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Lohn ist zu gering: S-Bahn Kontrolleure zocken Fahrgäste ab
geschrieben von Lehrter Bahnhof 
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, verdienen die Kontrolleure der BVG wesentlich mehr als die WISAG-Leute bei der S-Bahn. Also finde ich das gut. Die S-Bahn sollte auch den Vertrag kündigen, und eigene Leute zum Tarif beschäftigen. Fühlt euch nicht auf den Schlips getreten, aber ich verstehe nicht, wieso hier einige die Fa. Wisag verteidigen, obwohl sie offenbar selber prekär beschäftigt sind. Ich glaube nicht, dass die auf eure Fürsprache angewiesen sind.

Ich meine: Gute Arbeit muss gut bezahlt werden, diese Dumpingmentalität ist ein Unding, und führt zu massiven Problemen (geht jetzt über die Themeneingrenzung des Forums hinaus).

Ich wollte damit keineswegs die Firma WISAG verteidigen, sondern eher deren Mitarbeiter. Aber der Punkt mit zu geringer Bezahlung (wohl gesetzlicher Mindestlohn) geht klar an Dich, auch ich finde das absolut nicht gut, hier muß gegengesteuert werden.

Dennis
Zitat
drstar
Aber der Punkt mit zu geringer Bezahlung (wohl gesetzlicher Mindestlohn) geht klar an Dich, auch ich finde das absolut nicht gut, hier muß gegengesteuert werden.

Auftragnehmer von Betrieben des öffentlichen Dienstes und in Landeseigentum befindliche Unternehmen dürfen Aufträge nur an tarifgebundene Auftragnehmer vergeben. Kommt jetzt drauf an, zu welchem Tarifvertrag die Firma ihre Kontrollkräfte entlohnt. Sofern die Mitarbeiter einer Gewerkschaft angehören, haben sie Anspruch auf Bezahlung nach diesem Tarifvertrag. In der Regel werden auch Nichtmitglieder entsprechend entlohnt. Als Sicherheitsunternehmen müsste die WISAG dem BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) oder einem vergleichbaren Verband angehören. In den Ländern Berlin und Brandenburg wurde die Allgemeinverbindlichkeit des zwischen dem BDSW und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelten Tarifwerks inzwischen festgeschrieben: [www.bdsw.de]

Bei der BVG unter TV-N Berlin ist die Tätigkeit "Schaffner im Kontrolldienst" genau wie Arbeitnehmer im Kundenservice, Mitarbeiter im Ordnungsdienst oder Bahnhofsaufsicht in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert, also deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Dazu kommen in der Regel Schichtzuschläge, Nachtzuschläge, Sonn- und Feiertagszuschläge usw.

so long

Mario
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