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Kurzmeldungen im August 2017 [ohne Bilder!]
geschrieben von BusUndBahnAusBerlin 
Zitat
Olliver1977
Zitat
Nemo
Beim hinterm Bus hinterherfahren sollte die Gefährdung durch übersehen der Ampel so nicht entstehen.

Nemo, ganz einfache Regelung...das Benutzen der Busspur ist hier nicht erlaubt, ganz simpel! Da spielt es keine Rolle, ob in einem bestimmten Moment eine Gefährdung vorhanden ist oder nicht. Und da hat sich jeder(!) Autofahrer daran zu halten. Ich fahre mit meinem Auto nachts auch nicht über eine rote Ampel, obwohl weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen ist.

Man hat die Brücke gesperrt, weil die Nichtregeleinhaltung zu gefährlichen Situationen und Unfällen geführt hat. Von daher ist es schon relevant, ob durch den massenhaften Regelverstoß Unfälle entstehen, oder nicht. Bei einem Tor würde man diese gefährlichen Situationen verhindern, von daher wäre es ein durchaus gangbarer Weg und es ist auch nicht so problematisch, wenn sich einzelne Autofahrer dann durchmogeln. Rausreden könnte sich beim Passieren eines Tores auch niemand mehr. Schilder übersieht man ja leicht. Abkassieren sollte und könnte die Polizei natürlich trotzdem gelegentlich. Das wichtigste ist doch, dass der Busverkehr möglichst ungestört abgewickelt wird.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.08.2017 17:10 von Nemo.
Zitat
TomB
Lkw kollidiert mit Tram: Landsberger Allee gesperrt
[www.morgenpost.de]

Und wieder mal jemand, der die Bedeutung dieser lustigen runden blauen Schilder mit den weißen Pfeilen drin nicht kennt. Nächste legale Wendemöglichkeit wäre die Kreuzung Landsberger Allee/Petersburger Straße gewesen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Nemo
Rausreden könnte sich beim Passieren eines Tores auch niemand mehr. Schilder übersieht man ja leicht. Abkassieren sollte und könnte die Polizei natürlich trotzdem gelegentlich.

Es war aber doch auch bei der Situation in der vergangenen Woche durchaus so, dass es nicht nur Schilder gab, sondern einen ziemlichen Parcours aus Absperrbaken. Nur muss man eben für einen Bus eine größere Lücke als Durchfahrt lassen als man für einen PKW braucht, so dass diese dann natürlich auch durch passen. Vielleicht lernen ja der Busbereich und die VLB für künftigen Planungen bei Baustellen daraus und fragt nochmal beim Straßenbahnbereich nach, wie man Baustellendurchfahrten planen kann. Ich denke, die Lösung die Durchfahrt durch Zäune und Hilfskräfte zu organisieren dürfte günstiger sein als dafür Polizisten einzusetzen, bei denen es ohnehin eher Personalmangel gibt.
Heute festgestellt: Auf dem westlichen Abschnitt der U7 entfällt jede dritte Fahrt - es gibt nur einen 7,5-Minuten-Takt zwischen Berliner Straße und Rathaus Spandau. Warum steht sowas nicht im Navi?
Hatte ich aber vor Wochen schon hier breitgetreten i Thread zum Navi 07 ;-)

[www.bahninfo-forum.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.08.2017 18:41 von micha774.
Zitat
Jay
Und wieder mal jemand, der die Bedeutung dieser lustigen runden blauen Schilder mit den weißen Pfeilen drin nicht kennt.

Ganz eindeutig sind diese Schilder ja nun wirklich nicht, handelt es sich doch bei blauen Schildern um Gebotsschilder, die nichts verbieten. Eindeutiger und auffälliger waren da die weißen Schilder mit dem roten Rand und dem rot durchgestrichenen schwarzen Pfeil.
Zitat
Sasukefan86
Wagen 9009 darf damit erstmal zur Reparatur.

Hm Problemzone Landsberger Allee, wie so oft. Vielleicht könnte man da mal an einer Lösung arbeiten. Zum Beispiel, dass Autos nicht die Schienen gleichzeitig mit Freifahrt von einer Straßenbahn die Gleise überqueren können.
Das Berliner Modell wäre wohl eher die Strecke zu sperren. Oh, böser Zynismus.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jay
Und wieder mal jemand, der die Bedeutung dieser lustigen runden blauen Schilder mit den weißen Pfeilen drin nicht kennt.

Ganz eindeutig sind diese Schilder ja nun wirklich nicht, handelt es sich doch bei blauen Schildern um Gebotsschilder, die nichts verbieten. Eindeutiger und auffälliger waren da die weißen Schilder mit dem roten Rand und dem rot durchgestrichenen schwarzen Pfeil.

Hallo Alter Köpenicker!

Deine Auffassung ist ja schon etwas eigenartig, um es diplomatisch zu formulieren. Aber vielleicht bist Du damit ja nicht einmal der Einzige.


Gebote verpflichten zu einem Handeln, Verbote verpflichten zu einem Unterlassen. Beides ist gleichermaßen zu befolgen, Gebots- und Verbotszeichen bilden zusammen die Gruppe der Vorschriftzeichen. Stoppschilder gehören übrigens auch zu den Gebotszeichen.

Ob ein Gebot oder ein Verbot ausgesprochen wird, hängt beispielsweise von der Verständlichkeit ab oder auch davon, ob das Gegenteil überhaupt sinnvoll zu formulieren wäre. Theoretisch ist beides logisch austauschbar.

Eine Hierarchie oder eine Gewichtung gibt es nicht. In §41 Abs.1 der StVO heißt es schlicht: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."


Glücklicherweise kommen nur wenige Fahrer auf die Idee, die vorgeschriebene Fahrtrichtung "Geradeaus" an Autobahnauffahrten zu missachten. Innerorts scheint die Missachtung für manche als lässliches Kavaliersdelikt zu gelten, um zwei Minuten einzusparen.

In diesem Fall kann man froh sein, dass die Sache so glimpflich abgegangen ist. Eine Kollision mit einem Lkw hätte auch übel ausgehen können.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jay
Und wieder mal jemand, der die Bedeutung dieser lustigen runden blauen Schilder mit den weißen Pfeilen drin nicht kennt.

Ganz eindeutig sind diese Schilder ja nun wirklich nicht, handelt es sich doch bei blauen Schildern um Gebotsschilder, die nichts verbieten. Eindeutiger und auffälliger waren da die weißen Schilder mit dem roten Rand und dem rot durchgestrichenen schwarzen Pfeil.

Die blauen Schilder mit Richtungspfeilen verbieten nichts? Also wenn die Pfeile geradeaus und nach rechts zeigen (StVO Nr. 214), verbieten sie nicht das Linksabbiegen?

Dennis
Hört doch bitte auf hier Fahrschul-Diskussionen zu führen. Wenn ein Gebotsschild geradeaus und rechts zeigt muß man kein Verbotsschild für links installieren. Worauf wollt ihr denn jetzt hinaus? Postet lieber interessante Kuzmeldungen.... ;-)
Ich stimme dem Alten Köpenicker zu. Die Darstellung einer Verbotes ist intuitiver als die Darstellung eines Gebotes aus dem sich das Verbot ableitet.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Munitionsbergung rund um den Juliusturm in Spandau. ÖPNV dort eingestellt. Sowohl Bus als auch U7.
Zitat
micha774
Jetzt regen sich Polizeigewerkschaft und Politiker über den Einsatz auf der Potsdamer Brücke auf.
Man könne das auch mit einer Schranke regeln die von BVG-Mitarbeitern bedient würde.

Ganz sicher nicht. Die Verkehrsregelung ist eine hoheitliche Aufgabe, ein BVGer hat keinerlei Befugnisse in dieser Richtung.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
manuelberlin
Zitat
Alter Köpenicker
Ganz eindeutig sind diese Schilder ja nun wirklich nicht, handelt es sich doch bei blauen Schildern um Gebotsschilder, die nichts verbieten. Eindeutiger und auffälliger waren da die weißen Schilder mit dem roten Rand und dem rot durchgestrichenen schwarzen Pfeil.

Deine Auffassung ist ja schon etwas eigenartig, um es diplomatisch zu formulieren.

Das ist nicht meine Auffassung, sondern der Versuch, sich in den Automobilisten hineinzuversetzen, der das Schild mißachtet hat. Wobei ich die Verbotsschilder tatsächlich als sinnvoller erachte.

Zitat
drstar
Die blauen Schilder mit Richtungspfeilen verbieten nichts? Also wenn die Pfeile geradeaus und nach rechts zeigen (StVO Nr. 214), verbieten sie nicht das Linksabbiegen?

Es handelt sich um sogenannte Gebotsschilder. Sie gestatten in diesem Fall das Geradeausfahren sowie das Rechtsabbiegen.

Zitat
GraphXBerlin
Wenn ein Gebotsschild geradeaus und rechts zeigt muß man kein Verbotsschild für links installieren.

Aber warum wurde es denn umgekehrt gemacht? Wollte man der Bevölkerung nicht so viele Verbote aufbürden und hat dann Gebote daraus gemacht?
Da fallen mir gerade die zehn Gebote ein, die auch nur aus Verboten bestehen.
Zitat
B-V 3313
Zitat
micha774
Jetzt regen sich Polizeigewerkschaft und Politiker über den Einsatz auf der Potsdamer Brücke auf.
Man könne das auch mit einer Schranke regeln die von BVG-Mitarbeitern bedient würde.

Ganz sicher nicht. Die Verkehrsregelung ist eine hoheitliche Aufgabe, ein BVGer hat keinerlei Befugnisse in dieser Richtung.

Wie war das eigentlich bei der Baustelle in der Kastanienallee (Prenzlauer Berg) vor einiger Zeit?
Wurde da das Absperrgitter (das ja das Verkehrszeichen 600-30 „Absperrschranke“ enthält) von der Polizei zur Seite gestellt, damit die Straßenbahn durchfahren konnte oder wurde die hoheitliche Aufgabe der Verkehrsregelung auf die BVG oder die Baufirma übertragen?
Zitat
Jumbo
Wurde da das Absperrgitter (das ja das Verkehrszeichen 600-30 „Absperrschranke“ enthält) von der Polizei zur Seite gestellt, damit die Straßenbahn durchfahren konnte oder wurde die hoheitliche Aufgabe der Verkehrsregelung auf die BVG oder die Baufirma übertragen?

Also ich habe schon einige Male erlebt, daß die Schranke von Menschen geöffnet wurde, die nicht der Polizei angehörig waren. Ob es sich dabei um Mitarbeiter der Baufirma handelte, kann ich nicht sagen. In der Schweiz werden für diese Aufgabe immer Mitarbeiter aus dem Sicherheitsgewerbe herangezogen.
Ich habe auch schon mal gesehen, wie sich so eine Schranke selbsttätig bei Herannahen einer Bahn öffnete, weiß aber nicht mehr, ob das in Berlin war.

Edit:
Eine Bedienung solcher Schranken durch Polizeibeamte habe ich übrigens noch nie beobachtet.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.2017 08:06 von Alter Köpenicker.
Wenn statt des Gebotsschild Verbotsschilder genutzt werden sollten, müssten
zwei aufgehängt werden. Linksabbiegen verboten und Wenden verboten.
Zwei Schilder sind teurer als eins.
Zitat
TomB
Wenn statt des Gebotsschild Verbotsschilder genutzt werden sollten, müssten
zwei aufgehängt werden. Linksabbiegen verboten und Wenden verboten.
Zwei Schilder sind teurer als eins.

In diesem Fall könnte man doch beide Verbote auf einem Schild darstellen, dann wird es wieder billiger, weil für die Verbotsschilder weniger Farbe benötigt wird.
Die Frage ist doch, ob man für das Öffnen und Schließen eines Tores zur Baustelle einen Polizisten braucht. Ich denke nicht. Sonst müsste ja wegen jedem Baulaster die Polizei auflaufen. Warum sollte für die genehmigte Baustellendurchfahrt eines Busses die Polizei notwendig sein?

Gruß Nemo
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