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"Parken im Märkischen Viertel wird teuer"
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
der weiße bim
Zitat
Marienfelde
4. "Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum." (Artikel 28 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Landes Berlin). Es bedarf eines starken öffentlichen/genossenschaftlichen Sektors, um diesen Anspruch verwirklichen zu können.

5. Soweit ich weiß, war die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG im Zeitpunkt ihres Verkaufs in einem ordentlichen Zustand. Die Konzepte, außer den Betriebshöfen Charlottenburg, Müllerstraße, Gradestraße usw. auch Wohnungen für die dort Beschäftigten zu bauen, waren alles andere als dumm.
Vielleicht sollten Politik und BVG darüber nachdenken, ob solche Konzepte auch heute (wieder) sinnvoll sein könnten.

6. Berlin ist eine Mieterstadt, keine Stadt von Haus- und Grundstückseigentümern. Fairneß von Leuten mit relativ wenig Geld zu fordern, ist schwierig. Wenn der Staat am "Arbeitsmarkt" durch seine Politik für die Mehrung von Arbeitsplätzen gesorgt hätte, von denen man nicht ordentlich leben kann, wäre es sogar zynisch (gemeint ist die in unserem Land betriebene Politik).

Ja, gut, was ist "angemessen"? Für jede gemeldete Person ein separater Wohnraum, Innen-WC, Bad/Dusche mit fließend Warmwasser, Balkon/Terrasse/Mietergarten, Einbauküche, Fernwärme/Zentralheizung, barrierefreier Zugang durch Aufzug oder Rampe ... Wenn das vom Land jedem Bürger unabhängig vom Einkommen garantiert wird, entfällt tatsächlich der Anreiz auf Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses.

Die GHG der BVG stammt aus einer Zeit, als die BVG mit Gewinn arbeitete und an die Stadt Berlin Steuern abführte. Die ließen sich durch Investitionen in Werkswohnungen auf betriebseigenen Grundstücken für die eigene Belegschaft sicher etwas reduzieren und gleichzeitig die Mitarbeitertreue durch preisgünstige Mieten und Bildung an den Arbeitsvertrag erhöhen und bei plötzlichem Bedarf an Personal schnell ein paar Leute zur Hand zu haben. Funktioniert heute alles nicht mehr, eher klagen die Mieter auf Betriebsruhe in den umbauten Höfen.

Der Unterhalt für ein eigenes Kraftfahrzeug ist meines Wissens noch nicht im Hartz-X-Regelsatz enthalten (sicher zum Ärger der Automobilbranche). Daher ist eine kostendeckende Parkgebühr keineswegs unsozial. Der Staat kann nicht alle sozialen Probleme lösen, weil sich zu viele Wohlhabende ("Besserverdienende") nicht ausreichend an der Finanzierung beteiligen, sondern gutbezahlte Steuerberater mit dem Ziel beschäftigen, möglichst wenig an die Allgemeinheit abgeben zu müssen.

Ich versuche mal eine - unvollständige - Antwort:

1. Was ein "angemessener Wohnraum" ist, muß gesellschaftlich geklärt werden, und unterliegt sicher auch Veränderungen. Die meisten von Dir genannten Punkte würde man heute wohl als "Standard" ansehen, der barrierefreie Zugang für Alle fällt zur Zeit sicher noch nicht darunter. Die Leute, an die ich hier denke, würden staatliche Anreize auf Erwerb von Wohneigentum ohnehin nicht in Anspruch nehmen können - sie brauchen einfach nur bezahlbaren Wohnraum.

2. Ich denke, die Personalfluktuation bei der BVG und der BT könnte niedriger sein. Ein möglicher Ansatz für eine größere Attraktivität des "Arbeitgebers" BVG (BT) könnte im Angebot preisgünstiger Wohnungen in Betriebshofnähe liegen. Außerdem halte ich Verkehrsreduzierung/Verkehrsvermeidung für ein wichtiges Ziel von Verkehrspolitik. Aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen würden Wegezeiten weitgehend entfallen. Daher meine Frage, ob eine "neue" GHG heute wieder sinnvoll sein könnte.

3. Zu einer kostendeckenden Parkgebühr habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Die stadtweite Erhebung so einer Gebühr wäre im Moment wohl rechtlich unzulässig (damit habe ich mich jetzt aber nicht im Detail beschäftigt). Macht aber nichts, wir tauschen ja nur unsere unterschiedlichen Sichten aus, und gesetzliche Regelungen lassen sich ja ändern.

4. "Der Staat kann nicht alle sozialen Probleme lösen, weil sich zu viele Wohlhabende ("Besserverdienende") nicht ausreichend an der Finanzierung beteiligen...", hast Du noch geschrieben. Das ist wohl wahr.

Allerdings könnte der Staat hier sicher auch durch Veränderungen in den Steuergesetzen seine Steuereinnahmen erhöhen. Mögliche Schwerpunkte wären hier die Besteuerung von Kapitalgesellschaften sowie die Erbschaftsteuer. Dies scheint mir zur Zeit aber kein Schwerpunkt aktuellen Regierungshandelns zu sein, um es mit der gebotenen Zurückhaltung zu formulieren.

Allseits ein schönes Wochenende wünscht Euch
Marienfelde



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.06.2017 18:15 von Marienfelde.
Zitat
Marienfelde
2. Ich denke, die Personalfluktuation bei der BVG und der BT könnte niedriger sein. Ein möglicher Ansatz für eine größere Attraktivität des "Arbeitgebers" BVG (BT) könnte im Angebot preisgünstiger Wohnungen in Betriebshofnähe liegen. Außerdem halte ich Verkehrsreduzierung/Verkehrsvermeidung für ein wichtiges Ziel von Verkehrspolitik. Aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen würden Wegezeiten weitgehend entfallen. Daher meine Frage, ob eine "neue" GHG heute wieder sinnvoll sein könnte.

Sowas ist heute nicht mehr sinnvoll. Erstens gibt es ein besseres Nachtnetz. Zweitens beginnt und endet der Großteil der Dienste nicht auf dem Betriebshof und drittens geht heute nicht mehr nur der Mann arbeiten, sondern auch die Frau. Viertens ist die Organistion heute nicht mehr mit 1920 zu vergleichen. Heute gibt es die Dienstpläne aufs Smartphone und es muss auch nicht mehr täglich abgerechnet werden. Es muss heutzutage nicht mehr zwangsläufig mindestens nach dem Dienst der Betriebshof angesteuert werden.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Heute gibt es die Dienstpläne aufs Smartphone

Selten so schlecht gelacht. Dagegen sträubt sich der Gesamtpersonalrat (BVG) seit Jahren. Dienstpläne gibt es weiterhin nur an wenigen Druckern die sich zumeist auf den Betriebshöfen befinden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.2017 06:10 von tramfahrer.
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tramfahrer
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B-V 3313
Heute gibt es die Dienstpläne aufs Smartphone

Selten so schlecht gelacht. Dagegen sträubt sich der Gesamtpersonalrat (BVG) seit Jahren. Dienstpläne gibt es weiterhin nur an wenigen Druckern die sich zumeist auf den Betriebshöfen befinden.

Wieso sträubt sich denn der Gesamtpersonalrat dagegen?
Bei mir in der Firma wäre es ohne Probleme möglich sich die Dienstpläne auf sein Smartphone schicken zu lassen, es ist sogar möglich
sich seinen Dienstplan im Scheckkartenformat laminieren zu lassen.
Zitat
Zektor
Zitat
tramfahrer
Zitat
B-V 3313
Heute gibt es die Dienstpläne aufs Smartphone

Selten so schlecht gelacht. Dagegen sträubt sich der Gesamtpersonalrat (BVG) seit Jahren. Dienstpläne gibt es weiterhin nur an wenigen Druckern die sich zumeist auf den Betriebshöfen befinden.

Wieso sträubt sich denn der Gesamtpersonalrat dagegen?
Bei mir in der Firma wäre es ohne Probleme möglich sich die Dienstpläne auf sein Smartphone schicken zu lassen, es ist sogar möglich
sich seinen Dienstplan im Scheckkartenformat laminieren zu lassen.

Zum einen wegen dem Datenschutz, zum anderen möchte der GPR Dienstgeräte, in welche die BVG aber nicht finanzieren will. So streitet man sich nun seit geschlagenen 3 oder 4 Jahren und es herrscht solange Stillstand.
Ist es dem Arbeitgeber denn verboten diese Information des Dienstplanes einfach zusätzlich freiwillig digital bereitzustellen?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Ist es dem Arbeitgeber denn verboten diese Information des Dienstplanes einfach zusätzlich freiwillig digital bereitzustellen?

Ja, denn daraus könnte Druck auf die Arbeitnehmer entstehen diesen "Service" zu nutzen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Logital
Ist es dem Arbeitgeber denn verboten diese Information des Dienstplanes einfach zusätzlich freiwillig digital bereitzustellen?

Dienstliche Belange die die Belegschaft im Allgemeinen betrifft sind immer Mitbestimmungspglichtig. Von daher kann man deine Frage schon fast mit 'Ja' beantworten.
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