Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 13:20 |
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Harald Tschirner
Zitat
Ralf
Kaum zu glauben, aber an der EÜ Wiesenweg tut sich was. Man arbeitet an den Gleisen, nördlich der Brücke Eins ist komplett rückgebaut, das andere wird grad neu verlegt. An der Brücke selbst sind aber keine Bautätigkeiten zu erkennen.
Da gibt's doch Probleme mit dem Baurecht?
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 14:10 |
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andre_de
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Harald Tschirner
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Ralf
Kaum zu glauben, aber an der EÜ Wiesenweg tut sich was. Man arbeitet an den Gleisen, nördlich der Brücke Eins ist komplett rückgebaut, das andere wird grad neu verlegt. An der Brücke selbst sind aber keine Bautätigkeiten zu erkennen.
Da gibt's doch Probleme mit dem Baurecht?
Bisher gibt's keinen Planfeststellungsbeschluss und damit kein Baurecht zur VERÄNDERUNG von Anlagen. Derzeit wird nach meinen Beobachtungen lediglich das alte zweite Gleis nördlich der EÜ zurückgebaut. Das von Ralf genannte "neue" liegt schon länger dort, als provisorisches Baugleis, nicht eingeschottert.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 14:24 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 17:23 |
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Bd2001
Klar hat der Eigentümer ein Recht zur VERÄNDERUNG ohne Planfeststellungsbeschluß. Er arbeitet aber auf eigenes Risiko wenn dann im Beschluß etwas anderes festgestellt wird und er darf die veränderte Anlage nur nach dem PFB in Betrieb nehmen.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 17:45 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 19:02 |
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andre_de
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Bd2001
Klar hat der Eigentümer ein Recht zur VERÄNDERUNG ohne Planfeststellungsbeschluß. Er arbeitet aber auf eigenes Risiko wenn dann im Beschluß etwas anderes festgestellt wird und er darf die veränderte Anlage nur nach dem PFB in Betrieb nehmen.
Nein, das ist falsch.
"AEG § 18 Erfordernis der Planfeststellung: Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist."
Zitat
(6) 1An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn
1. Rechte anderer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben,
2. mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist und
3. nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 entsprechen muss.
2Die Plangenehmigung hat die Rechtswirkungen der Planfeststellung; auf ihre Erteilung sind die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren nicht anzuwenden; davon ausgenommen sind Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5, die entsprechend anzuwenden sind. 3Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren. 4§ 75 Abs. 4 gilt entsprechend.
(7) 1Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. 2Diese liegen vor, wenn
1. andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen,
2. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind und
3. nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 entsprechen muss.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 26.09.2017 22:27 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 00:46 |
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 05:51 |
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.
Zitat
Ralf
Also: ich würde die ganze Gleisbaumassnahme tatsächlich unter temporäres Logistikgleis einordnen. Die haben das im Laufe des Tages in die Mitte geschoben und werden es provisorisch anbinden.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 11:44 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 21:25 |
Zitat
Bd2001
Zitat
andre_de
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.
Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.
Ich bezog mich auf PFV, nicht auf Plangenehmigung. Mario hatte die Voraussetzung dafür genannt.
Zitat
Bd2001
André, wenn hier keine Planänderung vorliegt wie erklärst Du dann die Aussage:Zitat
Ralf
Also: ich würde die ganze Gleisbaumassnahme tatsächlich unter temporäres Logistikgleis einordnen. Die haben das im Laufe des Tages in die Mitte geschoben und werden es provisorisch anbinden.
Zitat
Bd2001
Immerhin veröffentlichen weder das EBA noch DB Netz oder der Senat erteilte Planänderungen.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 23:06 |
Zitat
andre_de
Für den Endzustand muss eine Stützwand gebaut, der Bahndamm verbreitert und darauf dann Gleise und Oberleitungsanlagen in anderer Lage komplett neu aufgebaut werden. Daraus ergibt sich auch die Betroffenheit diverser Schutzgüter und daher auch die Notwendigkeit für ein PFV.
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 27.09.2017 23:40 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 07:24 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 09:19 |
Zitat
Florian Schulz
Zwischendurch mal eine erfreuliche Meldung. Derzeit wird der in vielen Visualisierungen enthaltende Schriftzug "OSTKREUZ" an der westlichen Glasfassade angebracht. Netter Nebeneffekt ist, dass dazu die Glasfront gereinigt werden muss, sodass nach Jahren der Bauzeit wieder ein klarer Blick nach draußen möglich wird.
Viele Grüße
Florian Schulz
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 10:49 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 13:52 |
Zitat
der weiße bim
Ich wusste gar nicht, dass dort so viel verändert werden muss. Bei dem Titel denkt man an den Austausch einer Eisenbahnbrücke über einer recht schmalen Nebenstraße.
Zitat
Ralf
Ich bin jetzt mit den Planunterlagen nicht so sehr vertraut, aber meine Vermutung ist, das neben dem Brückenneubau auch gleich ein Vorratsbauwerk für die geplante A100 mit errichtet wird? Das würde auch die lange Planungs- und Genehmigungsphase erklären. Deshalb bleibt ja angeblich das Eckgrundstück Neue Bahnhofsstr/Wiesenweg unbebaut. Weiss da jemand genaueres?
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 14:12 |
Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Zitat
andre_de
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.
Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.
Ich bezog mich auf PFV, nicht auf Plangenehmigung. Mario hatte die Voraussetzung dafür genannt.
Sorry, aber Du bringst hier alles durcheinander. Mario hatte die Voraussetzungen für eine vereinfachte Plangenehmigung genannt, nicht die für ein Planfeststellungsverfahren. Die Notwendigkeit zur Durchführung eines PFV hatte ich Dir aus dem AEG zitiert, und diese ist im konkreten Fall auch unstrittig (da eingeleitet).
Zitat
andre_de
Ein Baulogistikgleis in der Mitte der bisherigen Gleisachsen ist ja wohl etwas grundhaft anderes, als (wie von Dir vorgeschlagen) schonmal den Endzustand herzustellen und darauf zu hoffen, dass dieser später genehmigt wird. Für den Endzustand muss eine Stützwand gebaut, der Bahndamm verbreitert und darauf dann Gleise und Oberleitungsanlagen in anderer Lage komplett neu aufgebaut werden. Daraus ergibt sich auch die Betroffenheit diverser Schutzgüter und daher auch die Notwendigkeit für ein PFV. Und keine dieser betroffenheitsrelevanten Arbeiten kann man ohne Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses vornehmen. Dieser liegt bisher nicht vor, wie ich beim Fahrgastsprechtag Infrastruktur bei Herrn Kaczmarek explizit nachgefragt hatte.
Laut den veröffentlichten Unterlagen der Bauinformationsdialoge sind die ehemals für 2017 geplanten Sperrpausen am Wiesenweg komplett abgesagt und auf 2019 (eine kurze im Januar und eine lange im Sommer) verschoben worden.
Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Immerhin veröffentlichen weder das EBA noch DB Netz oder der Senat erteilte Planänderungen.
Das stimmt so auch nicht. Die betroffenheits-relevanten Planänderungen werden selbstverständlich veröffentlicht, siehe z.B:
www.eba.bund.de
www.berlin.de
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 15:28 |
Re: Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum ab 07/2017 28.09.2017 17:10 |
Zitat
andre_de
[...] Die betroffenheits-relevanten Planänderungen werden selbstverständlich veröffentlicht, siehe z.B:
www.eba.bund.de
www.berlin.de