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Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
geschrieben von Alter Köpenicker 
Hoffentlich kommt es zu einem erfolgreichen Verfahren wegen Körperverletzung und Amtsanmaßung gegen die vier Polizisten und drei BVG'er!

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
16.02.2018 22:27
Zitat
dubito ergo sum
Hoffentlich kommt es zu einem erfolgreichen Verfahren wegen Körperverletzung und Amtsanmaßung gegen die vier Polizisten und drei BVG'er!

Amtsanmaßung hat hier keiner begangen, es waren ja echte Polizisten.

Die Frage ist ja, wie es wirklich ablief und nicht, wie der Fahrgast es aus seiner Sicht in den Medien schildert. In dem Fall wurde nur der Vorwurf des Hausfriedensbruchs verhandelt. Ich frage mich hier nämlich, wie das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden konnte, wenn er doch angeblich gar nichts gemacht hat. Bei Geringfügigkeit muss es ja zumindest "geringfügig" etwas gewesen sein und das kann sicherlich nicht der hier als Ursache dargestellte harmlose Spruch gewesen sein. Wäre es gar nichts gewesen, wäre es auch gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung gekommen und man hätte die BVG gleich abblitzen lassen.

Des Weiteren frage ich mich, warum überhaupt plötzlich weitere BVG-Mitarbeiter und die Polizei anwesend waren. Liefen die da zufällig rum oder wurden sie hinzugezogen?

Wenn strafbare Handlungen von Seiten der BVG und der Polizei vorgenommen wurden, hätte dann nicht von Amtswegen ermittelt werden müssen? Würde ich als jemand, dem totales Unrecht widerfährt und ich mir die Mühe mache, dann die Medien darüber zu informieren, nicht auch die Personen anzeigen, die mir dieses Unrecht zugefügt haben? Das ist schon sehr komisch.

Mir sieht es ein bisschen danach aus, dass sich hier jemand geweigert hat, den Bahnsteig auf Aufforderung zu verlassen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2018 22:33 von Railroader.
Zitat
Railroader

Des Weiteren frage ich mich, warum überhaupt plötzlich weitere BVG-Mitarbeiter und die Polizei anwesend waren. Liefen die da zufällig rum oder wurden sie hinzugezogen?

Wenn strafbare Handlungen von Seiten der BVG und der Polizei vorgenommen wurden, hätte dann nicht von Amtswegen ermittelt werden müssen? Würde ich als jemand, dem totales Unrecht widerfährt und ich mir die Mühe mache, dann die Medien darüber zu informieren, nicht auch die Personen anzeigen, die mir dieses Unrecht zugrfügt haben? Das ist schon sehr komisch.

Mir sieht es ein bisschen danach aus, dass sich hier jemand geweigert hat, den Bahnsteig auf Aufforderung zu verlassen.

Kommt drauf an, wer auf den Boden drückte und fesselte. Und warum sollte ich in so einem schwachsinnigen Fall den Bahnsteig verlassen? Weil 7 offensichtlich Gelangweilte das gerne so hätten? Einschränkend muss ich Dir natürlich zustimmen, dass uns weitere Details nicht zur Verfügung stehen.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
16.02.2018 22:41
Guck mal auf die Zeit, es war 1:15 Uhr. Da steht nicht, ob es am Wochenende war, aber in der Woche werden die U-Bahnhöfe doch verschlossen und geräumt?

Ich kann das natürlich auch nicht beurteilen, aber mein erster Gedanke war, man wollte den Bahnhof dicht machen und da hat sich einfach einer geweigert, der Aufforderung nachzukommen und hat stattdessen mit flachsigen Sprüchen provoziert. Es ist für mich einfach nicht logisch, dass man sonst jemanden so rabiat "entfernt" und schon gar nicht, dass derjenige dann nicht selbst dagegen vorgeht.
Hallo zusammen!

Zitat
Railroader
Ich kann das natürlich auch nicht beurteilen, aber mein erster Gedanke war, man wollte den Bahnhof dicht machen und da hat sich einfach einer geweigert, der Aufforderung nachzukommen und hat stattdessen mit flachsigen Sprüchen provoziert. Es ist für mich einfach nicht logisch, dass man sonst jemanden so rabiat "entfernt" und schon gar nicht, dass derjenige dann nicht selbst dagegen vorgeht.

Flapsige Sprüche können aber kein Grund sein, jemand so rabiat zu entfernen, wie Du es treffend ausgedrückt hast. Der Tathergang ist ja anscheinend unbestritten.

Hinsichtlich Einstellung wegen Geringfügigkeit: Zu diesem Thema kann man hier etwas nachlesen.

Polizisten verklagen: Da braucht man sehr viel Geld, sehr viel Zeit und ein sehr dickes Fell. In fast allen Fällen kommt es zudem zu Gegenklagen, auch wenn diese noch so absurd sind. Damit muss man dann auch noch zurechtkommen. Dazu ist dieser Fall m.E. zu unbedeutend, um das auf sich zu nehmen. Da gab es in den letzten Jahren ganz andere Fälle in Deutschland, die existenzbedrohend waren oder mit bleibenden Körperschäden verbunden waren, sodass Opfer von Polizeiwillkür diesen schwierigen Weg dann auf sich genommen haben. Ohne Zeugen hat man da eh schon fast verloren.

Viele Grüße
Manuel
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
16.02.2018 23:12
Zitat
manuelberlin


Flapsige Sprüche können aber kein Grund sein, jemand so rabiat zu entfernen

Wie ich bereits schrieb: Für mich ist der Ablauf eben nicht klar und wenn der Bahnsteig, wie in der Woche üblich, geräumt und verschlossen werden sollte, der Fahrgast sich aber weigert zu gehen, ist das Verhalten auch gerechtfertigt. Das ist dann der Grund für den rabiaten Umgang, nicht der harmlose Spruch. Das würde auch erklären, warum überhaupt die Polizei zum Einsatz kam. Es war wie gesagt 1:15 Uhr, eine typische Zeit kurz nach Betriebsschluss und nicht um 16 Uhr nachmittags.

Ich kenne solche Fälle, wenn ich meine S-Bahn nachts zur Betriebspause räume und sich Leute weigern auszusteigen. Auch da wird im Zweifel die Polizei gerufen, die denjenigen dann auch mal unsaft aus dem Zug befördert, wenn er sich nach wiederholten höflichen Aufforderungen des Aussteigens verweigert. Hier fehlen eben weitere Details in dem Artikel. Der Artikel stellt nur die Sicht des Fahrgastes dar.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.02.2018 23:13 von Railroader.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
16.02.2018 23:20
Zitat
manuelberlin

Polizisten verklagen: Da braucht man sehr viel Geld, sehr viel Zeit und ein sehr dickes Fell. In fast allen Fällen kommt es zudem zu Gegenklagen, auch wenn diese noch so absurd sind. Damit muss man dann auch noch zurechtkommen. Dazu ist dieser Fall m.E. zu unbedeutend, um das auf sich zu nehmen.

Selbst wenn ich dir zum Teil recht gebe, auf die beteiligten BVG-Mitarbeiter trifft das nicht zu. Auch Kontrolleure der S-Bahn wurden kürzlich wegen ihres Rabiaten Umgangs gegenüber einem Fahrgast verurteilt. Und wie gesagt: Wäre hier völlig unberechtigt der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, hätte man mE schon von Amtswegen ermitteln müssen.
Zitat
Railroader
Hier fehlen eben weitere Details in dem Artikel.

Eben, also nutzen alle hätte-wäre-wenn-Spekulationen und Unterstellungen, der Fahrgast hätte sich möglicherweise falsch verhalten, nichts.

Wie Manuel schon korrekt verlinkt hat, bedeutet die Einstellung wegen Geringfügigkeit nur, dass das Gericht den schnellstmöglichen Weg gewählt hat, um das Verfahren zu beenden. Das Abweisen der Klage ist mehr Aufwand und ermöglicht Rechtsmittel.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich kann mir genauso gut vorstellen, dass der Typ von Natur aus gleich provozierend und besserwisserisch daherkommt. Selbst wenn die Sicherheitsmitarbeiterin pampig daherkommt sollte man nett und freundlich bleiben und nicht mit einem blöden Witz daherkommen. Schon gar nicht im U-Alexanderplatz dem Mekka der Kriminellen.
Einfach mal den kürzeren ziehen und nett und kleinlaut bleiben und gut ist. Wenn man aber gleich auf ironische Witz-Konfrontation geht passiert halt das was am Ende dabei
rauskam.
Nun, ich war nicht dabei. Aber wenn ich mir den Typen auf den Bild angucke ist er auch kein Kind von Traurigkeit. Also wird man sich hier gegenseitig hochgeschaukelt haben.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
16.02.2018 23:32
Zitat
Jay

Eben, also nutzen alle hätte-wäre-wenn-Spekulationen und Unterstellungen, der Fahrgast hätte sich möglicherweise falsch verhalten, nichts.

Ich denke, wenn man so ein Thema nur aufgrund eines Presseartikels aus einseitiger Sicht diskutiert und bereits einen Schuldigen ohne Kenntnis über die Fakten bestimmt, sollte man eben auch aufgeschlossen gegenüber anderen Theorien sein. Die ganzen Diskussionen in diesem Forum bestehen ja letzendlich nur aus Spekulationen und wenig Fakten.

Zitat
Jay
Wie Manuel schon korrekt verlinkt hat, bedeutet die Einstellung wegen Geringfügigkeit nur, dass das Gericht den schnellstmöglichen Weg gewählt hat, um das Verfahren zu beenden.

Der schnellstmögliche Weg wäre gewesen, das Verfahren sofort einzustellen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung zeigt hingegen, dass es strittige Punkte gab. Ein Gericht eröffnet keine Hauptverhandlung, wenn doch alles sofort so klar ist. Dann bekommt man bereits vorab ein Schreiben, in dem einen die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wird.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.2018 00:00 von Railroader.
Zitat
Railroader
Guck mal auf die Zeit, es war 1:15 Uhr. Da steht nicht, ob es am Wochenende war, aber in der Woche werden die U-Bahnhöfe doch verschlossen und geräumt?

Seit Jahren nicht mehr!

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
Railroader
Guck mal auf die Zeit, es war 1:15 Uhr. Da steht nicht, ob es am Wochenende war, aber in der Woche werden die U-Bahnhöfe doch verschlossen und geräumt?

Seit Jahren nicht mehr!

Diese Aussage betrifft nur die oberirdischen Bahnhöfe. Alle anderen werden mit Ausnahme der Kältebahnhöfe regelmäßig zur Betriebspause geschlossen.
Zitat
schallundrausch
Die Geschichte ist eigentlich ziemlich traurig... ich musste trotzdem herzlich lachen!

Absurde Anzeige der BVG Gericht weist Klage gegen Thomas Krüger nach acht Minuten ab – Quelle: [www.berliner-zeitung.de] ©2018

Kümmert sich die BVG eigentlich auch so konsequent um die, die rauchend und saufend mit leinemlosen Hund auf belebten Bahnhöfen rumhocken und rumpöbeln?

Oder werden die aufgrund ihrer schweren Kindheit, Obdachlosigkeit, Suchtprobleme o.ä. toleriert wie die Spendensammler und Motz"verkäufer"?
Laut diesem Artikel geschah es an einem Sonnabend. Dementsprechend sollte der Bahnhof nicht geschlossen werden und der rabiate Umgang war daher absolut nicht gerechtfertigt.

Anscheinend hat der Deliquent der pampigen BVG-Angestellten, aus welchen Gründen auch immer, schlicht von vorneherein nicht gefallen...

Weiter im Artikel steht auch:

Zitat
Berliner Zeitung vom 4.7.2017
„Der Bericht unserer Mitarbeiter stellt die Situation allerdings etwas anders dar“, heißt es. Zu weiteren Details wolle man sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Da das Verfahren nun vorbei ist, dürfte der Veröffentlichung dieser Details wohl nichts mehr im Wege stehen, nur warum kommt es nicht dazu?

Dass ein vom Auftritt und dem Tragen des schweren Equipments erschöpfter Musiker eine Persona Non Grata mit größerer Störwirkung als die vielen Bettler, Pöbler, Raucher, Saufbolde, Drogis, Dealer, sonstige Kriminellen etc. ist, zeugt von einer wohl kaum zu übertreffenden Scheinheiligkeit seitens der BVG.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.02.2018 00:15 von J. aus Hakenfelde.
Zitat
J. aus Hakenfelde

Da das Verfahren nun vorbei ist, dürfte der Veröffentlichung dieser Details wohl nichts mehr im Wege stehen, nur warum kommt es nicht dazu

Um die Mitarbeiter/in zu schützen?
Zitat
micha774
Zitat
J. aus Hakenfelde

Da das Verfahren nun vorbei ist, dürfte der Veröffentlichung dieser Details wohl nichts mehr im Wege stehen, nur warum kommt es nicht dazu

Um die Mitarbeiter/in zu schützen?
Man kann bei einer Veröffentlichung der BVG-Sichtweise die Namen anonymisieren bzw. durch Fiktive ersetzten, denn die Identität der Mitarbeiter trägt hier nichts zur Sache bei.

Es geht hier lediglich um die Schilderung des Tathergangs aus der Perspektive der BVG (und der Polizei), wobei man natürlich aufpassen muss, dass dies auch der Wahrheit entspricht.

Die BVG und die Polizei würden sich selbst wohl kaum belasten und Verfehlen zugeben. Wenn keine weiteren Zeugen (außer der Konfliktparteien) vor Ort waren, so ist es ein Leichtes, die Schuld dem Musiker in die Schuhe zu schieben, man kann es ja nicht vollständig beweisen.
Warum ist es eigentlich bei der BVG möglich, für.vier Samstage im Jahr (Advent) Zusatzfahrten zu organisieren, für verkaufsoffene Sonntage aber nicht? Stattdessen werden (wenn möglich) tlw. größere Wagen angeboten.

Im Sommer z.b. wird auf dem 181er häufiger gefahren als Samstags (Britzer Garten) was ich auch kurios finde.
Im Marzahner Gebiet wäre hier beispielsweise der Betrieb der Linien 16 und 291 an verkaufsoffenen Sonntagen angebracht. In anderen Städten, oder eben in Berlin auch an Advents-Samstagen, zeigt man sich an verkaufsoffenen Sonntagen auch recht flexibel.
Zitat
micha774
Warum ist es eigentlich bei der BVG möglich, für.vier Samstage im Jahr (Advent) Zusatzfahrten zu organisieren, für verkaufsoffene Sonntage aber nicht? Stattdessen werden (wenn möglich) tlw. größere Wagen angeboten.

Ganz einfach, die Adventstermine stehen bereits zum Fahrplanwechsel fest.
Wären die verkaufsoffenen Sonntage ebenfalls bis zum Herbst des Vorjahres bekannt, und tatsächlich alle Handelseinrichtungen geöffnet, könnte des zusätzliche Verkehrsaufkommen kalkuliert werden und in die Fahr- und Dienstplanung einfließen. In der Praxis erfolgt die Genehmigung zu kurzfristig, welche Händler teilnehmen, ist ebenfalls nicht lange genug bekannt.
Die Erhöhung der Zuglängen wird dagegen operativ von den Leitstellen veranlasst.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
micha774
Warum ist es eigentlich bei der BVG möglich, für.vier Samstage im Jahr (Advent) Zusatzfahrten zu organisieren, für verkaufsoffene Sonntage aber nicht? Stattdessen werden (wenn möglich) tlw. größere Wagen angeboten.

Ganz einfach, die Adventstermine stehen bereits zum Fahrplanwechsel fest.
Wären die verkaufsoffenen Sonntage ebenfalls bis zum Herbst des Vorjahres bekannt, und tatsächlich alle Handelseinrichtungen geöffnet, könnte des zusätzliche Verkehrsaufkommen kalkuliert werden und in die Fahr- und Dienstplanung einfließen. In der Praxis erfolgt die Genehmigung zu kurzfristig, welche Händler teilnehmen, ist ebenfalls nicht lange genug bekannt.
Die Erhöhung der Zuglängen wird dagegen operativ von den Leitstellen veranlasst.

Einspruch, schon jetzt steht der 27.Januar 2019 als verkaufsoffener Sonntag fest: [www.verkaufsoffener-sonntag.com]

MfG Holger



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