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Kurzmeldungen im August 2017 [ohne Bilder!]
geschrieben von BusUndBahnAusBerlin 
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drstar
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Alter Köpenicker
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drstar
ist es nunmehr tatsächlich möglich, immerhin Fahrverbote zu verhängen, wenn zu Freiheitsstrafen verurteilt wird,

Wie ist denn das zu verstehen? Die Delinquenten werden doch in der Haftanstalt sowieso nicht in die Verlegenheit kommen, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Nachvollziehen könnte ich jedoch, wenn der Führerschein nach einer gewissen Haftdauer erst nach der erfolgreichen Absolvierung einer Nachschulung wieder ausgehändigt wird.

Haftstrafen können (und werden) häufig zur Bewährung ausgesetzt - der Verhängung eines Fahrverbots steht dies nicht entgegen. Ansonsten ist es wohl tatsächlich so, daß das Fahrverbot erst mit Haftentlassung wirksam wird, sonst würde es seinem Zweck zuwiderlaufen.

Die Frage bleibt dann nur noch: Mit welcher Rechtfertigung wird bei so etwas ein Fahrverbot ausgestellt? Nur, weil man (als Beispiel) seinem Nachbarn eins auf die Rübe gesetzt hat, heißt das ja nicht, das man schlecht fährt. Da sollte man lieber richtigen Verkehrssündern den Lappenn wegnehmen, als diversen Straftätern!
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FlO530
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drstar
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Alter Köpenicker
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drstar
ist es nunmehr tatsächlich möglich, immerhin Fahrverbote zu verhängen, wenn zu Freiheitsstrafen verurteilt wird,

Wie ist denn das zu verstehen? Die Delinquenten werden doch in der Haftanstalt sowieso nicht in die Verlegenheit kommen, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Nachvollziehen könnte ich jedoch, wenn der Führerschein nach einer gewissen Haftdauer erst nach der erfolgreichen Absolvierung einer Nachschulung wieder ausgehändigt wird.

Haftstrafen können (und werden) häufig zur Bewährung ausgesetzt - der Verhängung eines Fahrverbots steht dies nicht entgegen. Ansonsten ist es wohl tatsächlich so, daß das Fahrverbot erst mit Haftentlassung wirksam wird, sonst würde es seinem Zweck zuwiderlaufen.

Die Frage bleibt dann nur noch: Mit welcher Rechtfertigung wird bei so etwas ein Fahrverbot ausgestellt? Nur, weil man (als Beispiel) seinem Nachbarn eins auf die Rübe gesetzt hat, heißt das ja nicht, das man schlecht fährt. Da sollte man lieber richtigen Verkehrssündern den Lappenn wegnehmen, als diversen Straftätern!

Die Frage kann ich Dir durchaus beantworten. Fällt jemand durch Gewaltdelikte oder Delikte, die durchaus von krimineller Energie zeugen, kann man wohl zurecht davon ausgehen, daß sich diese Eigenschaften auch bei der Teilnahme am Straßenverkehr äußern. Sei es durch rücksichtslose Fahrweise, durch Pöbeln gegen andere Verkehrsteilnehmer oder ähnliches. Abgesehen davon sollen Strafen vor Gericht auch einen erzieherischen Effekt haben - der zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis kann zurecht als solch eine erzieherische Maßnahme angesehen werden. Während eine Bewährungsstrafe oftmals nicht den abschreckenden Effekt zeigt, kann dies in Verbindung mit einem Fahrverbot durchaus der Fall sein. Und wer rücksichtslos z. B. einen U-Bahnzug am Weiterfahren hindert, diesen vollsprüht und sich dann abseilt, muß sich dann über ein Fahrverbot nicht wundern, ebensowenig, wer rücksichtslos und verbotswidrig die Potsdamer Brücke noch passiert hat.

Dennis
So und dann gleich die Korrektur - eine Verurteilung zu einer (zur Bewährung ausgesetzten) Haftstrafe ist wohl gar nicht erforderlich, eine Verurteilung zu einer Geldstrafe scheint demnach wohl bereits zu genügen. Ich bin gerade dabei, mir die Änderungen der StPO zu Gemüte zu führen, sie sind wesentlich umfangreicher und mit stärkeren Auswirkungen, als ich zunächst erwartete. Sind einige Dinge bei, die mir noch nicht bekannt waren, u. a. daß Vorladungen der Polizei an Zeugen zum Erscheinen bislang ja eher Einladungen waren, nun scheint es so, als wäre man tatsächlich verpflichtet, als Zeuge nicht nur bei Gericht sowie der Staatsanwaltschaft zu erscheinen, sondern nunmehr auch bei der Polizei. Wie gesagt, sind doch einige Änderungen enthalten.

Dennis
Zitat
def
Ab Montag fahren wieder Busse über die Potsdamer Brücke, diesmal mit Polizeischutz rund um die Uhr: [www.tagesspiegel.de]

Nebenbei sollte erwähnt werden, dass sich die BVG dafür stark und Druck gemacht hat. Damit sollten dann Verdächtigungen, man würde seitens der BVG Einsparungen begrüßen und nicht im Sinne der Fahrgäste handeln, hinfällig sein.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
def
Ab Montag fahren wieder Busse über die Potsdamer Brücke, diesmal mit Polizeischutz rund um die Uhr: [www.tagesspiegel.de]

Nebenbei sollte erwähnt werden, dass sich die BVG dafür stark und Druck gemacht hat. Damit sollten dann Verdächtigungen, man würde seitens der BVG Einsparungen begrüßen und nicht im Sinne der Fahrgäste handeln, hinfällig sein.

Etwa Druck u.a. aus dem Forum und andere Meinungen zu diverser Zeitungsmeldungen dazu?

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Nö. Auf die Idee kam man selber.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Nö. Auf die Idee kam man selber.

Bist du dir da so sicher?

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Bin ich.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
Damit sollten dann Verdächtigungen, man würde seitens der BVG Einsparungen begrüßen und nicht im Sinne der Fahrgäste handeln, hinfällig sein.

Zumal die BVG mit dieser Linienteilung, außer etwas Kraftstoff, im besten Fall nichts sparen, im realistischen Fall sogar drauf legen wird. Der Abschnitt ist einfach zu kurz, um hier zu sparen, da die zwei zusätzlichen Endstellen Bülowstr. und Philharmonie (?) mehr Wendezeiten produzieren werden als Fahrzeit auf der Strecke eingespart werden kann. Dementsprechend steigt der Personalbedarf auf der Linie gegenüber dem durchgehenden Verkehr ....
Zitat
M2204
Zitat
B-V 3313
Damit sollten dann Verdächtigungen, man würde seitens der BVG Einsparungen begrüßen und nicht im Sinne der Fahrgäste handeln, hinfällig sein.

Zumal die BVG mit dieser Linienteilung, außer etwas Kraftstoff, im besten Fall nichts sparen, im realistischen Fall sogar drauf legen wird. Der Abschnitt ist einfach zu kurz, um hier zu sparen, da die zwei zusätzlichen Endstellen Bülowstr. und Philharmonie (?) mehr Wendezeiten produzieren werden als Fahrzeit auf der Strecke eingespart werden kann. Dementsprechend steigt der Personalbedarf auf der Linie gegenüber dem durchgehenden Verkehr ....

Daher also das drängen der BVG, Mehrkosten, die dann der Senat tragen sollte, nur, eigentlich doch egal, aus welcher Tasche das Geld kommt.

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Ich ziehe nach etwas Nachdenken meine Vermutung hinsichtlich der Personaleinsparung zurück. In Nord-Südrichtung wäre der Mehraufwand wirklich relativ groß gewesen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ich unterstelle der BVG auch recht viel, aber daß sie mit einer unplanmäßigen Sperrung einverstanden ist oder sich darüber freut, halte ich für nicht sehr glaubwürdig. Ich denke auch, daß die BVG hier interveniert hat, bei der BVG sehe ich - zumindest auf der oberen Ebene - eher ein wenig Inkompetenz als bewußtes Ärgern der Fahrgäste. Sich hier zu beschweren, ist dagegen nicht schwer und sicher auch nicht kompliziert, das bekommt die Führungsetage noch gut hin.

Dennis
Ein neuer Artikel zur Baustelle Potsdamer Brücke: [www.tagesspiegel.de]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Das mit der Schranke ist vermutlich die beste Variante. Denn ich verstehe auch die DPolG mit gerechtfertigtem Argument, dass es nicht sein kann für soetwas Beamte zu verschwenden. Wiederum hat die BVG ja nun auch nicht gerade Personalüberhang. Könnte man zur möglichen Schrankenüberwachung tagsüber nicht das Ordnungsamt rekrutieren und nachts ein privates Unternehmen einsetzen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.08.2017 20:41 von GraphXBerlin.
Blödsinn, sowas wird doch wohl irgendwo aufzutreiben sein:



Technische Anforderungen: Keine
Personeller Aufwand: Verschwindend gering

In einem Land, wo jeder Schiss vor drei Millimeter Lackschaden an seinem Wagen hat braucht es schon oderntlich Chutzpe, da mit dem privaten Pkw durchzufahren.

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GraphXBerlin
Das mit der Schranke ist vermutlich die beste Variante. Denn ich verstehe auch die DPolG mit gerechtfertigtem Argument, dass es nicht sein kann für soetwas Beamte zu verschwenden. Wiederum hat die BVG ja nun auch nicht gerade Personalüberhang. Könnte man zur möglichen Schrankenüberwachung tagsüber nicht das Ordnungsamt rekrutieren und nachts ein privates Unternehmen einsetzen?

Wie bitte? Das Überwachen, ob Recht und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr eingehalten wird, gehört zu den polizeilichen Grundaufgaben. Schon traurig, dass das die Polizeigewerkschaft nicht weiß. Und wer staatliche Aufgaben privatisieren möchte, um Verschwedungen zu vermeiden, sollte sich klar machen, dass private Firmen ihre Arbeit deutlich höher bezahlen lassen, als Staatsbedienstete je kosten können. Davon abgesehen dürfen private Sicherheitsfirmen nicht die volle Staatsgewalt wie die Polizei ausüben. Bei Verkehrskontrollen würde ich meine persönlichen Daten jedenfalls nicht so einfach an private Sicherheitsfirmen preis geben.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Florian, jetzt mal ehrlich. Bei der Polizei herrscht, genauso wie bei der BVG, notorischer Personalmangel. Würdest Du also als verantwortliche Kraft einen Beamten guten Gewissens dort abstellen? Du haust hier mit einer allgemeinen Rechtskeule umher und weißt genauso wie ich, dass es zu wenig Polizeibeamte gibt. Also überlege Dir doch auch einfach mal Alternativen anstatt immer das was sein muß zu fordern. Bei letzterem würden wir auch keinen Fahrzeugmangel und kein Personalmangel haben. Ist nunmal nicht so. Ich habe nicht umsonst zwei Alternativen genannt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.08.2017 21:37 von GraphXBerlin.
Die S1 fährt ohne Nennung von Gründen seit 20 Uhr nur noch im 20 Minutentakt. [Hier jetzt irgendeinen frustrierten Satz im Kopf einfügen]

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Die S1 fährt ohne Nennung von Gründen seit 20 Uhr nur noch im 20 Minutentakt. [Hier jetzt irgendeinen frustrierten Satz im Kopf einfügen]

Ohne Grund, bzw auch "aus betrieblichen Gründen" heißt doch meist Personalmangel

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
GraphXBerlin
Florian, jetzt mal ehrlich. Bei der Polizei herrscht, genauso wie bei der BVG, notorischer Personalmangel. Würdest Du also als verantwortliche Kraft einen Beamten guten Gewissens dort abstellen?

Würde ich. Genauso wie es die Polizei sieht und daher ab morgen für zwei Wochen 24/7 den Bereich überwachen wird.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
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