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Kurzmeldungen November 2017
geschrieben von Tradibahner 
Zitat
Philipp Borchert
Es gibt keine Sprechstelle in der U-Bahn?

Es gibt eine Sprechverbindung zum Fahrer. Diese wird automatisch hergestellt wenn man die Notbremse zieht. Danach hat man eine permanente Verbindung bis der Fahrer kommt und den Griff wieder zurückstellt.
Und man muss zwingend die Notbremse ziehen, um zum Fahrer durchzudringen? Es muss doch noch einen anderen Weg geben, eben über einen Anforderungstaster.

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Zitat
berliner
In Lichterfelde gab es einen Unfall zwischen einem Feuerwehrwagen und einem BVG-Bus.
Der Busfahrer musste laut Kurier notoperiert werden, er wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
BZ-Berlin

Unglaublich dass zwei Tage hintereinander Unfälle zwischen Einsatzfahrzeug und BVG-Linienbus vorkommen. Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?
Zitat
Philipp Borchert
Und man muss zwingend die Notbremse ziehen, um zum Fahrer durchzudringen? Es muss doch noch einen anderen Weg geben, eben über einen Anforderungstaster.

Man muss die Notbremse ziehen, um die Sprechmöglichkeit mit dem Fahrer zu aktivieren.
Das wäre doch aber total bescheuert. Leider habe ich keine vernünftigen Innenraumbilder, um mich selbst vom Fehlen einer Anforderung zur Sprechverbindung überzeugen zu können. Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?

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Zitat
Henning
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?

Kurz und knapp: Nö. Sonst hätte es ja nicht gekracht.

Die Wegerechte heben übrigens keine Vorfahrtsregeln auf!

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Die Notbremsung wird nur in den ersten 10 Sekunden nach der Abfahrt ausgelöst. Nach dieser Zeit wird sie automatisch überbrückt.
Zitat
Philipp Borchert
Das wäre doch aber total bescheuert. Leider habe ich keine vernünftigen Innenraumbilder, um mich selbst vom Fehlen einer Anforderung zur Sprechverbindung überzeugen zu können. Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?

Das heißt ja jetzt "Alarm".
Zitat
Philipp Borchert
Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?

Bei einem stehenden Zug? Und zum Thema Notbremsgriff und seine Wirkung weißt du doch genug. Nicht umsonst steht auf dem Griff "Alarm".

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Henning
Zitat
berliner
In Lichterfelde gab es einen Unfall zwischen einem Feuerwehrwagen und einem BVG-Bus.
Der Busfahrer musste laut Kurier notoperiert werden, er wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
BZ-Berlin

Unglaublich dass zwei Tage hintereinander Unfälle zwischen Einsatzfahrzeug und BVG-Linienbus vorkommen.
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?

Solange der Unfallhergang nicht zweifelsfrei geklärt ist würde ich mich an Deiner Stelle mit solchen Postings zurückhalten-
zumal wenn weder Ahnung vom Busfahren bzw. Führen von KFZ mit Sondersignal vorhanden ist.

T6JP
Zitat
Henning
Die Notbremsung wird nur in den ersten 10 Sekunden nach der Abfahrt ausgelöst. Nach dieser Zeit wird sie automatisch überbrückt.

Trotzdem wird auch danach eine Sprechverbindung zum Fahrer aufgebaut. So kann er schon per Funk vor dem Halt auf dem nächsten Bahnhof Hilfe anfordern.
Zitat
Philipp Borchert
Das wäre doch aber total bescheuert. Leider habe ich keine vernünftigen Innenraumbilder, um mich selbst vom Fehlen einer Anforderung zur Sprechverbindung überzeugen zu können. Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?

Da gab es doch mal ein lehrreiches Galileovideo dazu: [www.youtube.com] Kurz: Das Ziehen des Notbremsgriffes bewirkt nur in den ersten zehn Sekunden die Gefahrenbotbremsung. Gleichzeitig wird eine Sprechverbindung hergestellt. Nach dem Ablauf des Zeitlimits springt nur noch die Sprechverbindung an. Fazit: Der Notbremsgriff IST der Einschalter für die Sprechverbindung.

Viele Grüße
Florian Schulz

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Aha. Dann weiß ich Bescheid. An die Überbrückung hatte ich tatsächlich nicht gedacht.

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Die Alternative wäre der Zug bleibt direkt stehen, was im Falle eines Brandes sicher fatal wäre.
Die Vorkriegszüge und fast die komplette Baureihe EIII besaßen bis zuletzt keine Notbremsüberbrückung.
Die Stahldoras hatten bis zu ihrer Ausmusterung ebenfalls keinen Umbau auf ZSA-Betrieb. Hatten sie eine Notbremsüberbrückung?
Zitat
Stubi
Schon paar Tage älter Vorfall in der U1:

[www.morgenpost.de]

War das vielleicht, die letzte Woche vermisste Zombie-Barbie?
[www.morgenpost.de] ;-)

Ansonsten liegt eigentlich kein Gefahrenfall vor, nur weil es jemandem zwischen den (eigenen) Beinen juckt und sie / er sich kratzen muss. Die Betätigung des Alarmgriffs könnte als Missbrauch ausgelegt werden.
Nächstens wird noch der Betrieb gestört, wenn sich jemand in der Nase bohrt ;-)

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
War das vielleicht, die letzte Woche vermisste Zombie-Barbie?
[www.morgenpost.de] ;-)

Es gibt aber auch 'n Haufen äußerst seltsames Zeug. Und das stand in 'ner Kirche?

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B-V 3313
Zitat
Henning
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?

Kurz und knapp: Nö. Sonst hätte es ja nicht gekracht.

Die Wegerechte heben übrigens keine Vorfahrtsregeln auf!

Die Wegerechte nach § 38 StVO (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn) heben zwar nicht die Vorfahrtsregeln auf, allerdings besagen die Sonderrechte nach § 35 StVO, dass »die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst« von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Gänze befreit sind, »soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist«. Das selbe gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu Retten oder schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.2017 00:36 von Arec.
Zitat
Arec
Die Wegerechte nach § 38 StVO (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn) heben zwar nicht die Vorfahrtsregeln auf, allerdings besagen die Sonderrechte nach § 35 StVO, dass »die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst« von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Gänze befreit sind, »soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist«. Das selbe gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu Retten oder schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Da unterliegst du einem schweren Irrtum. Sie sind nicht zur Gänze von der StVO befreit!

Zitat
§ 35 Sonderrechte
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arec
Die Wegerechte nach § 38 StVO (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn) heben zwar nicht die Vorfahrtsregeln auf, allerdings besagen die Sonderrechte nach § 35 StVO, dass »die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst« von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Gänze befreit sind, »soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist«. Das selbe gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu Retten oder schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Da unterliegst du einem schweren Irrtum. Sie sind nicht zur Gänze von der StVO befreit!

Zitat
§ 35 Sonderrechte
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Auch dieser Absatz ändert nichts daran, dass sie von den Vorschriften der StVO befreit sind, auch wenn du anderes behauptest, denn genau so steht es in o.g. Quelle. Dass man seine Rechte nur mit Augenmaß in Anspruch nehmen kann, ergibt sich wohl von selber, und würde auch gelten, wenn es dort nicht geschrieben steht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.2017 01:12 von Arec.
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