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[Spiegel Online] Ein Busfahrer erzählt...
geschrieben von micha774 
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eiterfugel
Zitat
tramfahrer
Nein, das hat nichts mit überheblich zu tun. Pause muss per Gesetz frei von Arbeit sein. Du kannst gern gegen Gesetze verstoßen. Ich als Fahrer werde es nicht. Diese Diskussion hatten wir hier schon und da wird deine quere Welteinstellung auch diesesmal nichts an geltenden Gesetzen und Tarifvereinbarungen ändern.

Wo steht eigentlich der Fahrer bei einer Blockpause bei Wind und Wetter? Warum darf ich mich als Fahrer nicht in die warmen Imbissbude mit rein zwängen, sondern darf nur am Ausgabefenster stehen? Hab ich mit meinem Dönerkauf etwa nicht die Berechtigung zum Betreten der Imbissbude mit gekauft? Da hab ich mir aber für 3,50€ mehr Kundenfreundlichkeit erwartet. Ich finde dieser Imbissverkäufer ist da ganz schön überheblich.

Verstehste jetzt warum deine Einstellung gegenüber Fahrern überheblich ist?

Stopp! Das ganze begann damit, dass hier im Thread wieder blöd verallgemeinernd über die Fahrgäste genölt wurde! [...]

Aber ganz grosses STOPP. Das ist ja mal dreist! Du warst der erste der verallgemeinernd genölt hat. Und das in Richtung Fahrpersonal! Und wenn man dir sachlich erläutert was eine Pause gesetzlich für das Fahrpersonal bedeutet und dieses daran gebunden ist, schwingst ausgerechnet du die Moralkeule? Ganz großes Kino!
Das Problem am Kapitalismus: Es finden sich immer Gruppen, die sich gegeneinander bekämpfen, sodass nicht gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen aller grundlegenden Berufe gekämpft werden kann und die Schere zwischen Arm und Reich auf ein angemessenes Maß verringert wird...
... Also anstatt das Fahrgäste und (Tram-/Bahn-)Busfahrer gemeinsam für eine bessere Situation arbeiten, geht es darum: welche pauschale Gruppe darf wen wie schlecht behandeln ^^



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2018 11:50 von PassusDuriusculus.
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PassusDuriusculus
Das Problem am Kapitalismus: Es finden sich immer Gruppen, die sich gegeneinander bekämpfen, sodass nicht gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen aller grundlegenden Berufe gekämpft werden kann und die Schere zwischen Arm und Reich auf ein angemessenes Maß verringert wird...

Eben. Für uns sind 8 Euro die Stunde Lohn zu wenig. Für Osteuropäer viel, also übernehmen die die Arbeit.
Und heutzutage muß alles ausgeschrieben werden und dann gewinnt halt mal ne polnische Firma, hauptsache billig.
Ich bin sofort dabei gegen mich schlechte Arbeitsbedingungen zu solidarisieren und auch zu protestieren, gerade sowas wie die hier angesprochenen Wendezeiten auf dem 179 gehen einfach gar nicht. Und was kriegen eigentlich die Fahrpersonale der SEVs zur Zeit - sind die schon beim Mindestlohn angekommen?

Allerdings hat diese grundmarxistische Analyse hier einen Mangel und der ist darin begründet, dass es Dienstleistungen zu Marx' Zeiten nur in sehr viel begrenzterem Umfang gab: Sie lässt den Punkt außen vor, dass zwar - auch wenn das kein erstrebenswerter Zustand ist - die Personale "der Feind" der Kunden sein können (wobei diese in einer echt marktwirtschaftlichen Situation dann zum Konkurrenten gingen), der Feind des Personals aber, eben ganz marxistisch, das Unternehmen ist bzw. bei ihm ja sogar DER Unternehmer. Bei der Gemengelage ist es dann einfach nicht zielführend den Frust dann bei den Kunden abzuladen (auf vielfältige Arten und Weisen - das Forum ist voll davon), sich darüber zu echauffieren, dass sie es wagen in das Verkehrsmittel einzusteigen - genau das ist hier im Baum passiert, vor meinen Posts - oder ständig mit absurden Beispielen aus anderen Bereichen, natürlich ohne die anderen Bedingungen zu reflektieren*, beweisen zu wollen, dass das alles schon ganz richtig sei - und das auch noch in einer herablassenden Weise. Was damit gemeint ist, habe ich gestern beim Supermarktbeispiel ausführlich genug dargelegt.

*Um doch noch auf die Dönerbude zurück zu kommen: Zu einen geht es in diese, zumindest in der im Beispiel verwendeten Art der Bude, ja gar nicht hinein, zum anderen hole ich mir halt eine Pizza (oder was auch immer), wenn das Personal grad der Meinung ist, dass Rauchen oder Privatgespräche - bei denen natürlich nicht weitergearbeitet wird -, wichtiger sind und werde tendenziell auch nicht mehr an diese Bude zurückkehren.
Zitat
micha774
Eben. Für uns sind 8 Euro die Stunde Lohn zu wenig. Für Osteuropäer viel, also übernehmen die die Arbeit.
Und heutzutage muß alles ausgeschrieben werden und dann gewinnt halt mal ne polnische Firma, hauptsache billig.

Das wird in Berlin nicht gehen. Nach den zwischen Land Berlin und den Gewerkschaften geschlossenen Anwendungsvereinbarungen ist für jegliche Fremdvergabe von öffentlichen Nah-Verkehrsleistungen der TV-N Berlin als Mindeststandard zu vereinbaren. Richtet sich ein Unternehmer nicht danach, wird zumindest sein Vertrag gekündigt.

so long

Mario
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der weiße bim
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micha774
Eben. Für uns sind 8 Euro die Stunde Lohn zu wenig. Für Osteuropäer viel, also übernehmen die die Arbeit.
Und heutzutage muß alles ausgeschrieben werden und dann gewinnt halt mal ne polnische Firma, hauptsache billig.

Das wird in Berlin nicht gehen. Nach den zwischen Land Berlin und den Gewerkschaften geschlossenen Anwendungsvereinbarungen ist für jegliche Fremdvergabe von öffentlichen Nah-Verkehrsleistungen der TV-N Berlin als Mindeststandard zu vereinbaren. Richtet sich ein Unternehmer nicht danach, wird zumindest sein Vertrag gekündigt.

Für SEV-Leistungen hat die BVG meines Wissens nach mal explizit Fahrerstunden ausgeschrieben. Es ist mir nicht bekannt, ob man die dann auch nach TV-N hätte entlohnen müssen, aber bei dem bunten Gemisch, was beispielsweise beim S-Bahn-SEV bei der Sperrung der Ostbahn letztes Jahr unterwegs war, würde ich das zumindest für unüblich befinden.
Bei der Stadtbahnsperre 2014 gab es je nach Unternehmen 5,90 oder 7,90 die Stunde.
Zitat
eiterfugel
Bei der Stadtbahnsperre 2014 gab es je nach Unternehmen 5,90 oder 7,90 die Stunde.

Krass, 5,90 Euro muss doch selbst vor Inkrafttreten des Mindestlohns höchstens noch an der Grenze der Sittenwidrigkeit gelegen haben. Das sind ja unter 850 Euro netto. Da sieht man, wie wichtig eine Organisation der Arbeitnehmer ist.
Zitat
Arec
Für SEV-Leistungen hat die BVG meines Wissens nach mal explizit Fahrerstunden ausgeschrieben. Es ist mir nicht bekannt, ob man die dann auch nach TV-N hätte entlohnen müssen, aber bei dem bunten Gemisch, was beispielsweise beim S-Bahn-SEV bei der Sperrung der Ostbahn letztes Jahr unterwegs war, würde ich das zumindest für unüblich befinden.

Natürlich ist die DBAG nicht an den TV-N Berlin gebunden. Die BVG als Landesunternehmen darf externe Aufträge nur vergeben, wenn der Auftragnehmer die Tariftreueerklärung und weitere, vom Land Berlin festgelegte Bedingungen mit der Unterschrift unter einer großen Zahl von Formularen anerkennt. Hier sind alle diese Formulare einsehbar: [unternehmen.bvg.de]
Ab einem Auftragswert von 25.000 Euro müssen Firmen ab 10 Mitarbeiter beispielsweise nachweisen, dass sie Frauen im Unternehmen besonders fördern. Hat alles unser gewähltes Abgeordnetenhaus beschlossen ;-)

Natürlich sind so die Leistungen für die BVG erheblich teurer als für die DB.

so long

Mario
Zumindest seit 2015 ist augenscheinlich Mindestlohn bei allen Vertragspartnern der DB Pflicht.
Hab das hier gefunden:
[www.deutschebahn.com]
Ist vermutlich aber immer noch geringer als TV-N?
Zitat
Arec
Zitat
eiterfugel
Bei der Stadtbahnsperre 2014 gab es je nach Unternehmen 5,90 oder 7,90 die Stunde.

Krass, 5,90 Euro muss doch selbst vor Inkrafttreten des Mindestlohns höchstens noch an der Grenze der Sittenwidrigkeit gelegen haben. Das sind ja unter 850 Euro netto. Da sieht man, wie wichtig eine Organisation der Arbeitnehmer ist.

160 Stunden (4 Wochen im Monat a 40 Std) würden 944 Euro brutto ergeben bei 5.90 pro Stunde.

Das MUSS sittenwidrig sein.
Zitat
eiterfugel
Ich bin sofort dabei gegen mich schlechte Arbeitsbedingungen zu solidarisieren und auch zu protestieren, gerade sowas wie die hier angesprochenen Wendezeiten auf dem 179 gehen einfach gar nicht.

Nicht nur das. Übrigens würde eine Rückkehr zur 1/6-Regelung auch die von dir angesprochenen Ablösungen verringern. Wenn der Fahrer acht Stunden auf dem Bus sitzt, müssen natürlich weniger Wechsel stattfinden als wenn er nur viereinhalb Stunden auf dem Bus sitzt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
Zitat
eiterfugel
Ich bin sofort dabei gegen mich schlechte Arbeitsbedingungen zu solidarisieren und auch zu protestieren, gerade sowas wie die hier angesprochenen Wendezeiten auf dem 179 gehen einfach gar nicht.

Nicht nur das. Übrigens würde eine Rückkehr zur 1/6-Regelung auch die von dir angesprochenen Ablösungen verringern. Wenn der Fahrer acht Stunden auf dem Bus sitzt, müssen natürlich weniger Wechsel stattfinden als wenn er nur viereinhalb Stunden auf dem Bus sitzt.
1/6 Regeln bedeutet aber auch, dass es für das Unternehmen teurer ist. Die 1/6 "Pausen" müssen durchbezahlt werden, was die Pausen gemäß Arbeitszeitgesetz, in der Regel nicht werden. Obendrein bedeutet das "verpassen" einer 1/6 Pause (wegen Verspätung), dass sofort in das ArbZG zurückgesprungen wird, sprich, eine klassische Blockpause zu ermöglichen ist. Einfach die zehn Minuten Fahrtunterbrechung abzuwarten und verspätet wieder loszufahren, ist nach gängiger Auslegung ebenfalls nicht zulässig. Ergo sind 1/6 Dienste im rauen, verspätungsanfälligen Berliner Nahverkehr eher zu vermeiden um nicht ständig Fahrer Dispositiv ablösen zu müssen, weil ihnen die 1/6 Pause um die Ohren fliegt.
Darüber hinaus gibt es durchaus auch eine nennenswerte Menge an Fahrern, die Dienste nach 1/6 Regelung hassen, weil sie, in ihren Augen, Stress pur seien.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 09:45 von Chep87.
Und ich wundere mich schon warum der M44 Samstags am Stuthirtenweg fast 20min Pause hat.
7, 8 Runden und man hat den Dienst durch. Das rechnet sich für die BVG mehr als Blockpausen?

Beim 234er und 399er sind es sicherlich 4 Stunden Dauerdienst und dann Pause oder? Wo hat man noch eine längere Pause? 218 am ZOB? 349 im Grunewald?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 09:40 von micha774.
Zitat
micha774
Und ich wundere mich schon warum der M44 Samstags am Stuthirtenweg fast 20min Pause hat.
7, 8 Runden und man hat den Dienst durch. Das rechnet sich für die BVG mehr als Blockpausen?
Pause oder Wendezeit? Der Unterschied ist gravierend und wird sowohl gerne hier im Forum als auch von den Fahrern verwechselt. Wendezeiten dürfen gekürzt werden, Pausen nicht (oder nur verschoben werden wenn die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden). Unabhängig davon gelten natürlich ergänzend immer Betriebsvereinbarungen, die u.U. Mindestwendezeiten auch im Verspätungsfall vorsehen können.
Im oben beschriebenen Fall, 20 Minuten Wendezeit, böte sich die Aufteilung in 3x15 Minuten Blockpause an.
Zitat
Chep87
1/6 Regeln bedeutet aber auch, dass es für das Unternehmen teurer ist. Die 1/6 "Pausen" müssen durchbezahlt werden, [...].

Das stimmt so nicht ganz.

Bei 1/6 werden nur die ersten 10 Minuten durchbezahlt. Alles danach ist unbezahlt.
Von daher ist die o.g. Aussage zu pauschal. Bei Linien die im 20 Minuten Takt fahren, so wie bei der Straßenbahn in Köpenick zum Beispiel, sind 1/6 Dienste unter Umständen sogar günstiger. Fällt der Takt zum Beispiel so, dass an der Endstelle 16 Minuten Wendezeit entstehen, dann werden die letzten 6 Minuten bei 1/6 Regelung zwar zur Pause angerechnet, aber sind unbezahlt.
Würde in dem Fall die Blockpause angewandt werden müßten aber die kompletten 16 Minuten Wendezeit bezahlt werden. Durch die Blockpause würde dann durchaus auch noch mehr Personal benötigt.
Und selbst bei bis zu 6 Minuten Verspätung ist die Anwendung der 1/6 Regelung dann zumindest immer noch genauso teuer wie die Blockpausenregel, benötigt aber durchaus weniger Personal.
Zitat
tramfahrer
Zitat
Chep87
1/6 Regeln bedeutet aber auch, dass es für das Unternehmen teurer ist. Die 1/6 "Pausen" müssen durchbezahlt werden, [...].

Das stimmt so nicht ganz.

Bei 1/6 werden nur die ersten 10 Minuten durchbezahlt. Alles danach ist unbezahlt.
Von daher ist die o.g. Aussage zu pauschal. Bei Linien die im 20 Minuten Takt fahren, so wie bei der Straßenbahn in Köpenick zum Beispiel, sind 1/6 Dienste unter Umständen sogar günstiger. Fällt der Takt zum Beispiel so, dass an der Endstelle 16 Minuten Wendezeit entstehen, dann werden die letzten 6 Minuten bei 1/6 Regelung zwar zur Pause angerechnet, aber sind unbezahlt.
Würde in dem Fall die Blockpause angewandt werden müßten aber die kompletten 16 Minuten Wendezeit bezahlt werden. Durch die Blockpause würde dann durchaus auch noch mehr Personal benötigt.
Und selbst bei bis zu 6 Minuten Verspätung ist die Anwendung der 1/6 Regelung dann zumindest immer noch genauso teuer wie die Blockpausenregel, benötigt aber durchaus weniger Personal.
Danke für die Ergänzung!
Zitat
Chep87
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B-V 3313
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eiterfugel
Ich bin sofort dabei gegen mich schlechte Arbeitsbedingungen zu solidarisieren und auch zu protestieren, gerade sowas wie die hier angesprochenen Wendezeiten auf dem 179 gehen einfach gar nicht.

Nicht nur das. Übrigens würde eine Rückkehr zur 1/6-Regelung auch die von dir angesprochenen Ablösungen verringern. Wenn der Fahrer acht Stunden auf dem Bus sitzt, müssen natürlich weniger Wechsel stattfinden als wenn er nur viereinhalb Stunden auf dem Bus sitzt.
1/6 Regeln bedeutet aber auch, dass es für das Unternehmen teurer ist. Die 1/6 "Pausen" müssen durchbezahlt werden, was die Pausen gemäß Arbeitszeitgesetz, in der Regel nicht werden. Obendrein bedeutet das "verpassen" einer 1/6 Pause (wegen Verspätung), dass sofort in das ArbZG zurückgesprungen wird, sprich, eine klassische Blockpause zu ermöglichen ist. Einfach die zehn Minuten Fahrtunterbrechung abzuwarten und verspätet wieder loszufahren, ist nach gängiger Auslegung ebenfalls nicht zulässig. Ergo sind 1/6 Dienste im rauen, verspätungsanfälligen Berliner Nahverkehr eher zu vermeiden um nicht ständig Fahrer Dispositiv ablösen zu müssen, weil ihnen die 1/6 Pause um die Ohren fliegt.
Darüber hinaus gibt es durchaus auch eine nennenswerte Menge an Fahrern, die Dienste nach 1/6 Regelung hassen, weil sie, in ihren Augen, Stress pur seien.

Du vermischt hier ein paar Merkmale: Das Arbeitszeitgesetz kann durch die Sechstelregelung überhaupt nicht umgangen werden. Es ist zwingend einzuhalten, dem AN ist eine ununterbrochene Pause von wenigstens 15 Minuten nach spätestens sechs Stunden ununterbrochener Beschäftigung zu gewähren. Es gibt allerdings eine Öffnungsklausel in § 7 I ArbZG, dass in Verkehrsbetrieben die Pausenzeiten in Pausen "von angemessener Dauer" aufgeteilt werden können. Nur wenn sechs Stunden lang keine Pause gewährt wurde oder die Pausenzeit insgesamt im Dienst unterschritten wird, wird gegen das ArbZG verstoßten. Das ArbZG wird durch die Fahrpersonalverordnung meines Kenntnisstandes überhaupt nicht ersetzt, es gilt zusätzlich zur Fahrpersonalverordnung. Grundsätzlich sind die Bestimmungen von beiden rechtlichen Regelungen einzuhalten. Wenn sie in unterschiedlichen Punkten übereinander hinaus gehen (würden), würde jeweils der Maximalfall gelten.

Meines Wissens nach werden Verspätungen bei gelegentlichen Auftreten vom Verordnungsgeber auch bei Anwendung der Sechstel-Regelung toleriert, siehe dazu beispielsweise hier (S. 17). Bei gehäuften oder Regelmäßigen Auftreten von Verspätungen hat nach vorgenannter Quelle der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Fahrplan so gestaltet wird, das ein regelmäßiges Einhalten der Lenkzeitunterbrechung möglich wird.

Das ist bei der derzeitig gebotenen Betriebsqualität im Busnetz wohl regelmäßig schwierig. Man müsste dafür sorgen, dass auf Linien wie M29 die Verletzung der Sechstelregelung nur ausnahmsweise stattfindet, also die Pausenzeiten so strecken, dass trotz Verspätungen weiterhin ein Sechstel der Umlaufzeit als Pausenzeit verbleibt: Um bei einer Fahrtzeit von 62 Minuten auf der Linie M29 dann die Sechstelregelung anzuwenden, müsste man an beiden Enden jeweils 10 Minuten zugesicherte Lenkzeitunterbrechung und Pause gewähren (und an einem Ende noch eine Minute zusätzlich). Bei der Zuverlässigkeit der Linie wird man das wohl nicht unter 18 Minuten Wendezeit an jedem Ende hinbekommen, dann kann man auch eine anständige Pause in den Dienst planen.

Von der rechtlichen Zulässigkeit zu Unterscheiden ist meiner Ansicht nach zudem der Vergütungsanspruch des Arbeitgebers: Vorgenanntes bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber diese Zeiten nicht zu vergüten hat, ein einzel- oder tarifvertraglicher Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt (siehe hier). Wenn man also das reine Kostenargument diskutiert, ist das zu beachten, bei der bloßen Zulässigkeit der Verletzung der Sechstelregelung in Folge von Verspätungen jedoch nur bedingt.

Zitat
tramfahrer
Zitat
Chep87
1/6 Regeln bedeutet aber auch, dass es für das Unternehmen teurer ist. Die 1/6 "Pausen" müssen durchbezahlt werden, [...].

[…] Bei Linien die im 20 Minuten Takt fahren, so wie bei der Straßenbahn in Köpenick zum Beispiel, sind 1/6 Dienste unter Umständen sogar günstiger. […]

Für Straßenbahnen gilt die Fahrpersonalverordnung und die Verordnung 561/2006/EG doch meines Wissens nach überhaupt nicht, folglich auch keine Sechstel- oder Blockpausenregelung zur Lenkzeitunterbrechung. Es gilt nur das Arbeitszeitgesetz, welches mit o.g. Ausnahme eine Pause nach sechs Stunden Beschäftigung vorschreibt (für alle Arbeitnehmer) sowie ggf. eine tarifvertragliche Sechstelregelung. Siehe dazu auch hier und hier.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 13:11 von Arec.
Es ging um die Kosten!
Die 1/6 Regel und Blockpausenregel wird auch bei der Straßenbahn angewendet. Aus welchem Gesetzt, welcher Verordnungen oder welcher Vereinbarung sich das ergibt ist doch für die Kostenfrage völlig unwichtig.
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