Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 13:46 |
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Logital
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der weiße bim
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les_jeux
Mann, Leute. Wenn die Länder es rechtssicher (!) hinbekämen, eine zweckgebundene Landesgesellschaft zu gründen und die in Frage stehenden Verkehrsleistungen direkt an diese zu vergeben, könnte die "DB" klagen, soviel sie will, und auch weiterhin die S-Bahn nicht verkaufen wollen.
Die einzige Möglichkeit, die schon mal funktioniert hat, wäre ein zweiter S-Bahn Boykott.
Damals dauerte es aber über 22 Jahre (August 1961 bis Januar 1984), ehe die Deutsche Reichbahn die Betriebsrechte tatsächlich an das Land Berlin abgab. Das hält heute keiner mehr durch und das weiß auch der Bahnvorstand.
Also du stellst ja Vergleiche an! Musste die DR damals jedem Zugang gewähren zur Infrastruktur? Hatte das Land Berlin damals das Recht und die Pflicht Eisenbahnverkehrsleistungen zu bestellen? Beides Nein..
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 16:47 |
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der weiße bim
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Wutzkman
Nicht das Problem des Kunden, hier die S-Bahn Berlin AöR.
...
Dann muss der Infrastrukturbetreiber sich mit dem Lieferanten besprechen, welcher dann die Miete hierfür beim Endkunden mit einpreist. Es würde also exakt so laufen wie im Privatbereich, wenn du deinen Strom bei Lekka Yellow Öko kaufst.
Die S-Bahn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, keine Anstalt.
Bei Stromgroßkunden läuft das Geschäft doch etwas anders als bei privaten Kunden, die nur einen einzelnen Haus- oder gar nur einen Wohnungsanschluss in angemieteten oder eigenen Räumen betreiben.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 17:10 |
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Arec
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Global Fisch
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Flexist
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schallundrausch
Ain't gonna happen. Die DB wird weder die S-Bahn verkaufen, auch nicht Teile davon, und schon gar nicht dem Land freiwillig eine Mitsprache und Mitbestimmungsrechte einräumen.
Die DB verliert letzendlich nur Strecken, die nicht genug Gewinn abwerfen, bei allem anderen wird geklagt bis alle anderen Bewerber sich zurückziehen.
Sind zwei paar Schuhe:
Strecken, Infrastruktur, Fahrzeuge etc. kann die DB nicht verlieren; von Enteignung ist mir nichts bekannt.
Das Grundgesetz lässt wie bereits genannt die Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zu, Grund und Boden sowie Produktionsmitteln (und Naturschätze) können sogar zum Zwecke der Vergesellschaftung enteignet werden. Die Frage ist, ob man privatrechtliche Gesellschaften auch dann enteignen kann, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 21:14 |
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Marienfelde
Kann sich der Staat selbst enteignen? Ich bin kein Experte, würde die Lösung des Problems aber eher im Umwandlungsgesetz (UmwG) suchen.
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Marienfelde
Hier wäre wohl eine Möglichkeit, um eine demokratisierte Deutsche Bundesbahn aufzubauen. Politischer Auftrag der Deutschen Bundesbahn wäre (plakativ, aber hoffentlich verständlich) die (umweltgerechte) Beförderung von Gütern und Personen zum größtmöglichen Nutzen der Volkswirtschaft.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 21:48 |
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Marienfelde
Kann sich der Staat selbst enteignen? Ich bin kein Experte, würde die Lösung des Problems aber eher im Umwandlungsgesetz (UmwG) suchen.
"(1) Ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) kann unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger) gegen Gewährung einer Gegenleistung an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers, die nicht in Anteilen oder Mitgliedschaften besteht, übertragen (Vollübertragung)." - so lautet § 174 Abs. 1 UmwG.
Im § 175 Nr. 1 dieses Gesetzes wird dann folgendes ausgeführt: "Eine Vollübertragung ist oder Teilübertragungen sind jeweils nur möglich 1. von einer Kapitalgesellschaft auf den Bund, ein Land, eine Gebietskörperschaft oder einen Zusammenschluß von Gebietskörperschaften;"
Hier wäre wohl eine Möglichkeit, um eine demokratisierte Deutsche Bundesbahn aufzubauen. Politischer Auftrag der Deutschen Bundesbahn wäre (plakativ, aber hoffentlich verständlich) die (umweltgerechte) Beförderung von Gütern und Personen zum größtmöglichen Nutzen der Volkswirtschaft.
Einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 17.01.2018 23:15 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 08:42 |
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schallundrausch
@Nicolaas - checkt bitte mal Eure Bezahlschranke! Ich wollte Euch gerade per Paypal spenden, bin aber immer wieder nur im Zahlungsformular für Abo/regelmäßige Zuwendung gelandet.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 09:32 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 10:04 |
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Marienfelde
Ergänzend habe ich noch eine am 22.02.2016 abgeschlossene Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags über "Mögliche Organisationsformen der Deutschen Bahn" gefunden: [www.bundestag.de]
Öffentlich-rechtliche Organisationsformen sind selbstverständlich vorstellbar, würden aber eine Änderung des Grundgesetzes erfordern: "Nach Art. 87e Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG) werden Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Würde eine öffentlich-rechtliche Organisationsform gewählt werden, entspricht dies nicht dem Erfordernis eines Wirtschaftsunternehmens in privat-rechtlicher Form und ist (zumindest derzeit) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zur Änderung des Art. 87e Abs. 3 bzw. Abs. 4 GG bedarf es gem. Art. 87e Abs. 5 S. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates." (Sh. Seite 5 des oben verlinkten Dokuments)
Eine gute Nacht wünscht Euch
Marienfelde
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 10:27 |
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Nemo
Eine AG hat den Zwang Kohle um jeden Preis zu verdienen, bei einer GmbH gibt es durchaus andere Möglichkeiten. Von daher würde ich eine GmbH vorschlagen.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 14:56 |
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phönix
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Nemo
Eine AG hat den Zwang Kohle um jeden Preis zu verdienen, bei einer GmbH gibt es durchaus andere Möglichkeiten. Von daher würde ich eine GmbH vorschlagen.
Beide Rechtsformen unterscheiden sich in Bezug auf wirtschaftliche Zwänge überhaupt nicht. Entscheidend ist ausschließlich die Anteilseignerstruktur. Auch in einer GmbH können die Anteilseigner die Ausschüttung von Gewinnen beschließen.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 18.01.2018 19:39 |
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umrk
Guten Morgen,
schon wieder was über die Berliner S-Bahn: [www.berliner-zeitung.de]
Mit freundlichen Grüssen aus Paris
umrk
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 10:02 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 10:22 |
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umrk
Schon wieder was Neues in der Berliner Presse über die Berliner S-Bahn: "Streckenausbau - Die Pläne der S-Bahn ins Umland"
[www.tagesspiegel.de]
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 10:56 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 14:47 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 16:47 |
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drstar
Also, ich fände den Aufbau eines landeseigenem Unternehmen durchaus nicht schlecht. Man könnte sich damit gleich mehrerer Probleme entledigen.
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(BGH Karlsruhe (Beschluss vom 8. Februar 2011 – X ZB 4/10)
Eisenbahnverkehrsleistungen unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht. Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wie etwa die Bundesländer oder Verkehrsverbünde, dürfen einen Auftrag zur Erbringung von SPNV-Leistungen nicht mehr ohne Ausschreibungswettbewerb direkt an ein Unternehmen vergeben.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 16:58 |
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 17:00 |
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der weiße bim
Damit sind deine Vorschläge eindeutig ungesetzlich und nicht umsetzbar.
Re: Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn 19.01.2018 17:03 |
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Nemo
Wie macht man das in Köln, Mannheim usw. wo die Straßenbahn teilweise alle paar Meter ihre Betriebsform ändert?