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Fragenthread 2017 (2. Quartal)
geschrieben von TomB 
Zitat
TomB
480-574 heute auf S8:
Definitiv ein anderes Motorengeräusch als üblich - sehr, sehr leise.

Zweite Serie war meiner nicht, er hatte das Blinklicht bei der Türschließwarnanlage, müßte demnach erste Serie gewesen sein. Da paßt die 074/574 nicht.

Dennis
  1. Ist schon bekannt, wann die verbleibenden Brücken über dem Sterndamm (Gleise 4 und 5) ersetzt werden?
  2. Wieso lässt die Inbetriebnahme vom Gleis 3 so lange auf sich warten, schließlich ist die Brücke mitsamt Gleis schon lange fertig, es fehlt nur die Stromschiene in dem Bereich und die Signale liegen ebenso die ganze Zeit dort herum und warten auf den Einbau. Seit Monaten waren dort keinerlei Bautätigkeiten erkennbar.
  3. Ist ebenso bekannt, wann der Neubau der verbleibenden südlichen Bahnsteigaufgänge am Sterndamm losgehen wird? Bis jetzt sieht man nur den Rohbau des Aufgangs zum Regiobahnsteig und die Arbeiten ruhen dort ebenso, obwohl es in meinen Augen auch noch ziemlich unfertig aussieht.
  4. Sind die Planungen zum separaten Straßenbahntunnel nordwestlich des Bahnhofs inklusive der Umgestaltung der Wendeschleife und Tramhaltestelle noch aktuell?
Ich wusste jetzt nicht wohin mit der Frage. Weiß jemand wieviel Umläufe Hof I noch bei den TXL hat ?
Zitat
J. aus Hakenfelde
  1. Ist schon bekannt, wann die verbleibenden Brücken über dem Sterndamm (Gleise 4 und 5) ersetzt werden?
  2. Wieso lässt die Inbetriebnahme vom Gleis 3 so lange auf sich warten, schließlich ist die Brücke mitsamt Gleis schon lange fertig, es fehlt nur die Stromschiene in dem Bereich und die Signale liegen ebenso die ganze Zeit dort herum und warten auf den Einbau. Seit Monaten waren dort keinerlei Bautätigkeiten erkennbar.
  3. Ist ebenso bekannt, wann der Neubau der verbleibenden südlichen Bahnsteigaufgänge am Sterndamm losgehen wird? Bis jetzt sieht man nur den Rohbau des Aufgangs zum Regiobahnsteig und die Arbeiten ruhen dort ebenso, obwohl es in meinen Augen auch noch ziemlich unfertig aussieht.
  4. Sind die Planungen zum separaten Straßenbahntunnel nordwestlich des Bahnhofs inklusive der Umgestaltung der Wendeschleife und Tramhaltestelle noch aktuell?

Vom 12.6 - 19.6 sind umfangreiche Arbeiten an den Brücken über den Sterndamm geplant. Vermutlich wird sich dann etwas verändern.
Gibt umfangreiche Sperrungen.
Zitat
drstar
Gestern habe ich einen Toaster (480er) auf der Ringbahn erwischt, der so ganz anders klang vom Fahrgeräusch im Vergleich zu den anderen 480ern. Ganz konkret fiel mir auf, daß er ein sehr ähnliches Geräusch wie die Flexis (Straßenbahnen) aufweist. Das Fahrverhalten selbst war einwandfrei - hohe Beschleunigung und recht leise -, nur das UFO-Geräusch irritierte mich. Hat man da eine neue technische Ausrüstung entwickelt? Und wenn ja, deutet das dann darauf hin, daß man die Toaster doch noch einmal mit einer (komplett?) neuen technischen Ausrüstung versorgt?

An der ein oder anderen Stelle konnte man lesen, dass dort wohl am Getriebe gearbeitet wird:

Aus http://www.morgenpost.de/berlin/article207462519/Fahrgaeste-koennen-ueber-neue-S-Bahn-Zuege-mitentscheiden.html:

Zitat
Peter Buchner in der Berliner Morgenpost
Ihre Oldtimer müssen länger fahren. Wann wird mit der Modernisierung der Alt-Baureihen 480 und 485 begonnen?

Für einen Weiterbetrieb über 2017 hinaus wurden 50 verschiedene Maßnahmen als technisch notwendig definiert. Weil die Zeit drängt, haben wir mit einigen Themen schon im vorigen Jahr angefangen. Etwa mit den Antriebscontainern der Baureihe 485, die im Winter Feuchtigkeit ziehen, was zu Ausfällen führt. An Zügen der Baureihe 480 ist an neuen Front- und Schlussleuchten in LED-Technik zu erkennen, dass wir mit der Modernisierung begonnen haben. Wir gehen zum Beispiel auch an die Getriebe der 480er ran, die in den letzten Jahren lauter geworden sind. Nach der Sanierung werden die Züge wieder ein vernünftiges Fahrgeräusch haben.
Zitat
Arec
Zitat
drstar
Gestern habe ich einen Toaster (480er) auf der Ringbahn erwischt, der so ganz anders klang vom Fahrgeräusch im Vergleich zu den anderen 480ern. Ganz konkret fiel mir auf, daß er ein sehr ähnliches Geräusch wie die Flexis (Straßenbahnen) aufweist. Das Fahrverhalten selbst war einwandfrei - hohe Beschleunigung und recht leise -, nur das UFO-Geräusch irritierte mich. Hat man da eine neue technische Ausrüstung entwickelt? Und wenn ja, deutet das dann darauf hin, daß man die Toaster doch noch einmal mit einer (komplett?) neuen technischen Ausrüstung versorgt?

An der ein oder anderen Stelle konnte man lesen, dass dort wohl am Getriebe gearbeitet wird:

Aus http://www.morgenpost.de/berlin/article207462519/Fahrgaeste-koennen-ueber-neue-S-Bahn-Zuege-mitentscheiden.html:

Zitat
Peter Buchner in der Berliner Morgenpost
Ihre Oldtimer müssen länger fahren. Wann wird mit der Modernisierung der Alt-Baureihen 480 und 485 begonnen?

Für einen Weiterbetrieb über 2017 hinaus wurden 50 verschiedene Maßnahmen als technisch notwendig definiert. Weil die Zeit drängt, haben wir mit einigen Themen schon im vorigen Jahr angefangen. Etwa mit den Antriebscontainern der Baureihe 485, die im Winter Feuchtigkeit ziehen, was zu Ausfällen führt. An Zügen der Baureihe 480 ist an neuen Front- und Schlussleuchten in LED-Technik zu erkennen, dass wir mit der Modernisierung begonnen haben. Wir gehen zum Beispiel auch an die Getriebe der 480er ran, die in den letzten Jahren lauter geworden sind. Nach der Sanierung werden die Züge wieder ein vernünftiges Fahrgeräusch haben.

All das war mir bekannt, aber ich würde das UFO-Geräusch eher bei den Drehstromstellern verorten und weniger bei den Drehstrommaschinen. Daher ja meine Frage nach der elektrischen Ausrüstung.

Dennis
Liebes Forum,

ich habe eine Frage bezüglich des erhöhten Beförderungsendgeltes.

Ein Freund und Kommilitone von mir ist Anfang April ohne Ticket "erwischt" worden. Als Student in Berlin bekommt man ja in der Regel das Semesterticket, in diesem Fall war eben jenes zum Beginn des Semesters am 1. April allerdings immer noch nicht eingetroffen. Aus blanker Gewohnheit ging es dann eine Station von Messe Nord nach Westend und zack kam eine Kontrolle. Wenn man seit x Jahren im Besitz von Zeit,- Monats- oder Semesterkarten ist, kann das Vergessen des Lösens eines Fahrscheins schonmal passieren, zu sehr ist man gewohnt, immer ein Ticket zu haben. Nun gut, es war passiert, eigentlich war er ja zumindest theoretisch im Besitz einer gültigen Fahrkarte, was dann ja zum ermäßigten erhöhten Beförderungsendgelt führen müsste, 7 € derzeit, richtig? Man muss also lediglich nachweisen, dass man im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. Erst Anfang letzter Woche war mein Kommilitone nun im Besitz seines Semestertickets, das erste war in der Post verschwunden, was mehrere Gänge zum Campuscenter der Uni zur Folge hatte, inklusive das obligatorische Ausfüllen eines Formulars, woraufhin endlich der kleine Aufkleber ausgestellt werden konnte.

Gestern hat er mir nun gesagt, er habe Post von einer Inkasso-Firma mit einer Forderung über insgesamt 119,48 € erhalten, da er noch nicht gezahlt habe. Durch einen knackigen 8-18-Uhr Arbeitstag von Montag bis Freitag (Studieren plus arbeiten, denn Miete zahlt sich auch nicht von alleine) hatte er seit Erlangen des Aufklebers bisher versäumt, das ermäßigte erhöhte Beförderungsendgelt zu zahlen, was ja einen Gang zu einem S-Bahn-Schalter bedarf. Er hätte es ja aber auch sowieso erst tun können, seit er das Ticket hat, womit die 14 Tage Frist der S-Bahn ja bereits vorbei waren. Bzw. es sind für das ermäßigte erhöhte Beförderungsendgelt ja sogar nur 7 Tage Zeit, dies nachzuweisen. In dem Fall wäre es ihm ja überhaupt nicht möglich gewesen, da er wie geschrieben erst knappe 4 Wochen nach dem Schwarzfahren den nötigen Nachweis erbringen konnte.

Da stellen sich also einige Fragen...

1.: Was passiert denn in Fällen wie diesen, wenn man durch Fremdverschulden (hier: das Semesterticket ist auf dem Postweg abhanden gekommen) nicht innerhalb von 7 Tagen den Besitz eines gültigen Tickets nachweisen kann? Pech gehabt? das wäre frech...
2. Inkasso ohne Mahnung. Ich bin angehender Ingenieur und kein Jurist, daher habe ich auf dem Gebiet keine Ahnung. Eine kurze Recherche führte mich zu einer Webseite eines Anwalts
und so wie ich das verstanden habe, ist das Erheben einer Mahngebühr in dem Fall ohne vorherige Mahnung nicht rechtens. Wie seht ihr das?
3. Wie verhält man sich jetzt? Trotzdem zum Schalter dackeln, probieren, das ermäßigte erhöhte Beförderungsendgelt zu zahlen und dem Inkassounternehmen einen klärenden Brief schreiben?

Über Ratschläge wäre ich dankbar.
Zitat
hansaplatz
1.: Was passiert denn in Fällen wie diesen, wenn man durch Fremdverschulden (hier: das Semesterticket ist auf dem Postweg abhanden gekommen) nicht innerhalb von 7 Tagen den Besitz eines gültigen Tickets nachweisen kann? Pech gehabt? das wäre frech...

Ich bin kein Anwalt und kann deswegen keine Rechtsberatung leisten, aber ich kann sagen, dass ich neulich zu dieser Problematik über ein Urteil eines Gerichtes (in München was das, glaub ich) gestolpert bin. Da ging's darum, dass jemand seine „richtige“ Bahncard erst bekam, nachdem die vorläufige abgelaufen war und genau in der Zwischenzeit kontrolliert wurde. Derjenige musste die 7€ zahlen, aber nicht das volle erhöhte Beförderungsentgelt.

Ah, Urteil auch noch gefunden: Hier ist der Link zur Pressemitteilung des Amtsgerichts München: [www.justiz.bayern.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.2017 20:16 von Jumbo.
Interessant, danke. Insbesondere folgender Satz zum ermäßigten erhöhten Beförderungsendgeltes:
Zitat
In diesem Fall gilt auch die Frist von einer Woche nicht, da die Einhaltung der Frist nicht in der Sphäre des Kunden liegt.
So war es meinem geschilderten Fall ja auch, das Einhalten der 7 Tage Frist war meinem Kommilitonen gar nicht möglich.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.2017 20:21 von hansaplatz.
Wieso hat dein Freund keinen Kontakt zur S-Bahn aufgenommen? Da kann man sogar anrufen ;)

Wenn sich keiner drum kümmert, kommt eben die Zahlungsaufforderung.
Den Vorwurf kann man natürlich schnell machen. Geht bei dem Programm Studieren+Arbeiten halt leider mal unter. Klar hätte er wohl besser Kontakt aufgenommen.
Zitat
hansaplatz
Interessant, danke. Insbesondere folgender Satz zum ermäßigten erhöhten Beförderungsendgeltes:
Zitat
In diesem Fall gilt auch die Frist von einer Woche nicht, da die Einhaltung der Frist nicht in der Sphäre des Kunden liegt.
So war es meinem geschilderten Fall ja auch, das Einhalten der 7 Tage Frist war meinem Kommilitonen gar nicht möglich.

Wobei ich mich aus Bahn-Sicht auf den Standpunkt stellen würde, dass die 7 Tage dann eben nicht ab Kontrolle, sondern ab Erhalt des Semestertickets laufen. Und seit Anfang letzter Woche sind ja nun schon über 10 Tage vergangen…
Da kann man leider nur sagen pech gehabt, wäre er mal bei der BVG schwarz gefahren, diese sind wesentlich kulanter, die Bahn ist da rigeroser und schaltet sofort das Inkasso ein. Da bleibt nix weiter übrig als zu zahlen und aus seinen fehlern zu lernen! Dafür ist elider jeder selbst verantwortlich und nicht nur Studenten haben einen langen Tag, auch normale Arbeiter! Auf Rücksichtnahme kann man vergebens hoffen seitens der Bahn!
Zitat
Harald01
Da kann man leider nur sagen pech gehabt, wäre er mal bei der BVG schwarz gefahren, diese sind wesentlich kulanter, die Bahn ist da rigeroser und schaltet sofort das Inkasso ein. Da bleibt nix weiter übrig als zu zahlen und aus seinen fehlern zu lernen! Dafür ist elider jeder selbst verantwortlich und nicht nur Studenten haben einen langen Tag, auch normale Arbeiter! Auf Rücksichtnahme kann man vergebens hoffen seitens der Bahn!

Nö, da sind beide gleich unkulant. Auch die BVG übergibt ohne Mahnung direkt ans Inkasso, wenn man sich nicht meldet.

@hansaplatz: Am 1. April hatte das alte Semesterticket noch Gültigkeit, ein EBE wäre also überhaupt nicht notwendig gewesen. Ansonsten hilft die Vogel-Strauß-Variante tatsächlich am Wenigsten und sorgt eben dafür, dass das Kind in den Brunnen fällt. Jetzt hilft tatsächlich nur Kontakt aufnehmen, Fall schildern und hoffen, dass die S-Bahn Kulanz zeigt. In der Regel wird allerdings dann an die infoscore-Blutsauger verwiesen. Wichtig ist aber sich eine solche Ablehnung abzuholen, um sich anschließend an die Schlichtungsstelle Mobilität (söp) wenden zu können.

Nachweis vorbringen, 7€ überweisen und auf das Urteil vom Berliner Kammergericht* zu persönlichen Zeitkarten verweisen könnte ggf. auch helfen. Wenn es nicht hilft, die söp einschalten (und das infoscore dann auch mitteilen!) wäre der nächste Schritt.

Sollte über die söp auch keine befriedigendes Ergebnis kommen, die einseitige Brieffreundschaft von Infoscore und Anwalt Haas ignorieren. Relevant wird es nur, sollten sie Klage einreichen (eher unwahrscheinlich) oder eine Gerichtsvollzieher einschalten (möglich). Auf deren Post natürlich mit korrekter Schilderung des Sachverhaltes (und Hinweis auf das KG-Urteil) reagieren. Mir ist allerdings nicht bekannt, ob infoscore dann auch an die Schufa meldet. Vorsicht, infoscore betreibt ebenfalls eine Auskunftei. Unberechtigte Forderungen dürfen eigentlich nicht aufgenommen werden.

*KG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2012, Az.: (4) 121 Ss 113/12 (149/12)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.05.2017 00:24 von Jay.
Da wird er leider Pech haben. Das Fristversäumnis (die eine Woche) muß er sich auf jeden Fall zurechnen lassen. Damit wäre das reduzierte EBE juristisch vom Tisch, alles weitergehende wäre Kulanz des Verkehrsunternehmens. Die Frage, die sich stellt, ist aber eine andere - nämlich ob man überhaupt um die Forderung herumkommt. Und da sehe ich schwarz. Korrekt wäre von Anfang an ein anderes Vorgehen gewesen - Monatskarte kaufen und den Preis der Uni in Rechnung stellen. Immerhin wurde ja durch den Semesterbeitrag (vorausgesetzt, er wurde fristgerecht entrichtet) eine Leistung bezahlt, dazu gehört auch das Semesterticket. In diesem Rahmen hätte man sich den Preis für die Umweltkarte AB(C, falls benötigt) von der Uni erstatten lassen können, denn das Semesterticket hat ja auch Gültigkeit ABC. Aber etwas kann er doch machen - wenn es die erste Mahnung des Inkassos ist und zuvor keine Mahnung der S-Bahn kam, sind die Inkassokosten rechtswidrig. Hier sollte er sofort Widerspruch einlegen und nur die 60 EUR zahlen. Die Frist auf dem EBE-Beleg, der ausgedruckt wurde, ist bzgl. der Inkassokosten nämlich nicht gerichtsfest, und sollten die 60 EUR beglichen sein, wird das Inkasso eine Klage auf Zahlung der Inkassokosten scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Aber hier ist Eile geboten!

Dennis
Sind die Ist/Soll-Zeiten bzgl. Daisy und der der Anzeige beim Fahrer im Bus unterschiedliche Daten die übermittelt werden?
Konnte heute Nachmittag am U+S-Innsbrucker Platz beobachten, dass vier Busse lt. Daisy zwei bis drei Minuten verfrüht ankamen bzw. losfuhren.
Ein Fahrer am Walther-Schreiber-Platz (181) sagte mir mal, dass er auf seinen schriftlichen Fahrplan guckt und sich nicht nach dem Daisy richtet, welches ihn bei der Abfahrt 7 min. zu früh anzeigte. Sind die Zeitdaten zwischen Wagen und Daisy nicht synchron bzw. gleich?
Wenn mal wieder das System (ich verwechsel das immer, RBL müßte richtig sein?) sein eigenartiges Eigenleben zeigt, kommt es vor, daß Daisy andere Zeiten anzeigt als es sollte und im Bus zu sehen sind. Lustig auch immer, wenn der Bus eingebucht ist und Daisy die Fahrt dennoch verschweigt, auch das kommt nämlich vor.

Dennis
Das es Phantombusse gibt ist nix neues.
Manchmal hängt Daisy aber auch von der Empfangsqualität ab, gerade am U Walther-Schreiber-Platz werden gerne mal Wagen verschwiegen, die aber zur Abfahrt bereit stehen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.05.2017 13:27 von micha774.
Weshalb müssen die Züge der S 2 am Bahnübergang "Mauerweg" (also zwischen Lichtenrade und Mahlow) anhalten? Werden diese Halte (die sicher je eine Minute Fahrzeit kosten) in absehbarer Zeit wieder aufgehoben?

Fragt Euch
Marienfelde
Ich habe mal gerade bei Google Maps geguckt. Welchen "Mauerweg" meinst Du? Ziethener Str. / Kleinziethener Str?
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