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Lollapalooza in Hoppegarten
geschrieben von Latschenkiefer 
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

so long

Mario
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def
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Jay
Das ist jetzt doch ein wenig einfach. Die "Schuld" sollte man schon gleichmäßig auf die Akteure aufteilen, denn sie alle tragen ihren Anteil. Der verstärkende 10er-Takt war offenbar bis 0:39 Uhr vorgesehen - also bis eine Stunde nach dem Ende um 23:30 Uhr. Die S-Bahn konnte/wollte nicht mehr leisten, wenn man den Presseberichten mit dem Zitat "eines Bahnsprechers" folgt. Gründe sind auch glasklar: Personalmangel - zusätzlich zum Fahrzeugmangel, der zu einem 3/4-Zug auf der Strecke führte.

Aber die Probleme der S-Bahn sind ja seit Jahr und Tag bekannt und wurden - der Berichterstattung zufolge - auch im Vorfeld gegenüber dem Veranstalter kommuniziert. Umso dringender wäre es doch gewesen, ein Ersatzkonzept zu organisieren. Und das hätten ja auch Busse sein können, die möglichst nah an den S-Bahnhof ranfahren, um die dort Wartenden abzuholen.

Die S-Bahn hat trotz Problemen einen 10er statt dem planmäßigen 20er-Takt angeboten, die Kapazität also verdoppelt. Eben weil das trotzdem nicht reicht, hat der Veranstalter ja zusätzlich auf die Shuttlebusse zum Elsterwerdaer Platz (und zusätzliche Busse zur Abfahrt) gesetzt und 6.000 Parkplätze organisiert. Die S-Bahn aus der Betrachtung komplett rauszunehmen wäre völlig absurd.

Das Problem bei der Abfahrt der Busse bestand am Samstag doch darin, dass Vereinzelungsanlagen fehlten und so die Busse nicht im geplanten Takt fahren konnten, weil zu viele Personen zu einzelnen Bussen liefen und zudem zu Fuß auf der Busroute unterwegs waren. Das wurde am Sonntag korrigiert und funktionierte dann offenbar. Die nicht wegkommenden Busse am Samstag auch noch an den Bahnhof heranzuführen (so das überhaupt möglich gewesen wäre), hätte das Chaos eher noch vergrößert, denn da hätte es genauso Absperrungen und Ordner gebraucht.

@Nahverkehrsplan: Für eine "Massenpanik" mit Toten reicht bereits eine zweistellige Anzahl von Personen auf beengtem Raum mit nur einem engen Ein-/Ausgang. Gruppen aus mehreren Hundert oder gar Tausenden Menschen sind schlicht unkontrollierbar. Genau darum müssen Ausweichflächen vorgesehen werden, wo Massen im Falle einer Panik hin abdrängen können. Auch das kann aber keine Verletzten oder gar Toten verhindern, sonden allenfalls deren Zahl reduzieren. Der zweite wichtige Punkt ist, dass die Masse nur in eine Richtung drängt und keinen Gegenverkehr hat, der ihr entgegen drängt.

Die Engstelle Zugang Bahnhof Hoppegarten wurde durch die Bundespolizei abgesperrt und der Zugang kontrolliert dosiert. Auch das klappte am Sonntag deutlich besser als am Samstag.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
B-V 3313
Und wenn die S-Bahn nun alle 2 Minuten fährt, geraten die Menschen nicht bei einem "Knall" in Panik?

Zumindest ich wäre da ganz leidenschaftslos und kann Panik und Hysterie überhaupt nicht nachvollziehen; allenfalls würde ich ob der unbeherrschten Menschen um mich herum etwas unwirsch werden, so, wie es stets bei Achterbahnfahrten der Fall ist. Ich meine, bei einem Knall in Panik zu geraten, was soll das bringen, es macht ja den Knall nicht ungeschehen und vor einem weiteren Knall ist man auch nicht gefeit.
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Alter Köpenicker
Zitat
B-V 3313
Und wenn die S-Bahn nun alle 2 Minuten fährt, geraten die Menschen nicht bei einem "Knall" in Panik?

Zumindest ich wäre da ganz leidenschaftslos und kann Panik und Hysterie überhaupt nicht nachvollziehen; allenfalls würde ich ob der unbeherrschten Menschen um mich herum etwas unwirsch werden, so, wie es stets bei Achterbahnfahrten der Fall ist. Ich meine, bei einem Knall in Panik zu geraten, was soll das bringen, es macht ja den Knall nicht ungeschehen und vor einem weiteren Knall ist man auch nicht gefeit.

In Stuttgart gab es vor ein paar Wochen um die 600 Notrufe bei der Polizei. Grund war die Alarmrotte der Luftwaffe, die mit Überschall ein Flugzeug abfing, zu dem der Kontakt abgebrochen war. Da stellt sich schon die Frage, wie degreneriert die Gesellschaft inzwischen ist. Bis in die 90er hinein war so ein Überschallknall ein Ereignis, das die meisten Leute schon mal gehört haben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
S-Bahnchef Peter Buchner hatte sich gestern Abend im Pressegespräch dazu geäußert:

"Eine Veranstaltung dieser Größenordnung an einer eingleisigen S-Bahnstrecke ist nicht die richtige Wahl. Es war allen klar, was die S-Bahn kann und was nicht."

"Wir haben dem Veranstalter klargemacht, dass die Strecke baubedingt nur eingleisig ist und mehr als ein Zehn-Minuten-Takt nicht möglich ist. 6000 Fahrgäste pro Stunde sind das Maximum Richtung Berlin. Wir haben ihnen auch gesagt, dass wir den Zehn-Minuten-Takt auch nur bis Ende des Tagesverkehrs anbieten können." Beliebig Personal auf Nachtdienste zu setzen gehe nicht.
"Nach meiner Kenntnis ist das Buskonzept des Veranstalters viel zu klein ausgefallen. Wir haben auch dem Veranstalter gesagt, dass er sich an die vereinbarten Zeiten halten muss. Das ist nicht geschehen. Es hat nicht einmal ein Kombiticket gegeben."
"Nur durch den freiwilligen Einsatz von S-Bahnern Sonntagnacht und die Absage einer Baustelle konnten länger S-Bahnen fahren und so ein Chaos wie am Samstag vermieden werden." Er dankte den Beteiligten für ihr Engagement.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
B-V 3313
Und wenn die S-Bahn nun alle 2 Minuten fährt, geraten die Menschen nicht bei einem "Knall" in Panik?

Zumindest ich wäre da ganz leidenschaftslos und kann Panik und Hysterie überhaupt nicht nachvollziehen; allenfalls würde ich ob der unbeherrschten Menschen um mich herum etwas unwirsch werden, so, wie es stets bei Achterbahnfahrten der Fall ist. Ich meine, bei einem Knall in Panik zu geraten, was soll das bringen, es macht ja den Knall nicht ungeschehen und vor einem weiteren Knall ist man auch nicht gefeit.

Ich hätte da auch mehr Angst vor den Menschen. Wer einmal in einer rennenden Menge war, weiß, dass man da im Zweifel lieber mitrennt statt umgerannt zu werden.
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Jay
Die S-Bahn hat trotz Problemen einen 10er statt dem planmäßigen 20er-Takt angeboten, die Kapazität also verdoppelt.

Wurde die Kapazität nicht sogar vervierfacht, indem zusätzlich auf die Kürzung der Züge verzichtet wurde?
War doch nett. Nächstes Mal ist das Festival auf der "Trabrennbahn Olympiastadion". ;)
Da kann die S-Bahn mal zeigen, was sie kann, wenn alles im Einsatz ist, was Räder hat.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2017 18:39 von Ostkreuzi.
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Ostkreuzi
War doch nett. Nächstes Mal ist das Festival auf der "Trabrennbahn Olympiastadion". ;)
Da kann die S-Bahn mal zeigen, was sie kann, wenn alles im Einsatz ist, was Räder hat.

Das würde bedeuten, dass die S75 und S25 nur im 20-Minuten-Takt fahren und auf der S45 einzelne Züge leider ausfallen müssen. Womit soll man dann Zusatzfahrten durchführen? ;)

Naja, aber die Situation könnte sich mit der ZBS-Ausrüstung der BR 480 wirklich entspannen, das finde ich sehr positiv. Es wäre eh schade gewesen, die Züge jetzt zu ertüchtigen und dann so schnell wieder abzustellen. Dann gibt es auch wieder Kapazitäten für Zusatzverkehre.
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der weiße bim
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

Das Unglück der Loveparade in Duisburg war am 24.07.2010. Daher verjährt sich die Sache endgültig, wenn bis zum 23.07.2020 kein Urteil gefallen ist.
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

Das Unglück der Loveparade in Duisburg war am 24.07.2010. Daher verjährt sich die Sache endgültig, wenn bis zum 23.07.2020 kein Urteil gefallen ist.

Das ist so nicht richtig - in §78 StGB normiert sind das Ruhen der Verjährung, in §78c StGB normiert sind Unterbrechungen der Verjährung. Da es ja durchaus Vernehmungen auch Beschuldigter gab und Aussagen von Sachverständigen, dürfte es bereits zwischenzeitlich zu einer oder mehrerer Unterbrechungen der Verjährung gekommen sein, sodaß sich die Verdächtigen (oder Angeschuldigten) in Punkto Verjährung auf dieses Datum nicht zu sicher sein sollten - es muß ohnedies nicht bis zum 23.07.2020 ein Urteil gefällt sein; wird die Tat in dieser Zeit vor Gericht verhandelt, hemmt das ebenso die Verjährung.

Dennis
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

Das Unglück der Loveparade in Duisburg war am 24.07.2010. Daher verjährt sich die Sache endgültig, wenn bis zum 23.07.2020 kein Urteil gefallen ist.

Genau so wie du nicht in der Lage bist einfach mal ein Datum stehen lassen, was deiner Meinung nach um 0,x Prozent des Gesamtzeitraums daneben liegt, so kann ich es leider nicht sein lassen dir mitzuteilen, dass solche Korrekturen mich unheimlich nerven.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

Das Unglück der Loveparade in Duisburg war am 24.07.2010. Daher verjährt sich die Sache endgültig, wenn bis zum 23.07.2020 kein Urteil gefallen ist.

Genau so wie du nicht in der Lage bist einfach mal ein Datum stehen lassen, was deiner Meinung nach um 0,x Prozent des Gesamtzeitraums daneben liegt, so kann ich es leider nicht sein lassen dir mitzuteilen, dass solche Korrekturen mich unheimlich nerven.

Die Verjährung einer Sache beträgt zehn Jahre. Daher müsste am spätestens 23.07.2020 ein Urteil fallen, damit sich die Sache nicht verjährt.

So ist es zum Beispiel auch beim Archiveinsturz in Köln am 03.03.2009. Dort muss bis spätestens 02.03.2019 ein Urteil fallen, um eine Verjährung zu entgehen.
Und genau solche Sachen möchten Logital und andere Leute hier nicht lesen. Da sie oft nur geringfügig korrigieren, es oft vorkommt dass du dich im Wissen vertan hast oder manche Nutzer einfach sehr ungern bei jeder Kleinigkeit korrigiert werden.

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Sie befinden sich HIER.
Zitat
Henning
Zitat
Logital
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Dennoch ist das Szenario mit der Katastrophe von Duisburg mit 21 Todesopfern (und zusätzlich mehreren Suiziden von Überlebenden) nicht vergleichbar.
Die Organisatoren gehen hier nur ein geringes Risiko ein, für irgendwas persönlich haftbar gemacht zu werden.

Selbst wegen Duisburg ist in den sieben Jahren seit den Ereignissen vom 24.7.2010 noch niemand verurteilt worden. Allerdings soll im Dezember diesen Jahres tatsächlich ein Strafprozess gegen zehn damalige Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters beginnen. Wenn bis zum 27.7.2020 kein Urteil gefällt ist, verjährt die Sache endgültig.

Das Unglück der Loveparade in Duisburg war am 24.07.2010. Daher verjährt sich die Sache endgültig, wenn bis zum 23.07.2020 kein Urteil gefallen ist.

Genau so wie du nicht in der Lage bist einfach mal ein Datum stehen lassen, was deiner Meinung nach um 0,x Prozent des Gesamtzeitraums daneben liegt, so kann ich es leider nicht sein lassen dir mitzuteilen, dass solche Korrekturen mich unheimlich nerven.

Die Verjährung einer Sache beträgt zehn Jahre. Daher müsste am spätestens 23.07.2020 ein Urteil fallen, damit sich die Sache nicht verjährt.

So ist es zum Beispiel auch beim Archiveinsturz in Köln am 03.03.2009. Dort muss bis spätestens 02.03.2019 ein Urteil fallen, um eine Verjährung zu entgehen.

Sag mal, lesen ist nicht Deine Stärke, oder? Ich schrieb oben schon, daß diese Aussage so nicht richtig ist! §§78, 78c definieren hier Einschränkungen bei der Verjährung, §78c dürfte hier auch anwendbar sein, somit wurde die Verjährung bereits gehemmt. Um welchen Zeitraum, weiß ich nicht, aber gehemmt wurde sie mit ziemlicher Sicherheit. Somit ist Dein Datum also ebenfalls falsch, und die Vorredner liegen näher am tatsächlichen Eintrittsdatum der Verjährung. Also unterlasse Deine Klugscheißerei, vor allem, wenn Du damit auch noch falsch liegst!

Im Übrigen beträgt die Verjährung auch nicht pauschal 10 Jahre! Im Zivilrecht gelten kürzere Fristen (meist 3 Jahre zum Ablauf des Kalenderjahres), im Strafrecht zwischen 3 und 30 Jahren in Abhängigkeit von der maximalen Strafandrohung der Tat, mit Ausnahme des Mordes, der verjährt gar nicht. Betrugsschäden können bis zu 7 Jahre lang zivilrechtlich verfolgt werden, und es greifen verschiedene Paragraphen der ZPO und des StGB, welche die Verjährung hemmen können.

Dennis



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.09.2017 07:21 von drstar.
Zitat
drstar
Sag mal, lesen ist nicht Deine Stärke, oder?

Je nach dem, was für ein Inhalt ist.
Zitat
Henning
Zitat
drstar
Sag mal, lesen ist nicht Deine Stärke, oder?

Je nach dem, was für ein Inhalt ist.

Verstehe, wird Kritik geäußert oder werden Fakten genannt, die Deinen "Fakten" widersprechen, wird es von Dir überlesen und obwohl erkennbar falsch, von Dir weiterhin das Falsche behauptet. Oder wie darf man es sonst verstehen, daß ich bereits am 13.09.17 um 6:39h Dich darauf hinwies, daß Deine Benennung des Verjährungsdatums wohl falsch ist, und Du dennoch am 13.09.17 um 22:26h immer noch das Falsche behauptest?

Dennis
Ich habe mich gewundert, dass meine Behauptung falsch ist und habe es mit einen anderen Beispiel erklärt, was meines Wissens normalerweise der Fall ist.
Zitat
Henning
Ich habe mich gewundert, dass meine Behauptung falsch ist und habe es mit einen anderen Beispiel erklärt, was meines Wissens normalerweise der Fall ist.

Ich habe schon morgens dargelegt, weshalb Deine Aussage falsch ist. Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, ich habe mich gewundert, daß Du falsch lagst, und dennoch daran festhalten, ist ja mal absolut daneben. Du hast mittlerweile schön öfter nicht nur mit Deiner kleinkarierten Art viele gegen Dich aufgebracht, sondern vor allem lagst Du auch sehr oft daneben. Gewöhne es Dir einfach mal an, wenn man sich bei einem Datum oder sonst einer Zahl mal geringfügig vertut, das einfach stehenzulassen.
Und was juristische Dinge angeht - da spielen derart viele Paragraphen eine Rolle, daß man da sehr schnell danebenliegen kann. Daher solltest Du gerade in diesem Bereich besser nicht so penibel jeden korrigieren wollen.

Dennis
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