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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
Trittbrettfahrer
Und wenn ich immer 60 EUR Bar dabeihabe, wird doch auch nichts erfasst, oder?

Doch, genau das passiert. Sofortige Bar-Zahlung ist nicht mehr möglich. Die Daten werden immer erfasst und du musst dann zum Ostbahnhof oder zur Holzmarktstraße tingeln um Bargeld los zu werden oder aber den Überweisungsträger nutzen, der dir vom Kontrollpersonal ausgehändigt wird. Ab dem 3. Mal innerhalb eines (halben) Jahres gehen BVG und S-Bahn von Vorsatz aus und stellen dann Strafanzeige. Wenn ich mich recht erinnere, werden die Daten drei Jahre gespeichert.

Das ist also definitiv ein heißen Feuer, mit dem man da als regelmäßiger Nutzer spielt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?

Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.[...]

Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.[...]

Ein paar Monate?
Ich habe gerade vorgestern bei den Kurzmeldungen in meiner Tageszeitung gelesen, daß es eine Person durch Nerven der Polizisten geschafft hat, daß diese ihn selbst überprüft haben -- es war noch ein Bußgeld von 590 Euro wegen Schwarzfahren offen, klick und wech für 59 Tage...

Gruß Ingo



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2017 20:15 von INW.
Zitat
Micha
Zitat
angus_67
... aber dann sollte der 1.Mai auch wieder zum normalen Arbeitstag gemacht werden...arbeitsfrei seit 1933 an diesem Tag ist schliesslich auch eine "Erfindung" der NS-Zeit...

Du solltest den Wikipedia vollständig lesen. Und verstehen. Unmittelbar vor dem Absatz, in dem beschrieben wird, dass die Faschisten diesen Tag für ihre Zwecke missbrauchten, steht dort zum Beispiel:

Zitat
Wikipedia
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.


Gruß
Micha

wer kann hier jetzt nicht bis zum Ende lesen und versteht was nicht?
offiziell "arbeitsfrei" hat ihn als erstes das NS-Regime gemacht....und davon war die Rede

...aber das wird jetzt absolut OT



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2017 21:23 von angus_67.
Da ja der fahrscheinlose Nahverkehr leider momentan noch keine Mehrheit gefunden hat, wäre mein pragmatischer Vorschlag:

Statt Gefängnis sollten penetrante Schwarzfahrer Sozialstunden ableisten.
Vorallem sollte man den Kontrolldruck erhöhen! Ich werde als Gelegenheitsfahrer durchaus alle 3 Monate kontrolliert.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
INW
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?

Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.[...]

Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.[...]

Ein paar Monate?
Ich habe gerade vorgestern bei den Kurzmeldungen in meiner Tageszeitung gelesen, daß es eine Person durch Nerven der Polizisten geschafft hat, daß diese ihn selbst überprüft haben -- es war noch ein Bußgeld von 590 Euro wegen Schwarzfahren offen, klick und wech für 59 Tage...

Na toll wenn man bedenkt das diese 59 Tage den Steuerzahler dann über 5000 € kosten....hatte irgendwo gelesen das ein Gefangener im Durchschnitt 90,00 € pro Tag kostet
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Da ja der fahrscheinlose Nahverkehr leider momentan noch keine Mehrheit gefunden hat, wäre mein pragmatischer Vorschlag:

Statt Gefängnis sollten penetrante Schwarzfahrer Sozialstunden ableisten.

Sozialstunden..?? ist doch pillepalle..
Richtig körperlich schwere Arbeit würde einen größeren nachhaltigen Effekt erzielen!!!
Wer mit Reinigungsmitteln und Schrubber einen vollgepi..Ubahn oder S-Bahn Bahnsteig gründlich gereinigt hat,
denkt vllt eher nach,zukünftig zu bezahlen, als der der Müll aus irgendwelchen Beeten gemächlichst aufsammelt..

Aber keine Angst da der "Rechtsstaat" es schon nicht schafft, seine Bürger vor Intensivstraftätern oder Terrorverdächtigen mit 14 Identiäten zu schützen,
wird es eine derartige Bestrafung notorischer Schwarzfahrer nicht geben.
Auch wenn sich ab und zu der Eindruck aufdrängt,
für Ladendiebstahl wird man in der Bunten Republik Deutschland härter bestraft als für versuchten Totschlag.

T6JP
Der Staat kann nie in der Lage sein, uns alle zu schützen, einfach, weil man es den Leuten nicht ansieht, ob sie gleich ein Wohnheim, Auto oder Obdachlosen anzünden oder mit dem Lkw in eine Menschenmenge fahren werden.

Wer hat denn bitte für einen einfachen Ladendiebstahl eine mehrjährige Freiheitsstrafe bekommen, sofern nicht Richter Ronald Barnabas Schill (rechtspopulist) daran beteiligt war? Und wer hat für einen versuchten Terroranschlag, der klar bewiesen werden konnte und nicht nur ein Ulk wie ein Puddinganschlag war quasi nichts bekommen?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Fakten sind nicht erwünscht! Nur was man fühlt, das zählt!
Zitat
angus_67
Zitat
dubito ergo sum
Du irrst Dich und auch ansonsten fehlt der Zusammenhang.

das mit der NS Zeit hast du ins Spiel gebracht...
übrigens...ich irre nicht:
[de.wikipedia.org]

Da steht, dass der 1. Mai eine "Erfindung" der nordamerikanischen Arbeiterbewegung von 1886 ist. Das das, was am 1. und 2. Mai 1933 passierte, mit unserer Gegenwart nichts zu tun hat, steht ebenfalls im Wikipedia-Artikel. Aber soweit reichte Dein Gedankengang vermutlich nicht einmal - der Gedanke liegt nahe, dass es einfach nur eine billige Polemik war, die inhaltlich nichts zum Thema beitragen sollte.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch einmal einen Schritt zurück zum § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen):
[dejure.org]

Bezogen auf Berlin könnte demnach ein Schwarzfahrer wegen eines nicht gezahlten Entgelts in Höhe von 2,80 € (Berlin AB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Selbst wenn es sich um einen "notorischen Schwarzfahrer" handelt, der z.B. zwanzigmal "erwischt" wird, stellt sich für mich die Frage, ob dafür bis zu ein Jahr "Knast" wirklich verhältnismäßig ist.

Geht man von täglichen Haftkosten von z.B. 100 € aus, ergeben sich bei 400 inhaftierten Schwarzfahrern Aufwendungen von immerhin 40.000 € für die öffentliche Hand - pro Tag.

Auf § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen werden nur auf Antrag verfolgt; gilt gemäß § 265a (3) StGB sinngemäß auch bei Erschleichen von Leistungen) sei hingewiesen.

Die schwierige Frage, ob außer den hierzulande legalen Drogen Alkohol, Nikotin usw. noch weitere Drogen "zugelassen" werden sollten, scheint mir im "Berliner Nahverkehrsforum" nicht gut plaziert zu sein.

Formulierungen wie "grünes Gesindel" halte ich für unangemessen.

Allseits eine gute Nacht wünscht
Marienfelde

Volle Zustimmung!
Es ist leider ein Thema, bei dem man seine Allgemeinplätze und politischen Befindlichkeiten hervorragend an den Mann bringen kann und daher wird dieser Thread eben zugemüllt. Er unterscheidet sich von früheren Threads zum gleichen Thema lediglich durch die Aktualisierung der politischen Meinungen durch aktuelle Schlagwörter.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
Jay
Ab dem 3. Mal innerhalb eines (halben) Jahres gehen BVG und S-Bahn von Vorsatz aus und stellen dann Strafanzeige. Wenn ich mich recht erinnere, werden die Daten drei Jahre gespeichert.

Das ist also definitiv ein heißen Feuer, mit dem man da als regelmäßiger Nutzer spielt.

Die "Lösung" steht doch hier:

Zitat
T6Jagdpilot
[...] mit 14 Identiäten [...]

Wenn Trittbrettfahrer alle zwei Monate kontrolliert wird (also 6x pro Jahr) und zwei Kontrollen im Halbjahr im grünen Bereich liegen, benötigt man ja nur 3 Identitäten pro Jahr, also 9 Identitäten in drei Jahren.

Ich habe mich allerdings mangels Bedarf noch nicht damit auseinander gesetzt, welche Kosten pro "Parallelidentität" anfallen - die technische Umsetzung scheint aber offensichtlich kein Problem zu sein...

Gruß
Salzfisch

---
Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Zitat
Marienfelde
Bezogen auf Berlin könnte demnach ein Schwarzfahrer wegen eines nicht gezahlten Entgelts in Höhe von 2,80 € (Berlin AB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Selbst wenn es sich um einen "notorischen Schwarzfahrer" handelt, der z.B. zwanzigmal "erwischt" wird, stellt sich für mich die Frage, ob dafür bis zu ein Jahr "Knast" wirklich verhältnismäßig ist.

Geht man von täglichen Haftkosten von z.B. 100 € aus, ergeben sich bei 400 inhaftierten Schwarzfahrern Aufwendungen von immerhin 40.000 € für die öffentliche Hand

Du hast zwar prinzipiell recht,
aber Straftat bleibt Straftat sorry.

Soll ich bei mir im Laden jeden gestellten Dieb der Ware für unter 5 Euro stiehlt laufenlassen?

Davon abgesehen das es meist Stammkunden sind die uns dann vorheulen wieviel Geld sie im Monat bei uns lassen. Oder ein Kunde läßt fahrlässig etwas fallen und nimmt sich selbstverständlich neue Ware aus dem Regal. "Schaden zahlen? Ist doch pillepalle."

Das aufs Jahr bezogen dadurch alle Kunden mehr zahlen müssen wird gern übersehen.
Hallo,

Zitat
Salzfisch
Ich habe mich allerdings mangels Bedarf noch nicht damit auseinander gesetzt, welche Kosten pro "Parallelidentität" anfallen

Gesetzt den Fall, die Kriminalfilme der 1970er- und '80er-Jahre haben sich in diesem Punkt halbwegs an der Realität orientiert, dürften für ein gefälschtes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in jener Zeit Kosten in Höhe von jeweils etwa 5000-10.000 DM angefallen sein - abhängig von der Qualität sowie davon, wie schnell das Falsifikat benötigt wurde. Berücksichtigt man die Inflationsrate nebst allgemeiner Verteuerung beim Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion, dürften die genannten Summen heutzutage in Euro fällig werden. Mit einem regulär erworbenen Fahrausweis wirst Du also aller Voraussicht nach günstiger fahren. ;)

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Zitat
micha774
Du hast zwar prinzipiell recht,
aber Straftat bleibt Straftat sorry.
...
Soll ich bei mir im Laden jeden gestellten Dieb der Ware für unter 5 Euro stiehlt laufenlassen?

In dem Vorschlag des Justizsenators geht es ja gerade darum, dass es keine Straftat bleiben soll. Was eine Straftat ist, steht nicht von vornherein fest, sondern wird durch den Gesetzgeber definiert. Der Ansatz, dass die Mittel der Strafverfolgung zu hart sind, für "Taten" im Gegenwert von wenigen Euro steht ja schon im § 248a StGB, der vorsieht, dass solche "Taten" nur auf Antrag verfolgt werden. Genauso gut könnte der Gesetzgeber festlegen, dass solche "Taten" im geringwertigen Umfang eben keine "Taten" sondern nur Ordnungswidrigkeiten sind.

Was die Verhältnismäßigkeit angeht, sei ein Blick in andere Rechtsbereiche empfohlen, zum einen was für Handlungen dort als Ordnungswidrigkeiten und nicht als Straftaten behandelt werden und zum anderen wie hoch die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten werden können. Meiner Meinung nach passen sowohl kleinere Diebstähle als auch Schwarzfahren deutlich besser in diese Kategorie.
Zitat
Nemo
Der Staat kann nie in der Lage sein, uns alle zu schützen, einfach, weil man es den Leuten nicht ansieht, ob sie gleich ein Wohnheim, Auto oder Obdachlosen anzünden oder mit dem Lkw in eine Menschenmenge fahren werden.

Wer hat denn bitte für einen einfachen Ladendiebstahl eine mehrjährige Freiheitsstrafe bekommen, sofern nicht Richter Ronald Barnabas Schill (rechtspopulist) daran beteiligt war? Und wer hat für einen versuchten Terroranschlag, der klar bewiesen werden konnte und nicht nur ein Ulk wie ein Puddinganschlag war quasi nichts bekommen?

In dem Zusammenhang (ÖPNV) kamen mir die Urteile für die "Ubahntreter" vom Ubf Friedrichstr vor einigen Jahren sehr milde vor,
nach meiner Erinnerung gabs als "Bonus" noch eine Berufsausbildung dazu...
War zwar kein Terroranschlag, wo man im nachhinein erfahren durfte,das die Behörden den Täter sehr wohl kannten,
aber keine Handhabe hatten ihn einzukassieren-jedenfalls keine "rechtsstaatlichen".
Urteile über Ladendiebstähle kam man im blabla Teil der gängigen Boulevardpresse d.ö. nachlesen.



T6JP
Ich möchte noch folgenden Gedanken hinzufügen: Dass ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich geahndet wird trägt zu einer gewissen "Tabuisierung" in der Gesellschaft bei. Fällt die Bestrafung weg, man könnte auch von einer "Entkriminalisierung" sprechen, so wird das Verhalten gesellschaftsfähiger, akzeptierter.

Insofern würde ich zwei Effekte erwarten, wenn der Herr von den Grünen seinen Willen bekommt:

a) Eine langsame, aber stetige Zunahme von Schwarzfahrern im ganzen Spektrum der Gesellschaft.
b) Eine spürbare Zunahme im Milieu derer die von staatlichen Leistungen leben und so regelmäßig Pfändungen und Ähnlichem gelassen entgegen blicken können, da ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzn liegt. (Ein weiterer Effekte könnte dann sein, dass sich die Rückkehr - oder in vielen Fällen wohl die erstmalige Ankunft - in ein eigenständiges Leben, also ein Leben ohne die finanzielle Unterstützung durch die Steuerzahler, noch unattraktiver gestaltet, da vom Einkommen erstmal die "Schwarzfahrer-Schulden" bezahlt werden müssten, bevor sie den (kleinen) Zuwachs an eigenen Kaufkraft erhalten.)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.01.2017 23:58 von peterl.
Zitat
Lopi2000
In dem Vorschlag des Justizsenators geht es ja gerade darum, dass es keine Straftat bleiben soll. Was eine Straftat ist, steht nicht von vornherein fest, sondern wird durch den Gesetzgeber definiert. Der Ansatz, dass die Mittel der Strafverfolgung zu hart sind, für "Taten" im Gegenwert von wenigen Euro steht ja schon im § 248a StGB, der vorsieht, dass solche "Taten" nur auf Antrag verfolgt werden. Genauso gut könnte der Gesetzgeber festlegen, dass solche "Taten" im geringwertigen Umfang eben keine "Taten" sondern nur Ordnungswidrigkeiten sind.

Ist doch gar nicht nötig, den Gesetzgeber zu bemühen. Die BVG ist landeseigenes Unternehmen in Landesbesitz, Aufsichtsratsvorsitzender ist (und bleibt wohl) der Finanzsenator. Eine einfache Weisung, Beförderungserschleichung nicht mehr anzuzeigen, würde reichen. BVG-Vorstände haben ohnehin nichts zu entscheiden, was nicht der Senats-Meinung entspricht, sonst werden die Verträge nicht verlängert oder recht schnell beendet. Die Einnahmeverluste würden dann aus dem Haushalt finanziert werden.
Angezeigt würde dann nur noch "höherwertiger" Betrug wie Fälschung von Wertmarken oder ähnliches. Bei entsprechendem politischen Willen kein Problem.

so long

Mario
Ich wäre ja auch einverstanden, dass die Strafen für Schwarzfahren bleiben wie sie sind, wenn man die Gesetzgebung für Kfz-Fahrer wenigstens punktuell anpasst.

- Parken auf öffentlichem Grund kostet bis 30 min mindestens 1,70 €, bis 2 Stunden 2,80 €, bis 3 Uhr des Folgetages 7 € usw. - dazwischen gibt es nichts, wer länger als 2 Stunden parkt, zieht ein Tagesticket für 7 €, wer über Nacht parken will, braucht 2 Tickets. Dafür sind die Tickets überall in Berlin gültig, d.h. mit dem Tagesticket kann ich innerhalb des Geltungszeitraums in Müggelheim, Mitte und Marienfelde parken.

- Falschparken ist grundsätzlich eine Straftat und wird entsprechend bestraft.

- Die Höhe des Bußgeldes beträgt mindestens 60 €. Ausnahme ist, wenn man ein Jahres-Abo für 761 € hat und den Parkschein nur vergessen hat. Dann kann man das Ticket binnen 7 Tagen für eine Gebühr von 7,50 € an 2 Orten in Berlin zu den üblichen Bürozeiten nachzeigen.
Zitat
VvJ-Ente

- Parken auf öffentlichem Grund kostet bis 30 min mindestens 1,70 €, bis 2 Stunden 2,80 €, bis 3 Uhr des Folgetages 7 € usw. - dazwischen gibt es nichts, wer länger als 2 Stunden parkt, zieht ein Tagesticket für 7 €, wer über Nacht parken will, braucht 2 Tickets. Dafür sind die Tickets überall in Berlin gültig, d.h. mit dem Tagesticket kann ich innerhalb des Geltungszeitraums in Müggelheim, Mitte und Marienfelde parken.

Parken könntest ja von mir aus mit dem Aufenthalt auf dem Bahnsteig vergleichen. Was kostet die Bahnsteigkarte noch gleich in Hamburg?

Zitat

- Falschparken ist grundsätzlich eine Straftat und wird entsprechend bestraft.

Der passende Vergleich zum §265a StGB wäre aber wohl der vorsätzliche Tankbetrug, denn es geht um das Erschleichen von Leistungen.


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