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Kurzmeldungen November 2017
geschrieben von Tradibahner 
Kommt wohl da auch auf die Kontrolletis an, was passiert und ob die ihre Quote Erfüllen müssen.
Zitat
Jay
Zitat
alf1136
Bestimmt wieder mal eine Umleitung wegen einem Falschparker in der Bölschestraße. Das kommt ja fast täglich vor.

mfg alf1136.

Genau das war es laut Twitter.

Laut Daisy und E-Mail BVG war es ein Unfall.

GLG.................Tramy1
Zitat
Florian Schulz
Zitat
schallundrausch
Warum darf ich dann meinen virtuellen 4erKartenabschnitt nicht auch erst im Fahrzeug entwerten?

Vielleicht will man damit jenen Leuten vorbeugen, die meinen noch fix ein Ticket zu lösen während am anderen Zugende gerade die Fahrausweise kontrolliert werden.

Viele Grüße
Florian Schulz

Würd ich nie machen.

(zwinkersmilie)
Mal ein Hinweis, was der VBB dazu sagt:

[www.vbb.de]

"Die Gültigkeit des gekauften Handytickets ist von dem Countdown des 2-Minuten-Zählers unabhängig."

Vielleicht sollte man die Kontrollettis auch mal richtig schulen: Beim Schließen der Tür auf dem Handy einen Countdown starten und jemand dessen Countdown weniger weit fortgeschritten ist, fährt schwarz.

Ich wette die S-Bahn verzichtet hier aus "Kulanzgründen" auf eine Weiterverfolgung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.11.2017 23:00 von Nemo.
Zitat
Jay
Zitat
Wutzkman
Zitat
Jay
Ich hab nen Werbeblocker [ublock origin] und kann die Seite trotzdem aufrufen. Es geht speziell um AdBlock, der übrigens schon lange kein echter Werbeblocker mehr ist, sondern nur jene Werber blockt, die nicht bezahlen. Das Ding lässt sogar Vieren und Trojaner durch!

Prinzipiell kann ich dem Lob für UBlock Origin und der Kritik an ADB nur zustimmen, allerdings lässt sich dieses neuartige Verhalten von ADB durch Entfernen eines Hakens ("Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen") auch wieder deaktivieren.

Jetzt muss ich doch noch mal offtopic antworten: Nein, leider nicht! Ich hatte dieses Häkchen natürlich schon lange abgeschaltet und in diesem Jahr wurde es dann trotzdem immer mehr Werbung und zuletzt sogar Popups [Tagesspiegel] und Werbevideos [YouTube], die "durch" kamen. Daraufhin hab ich dann mal die Suchmaschine meines Vertrauens angeworfen und auch ein paar Details zum "AdBlock"-Geschäftsmodell gelesen. Mir war aber (bis vorhin) noch gar nicht aufgefallen, dass ich nach dem Wechsel nun auch wieder das Springer-"Leitmedium" (oder Süddeutsche und FAZ) empfange.

Hast du auch regelmäßig die Updates der Filterlisten geladen? Speziell bei Youtube muss das nahezu täglich passieren, wenn man seine Ruhe haben will. Außerdem gern auch alle Filterabos hinzufügen, nicht nur EasyList Deutschland oder wie sie heißt.

Alternativ einfach ein modifiziertes Hostfile verwenden. Bei Interesse gern weiter per PN.
Zitat
Nemo
Mal ein Hinweis, was der VBB dazu sagt:

[www.vbb.de]

"Die Gültigkeit des gekauften Handytickets ist von dem Countdown des 2-Minuten-Zählers unabhängig."

Vielleicht sollte man die Kontrollettis auch mal richtig schulen: Beim Schließen der Tür auf dem Handy einen Countdown starten und jemand dessen Countdown weniger weit fortgeschritten ist, fährt schwarz.

Ich wette die S-Bahn verzichtet hier aus "Kulanzgründen" auf eine Weiterverfolgung.

Die Aktion ist genauso irre wie die Story der Schlichtungsstelle im neuen "Signal" als ein Fahrgast der alkoholfreies Bier im Fahrzeug zu sich nahm, 40 Euro zahlen sollte weil er angeblich Alkohol trank.
Im südlichen Teil der U7 hat die BVG (heute) nun die nicht mehr benötigten, außerhalb der Bahnhöfe stehenden Fahrplanmodule samt Halterungen abgebaut.
Zitat
micha774

Die Aktion ist genauso irre wie die Story der Schlichtungsstelle im neuen "Signal" als ein Fahrgast der alkoholfreies Bier im Fahrzeug zu sich nahm, 40 Euro zahlen sollte weil er angeblich Alkohol trank.

Also rein technisch gesehen hat er das auch. ;-)

Kann ja dann zumindest nicht bei der DB/S-Bahn gewesen sein, die verbieten das ja nicht.
Zitat
Arec
Selbst wenn es da stehen würde, wäre ich ja mal interessiert, ob das in Rahmen eines Gerichtsvrfahrens nicht als überraschende Klausel gewertet wird und damit nichtig ist.

Die Chancen dafür stehen nicht zuletzt dadurch nicht schlecht, dass in beiden Apps recht prominent darauf hingewiesen wird, dass die Tickets zum sofortigen Fahrtantritt gelten. Dies ist zwar vor allem als Gegenteil einer Vorkaufsmöglichkeit gemeint, aber wo sofort steht, kann nicht 2 min nach Fahrscheinkauf gemeint sein. Solange die Kontrolleure nicht auch einen nicht manipulierbaren Countdown ab Abfahrt mitlaufen lassen, sollte man sich von denen nicht beeindrucken lassen in dieser Frage.
Zitat
Nemo
Mal ein Hinweis, was der VBB dazu sagt:

[www.vbb.de]

"Die Gültigkeit des gekauften Handytickets ist von dem Countdown des 2-Minuten-Zählers unabhängig."

In diesem Fall wurde das Ticket aber über die BVG App gekauft und die BVG hat keine 2 Minuten Regel.
[shop.bvg.de]

Zu welchem Zeitpunkt muss ich das BVG-HandyTicket kaufen?
Das BVG-HandyTicket muss vor Fahrtantritt gekauft werden und ist ab gewähltem Zeitraum gültig.




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.12.2017 20:37 von lkf.
Nichts anderes hat Nemo vom VBB zitiert.
Zitat
lkf
Zitat
Nemo
Mal ein Hinweis, was der VBB dazu sagt:

[www.vbb.de]

"Die Gültigkeit des gekauften Handytickets ist von dem Countdown des 2-Minuten-Zählers unabhängig."

In diesem Fall wurde das Ticket aber über die BVG App gekauft und die BVG hat keine 2 Minuten Regel.
[shop.bvg.de]

Zu welchem Zeitpunkt muss ich das BVG-HandyTicket kaufen?
Das BVG-HandyTicket muss vor Fahrtantritt gekauft werden und ist ab gewähltem Zeitraum gültig.

Wir haben ja hier schon festgestellt, dass es diese Zwei-Minuten-Regel nirgends im VBB gibt, sondern sie nur eine Kontrollmöglichkeit dafür ist, ob man das Ticket wirklich vor Fahrtantritt gekauft hat. Das Kontrollpersonal war in der Hinsicht nur nicht ausreichend informiert.
Auch punkt3 von heute widmet sich dem Handyticket und den ominösen 2 Minuten.
[www.punkt3.de]
Dann ist's ja in Ordnung. Aber wieder ein schlechtes Zeugnis für das Kontrollpersonal. Nun sind hoffentlich alle Beteiligten aufgeklärt.

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