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Schwerbehindertenausweis
geschrieben von wbundb 
Schwerbehindertenausweis
24.07.2017 08:49
Hallo, ich bin zu 100% Schwerbehindert mit B, G, H im Ausweis.
Nun hatte ich vor kurzen das Problem das ich mit der Regionalbahn unterwegs war, diese hatte ca. 30 Minuten dadurch habe ich am Umsteigebahnhof die andere Regionalbahn verpasst. Die nächste sollte erst viele Stunden später fahren.
Da ich auf der Anzeige gesehen hatte das ein IC in dieselbe Richtung fuhr bat ich den Bahnmitarbeiter um Hilfe und Fragte ob ich den IC wegen der Verspätung der Regionalbahn nehmen dürfte...
( Ich hatte mal irgendwo gelesen das dass möglich wäre)
Leider wurde mir von dem Bahnmitarbeiter sehr unfreundlich mitgeteilt das ich doch froh sein könne überhaupt mit der Bahn fahren zu dürfen und ich müsse auf den Regio warten würde sowieso für nichts zahlen...
Nun habe ich leider schon sehr oft sehr unterschiedliche Reaktionen auf den Behindertenausweis erlebt und werde den Vorfall nicht weiter bewerten doch meine Frage ist.
Wie ist das rechtlich geregelt bei der Bahn geregelt wenn ich mit meinem Schwerbehindertenausweis unterwegs bin und die Regionalbahn Verspätung hat, darf ich dann einen anderen Zug nehmen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
Dieter
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:

einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).


Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).
Zitat
wbundb
Hallo, ich bin zu 100% Schwerbehindert mit B, G, H im Ausweis.
Nun hatte ich vor kurzen das Problem das ich mit der Regionalbahn unterwegs war, diese hatte ca. 30 Minuten dadurch habe ich am Umsteigebahnhof die andere Regionalbahn verpasst. Die nächste sollte erst viele Stunden später fahren.
Da ich auf der Anzeige gesehen hatte das ein IC in dieselbe Richtung fuhr bat ich den Bahnmitarbeiter um Hilfe und Fragte ob ich den IC wegen der Verspätung der Regionalbahn nehmen dürfte...
(Ich hatte mal irgendwo gelesen das dass möglich wäre)
Leider wurde mir von dem Bahnmitarbeiter sehr unfreundlich mitgeteilt das ich doch froh sein könne überhaupt mit der Bahn fahren zu dürfen und ich müsse auf den Regio warten würde sowieso für nichts zahlen...
Nun habe ich leider schon sehr oft sehr unterschiedliche Reaktionen auf den Behindertenausweis erlebt und werde den Vorfall nicht weiter bewerten doch meine Frage ist.
Wie ist das rechtlich geregelt bei der Bahn geregelt wenn ich mit meinem Schwerbehindertenausweis unterwegs bin und die Regionalbahn Verspätung hat, darf ich dann einen anderen Zug nehmen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
Dieter

Aus meiner Sicht solltest du dem Unternehmen bei dem dieser Bahmitarbeiter angestellt war mal einen Hinweis geben, damit diese ihre Mitarbeiter mal besser schulen. Die Antwort finde ich unmöglich. Die Schwerbehindertebefördeung ist übrigens keine Almosen der Verkehrsunternehmen. Die kriegen dafür Ausgleichszahlungen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.07.2017 13:16 von Logital.
Zitat
wbundb
Hallo, ich bin zu 100% Schwerbehindert mit B, G, H im Ausweis.
Nun hatte ich vor kurzen das Problem das ich mit der Regionalbahn unterwegs war, diese hatte ca. 30 Minuten dadurch habe ich am Umsteigebahnhof die andere Regionalbahn verpasst. Die nächste sollte erst viele Stunden später fahren.
Da ich auf der Anzeige gesehen hatte das ein IC in dieselbe Richtung fuhr bat ich den Bahnmitarbeiter um Hilfe und Fragte ob ich den IC wegen der Verspätung der Regionalbahn nehmen dürfte...
( Ich hatte mal irgendwo gelesen das dass möglich wäre)
Leider wurde mir von dem Bahnmitarbeiter sehr unfreundlich mitgeteilt das ich doch froh sein könne überhaupt mit der Bahn fahren zu dürfen und ich müsse auf den Regio warten würde sowieso für nichts zahlen...
Nun habe ich leider schon sehr oft sehr unterschiedliche Reaktionen auf den Behindertenausweis erlebt und werde den Vorfall nicht weiter bewerten doch meine Frage ist.
Wie ist das rechtlich geregelt bei der Bahn geregelt wenn ich mit meinem Schwerbehindertenausweis unterwegs bin und die Regionalbahn Verspätung hat, darf ich dann einen anderen Zug nehmen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
Dieter

Mal abgesehen davon, daß ich diese Auskunft für falsch halte, ist sie auch eine Frechheit. Meines Wissens nach kostet der Fahrausweis für Schwerbehinderte 40 EUR pro Halbjahr oder 80 EUR pro Jahr, ist also mitnichten umsonst. Ähnlich bei Berlin-Ticket S (Sozialkarte für ALG II-Empfänger und Bezieher von Grundsicherungsleistungen) wird also nicht nur ein verbilligter Fahrausweis erworben, sondern durch Ausgleichzahlungen die Verluste der Beförderungsunternehmen zumindest großteils kompensiert. Der werte Herr kann froh sein, daß ich nicht danebenstand, sonst hätte er sich mit Sicherheit nach Intervention eine Abmahnung eingefangen. Im Übrigen wäre es mir neu, daß man mit einem solchen Fahrausweis IC nicht nutzen darf.

Dennis
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" darf man grundsätzlich nur RB, RE und IRE Züge nutzen. (Das heisst, glaube ich, "Produktklasse C). Ob die 20-Minutenregelung auch für den Schwerbehindertenausweis so gilt, kann man nicht sagen, weil er ja nur zur Fahrt berechtigt, aber keine Fahrkarte ist. Ich habe auch so ein Ding und mir ist auch schon mehrfach der Anschluss vor der Nase weggefahren. Aber ich habe immer eine kulante Lösung bekommen. Mein Rat: Wenn es wirklich um Stunden geht, eine IC-Fahrkarte kaufen und diese dann mit der Bitte um eine kulante Lösung an die Stelle für Fahrgastrechte schicken. Wo man genau mit dem Ausweis und wo nicht fahren kann, kann man sehr schön auf der Seite www.oepnv.de nachsehen. Es gibt nämlich Strecken und Verkehrsunternehmen, bei denen man nie damit rechnen würde, dass der Ausweis gilt und auch genau das Gegenteil (z.B. NB26 zwischen Kiez und Küstrin: nein; Brockenbahn: ja)
Ich muß mich in der Tat korrigieren - HermannDuncker hat in der Tat recht. Produktklasse C ist zutreffend, S-Bahn, RB/RE/IRE, Fernverkehr nur, wenn er für den jeweiligen Verkehrsverbund freigegeben ist.

Dennis
Ein kleiner Trost: Beim Lösen einer (Fernverkehrs-) Fahrkarte im Zug entfällt bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (lt. Beförderungsbedingungen) der Zuschlag für den "On-Board-Preis" von € 12,50.
Es wäre gut zu wissen, von wo nach wo Dieter mit seinem Schwerbeschädigtenausweis fahren wollte, denn im Regionalverkehr Stunden auf den nächsten Zug zu warten kann ja nur in der Nacht gewesen sein, und dann traf er bestimmt auf den Nacht-IC 446 nach Köln, der auch in Potsdam, Brandenburg und Magdeburg hält. Ansonsten beträgt die Wartezeit zwischen ca. 30 und 90 Minuten, bei einer Verspätung von ca. 30 Minuten. Beim nächsten Mal freundlich das IC-Personal nach Kulanz fragen.

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
HermannDuncker
Es gibt nämlich Strecken und Verkehrsunternehmen, bei denen man nie damit rechnen würde, dass der Ausweis gilt und auch genau das Gegenteil (z.B. NB26 zwischen Kiez und Küstrin: nein; Brockenbahn: ja)

Was soll daran überraschend sein? Die kostenlose Beförderung gilt nur in Deutschland, hier also bis Küstrin-Kietz. Kostrzyn liegt nun mal in Polen (und die theoretische Möglichkeit eines Fahrscheins ab Kostrzyn Grenze kommt hier eher nicht in Betracht, der kostet nämlich um die 8 Euro).

Da sie aber in Deutschland gilt, gilt sie auch bei der HSB.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.2017 19:58 von JeDi.
Es ist schon überraschend, dass man die Brockenbahn hoch auf die Bergstation ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen darf. Da hoch ist das keine SPNV-Leistung mehr (anders als im restlichen HSB-Streckennetz), es gilt ein Sondertarif in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Es gibt einige grenzüberschreitende SPNV-Verbindungen, auf denen ein Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sehr wohl zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt. So kommt man z.B. durchaus nach Polen - nämlich Swinoujscie - oder nach Basel. Nachzulesen hier: [www.oepnv-info.de] .

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Es ist schon überraschend, dass man die Brockenbahn hoch auf die Bergstation ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen darf. Da hoch ist das keine SPNV-Leistung mehr (anders als im restlichen HSB-Streckennetz), es gilt ein Sondertarif in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Es gibt einige grenzüberschreitende SPNV-Verbindungen, auf denen ein Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sehr wohl zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt. So kommt man z.B. durchaus nach Polen - nämlich Swinoujscie - oder nach Basel. Nachzulesen hier: [www.oepnv-info.de] .

Auf den Brocken gilt der ganz normale HSB-Tarif, der Preis wird aber immer ab Quedlinburg berechnet (und ist damit 2 EUR teurer als Quedlinburg-Wernigerode, was auch die Entfernung in etwa wiedergibt).
Nach Swinoujscie gilt der Schwerbehindertenausweis übrigens nicht, nur nach Swinoujscie Centrum (dort gilt, im Gegensatz zum Bahnhof auf Wollin, der Deutscher Tarif und damit eben auch die Freifahrt), ebenso nach z.B. Basel Bad oder Kufstein. In Kostrzyn liegt die tarifliche Grenze wie die reale Grenze in der Mitte der Oderbrücke.

Überraschend ist daran rein gar nichts.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.2017 22:08 von JeDi.
Zitat
JeDi
Auf den Brocken gilt der ganz normale HSB-Tarif, der Preis wird aber immer ab Quedlinburg berechnet (und ist damit 2 EUR teurer als Quedlinburg-Wernigerode, was auch die Entfernung in etwa wiedergibt).

So kann man sich 'n Pauschalpreis natürlich auch erklären. Das sollte Schule machen.

"Das kostet aber viel...!"
"Das sind doch nur wenige Cent je Kilometer!"
"100€ von hier an die Ostsee? Das kann doch nicht stimmen!"
"Wir berechnen das immer von Nürnberg aus!"

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Sie befinden sich HIER.
Ist doch nichts besonderes - wenn du von Gatow nach Kladow 3,30 € zahlen musst, ist das unschlagbar günstig, weil der Fahrpreis ab Rauchfangswerder gerechnet wird. ^^
Auch wieder wahr.

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3 zahlen 2 mitnehmen :-)
Zitat
Philipp Borchert
Es ist schon überraschend, dass man die Brockenbahn hoch auf die Bergstation ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen darf. Da hoch ist das keine SPNV-Leistung mehr (anders als im restlichen HSB-Streckennetz), es gilt ein Sondertarif in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Kann man das eigentlich irgendwo nachlesen, dass die HSB zum SPNV gehört (und somit die EU-Fahrgastrechte gelten) und keine Musumseisenbahn ist, bei der die Fahrgastrechte wohl nicht gelten würden?

Letztlich die die Ausgangsfrage auch meiner Meinung nach eine Frage der EU-Fahrgastrechte, wobei die Wertmarke im Schwerbehindertenausweis ein Fahrschein, der nur für den Nahverkehr gilt, sein dürfte. D.h. für den Fernverkehrszug Fahrkarte kaufen und anschließend erstatten lassen. (Ich hoffe mal, dass zugunsten der Behinderten die Wertmarke nicht als „erheblich verbilligter“ Fahrschein zählt.)
Zitat
JeDi
Zitat
Philipp Borchert
Es ist schon überraschend, dass man die Brockenbahn hoch auf die Bergstation ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen darf. Da hoch ist das keine SPNV-Leistung mehr (anders als im restlichen HSB-Streckennetz), es gilt ein Sondertarif in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Auf den Brocken gilt der ganz normale HSB-Tarif, der Preis wird aber immer ab Quedlinburg berechnet (und ist damit 2 EUR teurer als Quedlinburg-Wernigerode, was auch die Entfernung in etwa wiedergibt).

Dass die Entfernung Birkenmoor–Brocken (ersteres ist eine Station südlich von Stiege [mit der Wendeschleife] an der Selketalbahn) nur 2 € ausmacht, ist ja interessant. Von Quedlinburg aus bezahlt man ja für alle Stationen hinter Stiege schon 25 €.

Kurz gesagt: ich halte Philipps Argumentation mit dem Sondertarif, der halt 2 € über dem Maximalpreis für die Strecken im Tal liegt, schon passend. Wobei der Sondertarif noch nicht den Unterschied SPNV ja/nein nach sich ziehen muss.
Zitat
Philipp Borchert
Es gibt einige grenzüberschreitende SPNV-Verbindungen, auf denen ein Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sehr wohl zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt. So kommt man z.B. durchaus nach Polen - nämlich Swinoujscie - oder nach Basel. Nachzulesen hier: [www.oepnv-info.de] .

Da sind aber viele, zum Teil überraschende Sonderregelungen zu finden. So hätte ich es für selbstverständlich gehalten, daß der Schwerbehindertenausweis stets in Korridorverkehren gilt, was ja auch meist der Fall ist. Allerdings scheint hier die Außerfernbahn die Ausnahme zu sein, die die Regel bestätigt: Die Fahrt von Garmisch Partenkirchen nach Kempten (Allgäu) nimmt in Ehrwald (Zugspitzbahn) ein jähes Ende.

Viele Regelungen sind logisch, beispielsweise eine Gültigkeit bis Basel SBB, da die Verbindungsbahn zur RVL-Tarifzone 8 gehört. Fraglich ist allerdings, warum zwar die S6 für eine Fahrt auf der Verbindungsbahn genutzt werden kann, jedoch nur, wenn man über die Rheintalbahn anreist. Letztlich läßt sich das doch kaum kontrollieren.
Zitat
VvJ-Ente
Ist doch nichts besonderes - wenn du von Gatow nach Kladow 3,30 € zahlen musst, ist das unschlagbar günstig, weil der Fahrpreis ab Rauchfangswerder gerechnet wird. ^^

Oder mein Lieblingsbeispiel Wilhelmshagen - Frankfurt (Oder): Hier wird der Fahrpreis ab Werder (Havel) berechnet.
Zitat
VvJ-Ente
Ist doch nichts besonderes - wenn du von Gatow nach Kladow 3,30 € zahlen musst, ist das unschlagbar günstig, weil der Fahrpreis ab Rauchfangswerder gerechnet wird. ^^

Nein, wird er nicht. Der Fahrpreis für diese Tarifstufe kommt aus der durchschnittlich von Fahrgästen mit dieser Tarifstufe zurückgelegten Entfernung. Würden alle Fahrgäste ab Rauchfangswerder fahren, hätte diese Tarifstufe einen anderen Preis.

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