzen.

Bleiben die restlichen Schwarzfahrer, die in Anspruch genommene Dienstleistungen nicht bezahlen wollen, obwohl sie könnten. Hier sind Geldstrafen bestimmt zielführend.
Allerdings müsste man zunächst ihre Identität feststellen. Wird jemand einer Straftat verdächtigt, darf jedermann diese Person festhalten, bis die Polizei eintrifft und diese Feststellung vornehmen kann. Ist Beförderungserschleichung kein Straftatbestand mehr, entfällt das Jedermannsrecht auf vorläufige Festnahme eines Straftäters: [de.wikipedia.org]
Zitat
§ 127 StPO – vorläufige Festnahme
1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)
Eine Ordnungswidrigkeit kann möglicherweise das Festhalten einer Person ohne gültigen Fahrausweis nicht rechtfertigen, sondern im Gegenteil das Kontrollpersonal dem Vorwurf der Freiheitsberaubung aussetzen.

so long

Mario
Der Sprech im Beitrag über mir jagt mir kalte Schauer über den Rücken - da nützen auch die Anführungszeichen nichts.

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Vielleicht ist einmal ein Schwenk weg vom unerfreulichen "Knastthema" zum Zivilrecht, hier zur Erhebung des Erhöhten Beförderungsentgelts bei Minderjährigen erlaubt:

In den meisten Urteilen dazu wird die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40 Euro (Konventionalstrafe, § 340 BGB - inzwischen 60 Euro, der Setzer) verneint und ein Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke gemäß § 818 II BGB bejaht.

Ein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb kommt aufgrund der fehlenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für die Schwarzfahrt nicht zustande.

Hier noch ein Link für "interessierte Kreise": [www.jurarat.de]

Einen schönen Montag wünscht Euch
Marienfelde
Man könnte ja auch das Geld, was man aktuell für die Inhaftierung von Schwarzfahrern ausgibt, in Personal bei der Kontrolle investieren. Selbst wenn man das EBE nicht zahlen kann, werden gerade die renitenten Schwarzfahrer damit genervt, dass sie bei jeder Fahrt dreimal aussteigen müssen.
Damit nervt man nicht nur die "renitenten Schwarzfahrer", sondern alle Reisenden - deshalb ist es abzulehnen.
Die anderen Reisenden müssen auch aussteigen wenn sie kontrolliert werden?
Nein, aber alle paar Stationen kontrolliert werden nervt schon genug.

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Die Kontrollen als solche nerven und sind daher eher zu reduzieren, statt auszubauen. Zumal sie alle Reisenden unter einen Generalverdacht stellen.
Zitat
eiterfugel
Die Kontrollen als solche nerven und sind daher eher zu reduzieren, statt auszubauen. Zumal sie alle Reisenden unter einen Generalverdacht stellen.

Du übertreibst. Dafür haben wir ein offenes System und keinerlei Zugangsbeschränkungen. Damit sind die gelegentlichen Kontrollen gerechtfertigt.


Sollen auch sämtliche Radarkontrollen abgeschafft werden? Auch die stellen nach deiner Logik alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht.

x--x--x--x

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.02.2018 16:29 von B-V 3313.
Zitat
eiterfugel
Die Kontrollen als solche nerven und sind daher eher zu reduzieren, statt auszubauen. Zumal sie alle Reisenden unter einen Generalverdacht stellen.

Da kann ich dir zustimmen. Wobei ich den Eindruck habe, dass die "große Offensive" vorbei ist. Während man bei einer normalen Eisenbahnreise vielleicht einmal pro 1-2 Stunden kontrolliert wird, war es bei der S-Bahn mitunter so, dass man auf jeder Stadtbahnfahrt kontrolliert wurde, in Ausnahmefällen sogar zweimal.

Was aber besonders stört ist die Art der Kontrolle. Da kommen drei Kontrolleure in den Wagen, rufen laut beim Durchlaufen "Ticketkontrolle, einmal die Fahrausweise bitte" und verschwinden dann wieder, kommen meistens auch gar nicht mehr zurück. Man unterbricht dann das, was man auch immer gerade tut und wartet auf die Kontrolle, die aber oft gar nicht erfolgt.

Ich reagiere schon gar nicht mehr, wenn einer da was durch den Zug ruft, meinen Fahrausweis muss ich nur auf Verlangen vorweisen, dass allgemeine Ankündigen von Kontrollen per Zuruf oder vielleicht durch Aushang reicht dafür meiner Meinung nach nicht aus, insbesondere wenn die Erfahrung zeigt, dass darauf gar keine Kontrolle des Fahrausweises erfolgt. Offenbar war also mit dem Zuruf ein anderer Reisender als ich gemeint.

Was ist denn das Problem, einfach Sitzgruppe für Sitzgruppe durch den Wagen zu gehen und zur jeweils zur Ticketkontrolle aufzurufen, ohne beim Durchmarsch durch den Vz herumzubrüllen?
Zitat
B-V 3313
Du übertreibst. Dafür haben wir ein offenes System und keinerlei Zugangsbeschränkungen. Damit sind die gelegentlichen Kontrollen gerechtfertigt.

Es bleibt nur der Spielraum was gelegentlich ist, zumal hier ja eine Verstärkung der Kontrollen gefordert wurde. Ich erzähle die Geschichte gerne immer wieder: Vor der S-Bahn-Krise (also in der Steinzeit), da gab es bestimmte Züge, da wusste ich aus Erfahrung zwischen welchen Stationen die kontrolliert werden - das war eigentlich nur Schikane, nichts anderes.
Und ein geschlossenes System ist - wenn wir uns auf den Gedanken einlassen, dass wir Vertrieb und Kontrollen statt einem kostenfreien ÖPNV wollen - die deutlich ehrlichere Variante, weil sie dann wirklich alle kontrolliert und das so auch als Zugangsvorraussetzung kommuniziert.

Zitat
B-V 3313
Sollen auch sämtliche Radarkontrollen abgeschafft werden? Auch die stellen nach deiner Logik alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht.

Ich dachte bislang, dass nur die Leute geblitzt werden, die an einer Stelle zu schnell fahren und nicht alle, die dort entlang fahren?
Das Äquivalent wäre hier eher die Kontrolle der Fahrerlaubnis im Rahmen der stichprobenartigen, allgemeinen Verkehrskontrolle. Da sind wir tatsächlich bei dem gleichen Dilemma, allerdings finde ich es aus Sicherheitsgründen deutlich gerechtfertigter eine Person zu kontrollieren, die ein Fahrzeug führt, nicht aber die Mitfahrenden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.02.2018 17:45 von eiterfugel.
Zitat
eiterfugel
Es bleibt nur der Spielraum was gelegentlich ist, zumal hier ja eine Verstärkung der Kontrollen gefordert wurde. Ich erzähle die Geschichte gerne immer wieder: Vor der S-Bahn-Krise (also in der Steinzeit), da gab es bestimmte Züge, da wusste ich aus Erfahrung zwischen welchen Stationen die kontrolliert werden - das war eigentlich nur Schikane, nichts anderes.
Und ein geschlossenes System ist - wenn wir uns auf den Gedanken einlassen, dass wir Vertrieb und Kontrollen statt einem kostenfreien ÖPNV wollen - die deutlich ehrlichere Variante, weil sie dann wirklich alle kontrolliert und das so auch als Zugangsvorraussetzung kommuniziert.

Also ist die Schikanierung aller Fahrgäste (nach deiner Wortwahl) besser als eine stichprobenartige Kontrolle?

Zitat
eiterfugel
Ich dachte bislang, dass nur die Leute geblitzt werden, die an einer Stelle zu schnell fahren und nicht alle, die dort entlang fahren?

Gemessen (=kontrolliert) werden alle Fahrzeuge.

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