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[Spiegel Online] Ein Busfahrer erzählt...
geschrieben von micha774 
Zitat
tramfahrer
Es ging um die Kosten!
Die 1/6 Regel und Blockpausenregel wird auch bei der Straßenbahn angewendet. Aus welchem Gesetzt, welcher Verordnungen oder welcher Vereinbarung sich das ergibt ist doch für die Kostenfrage völlig unwichtig.

Ja, da hast du Recht. Aber auch bei Blockpausen-Regelung können Pausen von mindestens 15 Minuten unvergütet bleiben, sogar ohne Vergütung der ersten 10 Minuten (§ 9 II TV-N Berlin). Wie auch bei der Sechstelregelung ist bei Blockpausen der Anteil der unvergüteten Zeiten pro Dienst auf höchstens 50 Minuten begrenzt, so dass sich in deinem Beispiel von 16 Minuten kein Unterschied ergeben sollte, da bei der Straßenbahn nach dieser o.g. Quelle die volle Wendezeit als Pause anrechnungsfähig ist, beim Bus allerdings zwei Minuten nicht als Pausenzeit angerechnet werden können.

Wenn also nicht mindestens neun Wendezeiten von 16 Minuten bestehen, ist in dem Fall die Blockpausenregelung sogar günstiger für den Betreiber, da er dann die unvergüteten 50 Minuten je Dienst (zu Lasten des Arbeitnehmers) voll ausschöpfen kann.

Lediglich bei Pausen, welche höchstens 14 Minuten lang sind, kann sich durch die Sechstel-Regelung ein Vorteil ergeben. Dieser wird aber relativ schnell aufgezehrt, da zwar bei der Sechstel-Regelung je Kurzpause vier Minuten unbezahlt bleiben, allerdings dafür bei der Blockpausenregelung bei Gewährung der jeweiligen Blockpause keine bezahlten 10 Minuten anfallen. Der Vorteil der Sechstelregelung besteht nur im Rahmen einer kleinen Bandbreite zwischen 11 und 14 Minuten Wendezeit (beim Bus ggf. 16 Minuten, je nach dem ob die 2 Minuten mit den 10 Minuten der Sechstelregelung zusammenfallen dürfen).

Und dann ist auch fraglich, ob er überhaupt besteht: Auf den Anteil von 50 Minuten unbezahlter Wendezeit kommt man nur bei sehr kurzen Fahrten (vermutlich irgendetwas unter 45 Minuten), bei Fahrtenlängen von 60 Minuten kann man mit der Sechstel-Regelung die unbezahlten 50 Minuten überhaupt nicht erreichen, weil die zulässige Dienstdauer überschritten wird.



6 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 15:18 von Arec.
Dank an tramfahrer für die Aufschlüsselung.
Dann ist ja z.b. samstags die 67 doch nicht so toll oder?

19min Schöneweide 14min am Krankenhaus. Also pro Runde 9+4min unbezahlte Pause wenn ich das richtig verstanden habe.

In 4 Stunden somit fast ne ganze Stunde unbezahlt und länger auf dem Bock.
Zitat
micha774
Dank an tramfahrer für die Aufschlüsselung.
Dann ist ja z.b. samstags die 67 doch nicht so toll oder?

19min Schöneweide 14min am Krankenhaus. Also pro Runde 9+4min unbezahlte Pause wenn ich das richtig verstanden habe.

In 4 Stunden somit fast ne ganze Stunde unbezahlt und länger auf dem Bock.

Wie oben geschrieben lässt der TV-N sowohl bei Blockpausen- als auch bei Sechstelregelung höchstens 50 Minuten unbezahlte Pausenzeit je Dienst hinzu. Ob nun Blockpausenregelung oder Sechstelregelung gefahren wird, ist egal, die Wendezeit von 19 Minuten in Schöneweide kann bei Blockpausenregelung maximal knapp dreimal, bei Sechstelregelung eben für knapp vier Umläufe zu unbezahlten Pausenzeiten führen.

Welche Regelung man nun anwendet ist egal, am Ende sitzt man wohl auf 50 Minuten unbezahlter Pause, 20 Minuten mehr als bei einem vollflexiblen Vollzeitjob, aber ggf. weniger, als in anderen Berufen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 17:14 von Arec.
Irgendwie glaube ich sitzt du einem Mißverständnis bei der Blockpausenregel auf*. Wenn die Blockpause angewendet wird, dann findet sie NICHT innerhalb der Wendezeit an der Endstelle statt! Die Blockpause muss, im Gegensatz zur 1/6 Regel, an einem mitbestimmten Pausenort gewährt werden. Das ist, um bei der Straßenbahn in Köpenick zu bleiben, an den Haltestellen Bahnhofstraße/Lindenstraße oder Betriebshof Köpenick. Deine Rechnungen gehen daher auch nicht auf und sind somit fehlerhaft. Wie lange dann die Pause ist richtet sich nach verschiedenen Umständen...sie kann zwischen 30 und 50 Minuten liegen. Beispielsweise löst man seinen 2. Hintermann ab, macht das bei einem 20 Minuten Takt, eine Pause von 40 Minuten, davon sind 6 Minuten aufgrund interner Vereinbarungen bezahlt. Also bleiben in dem Beispiel 34 Minuten unbezahlte Blockpause.

Auch ist es nicht egal welche Pausenregelung Anwendung findet. Ist im Dienst, das 1/6 rechnerisch enthalten, muss die 1/6 Regelung angewendet werden. Das ist für das Unternehmen auch wirtschaftlicher (was ich jetzt nicht unbedingt als positives Argument verkaufen will), da Blockpausen immer mehr Personalbedarf erfordern.

*oder ich sitze einem Denkfehler auf...kann ja auch sein ;p



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2018 17:55 von tramfahrer.
Das war mal eleganter gelöst: Man bezahlte die Pausen durch, denn es muss ja auch mal vorgezogen werden.

Der (1)29er war mit der 1/6-Regelung zuverlässiger und der Autoverkehr war in den 90er Jahren nicht geringer und es gab im Gegensatz zu heute auch keine (sehr bescheidenen) Vorrangschaltungen. Und bis 1995 musste auch im Doppeldecker vorne eingestiegen werden und der Fahrausweis vorgezeigt werden.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Das vorziehen wird natürlich mit beachtet.
16 Minuten bei einem 20 Minutentakt führt natürlich zu keinem vorziehen.
Bei einem 10 Minutentakt dagegen schon. Dann muss der zweite Zug 6 Minuten nach seiner Ankunft vorziehen, damit ist die bereits begonnene Pause unterbrochen und beginnt nach dem Vorziehen von vorn, da er dann selber nach 10 Minuten seine Tour startet, bleibt er innerhalb der vereinbarten 10 Minuten die eh bezahlt werden. Die ersten 6 Minuten werden dann allerdings nicht als anrechenbare Pause gerechnet, die 10 Minuten aus dem zweiten Teil dagegen schon (da größer als 8 Minuten und somit anrechenbar). Somit gilt bei einer Wendezeit größer dem Takt, dass die Wendezeit immer komplett bezahlt ist.
Zitat
tramfahrer
Irgendwie glaube ich sitzt du einem Mißverständnis bei der Blockpausenregel auf*. Wenn die Blockpause angewendet wird, dann findet sie NICHT innerhalb der Wendezeit an der Endstelle statt! Die Blockpause muss, im Gegensatz zur 1/6 Regel, an einem mitbestimmten Pausenort gewährt werden. Das ist, um bei der Straßenbahn in Köpenick zu bleiben, an den Haltestellen Bahnhofstraße/Lindenstraße oder Betriebshof Köpenick. Deine Rechnungen gehen daher auch nicht auf und sind somit fehlerhaft. Wie lange dann die Pause ist richtet sich nach verschiedenen Umständen...sie kann zwischen 30 und 50 Minuten liegen. Beispielsweise löst man seinen 2. Hintermann ab, macht das bei einem 20 Minuten Takt, eine Pause von 40 Minuten, davon sind 6 Minuten aufgrund interner Vereinbarungen bezahlt. Also bleiben in dem Beispiel 34 Minuten unbezahlte Blockpause.

Ja, dann hast du recht, damit müsste man jemand andern für die Wendezeit bezahlen. Allerdings wirkt es befremdlich auf mich, dass man eine Sechstel-Pause von 19 Minuten in der Wendestelle verbringen kann, eine Blockpause von 15 Minuten aber nur am Pausenraum. Zudem ist meines Wissens nach der Pausenort nicht Mitbestimmungspflichtig, ich habe auch im TV-N auf die schnelle nichts dazu entdeckt und würde sogar im Gegenteil von einem Direktionsrecht des Arbeitgebers ausgehen. Einzig der Zeitpunkt der Pause ist mitbestimmungspflichtig, aber hinsichtlich seiner zeitlichen Lage, nicht aufgrund seiner örtlichen Lage oder Lage im Betriebsablauf. Der Arbeitgeber könnte also, wenn ich damit richtig liege, die Betriebsvereinbarung jederzeit im Rahmen ihrer Fristen kündigen und eine neue Betriebsvereinbarung nur in soweit abschließen, wie er bezüglich ihrer mitbestimmungspflichtigen Teile dazu verpflichtet ist.

Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Immerhin sollte der Arbeitgeber auch ohne gesetzliche Regelungen allein aus Vernunftsgründen im Interesse seiner Arbeitnehmer handeln. Ein Arbeitnehmer muss also davon ausgehen, dass er eine unbezahlte Pause je Arbeitstag von 30-45 Minuten verbringt, dass entspricht der Lebenswirklichkeit. Alles andere würde ich als unvernünftig bezeichnen, wenn mir jemand soetwas unterjubeln möchte, fände ich es eigenartig. Der TV-N hat dem mit einer Begrenzung auf 50 Minuten Rechnung getragen, was wohl eine sinnvolle Grenze ist, die auch noch ausreichend Spielraum für den Arbeitgeber zulässt. Fraglich ist, ob 50 Minuten unbezahlte Pause auch bei kürzeren Diensten sachgerecht erscheinen. Für 7- bis 8-Stunden-Dienste fände ich es grenzwertig, für 6-Stunden-Dienste unverschämt.

Zitat

Auch ist es nicht egal welche Pausenregelung Anwendung findet. Ist im Dienst, das 1/6 rechnerisch enthalten, muss die 1/6 Regelung angewendet werden. Das ist für das Unternehmen auch wirtschaftlicher (was ich jetzt nicht unbedingt als positives Argument verkaufen will), da Blockpausen immer mehr Personalbedarf erfordern.

Auch das ist im TV-N meines Wissens nach nicht festgelegt. Ggf. kann man eine Mitbestimmungspflicht in der Hinsicht aufgrund der zeitlichen Lage der Pause herleiten, ich vermute aber, dass das nicht der Fall ist. Auch hier hat man sich dann wohl eher von Seiten des Arbeitgebers für eine Regelung per Betriebsvereinbarung entscheiden, die zugunsten des Arbeitnehmers ist.
Das mit dem vorziehen hat man aber kaum noch. Wo gibt es denn noch Linien wo man hinter dem Vordermann steht? Werden immer weniger.

Ganz extrem ist es beim U-Bahn-SEV und einem 2,5min-Takt, da muß man zwangsläufig die Wendezeit im Bus verbringen weil man sonst den weiteren Betrieb behindert. Oft genug gesehen 2017 bei der U7.
Zitat
micha774
Ganz extrem ist es beim U-Bahn-SEV und einem 2,5min-Takt, da muß man zwangsläufig die Wendezeit im Bus verbringen weil man sonst den weiteren Betrieb behindert.

Deshalb fahren die SEV Busse der U5 derzeit zur Pausengewährung zum Ostbahnhof.

so long

Mario
@Arec
Pausenort ist in internen Dienstvereinbarungen geregelt. Und somit durch den PR mitbestimmt.
Anwendung der 1/6 Regelung ergibt sich schon aus der Wirtschaftlichkeit wenn es rechnerisch vorhanden ist und dadurch das die Blockpause nicht an den Endstellen erfolgt und dadurch für Blockpausen mehr Personal benötigt wird.


Bei jedem Dienst über 6 Stunden können laut TV-N Pausen bis zu 50 Minuten enthalten sein. Sicher ist das nicht verhältnismäßig. Viel ärgerlicher ist doch aber, dass diese hohe Dauer übehaupt im TV-N ausgehandelt wurde. Gesetzlich reichen bis 9 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten. Warum wird hier ausschliesslich das Fahrpersonal durch den Tarifvertrag gegängelt und muss sich bis zu 50 Minuten gefallen lassen, während das Verwaltungspersonal nur 30 Minuten ihrer Freizeit auf Arbeit verbringen müssen? Bei nur durchschnittlich 40 Minuten Pause eines Fahrers (also 10 Minuten mehr als gesetzlich vorgeschrieben) pro Dienst macht das bei einer 5 Tage Woche 50 Minuten pro Woche, bei ca 240 Arbeitstagen pro Jahr 2400 Minuten also 40 Stunden pro Jahr. Jedes Jahr also eine ganze Arbeitswoche mehr auf Arbeit. Nach 45 Arbeitsjahren hat der Fahrer fast ein ganzes Arbeitsjahr seines Lebens auf Arbeit verbracht. UMSONST! Und das ist tariflich ausgehandelt! Tarifverträge haben also auch das Zeug dazu jemanden schlechter zu stellen als im Gesetz geregelt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2018 11:07 von tramfahrer.
Zitat
micha774
Das mit dem vorziehen hat man aber kaum noch. Wo gibt es denn noch Linien wo man hinter dem Vordermann steht?

Kann da nur für den Bereich Straßenbahn sprechen...So ziemlich jede Linie hat vorziehen. Zumindest in der Hauptverkehrszeit wenn der 5 Minuten Takt besteht. Wenn dann die Wendezeit größer als 8 Minuten ist, muss das Vorziehen berücksichtigt werden, andernfalls würden die 8 Minuten ja als anrechenbare Pause zählen und könnte zu einem 1/6 Dienst führen. Erst durch das kenntlich machen des Vorziehens wird die Pause unterbrochen in 3 Minuten, 1 Minute vorziehen, 4 Minuten und somit ohne anrechenbaren Pausenbestandteil.
Zitat
tramfahrer
Bei jedem Dienst über 6 Stunden können laut TV-N Pausen bis zu 50 Minuten enthalten sein. Sicher ist das nicht verhältnismäßig. Viel ärgerlicher ist doch aber, dass diese hohe Dauer überhaupt im TV-N ausgehandelt wurde. Gesetzlich reichen bis 9 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten. Warum wird hier ausschliesslich das Fahrpersonal durch den Tarifvertrag gegängelt und muss sich bis zu 50 Minuten gefallen lassen, während das Verwaltungspersonal nur 30 Minuten ihrer Freizeit auf Arbeit verbringen müssen? […] Tarifverträge haben also auch das Zeug dazu jemanden schlechter zu stellen als im Gesetz geregelt.

Nein, da hast du etwas nicht berücksichtigt: Der Tarifvertrag begrenzt die unbezahlte Pausenzeit. Das Arbeitszeitgesetz (z.B. für Verwaltungsmitarbeiter) gibt eine Mindestdauer vor und sagt gar nichts über den unbezahlten Pausenteil aus. Sämtliche Beschäftigte, für die nicht im Rahmen von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen sowie ggf. noch durch betriebliche Übung eine Begrenzung der Pausenzeit festgelegt sind, können vom Arbeitgeber meines Erachtens nach unbegrenzt zur Pause angewiesen werden, so lange die vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen den Diensten (bspw. nach Arbeitszeitgesetz) eingehalten werden. Der TV-N unterbindet einen zu hohen Pausenanteil, lässt allerdings auch geteilte Dienste zu, bei denen Pausen von 60 Minuten als "Dienstunterbrechung" gezählt werden. Dafür gibt es dann ein üppige Entschädigung von zwei ganzen Euros. Ich weiß aber nicht, ob es bei der BVG noch darüber hinausgehende Regelungen gibt, die geteilte Dienste verhindern.

Die Zulässigkeit ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach Gewerbeordnung (siehe hier). Aus dem "billigen Ermessen" kann man höchstens folgern, dass es ein betriebliches Erfordernis dazu geben muss, man das Direktionsrecht also nicht grundlos oder zur Maßregelung des Arbeitgebers nutzen darf. (edit: Hier findet man noch mehr, so müssen die wesentlichen Umstände abgewogen werden und die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden)

Natürlich kann man tarifvertraglich auch vereinbaren, dass höchstens die gesetzliche Mindestpausenzeit unbezahlt bleibt oder vermutlich sogar, dass jedwede Pausenzeiten bezahlt werden. Die Frage ist aber, ob man so etwas überhaupt in einem Arbeitskampf durchsetzten kann. Ein Streik ist immerhin bei der Menge an Personal auch für die Gewerkschaft nicht billig.

Gerade in Berlin ist das Fahrpersonal schon mit der tarifvertraglichen Begrenzung der unbezahlten Pausenzeit auf 50 Minuten gesegnet. In Verkehrsbetrieben, die nicht tariflich gebunden sind, sind diese unbezahlten Zeiten, wie ich schon gehört habe, oft sogar noch größer.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2018 12:08 von Arec.
Gut. Formuliere ich es einfacher. Warum wird tariflich etwas geregelt was die Belegschaft unterschiedlich behandelt?
In der Verwaltung reichen 30 Minute Pause (mir ist auch nichts bekannt, dass die BVG mehr als diese 30 Minuten anordnet. Auch bei anderen Arbeitgebern habe ich sowas nie in der Praxis erlebt), aber das Fahrpersonal muss sich bis zu 50 Minuten gefallen lassen. Womit ich wieder bei der Beispielrechnung bin. Das Fahrpersonal darf bis zu einem ganzen Arbeitsjahr seines Lebens mehr auf Arbeit verbringen als das Verwaltungspersonal. Und das dann auch noch gratis. Also hat der Tarifvertrag zumindest das Zeug dazu das Personal nicht gleich zu stellen.
Na zum Glück wird der Anteil zur Zeit immer größer an sechstel Diensten.

Das schreit ja förmlich nach einer Musterklage von dir Tramfahrer.
Auf der anderen Seite ist heute bei mir ein schönes Beispiel, insgesamt habe ich 1:49h Pause und es werden nur 30 Minuten nicht bezahlt.
Jetzt könnte der Mitarbeiter in der Verwaltung ja auch sagen, das es ein Unding ist, dass der Fahrer jeden Tag ca 1h bezahlt Pause macht.
Ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken definitiv nicht. Und selbst als Gewerkschaftsmitglied wird mich die Gewerkschaft nicht unterstützen (womit sie ja eigentlich in ihrer "Kundengewinnung" wirbt), da sie den Mist ja selber ausgehandelt hat.
Zitat
tramfahrer
Ohne Rechtsschutzversicherung im Rücken definitiv nicht. Und selbst als Gewerkschaftsmitglied wird mich die Gewerkschaft nicht unterstützen (womit sie ja eigentlich in ihrer "Kundengewinnung" wirbt), da sie den Mist ja selber ausgehandelt hat.

Wie gesagt, außer Aushandlung der Gewerkschaft wären sämtliche Pausenzeiten unbezahlt und das wäre sogar rechtens. Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist soweit ich weiß auch rechtens, wenn sie nicht nach Alter, Geschlecht, Herkunft etc. diskriminiert und ggf. nach Positionen gleichberechtigt angewendet wird.

Zudem sind unbezahlte Pausen im Fahrdienst zwar unschön, aber nicht unüblich. Man hätte in diesem Fall auch einen anderen Beruf ergreifen können, es hat niemanden überraschend getroffen oder in seiner Berufswahl eingeschränkt. Selbst wenn Pausen mal durchbezahlt wurden, war das nicht überall in dem Beruf so gestaltet.

Das einzige, was möglich wäre, ist, dass man anregt, bei der nächsten Tarifverhandlung den Teil der unbezahlten Pausen weiter zu verringern. Im Gegenzug wird aber der Arbeitgeber fordern, dass die Pause schon schneller als unbezahlten Pausen zählt, so dass beispielsweise bei der Sechstelregelung dann vielleicht nur noch die ersten fünf und nicht die ersten zehn Minuten bezahlt werden.

Dann würde es wieder auf den Dienst ankommen, in wie weit das eine Verbesserung wäre.

Zwar sind die 50 Minuten unbezahlte Pause unschön, sind aber, wie man bei Haralds Beispiel sieht, nicht unbedingt eine Verbesserung gegenüber der Situation von Verwaltungsmitarbeitern. Immerhin kann man in jeder Pause, ob bezahlt oder nicht, auch eingeschränkt Privaten Tätigkeiten nachgehen (Zeitung lesen, Rauchen, Telefonieren, zum Imbiss oder Bäcker gehen). Diese Möglichkeit hat ein Verwaltungsmitarbeiter eben nicht. Sofern er überhaupt aufgrund der Art seines Arbeitsplatzes noch mal nachmittags um 15 Uhr noch mal 'rüber zum Bäcker gehen kann, um ein Stück Kuchen zu holen, wird das sicherlich nicht im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit geschehen können.
Zitat
Arec
Nein, da hast du etwas nicht berücksichtigt: Der Tarifvertrag begrenzt die unbezahlte Pausenzeit. [...]

Korrekt. Bei mir waren es z.B. 3x 30 Minuten Wendezeit. Davon je 5 Minuten bezahlt. Macht also 75 Minuten unbezahlte Pause pro Dienst. In den drei Pausen war dann auch 1/6 des Dienstes an Pausenzeit abgegolten. Löse ich auf der Strecke ab, dann habe ich genau 0 Minuten bezahlte Vor- oder Nachbereitungszeit. Da gibt es auch noch weitere Unzulänglichkeiten. Ich weiß aber auch, dass es in anderen Unternehmen noch heftiger ist. Gerade in der Busbranche ist es schon extrem, unter welchen Bediungen die Leute da teilweise Fernbusse fahren.

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