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Fragenthread 2017 (3. Quartal)
geschrieben von Alter Köpenicker 
Zitat
Sasukefan86
Hab mal eine Frage, die zugeben sehr alt ist in Bezug auf die Fahrzeuge.

Konnten Reko Straßenbahnen, im Betrieb eigentlich, im Verbund Triebwagen+Triebwagen bzw. Triebwagen+Triebwagen+Beiwagen oder war das technisch nicht möglich?

Stelle diese Frage weil, auf allen Foto und Videoaufnahmen die ich kenne, die Rekos nur mit einem Triebwagen und dahinter 1 oder 2 Beiwagen bzw. den Großraumbeiwagen fahren.

Das Schaltwerk (sofern man das dort so nennt) wird beim Rekowagen direkt mechanisch vom Fahrerpersonal bedient. Aus meiner Sicht ist daher ausgeschlossen dass irgendwo elektrisch übertragen auf einen anderen Rekotriebwagen Schaltbefehle weitergeben werden. Auch die Strausberger, die Tw+Bw+Tw fuhren hatten mit dem nicht führenden Tw eine tote Masse. Die hat meines Wissens nichtmal gebremst.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.11.2017 17:45 von Logital.
Ich kann Dir im konkreten Fall zwar mit keiner eindeutigen und fundierten Antwort dienen, jedoch gehe ich davon aus, dass selbst wenn es technisch ginge, man es trotzdem nicht machen würde.

Triebwagen sind für die Bildung von Traktionen ja zwingend notwendig, da sie den Verband anführen und antreiben. Man würde also keine TWs "verschwenden", weil dadurch weniger Kurse/Umläufe (mir fällt es nach wie vor schwer, zwischen diesen Begriffen zu unterscheiden) gefahren werden könnten.


Allerdings, um ein Beispiel zu nennen, kenne ich es aus Polen, wo Fahrzeuge vom Typ Konstal 105N(a)/805N(a) gewissermaßen zum Stadtbild gehören, dass diese in vielfältigen Konfigurationen verkehren.

Bei dieser Baureihe handelt es sich um einen vierachsigen Großraumwagen, der (von den zahlreichen Umbauten mal abgesehen) sowohl als Trieb- als auch als Beiwagen vorliegen kann. Manche Betriebe verfügen über beide Bauarten, manche nicht. Im letzten Fall ist nur die Kombination TW+TW(+TW) möglich.

Beim Beiwagenbetrieb können (theoretisch) die varianten TW, TW+TW, TW+BW, TW+TW+TW, TW+TW+BW sowie TW+BW+BW auftreten.

Ich kann leider kein deutsches Beispiel nennen da ich aufrund meines jungen Alters nur die Post-Reko-Zeit kenne, die T6er ebenso nicht (habe früher in FFM gelebt).

Edit: da war Logital etwas schneller als ich und hat es wohl auf den Punkt gebracht ;-)

Außerdem ist mir gerade eben eingefallen, dass die Konstals Steuerinformationen über jeweils zwei Kabel an den nächsten Wagen weitergeben. Es ist also nicht vergleichbar.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.11.2017 17:50 von J. aus Hakenfelde.
Reko und Gothawagen waren nicht konzipiert, als Traktion zu fahren. Ist auch nie versucht worden.
Selbst auf der Krim hat man nur einen Fahrschalter aus einer TW-Seite bei Gotha-Zweiachsern an das (im Zug) hintere Ende verpflanzt
und diesen per Kabel und Steckdose mit dem TW verbunden ( ähnl. TM 36), so das der Gotha-BW nur als Steuerwagen funktionierte.

Der im vorigen Beitrag erwähnte Konstalwagen (auch 102/802) wurde nur als TW gebaut und hatte keine Beiwagen,
irritierend mag hier nur die Umbau/Modernisierungsvariante als Beitriebwagen gewirkt haben.
Dreiertraktionen vom Konstal sind inzwischen selten und gegenwärtig nur in Danzig und Krakau zu finden.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Der im vorigen Beitrag erwähnte Konstalwagen (auch 102/802) wurde nur als TW gebaut und hatte keine Beiwagen,
irritierend mag hier nur die Umbau/Modernisierungsvariante als Beitriebwagen gewirkt haben.
Das klingt durchaus plausibel.
Ich habe nämlich schon den einen oder anderen Zugverband gesehen, wo die vermeintlichen Beiwagen über keine Führerstände verfügten.

An Stelle der Kabine gab es Stehplätze (Sitze wären wegen der Lage der Türen und der Stufen wohl nicht möglich gewesen) sowie einige Schaltschränke unterhalb der Fensterhöhe.

Ich habe etwaige Modernisierungsvarianten aber ausgeschlossen, da die Wagen sowohl vom äußeren Design als auch von der Ausstattung im Inneren her wie das "Original" aussahen.

Anscheinend hat es sich dabei wohl um Triebwagen gehandelt, die ihrer Führerstände beraubt wurden, es waren somit quasi "Triebbeiwagen", oder?
Danke für die Antworten.
Zitat
J. aus Hakenfelde
Zitat
T6Jagdpilot
Der im vorigen Beitrag erwähnte Konstalwagen (auch 102/802) wurde nur als TW gebaut und hatte keine Beiwagen,
irritierend mag hier nur die Umbau/Modernisierungsvariante als Beitriebwagen gewirkt haben.
Das klingt durchaus plausibel.
Ich habe nämlich schon den einen oder anderen Zugverband gesehen, wo die vermeintlichen Beiwagen über keine Führerstände verfügten.

An Stelle der Kabine gab es Stehplätze (Sitze wären wegen der Lage der Türen und der Stufen wohl nicht möglich gewesen) sowie einige Schaltschränke unterhalb der Fensterhöhe.

Ich habe etwaige Modernisierungsvarianten aber ausgeschlossen, da die Wagen sowohl vom äußeren Design als auch von der Ausstattung im Inneren her wie das "Original" aussahen.

Anscheinend hat es sich dabei wohl um Triebwagen gehandelt, die ihrer Führerstände beraubt wurden, es waren somit quasi "Triebbeiwagen", oder?

Genau so- Führerstand raus,, es bleibt nur ein Fahrpult zum Rangieren.
Szeged hat übrigens aus ex Rostocker B6 in eigner Regie ebenfalls Beitriebwagen gebaut. Oder Triebbeiwagen ;-)
Noch eine exotische Variante bildet Leipzig, da sind zwar drei T4mod gekuppelt, der letzte fährt aber nur kurz zum FSB-lösen an, und kullert dann als antriebsloser Wagen mit.

T6JP
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

Hab ich mir gedacht. Danke Jay.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.

Keine Ahnung, wann genau das geändert wurde. Ich kann es nur auf "Irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre" eingrenzen, wobei jene Jahre herausfallen müssten, in denen es keine Erhöhung gab. Völlig ins blaue geraten, würde ich 2009-11 schätzen, aber das kann auch komplett daneben liegen.

--- Signatur ---
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Ich tippe eher auf 2014 bis heute.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
micha774
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

Hab ich mir gedacht. Danke Jay.

Die Altersgrenze mit 14 Jahren nur für Nicht-Schüler wäre auch relativ sinnlos, aufgrund der Schulpflicht in Deutschland ist bis auf sehr wenige Ausnahmen jeder unter 18-jährige auch Schüler. Entweder in einer allgemeinbildenen oder einer berufsbildenden Schule, auch bei einer dualen Berufsausbildung ist das so. Wenn man einfach so von der Schule abgeht, wir man in der Regel in eine berufsbildende Klasse mit niederschwelligen Niveau eingeschult, so dass es auch kaum ein entkommen gibt.

Insgesamt aber sollte man da vielleicht mal was machen. Warum müssen Einzeltickets für Schüler, die kein Monatsticket haben, so immens teuer sein?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.11.2017 12:19 von Arec.
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?

Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.

Danke.

Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.

Ich weiß nicht wie du das "bis 6 (einschließlich)" meinst, aber um das klarzustellen:ab dem 6.Geburtstag müssen die Eltern Fahrkarten für ihre Jüngsten kaufen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Jay
Zitat
B-V 3313
Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.

Keine Ahnung, wann genau das geändert wurde. Ich kann es nur auf "Irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre" eingrenzen, wobei jene Jahre herausfallen müssten, in denen es keine Erhöhung gab. Völlig ins blaue geraten, würde ich 2009-11 schätzen, aber das kann auch komplett daneben liegen.

Meine älteste Fundstelle des VBB-Tarifs als pdf auf der Platte ist von 2005. Das steht bereits drin:
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...

Im VBB-Tarif 2010 steht zu diesem Punkt:
Zitat

Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Dazwischen habe ich jetzt nichts zur Hand.

so long

Mario



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.11.2017 18:04 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Meine älteste Fundstelle des VBB-Tarifs als pdf auf der Platte ist von 2005. Das steht bereits drin:
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...

Ich habe grad mal die drei aktuellsten Fassungen durchgeguckt. Da steht folgendes drin:
Zitat
Der VBB-Tarif, Stand: 1. August 2015
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Zitat
Der VBB-Tarif, Stand: 1. Januar 2016
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Zitat
VBB-Tarif, Gültig ab 1. Januar 2017
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Die älteren Fassungen müssen irgendwo auf 'ner externen Platte lagern, aber wo??

Demnach ist die Änderung jedenfalls zwischen 2005 und 2015 erfolgt.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
Zitat
B-V 3313
Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.

Keine Ahnung, wann genau das geändert wurde. Ich kann es nur auf "Irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre" eingrenzen, wobei jene Jahre herausfallen müssten, in denen es keine Erhöhung gab. Völlig ins blaue geraten, würde ich 2009-11 schätzen, aber das kann auch komplett daneben liegen.

Meine älteste Fundstelle des VBB-Tarifs als pdf auf der Platte ist von 2005. Das steht bereits drin:
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...

Im VBB-Tarif 2010 steht zu diesem Punkt:
Zitat

Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Dazwischen habe ich jetzt nichts zur Hand.

Dann haben wir es zumindest schon mal etwas eingegrenzt. 2007 galt definitiv noch die alte Regelung und 2010 schon die Neue. Damals war allerdings auch noch unterjährig Tarifwechsel.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Laut den damaligen BVG-Atlanten:
VBB-Tarif gültig seit 1. April 2007: "Gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren"
VBB-Tarif gültig seit 1. April 2008: "Gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren"

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Ich danke vielmals!

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Ist das eigentlich Körperverletzung, wenn sich diese widerlichen asozialen Nikotinjunkies mit Kippe und Morgenbier genau vor dem Aufzug auf dem Bahnsteig postieren?
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