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Reaktivierung Panorama-S-Bahn
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Logital
Zitat
GraphXBerlin
@Jay
Du hast Recht.
Ich habe diese kranken unverständlichen Trassen- und Stationskosten nicht berücksichtigt. Nach wie vor unverständlich wie in einem Betrieb alles extra aufgedliedert wird und extra bezahlt werden muß. Wieder ein Grund für die komplette Verstaatlichung der Bahn. Dann gäbe es solche Kindergartenprobleme nicht.

Bei einer verstaatlichten Bahn entstehen keine Kosten für die Nutzung von Schienen und Stationen?

Es bestreitet doch niemand, dass durch die Vorhaltung einer Infrastruktur gewisse Kosten entstehen, egal ob "DB" jetzt "Deutsche Bahn AG" oder "Deutsche Bundesbahn" abkürzt - oder der Laden von BVG, NEB oder wem auch immer betrieben wird. Die Frage ist doch eher, ob man - gerade bei einem "Inselnetz" wie der S-Bahn Berlin mit seinen historisch gewachsenen technischen, betrieblichen sowie verkehrlichen Eigenheiten - überhaupt so wahnsinnig gut beraten war, Verkehrsbetrieb und Infrastruktur rechnerisch wie organisatorisch in eigenständige, jeweils gewinnorientierte, Unternehmen auszugliedern.

Mindestens im Falle des Berliner S-Bahn-Netzes sollte es (etwa durch modifizierte Wiedereinsetzung der bis 2015 gültigen Geschäftsbesorgungsverträge) möglich sein, diese Bereiche wieder zusammenzuführen und die Nutzungsentgelte in Jahrespauschalen oder eine Pacht umzuwandeln. Nebenbei ließen sich dadurch auch Bau- sowie Störungsmanagement deutlich effizienter gestalten, da Zuständigkeitsgrenzen entfielen.

Auch Panorama-S-Bahn und Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen ließen sich dann wieder (besser) ökonomisch darstellen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Trittbrettfahrer
Mal unabhängig vom Hintergrund dieser Petition: Sie ist leider zu unkonkret gestellt.
Ganz konkret muss gefordert werden, wer für die fehlende Hauptuntersuchung aufkommen soll und wie und wo die Panorama-S-Bahn dann verkehren soll.
Denn im Falle eines überwältigenden Erfolges, fehlen die Forderungen. So ist am Ende niemand zuständig.

Sehr gute Hinweise. Ich werde sie morgen oder Donnerstag noch in den Petitionstext einpflegen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Logital

Bei einer verstaatlichten Bahn entstehen keine Kosten für die Nutzung von Schienen und Stationen?

Bla...S-Bahn Inselnetz...blub

Ja, mit der Meinung kann ich sogar mitgehen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Arnd Hellinger
Mindestens im Falle des Berliner S-Bahn-Netzes sollte es (etwa durch modifizierte Wiedereinsetzung der bis 2015 gültigen Geschäftsbesorgungsverträge) möglich sein, diese Bereiche wieder zusammenzuführen und die Nutzungsentgelte in Jahrespauschalen oder eine Pacht umzuwandeln.

Nein, das wäre (aus gutem Grund) sowas von rechtswidrig.
Zitat
Arnd Hellinger
Das schon. Allerdings wurden zu Bundesbahnzeiten mit anschließenden NE ("Privatbahnen") jeweils individuelle Verträge über die Nutzung von Übergabebahnhöfen etc. geschlossen, die meist jährliche Pauschalzahlungen vorsahen. Es wurde also NICHT jede Zugfahrt oder jeder Verkehrshalt einzeln abgerechnet...

Die Deutsche Bundesbahn hat die Berliner S-Bahn allerdings zu keiner Zeit betrieben. Außerdem müsste heute auch eine Staatsbahn diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren - und das geht eben nur mit Einzelabrechnung. Inwieweit man da z.B. solche on-Top-Fahrten mit ihren Grenzkosten abrechnen könnte ist ja ein Quell steter Diskussionen.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Zitat
JeDi
Zitat
Arnd Hellinger
Das schon. Allerdings wurden zu Bundesbahnzeiten mit anschließenden NE ("Privatbahnen") jeweils individuelle Verträge über die Nutzung von Übergabebahnhöfen etc. geschlossen, die meist jährliche Pauschalzahlungen vorsahen. Es wurde also NICHT jede Zugfahrt oder jeder Verkehrshalt einzeln abgerechnet...

Die Deutsche Bundesbahn hat die Berliner S-Bahn allerdings zu keiner Zeit betrieben. Außerdem müsste heute auch eine Staatsbahn diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren - und das geht eben nur mit Einzelabrechnung. Inwieweit man da z.B. solche on-Top-Fahrten mit ihren Grenzkosten abrechnen könnte ist ja ein Quell steter Diskussionen.

in der Ausgangsfrage ging es darum, wie wohl eine "Staatsbahn" mit Anschlussverkehren von NE-Bahnen umginge - darauf antwortete ich.

Das Diskriminierungsverbot (das im hier diskutierten S-Bahn-Netz ohnehin nur eher deklaratorischen Charakter entfaltet) schließt übrigens Pauschalzahlungen nicht grundsätzlich aus, so lande sie von allen interessierten EVU vereinbart werden können.

Insgesamt mag Open Access ja im Güterverkehr noch halbwegs sinnvoll sein, im vertakteten und zudem noch technisch eigenständigen Schnellbahnverkehr einer Großstadt aber halte ich dieses Konzept neoliberaler Wettbewerbs-Fetichisten schon für reichlich fehl am Platz...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
JeDi
Zitat
Arnd Hellinger
Mindestens im Falle des Berliner S-Bahn-Netzes sollte es (etwa durch modifizierte Wiedereinsetzung der bis 2015 gültigen Geschäftsbesorgungsverträge) möglich sein, diese Bereiche wieder zusammenzuführen und die Nutzungsentgelte in Jahrespauschalen oder eine Pacht umzuwandeln.

Nein, das wäre (aus gutem Grund) sowas von rechtswidrig.

Es wäre _derzeit_ evtl. rechtswidrig, aber "gute Gründe" dafür vermag ich nicht wirklich zu erkennen - magst Du mir diese nennen...?

Im Übrigen steht es den Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat durchaus frei, einst erlassene Rechtsnormen zu ändern oder zurückzunehmen, wenn diese sich in der Praxis als nicht sachgerecht erweisen. Das Grundgesetz beschreibt das dafür notwendige Verfahren.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Das Diskriminierungsverbot (das im hier diskutierten S-Bahn-Netz ohnehin nur eher deklaratorischen Charakter entfaltet) schließt übrigens Pauschalzahlungen nicht grundsätzlich aus, so lande sie von allen interessierten EVU vereinbart werden können.

Ein Beispiel (NEB in Karow), weshalb das eben nicht nur deklatorisch ist, hatte ich ja bereits genannt, weitere Beispiele wären z.B. die diversen Mischbetriebsstrecken oder Birkenwerder.

Übrigens hat die BNetzA seinerzeit sogar in der InfraCard (eine Art Bahncard für die Infrastrukturentgelte) bereits für Rechtswidrig befunden, insofern dürfte eine Pauschalabrechnung (also die "InfraCard 100") genau so rechtswidrig sein - weil die allermeisten EVU damit mehr zahlen dürften, als sie aktuell müssen, und nur ein einziges (welches wohl) weniger zahlt.
Man kann gern das BVG Modell nehmen. Die erhält eine jährliche Pauschale für die Instandhaltung und darauf können die Züge fahren. Das Sbahn Netz müsste natürlich in einer S-Bahn Netz Berlin AöR überführt werde.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hab dann mal auch unterschrieben... :-)
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