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Die nächste Grundsatzdebatte zur S-Bahn
geschrieben von dubito ergo sum 
Zitat
Nemo
Wie macht man das in Köln, Mannheim usw. wo die Straßenbahn teilweise alle paar Meter ihre Betriebsform ändert?

Auch wenn in Straßenbahnnetzen einige Teilstrecken nach EBO konzessioniert sind, werden sie doch mit Straßenbahnfahrzeugen befahren. Grenzwertig sind da eher Mischbetriebe wie Karlsruhe. Auch dort wird man die Straßenbahnlinien direkt vergeben können und die S-Bahnlinien wohl nach Ablauf der geltenden, befristeten Verkehrsverträge öffentlich ausschreiben. Immerhin besitzt dort nicht nur die AVG Zweisystemfahrzeuge, sondern auch die Deutsche Bahn selber.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
drstar
Also, ich fände den Aufbau eines landeseigenem Unternehmen durchaus nicht schlecht. Man könnte sich damit gleich mehrerer Probleme entledigen.

Dafür hätte das Land Berlin ein anderes, viel größeres Problem an der Backe.

Nach EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße), dass seit dem 3.12.2009 unmittelbar ohne Umsetzung in nationale Gesetze gilt, müssen Eisenbahn-Verkehrsleistungen zwingend öffentlich ausgeschrieben werden. Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen sind nur für U-Bahn, Straßenbahn, Bus weiterhin möglich.

Das hatte schon der Bundesgerichtshof letztinstanzlich so entschieden: [www.jurablogs.com]
Zitat
(BGH Karlsruhe (Beschluss vom 8. Februar 2011 – X ZB 4/10)
Eisenbahnverkehrsleistungen unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht. Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wie etwa die Bundesländer oder Verkehrsverbünde, dürfen einen Auftrag zur Erbringung von SPNV-Leistungen nicht mehr ohne Ausschreibungswettbewerb direkt an ein Unternehmen vergeben.

Damit sind deine Vorschläge eindeutig ungesetzlich und nicht umsetzbar.

Nein, auch in diesem Fall irrst du bezüglich den Vorgaben der EU. Wie schon bereits bei der Vorgabe zur Barrierefreiheit im ÖPNV ist hier der Nationale Gesetzgeber über die Regelungen der Europäischen Union deutlich hinausgegangen und hat das Verbot zur Direktvergabe durch nationales Recht geschaffen, wie auch das von dir zitierte Urteil ausführt:

Zitat
BGH, Az X ZB 4/10, Randnummern 53f.
Entgegen der Auffassung von DB Regio kann A. R. das Interesse an einer Sachentscheidung auch nicht mit Blick darauf abgesprochen werden, dass inzwischen die VO 1370/2007 in Kraft getreten ist und den zuständigen Behörden gestattet, öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr, worunter der hier interessierende S-Bahn-Betrieb fällt, unter bestimmten Voraussetzungen direkt zu vergeben (Art. 5 Abs. 6 VO 1370/2007). Die Verordnung lässt nämlich einer Direktvergabe entgegenstehendes nationales Recht unberührt.
Wie bereits ausgeführt, steht das deutsche Recht der Direktvergabe insoweit entgegen, als die Vergabe der hier interessierenden Leistungen in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt.

Die dort (und von dir) zitierte Verordnung besagt nämlich gerade:

Zitat
EG 1370/2007, Art. 5, Abs. 6
Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr — mit Ausnahme anderer schienengestützter Verkehrsträger wie Untergrund- oder Straßenbahnen — direkt zu vergeben. Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 haben diese Aufträge eine Höchstlaufzeit von zehn Jahren, soweit nicht Artikel 4 Absatz 4 anzuwenden ist.

Die EU taugt ja für vieles als Sündenbock, und auch für die nationale Politik, damit man sich dem Diskurs gar nicht mehr stellen muss, sondern einfach auf die EU verweisen kann. Aber viele Beschränkungen werden uns durch den Bundesgesetzgeber eingebrockt, sei es durch das weitere Verschärfen der EU-Regelungen, oder aber auch durch das Nichtgestalten auf nationaler Ebene, weil Ausnahmen nicht genutzt werden oder zulässige Abweichungen als nationale Regeln nicht erlassen werden.
Zitat
Logital
Sie dürfen nur nicht an ein Unternehmen direkt vergeben werden, sie dürfen aber weiterhin inhouse erbracht werden, also von einem "internen Betreiber":

Art. 5 Abs. 2 der 1370 sagt:

"sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, kann
jede zuständige örtliche Behörde — unabhängig davon, ob es sich
dabei um eine einzelne Behörde oder eine Gruppe von Behörden
handelt, die integrierte öffentliche Personenverkehrsdienste anbie-
tet — beschließen, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste zu
erbringen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt an eine
rechtlich getrennte Einheit zu vergeben, über die die zuständige
örtliche Behörde — oder im Falle einer Gruppe von Behörden
wenigstens eine zuständige örtliche Behörde — eine Kontrolle
ausübt, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen ent-
spricht. "

Zuletzt fand dies bei der Eisenbahn beispielsweise im Karlsruher Modell statt. Die AVG wurde als interner Betreiber direkt beauftragt.

Hier muss der von mir markierte Teilsatz deines Zitas beachtet werden. Dazu schreibt der Bundesgerichtshof im oben von mir schon erwähnten Beschluss vom 8. Februar 2011 wörtlich:
Zitat
BGH – Aktenzeichen X ZB 4/10
Entgegen der Auffassung von DB Regio kann A. R. das Interesse an einer Sachentscheidung auch nicht mit Blick darauf abgesprochen werden, dass inzwischen die VO 1370/2007 in Kraft getreten ist und den zuständigen Behörden gestattet, öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr, worunter der hier interessierende S-Bahn-Betrieb fällt, unter bestimmten Voraussetzungen direkt zu vergeben (Art. 5 Abs. 6 VO 1370/2007). Die Verordnung lässt nämlich einer Direktvergabe entgegenstehendes nationales Recht unberührt.

Wie bereits ausgeführt, steht das deutsche Recht der Direktvergabe insoweit entgegen, als die Vergabe der hier interessierenden Leistungen in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt. Ob die Übertragung ihrer Erbringung durch den Änderungsvertrag rechtsbeständig ist, ist keine Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags, sondern der Begründetheit.

Auch das vom BGH bemühte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält eine Menge Gummiparagrafen, wie diesen hier:
Zitat
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
(1) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren Gegenstand Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr sind, stehen öffentlichen Auftraggebern das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft nach ihrer Wahl zur Verfügung. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist.

Dazu kommt die im EU-Amtsblatt am 23.12.2016 veröffentlichte Verordnung (EU) 2016/2338, die erstmalig die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ändert. Die Änderungsverordnung trat am 24.12.2017 in Kraft. Eine konsolidierte Fassung der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 steht noch aus.
Ein KompetenzCenter Wettbewerb (KCW) hat hier eine Synopse veröffentlicht: [www.kcw-online.de]
Wie das ganze im Hinblick auf eine Direktvergabe von Eisenbahnverkehrsleistung in Berlin und Brandenburg zu bewerten ist, müssen Fachleute klären.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim

Hier muss der von mir markierte Teilsatz deines Zitas beachtet werden. Dazu schreibt der Bundesgerichtshof im oben von mir schon erwähnten Beschluss vom 8. Februar 2011 wörtlich:
Zitat
BGH – Aktenzeichen X ZB 4/10
Entgegen der Auffassung von DB Regio kann A. R. das Interesse an einer Sachentscheidung auch nicht mit Blick darauf abgesprochen werden, dass inzwischen die VO 1370/2007 in Kraft getreten ist und den zuständigen Behörden gestattet, öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr, worunter der hier interessierende S-Bahn-Betrieb fällt, unter bestimmten Voraussetzungen direkt zu vergeben (Art. 5 Abs. 6 VO 1370/2007). Die Verordnung lässt nämlich einer Direktvergabe entgegenstehendes nationales Recht unberührt.

In dem Urteil das du zitierst ging es gerade um eine Direktvergabe an DB Regio. Doch DB Regio ist kein interner Betreiber, wäre es vielleicht höchstens wenn der Bund nationalen Fernverkehr ausschreiben würde. Also wenn du hier ein urteil presentierst wäre eines sinnvoll, das die Vergabe an einen internen Betreiber (also eine Inhousevergabe) untersagt.

In Deutschland hat der Aufgabenträger das Wahlrecht: Entweder er machts selbst oder er vergibt an ein Unternehmen. Will er letzteres, dann muss er jedoch ausschreiben.

[www.pkf-muenchen.de]

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2018 18:27 von Logital.
Zitat
der weiße bim

Dazu kommt die im EU-Amtsblatt am 23.12.2016 veröffentlichte Verordnung (EU) 2016/2338, die erstmalig die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ändert. Die Änderungsverordnung trat am 24.12.2017 in Kraft. Eine konsolidierte Fassung der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 steht noch aus.
Ein KompetenzCenter Wettbewerb (KCW) hat hier eine Synopse veröffentlicht: [www.kcw-online.de]
Wie das ganze im Hinblick auf eine Direktvergabe von Eisenbahnverkehrsleistung in Berlin und Brandenburg zu bewerten ist, müssen Fachleute klären.

Auch die kcw Synopse sagt nix anderes. So zum Beispiel in Abs 19:

"n Anbetracht der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedstaaten
liegt im Falle von Aufträgen für die Erbringung öffentlicher
Schienenpersonenverkehrsdienste, die von einer Gruppe von zuständigen örtlichen
Behörden direkt vergeben werden,
die Entscheidung, welche örtlichen Behörden für
„städtische Ballungsräume“ und „ländliche Gebiete“ zuständig sind, nach wie vor im
Ermessen der Mitgliedstaaten

Wie man in der Synopse lässt Art. 5 Abs. 2 weiterhin eine Inhouse Vergabe zu, auch für Eisenbahnverkehre.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
drstar
Also, ich fände den Aufbau eines landeseigenem Unternehmen durchaus nicht schlecht. Man könnte sich damit gleich mehrerer Probleme entledigen.

Dafür hätte das Land Berlin ein anderes, viel größeres Problem an der Backe.


Nein, hätten Berlin und Brandenburg nicht.

Zitat
der weiße bim

Nach EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße), dass seit dem 3.12.2009 unmittelbar ohne Umsetzung in nationale Gesetze gilt, müssen Eisenbahn-Verkehrsleistungen zwingend öffentlich ausgeschrieben werden. Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen sind nur für U-Bahn, Straßenbahn, Bus weiterhin möglich.

Das hatte schon der Bundesgerichtshof letztinstanzlich so entschieden: [www.jurablogs.com]
Zitat
(BGH Karlsruhe (Beschluss vom 8. Februar 2011 – X ZB 4/10)
Eisenbahnverkehrsleistungen unterliegen grundsätzlich dem Vergaberecht. Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wie etwa die Bundesländer oder Verkehrsverbünde, dürfen einen Auftrag zur Erbringung von SPNV-Leistungen nicht mehr ohne Ausschreibungswettbewerb direkt an ein Unternehmen vergeben.


Damit sind deine Vorschläge eindeutig ungesetzlich und nicht umsetzbar.

Träfe hier aber genau nicht zu. Landeseigene Gesellschaft würde direkt die Leistungen erbringen, ohne daß eine Ausschreibung erforderlich wäre. Gerade darum ginge es beim Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft, sie wäre eine reine Konstruktion unter voller Kontrolle des Berliner Senats und Brandenburger Landtags, wobei es im Grunde schon ausreichen würde, wenn nur Berlin die Hoheit über die S-Bahn Berlin AöR oder dergleichen hätte. Logital hat schon den richtigen Wink gegeben. Somit wären alle von mir aufgeführten Punkte auch so zutreffend.

Dennis
Zitat
drstar
Landeseigene Gesellschaft würde direkt die Leistungen erbringen, ohne daß eine Ausschreibung erforderlich wäre. Gerade darum ginge es beim Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft, sie wäre eine reine Konstruktion unter voller Kontrolle des Berliner Senats und Brandenburger Landtags, ...

So eine Gesellschaft wird es nicht geben, das hat doch Marienfelde bereits klar gestellt.
Eine Zergliederung der privat-rechtlich geführten Deutschen Bahn ist nicht möglich, solange in Deutschland das Grundgesetz gilt. Änderungen würden eine große parlamentarische Mehrheit (Bundestag und Bundesrat) jenseits von CDU, CSU, FDP und sicher auch AfD erfordern, die bisher nur im Land Berlin knapp zustande kam.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
drstar
Landeseigene Gesellschaft würde direkt die Leistungen erbringen, ohne daß eine Ausschreibung erforderlich wäre. Gerade darum ginge es beim Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft, sie wäre eine reine Konstruktion unter voller Kontrolle des Berliner Senats und Brandenburger Landtags, ...

So eine Gesellschaft wird es nicht geben, das hat doch Marienfelde bereits klar gestellt.
Eine Zergliederung der privat-rechtlich geführten Deutschen Bahn ist nicht möglich, solange in Deutschland das Grundgesetz gilt. Änderungen würden eine große parlamentarische Mehrheit (Bundestag und Bundesrat) jenseits von CDU, CSU, FDP und sicher auch AfD erfordern, die bisher nur im Land Berlin knapp zustande kam.

Danke Euch allen für die fundierten Einblicke und die Zitate der entsprechenden Rechtsnormen!

Dennis, ich stimme Dir in allen Punkten uneingeschränkt zu.

Mario, das was @Marienfelde hier vorhin ausgeführt hat, ist in diesem Fall nicht einschlägig. Weder muss die DB AG enteignet werden, noch muss sie zum Verkauf von Unternehmensteilen gezwungen werden, noch muss sie in irgendeiner Form zergliedert werden, noch hat der Bund da irgend was mitzureden, um eine Konstruktion, wie von Dennis sehr präzise ausgeführt, umzusetzen.

Hier geht es um den Aufbau eines Landeseigenen EVU, das von den Landesregierungen Berlins und Brandenburgs so weit kontrolliert wird, dass es einer Behörde gleichkommt. Dieses kann mittels Verkehrsverträgen, genau, wie Dein Arbeitgeber, mit Verkehrsleistungen beauftragt werden. Die S-Bahn Berlin GmbH verliert dann sukzessive Aufträge mit dem Auslaufen der bisher geschlossenen Verkehrsverträge. Bis der letzte ausgelaufen ist, gibt es halt Parallelstrukturen, das ist dann eben so.

Ich sehe eine ganze Zahl praktischer Probleme (wie kommt man an die Werkstätten der S-Bah ran?), aber ganz klar keinen juristischen Grund, weswegen diese Lösung zwingend nicht möglich sein sollte.
Sehe ich es eigentlich richtig, dass diese Frage nur in geschlossenen Zirkeln diskutiert wird? Ist nicht sehr transparent, was der Senat da macht.

Den Betrieb könnte doch auch Locomore übernehmen? Die waren doch ganz kreativ.

______________________

Nicht-dynamische Signatur



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 01:22 von Lehrter Bahnhof.
Zitat
der weiße bim
Zitat
drstar
Landeseigene Gesellschaft würde direkt die Leistungen erbringen, ohne daß eine Ausschreibung erforderlich wäre. Gerade darum ginge es beim Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft, sie wäre eine reine Konstruktion unter voller Kontrolle des Berliner Senats und Brandenburger Landtags, ...

So eine Gesellschaft wird es nicht geben, das hat doch Marienfelde bereits klar gestellt.
Eine Zergliederung der privat-rechtlich geführten Deutschen Bahn ist nicht möglich, solange in Deutschland das Grundgesetz gilt.

Was sehr wohl ginge, wöre, dass eine landeseigene Gesellschaft künftig zu bestellende Verkehrsleistungen betreibt und künftig zu beschaffende Fahrzeuge besitzt. Auch ein Kauf von jetzt im DB-Besitz befindlichen Fahrzeugen ginge (mal abgesehen von der Frage nach dem Nutzen).
Zitat
schallundrausch
Zitat
der weiße bim
Zitat
drstar
Landeseigene Gesellschaft würde direkt die Leistungen erbringen, ohne daß eine Ausschreibung erforderlich wäre. Gerade darum ginge es beim Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft, sie wäre eine reine Konstruktion unter voller Kontrolle des Berliner Senats und Brandenburger Landtags, ...

So eine Gesellschaft wird es nicht geben, das hat doch Marienfelde bereits klar gestellt.
Eine Zergliederung der privat-rechtlich geführten Deutschen Bahn ist nicht möglich, solange in Deutschland das Grundgesetz gilt. Änderungen würden eine große parlamentarische Mehrheit (Bundestag und Bundesrat) jenseits von CDU, CSU, FDP und sicher auch AfD erfordern, die bisher nur im Land Berlin knapp zustande kam.

Danke Euch allen für die fundierten Einblicke und die Zitate der entsprechenden Rechtsnormen!

Dennis, ich stimme Dir in allen Punkten uneingeschränkt zu.

Mario, das was @Marienfelde hier vorhin ausgeführt hat, ist in diesem Fall nicht einschlägig. Weder muss die DB AG enteignet werden, noch muss sie zum Verkauf von Unternehmensteilen gezwungen werden, noch muss sie in irgendeiner Form zergliedert werden, noch hat der Bund da irgend was mitzureden, um eine Konstruktion, wie von Dennis sehr präzise ausgeführt, umzusetzen.

Hier geht es um den Aufbau eines Landeseigenen EVU, das von den Landesregierungen Berlins und Brandenburgs so weit kontrolliert wird, dass es einer Behörde gleichkommt. Dieses kann mittels Verkehrsverträgen, genau, wie Dein Arbeitgeber, mit Verkehrsleistungen beauftragt werden. Die S-Bahn Berlin GmbH verliert dann sukzessive Aufträge mit dem Auslaufen der bisher geschlossenen Verkehrsverträge. Bis der letzte ausgelaufen ist, gibt es halt Parallelstrukturen, das ist dann eben so.

Ich sehe eine ganze Zahl praktischer Probleme (wie kommt man an die Werkstätten der S-Bah ran?), aber ganz klar keinen juristischen Grund, weswegen diese Lösung zwingend nicht möglich sein sollte.

Ich glaube, das ist ein Mißverständnis: Im (von mir) kursiv gedruckten Teil ging es um eine Demokratisierung der Eisenbahn in Deutschland insgesamt, die wegen fehlender politischer Mehrheiten b.a.w. ausgeschlossen erscheint.

Im Moment (also seit Weihnachten 1993) ist ja nicht einmal das Zustandekommen des ja eigentlich zwingend gebotenen "Fernverkehrsgesetzes" möglich. Vielleicht sollte man ja eine Feierstunde im Bundestag zu Weihnachten 2018 anregen, Titel: 25 Jahre Mißachtung des Artikels 87e Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes durch den Bundestag.

Unterhalb der Ebene einer "bundesdeutschen Gesamtlösung" diskutieren wir darüber, ob es möglich ist, den Betrieb der Berliner S-Bahn ohne Ausschreibungsunfug (Tschuldigung) direkt an eine "Landesbahn Berlin-Brandenburg" zu vergeben. Dies scheint mir nicht ausgeschlossen zu sein, und es wird offensichtlich auch im Abgeordnetenhaus für nicht abwegig gehalten.

Allseits ein schönes Wochenende wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
drstar
Also, ich fände den Aufbau eines landeseigenem Unternehmen durchaus nicht schlecht. Man könnte sich damit gleich mehrerer Probleme entledigen.
  1. Direkte Vergabe der Verkehrsleistung (ähnlich wie an die BVG)
    Es bestünde nicht mehr der Zwang, mit der S-Bahn einen Verkehrsvertrag auszuhandeln, ohne maßgeblichen Einfluß auf die tatsächliche Erbringung der Verkehrsleistung zu verlieren
  2. Druck auf die DB AG nebst ihren Tochterunternehmen ausüben
    Das landeseigene Unternehmen könnte, anders als die S-Bahn Berlin GmbH, der es vertraglich untersagt ist, andere DB-Töchter auf Regress zu verklagen, dieses Recht in Anspruch nehmen und somit die DB AG nebst ihren Töchtern dazu animieren, endlich die Infrastruktur in einen Zustand zu bringen, der es erlaubt, die bestellte Verkehrsleistung auch adäquat zu erbringen.
  3. Langfristige Investition
    Die Beschaffung eigener Fahrzeuge kostet zwar auf einen Schlag viel Geld, aber gerade jetzt wäre ein unsagbar günstiger Zeitpunkt dafür. Berlin hat gerade einen Milliardenüberschuß erwirtschaftet, zudem ist der Zinssatz historisch niedrig. Berlin hat ein hervorragendes Rating (wie der Bund auch), langfristig würde sich diese Investition auszahlen. Der Bund hat letztendlich auch die Entwicklung und Beschaffung der 481/482 vorfinanziert und über den Verkehrsvertrag mit der S-Bahn langfristig eine gute Rendite dafür erhalten.
  4. Direkter Einfluß
    Berlin und Brandenburg hätten einen direkten Einfluß auf die Erbringung der Verkehrsleistungen. Da mit einem weiteren Wachstum der Stadt zu rechnen ist, sollte man diesen Punkt nicht vernachlässigen. Bei steigendem Bedarf könnte das landeseigene Unternehmen daher mit zusätzlichen Verkehrsleistungen beauftragt werden.
  5. Günstige Konditionen
    Anstatt den Betrieb auf Teilnetzen auszuschreiben und somit quasi dreimal die Entwicklung und Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen zu veranlassen, würde eine einmalige Entwicklung und die Beschaffung eines großen Fahrzeugparks sogar noch günstiger sein.
  6. Koordination von Baumaßnahmen
    Auch hier gäbe es nun endlich die Möglichkeit, daß Baumaßnahmen nicht nur besser koordiniert werden, sondern sogar Ersatzverkehre durch die BVG erbracht werden könnten. Da ja der Berliner Senat auch die Hände über die BVG hält, sehe ich hier ebenso Synergien.

All dies setzt aber nicht nur voraus, daß Berlin und Brandenburg dazu bereit sind, ein solches Unternehmen zu gründen, sondern dies auch zuverlässig zu führen. Wir haben gesehen, was passiert, wenn dies nicht geschieht durch die reine Gewinnerzielungsabsicht (S-Bahn), aber auch durch Vernachlässigung (U-Bahn). Wir bräuchten also einen Senat, der in der Lage ist, ein solch komplexes Unternehmen zu führen, Verbindungen in die Bundespolitik hat (DB Netz, DB S&S etc. lassen grüßen), und dem an einem guten und zuverlässigen Nahverkehr gelegen ist. Da hab ich beim Regierenden Müller so meine Zweifel, daß er ein geeigneter Kandidat wäre...

Deinen Beitrag sollte man oben anpinnen und jedem Politiker in Berlin und Brandenburg als Pflichtlektüre schicken !!!
Ich habe aber trotzdem meine Zweifel, dass man erfolgreich die Kommunale Müllabfuhr so organisiert wie den Bau des BER. Ich glaube nicht, dass es klappt, das ein so komplexes Netz wie die Berliner S-Bahn durch eine verkrustete Regierung gemanagt werden kann. Da setze ich wie Frau Günther doch lieber auf Wettbewerb.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Sehe ich es eigentlich richtig, dass diese Frage nur in geschlossenen Zirkeln diskutiert wird? Ist nicht sehr transparent, was der Senat da macht.

Den Betrieb könnte doch auch Locomore übernehmen? Die waren doch ganz kreativ.

Richtig, so intransparent, dass die unterschiedlichen Positionen der drei im Senat vertretenen Parteien in jeweils getrennten Presseinterviews nach außen getragen wurden und seitdem hier im Forum breitdiskutiert werden.
Check mal Deine Wahrnehmung, da läuft irgend was schief.
Locomore war so kreativ, dass sie nach wenigen Monaten insolvent waren und mittlerweile abgewickelt sind.
Check mal Deine Wahrnehmung, da läuft irgend was schief.
Locomore hat auch eigenwirtschaftlich gearbeitet. Mit hunderten Millionen Subvention - wie bei der S-Bahn- sähe das anders aus. Das ist keine Kunst.

Ja, die Positionen wurden jetzt der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Angeblich wurde seit letztem Sommer diskutiert. Ich bin Parteimitglied, und habe nichts davon erfahren. Ich finde also schon, dass es ein undemokratisches Gemauschel war.,

______________________

Nicht-dynamische Signatur
Moment, wir sortieren mal:


Es geht doch bei einem Fahrbetrieb um 3 Säulen:

- 1. Netz (Gleise, Weichen, Signale, Steuerung etc. inkl. Wartung und Aus-/ Um- / Neubau)

- 2. Fahrzeuge und Werkstätten (BR 480-485, Werk Schöneweide, Grünau, Wannsee, Friedrichsfelde etc., inkl. Personal zur Instandsetzung)

- 3. Betrieb durch Dienstleister (Triebfahrzeugführer und sonst. Personal zur Abwicklung des Fahrbetriebs + Ausbildung)


Momentan vertreten durch folgende Firmen:

- 1. DB Netz

- 2. S-Bahn Berlin GmbH

- 3. S-Bahn Berlin GmbH


Vorschlag der Parteien ist nun, also lediglich, dass Punkt 2 durch das Land / Länder: Berlin / Brandenburg übernommen werden und Punkt 3 dann leicht an andere Unternehmen vergeben werden kann, als das Tochterunternehmen der DB, falls diese ein zu teueres Angebot abgeben.
Das sieht dann so aus:

- 1. DB Netz

- 2. Firma (noch ohne Namen) vom Land Berlin / Brandenburg (stellt also Fahrzeuge und stellt die Wartung sicher)

- 3. S-Bahn Berlin GmbH (Ringbahn), Stadtbahn und Nord-Süd-S-Bahn auch S-Bahn Berlin GmbH oder andere Unternehmen (EVU)

Folglich müssten also die S-Bahner in den Werkstätten in die neue Firma übernommen werden, sofern sie möchten, es wird ja keiner dazu gezwungen.

Ich finde, dass diese Bereiche so geteilt und getrennt geführt werden sollten. Das Ganze muss selbstverständlich in enger Zusammenarbeit erfolgen. Schnittstellen zw. den Unternehmen sollten dies sicherstellen. Es muss also vertraglich oder gesetzlich eindeutig geregelt werden, um Probleme vorzubeugen und zu vermeiden.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zu 2.
Die neue Firma darf gern die Werke Schöneweide, Grünau, Wannsee, Friedrichsfelde inkl. aller Maschinen, Werkzeuge, Einrichtungen incl. aller dort selbst erarbeiteten "Unterlagen im weitesten Sinne" etc. anmieten? Das wird ein Gaudi, da man wohl jeden beliebigen aufgerufenen Mietpreis wird zahlen müssen....;-)

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
Untergrundratte
Moment, wir sortieren mal:


Es geht doch bei einem Fahrbetrieb um 3 Säulen:

- 1. Netz (Gleise, Weichen, Signale, Steuerung etc. inkl. Wartung und Aus-/ Um- / Neubau)

- 2. Fahrzeuge und Werkstätten (BR 480-485, Werk Schöneweide, Grünau, Wannsee, Friedrichsfelde etc., inkl. Personal zur Instandsetzung)

- 3. Betrieb durch Dienstleister (Triebfahrzeugführer und sonst. Personal zur Abwicklung des Fahrbetriebs + Ausbildung)


Momentan vertreten durch folgende Firmen:

- 1. DB Netz

- 2. S-Bahn Berlin GmbH

- 3. S-Bahn Berlin GmbH

Jupp, ist der Jetzt-Zustand, wenn man Punkt 1 nicht so vereinfacht darstellt. DB Netz, DB S&S, DB Energie etc.

Zitat
Untergrundratte

Vorschlag der Parteien ist nun, also lediglich, dass Punkt 2 durch das Land / Länder: Berlin / Brandenburg übernommen werden und Punkt 3 dann leicht an andere Unternehmen vergeben werden kann, als das Tochterunternehmen der DB, falls diese ein zu teueres Angebot abgeben.

Nein, das, was nun ins Spiel gebracht wurde, bzw. im Senat offenbar diskussionswürdig angesehen wird, wäre, Punkt 2 und Punkt 3 durch S-Bahn Berlin / Brandenburg AöR zu ersetzen und eben kein anderes Unternehmen zu beauftragen, sonst wären ja wieder Ausschreibungen erforderlich. Genau die würde man sich so aber ersparen.

Zitat
Untergrundratte

Das sieht dann so aus:

- 1. DB Netz

- 2. Firma (noch ohne Namen) vom Land Berlin / Brandenburg (stellt also Fahrzeuge und stellt die Wartung sicher)

- 3. S-Bahn Berlin GmbH (Ringbahn), Stadtbahn und Nord-Süd-S-Bahn auch S-Bahn Berlin GmbH oder andere Unternehmen (EVU)

Folglich müssten also die S-Bahner in den Werkstätten in die neue Firma übernommen werden, sofern sie möchten, es wird ja keiner dazu gezwungen.

Ich finde, dass diese Bereiche so geteilt und getrennt geführt werden sollten. Das Ganze muss selbstverständlich in enger Zusammenarbeit erfolgen. Schnittstellen zw. den Unternehmen sollten dies sicherstellen. Es muss also vertraglich oder gesetzlich eindeutig geregelt werden, um Probleme vorzubeugen und zu vermeiden.

Genau das wäre nur dann der Fall, wenn man einfach nur den Fahrzeugpoool durch Berlin / Brandenburg bereitstellt und dann ausschreibt.

Dennis
Bei Punkt 2 wird eben wesentlich intensiver überlegt, welches Modell dort gewählt wird. Das ist auch richtig, denn für den Ring-Vertrag wurde festgeschrieben, dass die Fahrzeuge anschließend an den Aufgabenträger oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen zu übergeben sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich sähe ein landeseigenes S-Bahn-Unternehmen, das die Infrastruktur der DB Netz nutzt, aus den von Dennis genannten Gründen als die beste Lösung an, die sich realistisch erreichen lässt. Allerdings wäre die Betriebsübergabe, inkl. Fahrpersonal etc., ein ziemlich fragiles Unterfangen, für das man optimalerweise schon einiges an Erfahrung und Personal bräuchte, das der Senat oder die Brandenburger Landesregierung nicht unbedingt hat. Wie wäre es also den Aufbau einer landeseigenen S-Bahn-Gesellschaft quasi als Dienstleistung auszuschreiben? Damit könnte man beispielsweise die ODEG ins Boot holen, die inzwischen eine Menge Erfahrung im liberalisierten SPNV haben, ihnen dafür auch gern einen Haufen Geld in die Hand drücken, wenn am Ende ein landeseigenes Unternehmen steht, das per Direktvergabe ab Tag X den Betrieb übernimmt.

Ein gewichtiges Argument könnten allerdings die Werkstätten sein. Ich hatte im Kopf, dass der Zugang dazu zum diskriminierungsfreien Netzzugang gehört, in dieser Stellungnahme (Seite 4, ab Punkt 4.) klingt das anders.

Andererseits fordert das Eisenbahnregulierungsgesetz in §10, Abs. 2 den diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahnanlagen. Zur Frage ob dazu auch Werkstätten zählen, findet sich in dieser Abhandlung (Volltextzugang nur über Geld oder aus einem Uni-Netzwerk heraus, sorry!) die Aussage:

Zitat
RUGE, REINHARD. "Diskriminierungsfreier Netzzugang Im Liberalisierten Eisenbahnmarkt in Deutschland." Archiv Des öffentlichen Rechts 131, no. 1 (2006): 1-78. S. 36
Danach [nach 2001/14/EG] kann der Zugang abgelehnt werden, wenn zumutbare Alternativen
zu Marktbedingungen bestehen. […] Angesichts der großen Anzahl von Werkstätten
in Deutschland dürften diese auch weiterhin nicht als Eisenbahninfrastruktur
mit netzzugangsrechtlichen Pflichten einzustufen sein

Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das auf die Berliner S-Bahn anwendbar ist. Einen Gleichstromzug kann man ja offensichtlich nicht mal eben nach Magdeburg fahren zur Wartung. Im Zweifel könnte es also sein, dass die Frage nach Werkstattzugang für die »Konkurrenz« zur S-Bahn Berlin GmbH vor Gericht zu klären wäre.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2018 20:58 von vasarius.
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