Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 21:10 |
Zitat
Philipp Borchert
Es gibt keine Sprechstelle in der U-Bahn?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:04 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:12 |
Zitat
berliner
In Lichterfelde gab es einen Unfall zwischen einem Feuerwehrwagen und einem BVG-Bus.
Der Busfahrer musste laut Kurier notoperiert werden, er wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
BZ-Berlin
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:13 |
Zitat
Philipp Borchert
Und man muss zwingend die Notbremse ziehen, um zum Fahrer durchzudringen? Es muss doch noch einen anderen Weg geben, eben über einen Anforderungstaster.
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:23 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:31 |
Zitat
Henning
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:32 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:32 |
Zitat
Philipp Borchert
Das wäre doch aber total bescheuert. Leider habe ich keine vernünftigen Innenraumbilder, um mich selbst vom Fehlen einer Anforderung zur Sprechverbindung überzeugen zu können. Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:33 |
Zitat
Philipp Borchert
Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:33 |
Zitat
Henning
Zitat
berliner
In Lichterfelde gab es einen Unfall zwischen einem Feuerwehrwagen und einem BVG-Bus.
Der Busfahrer musste laut Kurier notoperiert werden, er wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
BZ-Berlin
Unglaublich dass zwei Tage hintereinander Unfälle zwischen Einsatzfahrzeug und BVG-Linienbus vorkommen.
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:35 |
Zitat
Henning
Die Notbremsung wird nur in den ersten 10 Sekunden nach der Abfahrt ausgelöst. Nach dieser Zeit wird sie automatisch überbrückt.
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:35 |
Zitat
Philipp Borchert
Das wäre doch aber total bescheuert. Leider habe ich keine vernünftigen Innenraumbilder, um mich selbst vom Fehlen einer Anforderung zur Sprechverbindung überzeugen zu können. Wenn es so ist - was soll das? Warum sollte ich, wenn ich ein Problem habe, den Fahrer nur nach 'ner (zusätzlich gefährlichen) Notbremsung kontaktieren können sollen?
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:39 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:41 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 22:51 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 16.11.2017 23:00 |
Re: Kurzmeldungen November 2017 17.11.2017 00:32 |
Zitat
der weiße bim
War das vielleicht, die letzte Woche vermisste Zombie-Barbie?
[www.morgenpost.de] ;-)
Re: Kurzmeldungen November 2017 17.11.2017 00:34 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Können die Busfahrer nicht so schnell bei Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechte reagieren?
Kurz und knapp: Nö. Sonst hätte es ja nicht gekracht.
Die Wegerechte heben übrigens keine Vorfahrtsregeln auf!
Re: Kurzmeldungen November 2017 17.11.2017 00:59 |
Zitat
Arec
Die Wegerechte nach § 38 StVO (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn) heben zwar nicht die Vorfahrtsregeln auf, allerdings besagen die Sonderrechte nach § 35 StVO, dass »die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst« von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Gänze befreit sind, »soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist«. Das selbe gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu Retten oder schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Zitat
§ 35 Sonderrechte
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Re: Kurzmeldungen November 2017 17.11.2017 01:10 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arec
Die Wegerechte nach § 38 StVO (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn) heben zwar nicht die Vorfahrtsregeln auf, allerdings besagen die Sonderrechte nach § 35 StVO, dass »die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst« von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Gänze befreit sind, »soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist«. Das selbe gilt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu Retten oder schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Da unterliegst du einem schweren Irrtum. Sie sind nicht zur Gänze von der StVO befreit!
Zitat
§ 35 Sonderrechte
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.