Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 05.01.2017 09:44 |
Zitat
Trittbrettfahrer
Und wenn ich immer 60 EUR Bar dabeihabe, wird doch auch nichts erfasst, oder?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 05.01.2017 20:15 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?
Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.[...]
Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.[...]
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 05.01.2017 21:12 |
Zitat
Micha
Zitat
angus_67
... aber dann sollte der 1.Mai auch wieder zum normalen Arbeitstag gemacht werden...arbeitsfrei seit 1933 an diesem Tag ist schliesslich auch eine "Erfindung" der NS-Zeit...
Du solltest den Wikipedia vollständig lesen. Und verstehen. Unmittelbar vor dem Absatz, in dem beschrieben wird, dass die Faschisten diesen Tag für ihre Zwecke missbrauchten, steht dort zum Beispiel:
Zitat
Wikipedia
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.
Gruß
Micha
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.01.2017 14:22 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.01.2017 14:41 |
Zitat
INW
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?
Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.[...]
Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.[...]
Ein paar Monate?
Ich habe gerade vorgestern bei den Kurzmeldungen in meiner Tageszeitung gelesen, daß es eine Person durch Nerven der Polizisten geschafft hat, daß diese ihn selbst überprüft haben -- es war noch ein Bußgeld von 590 Euro wegen Schwarzfahren offen, klick und wech für 59 Tage...
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.01.2017 15:36 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Da ja der fahrscheinlose Nahverkehr leider momentan noch keine Mehrheit gefunden hat, wäre mein pragmatischer Vorschlag:
Statt Gefängnis sollten penetrante Schwarzfahrer Sozialstunden ableisten.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.01.2017 16:28 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 06.01.2017 23:18 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 12:45 |
Zitat
angus_67
Zitat
dubito ergo sum
Du irrst Dich und auch ansonsten fehlt der Zusammenhang.
das mit der NS Zeit hast du ins Spiel gebracht...
übrigens...ich irre nicht:
[de.wikipedia.org]
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 12:55 |
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch einmal einen Schritt zurück zum § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen):
[dejure.org]
Bezogen auf Berlin könnte demnach ein Schwarzfahrer wegen eines nicht gezahlten Entgelts in Höhe von 2,80 € (Berlin AB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Selbst wenn es sich um einen "notorischen Schwarzfahrer" handelt, der z.B. zwanzigmal "erwischt" wird, stellt sich für mich die Frage, ob dafür bis zu ein Jahr "Knast" wirklich verhältnismäßig ist.
Geht man von täglichen Haftkosten von z.B. 100 € aus, ergeben sich bei 400 inhaftierten Schwarzfahrern Aufwendungen von immerhin 40.000 € für die öffentliche Hand - pro Tag.
Auf § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen werden nur auf Antrag verfolgt; gilt gemäß § 265a (3) StGB sinngemäß auch bei Erschleichen von Leistungen) sei hingewiesen.
Die schwierige Frage, ob außer den hierzulande legalen Drogen Alkohol, Nikotin usw. noch weitere Drogen "zugelassen" werden sollten, scheint mir im "Berliner Nahverkehrsforum" nicht gut plaziert zu sein.
Formulierungen wie "grünes Gesindel" halte ich für unangemessen.
Allseits eine gute Nacht wünscht
Marienfelde
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 14:07 |
Zitat
Jay
Ab dem 3. Mal innerhalb eines (halben) Jahres gehen BVG und S-Bahn von Vorsatz aus und stellen dann Strafanzeige. Wenn ich mich recht erinnere, werden die Daten drei Jahre gespeichert.
Das ist also definitiv ein heißen Feuer, mit dem man da als regelmäßiger Nutzer spielt.
Zitat
T6Jagdpilot
[...] mit 14 Identiäten [...]
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 14:27 |
Zitat
Marienfelde
Bezogen auf Berlin könnte demnach ein Schwarzfahrer wegen eines nicht gezahlten Entgelts in Höhe von 2,80 € (Berlin AB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Selbst wenn es sich um einen "notorischen Schwarzfahrer" handelt, der z.B. zwanzigmal "erwischt" wird, stellt sich für mich die Frage, ob dafür bis zu ein Jahr "Knast" wirklich verhältnismäßig ist.
Geht man von täglichen Haftkosten von z.B. 100 € aus, ergeben sich bei 400 inhaftierten Schwarzfahrern Aufwendungen von immerhin 40.000 € für die öffentliche Hand
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 14:36 |
Zitat
Salzfisch
Ich habe mich allerdings mangels Bedarf noch nicht damit auseinander gesetzt, welche Kosten pro "Parallelidentität" anfallen
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 16:20 |
Zitat
micha774
Du hast zwar prinzipiell recht,
aber Straftat bleibt Straftat sorry.
...
Soll ich bei mir im Laden jeden gestellten Dieb der Ware für unter 5 Euro stiehlt laufenlassen?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 17:12 |
Zitat
Nemo
Der Staat kann nie in der Lage sein, uns alle zu schützen, einfach, weil man es den Leuten nicht ansieht, ob sie gleich ein Wohnheim, Auto oder Obdachlosen anzünden oder mit dem Lkw in eine Menschenmenge fahren werden.
Wer hat denn bitte für einen einfachen Ladendiebstahl eine mehrjährige Freiheitsstrafe bekommen, sofern nicht Richter Ronald Barnabas Schill (rechtspopulist) daran beteiligt war? Und wer hat für einen versuchten Terroranschlag, der klar bewiesen werden konnte und nicht nur ein Ulk wie ein Puddinganschlag war quasi nichts bekommen?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 23:42 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 07.01.2017 23:55 |
Zitat
Lopi2000
In dem Vorschlag des Justizsenators geht es ja gerade darum, dass es keine Straftat bleiben soll. Was eine Straftat ist, steht nicht von vornherein fest, sondern wird durch den Gesetzgeber definiert. Der Ansatz, dass die Mittel der Strafverfolgung zu hart sind, für "Taten" im Gegenwert von wenigen Euro steht ja schon im § 248a StGB, der vorsieht, dass solche "Taten" nur auf Antrag verfolgt werden. Genauso gut könnte der Gesetzgeber festlegen, dass solche "Taten" im geringwertigen Umfang eben keine "Taten" sondern nur Ordnungswidrigkeiten sind.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 00:16 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 03:31 |
Zitat
VvJ-Ente
- Parken auf öffentlichem Grund kostet bis 30 min mindestens 1,70 €, bis 2 Stunden 2,80 €, bis 3 Uhr des Folgetages 7 € usw. - dazwischen gibt es nichts, wer länger als 2 Stunden parkt, zieht ein Tagesticket für 7 €, wer über Nacht parken will, braucht 2 Tickets. Dafür sind die Tickets überall in Berlin gültig, d.h. mit dem Tagesticket kann ich innerhalb des Geltungszeitraums in Müggelheim, Mitte und Marienfelde parken.
Zitat
- Falschparken ist grundsätzlich eine Straftat und wird entsprechend bestraft.