Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 01.03.2018 20:04 |
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 01.03.2018 20:23 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
PassusDuriusculus
Quintleerklang
Das ist jetzt das zweite Wort, das ich kennenlernen durfte, welches bei Google keinerlei Ergebnisse liefert. Vielen Dank.
:D Welches ist denn das andere?
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 01.03.2018 21:07 |
Zitat
Logital
Zitat
Global Fisch
Genau wie übrigens der Besteller in der Verantwortung ist, Druck auf die S-Bahn GmbH auszuüben, dass fahrende Züge für diese im Regelfall günstiger sind als ausfallende. (Hattest Du nicht neulich mal dazu eineähnliche Analyse geschrieben?)
Wo hatte er das mal analysiert? Das würde mich interessieren. Wie soll der Besteller denn noch mehr Druck ausüben. Böse Pressemeldungen, ein paar Rügen austeilen?
Das Unternehmen kriegt eine Vergütung je Kilomter Fahrt mit Fahrgästen. Wenn der Zug ausfällt kriegt es die nicht, zu 100% nicht. Mehr als eine fahrt nicht vergüten kann der Besteller nicht. Wenn du bei einem Händler was bestellst und der liefert nicht, dann bezahlst du den eben auch nicht.
Aber versuche mal über die Nichtzahlung hinaus noch weitere Strafen abzukassieren. Das musst dann schon vorher mit dem Händler vereinbart haben und ihm zusätzlich das eigene Verschulden nachweisen.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 01.03.2018 21:27 |
Zitat
drstar
Das ist Unsinn. Bestelle ich und die Bestellung wurde angenommen (hier der Verkehrsvertrag), kam ein Vertrag zustande. Wird nicht geliefert, kann ich auf Schadenersatz klagen (bei PKW-Kauf also könnte ich den Händler auf Lieferung verklagen, und wenn ich einen Schaden durch nicht fristgerechte Lieferung nachweisen kann, sogar auf Schadenersatz).
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 02.03.2018 07:41 |
Zitat
drstar
Zitat
Logital
Zitat
Global Fisch
Genau wie übrigens der Besteller in der Verantwortung ist, Druck auf die S-Bahn GmbH auszuüben, dass fahrende Züge für diese im Regelfall günstiger sind als ausfallende. (Hattest Du nicht neulich mal dazu eineähnliche Analyse geschrieben?)
Wo hatte er das mal analysiert? Das würde mich interessieren. Wie soll der Besteller denn noch mehr Druck ausüben. Böse Pressemeldungen, ein paar Rügen austeilen?
Das Unternehmen kriegt eine Vergütung je Kilomter Fahrt mit Fahrgästen. Wenn der Zug ausfällt kriegt es die nicht, zu 100% nicht. Mehr als eine fahrt nicht vergüten kann der Besteller nicht. Wenn du bei einem Händler was bestellst und der liefert nicht, dann bezahlst du den eben auch nicht.
Aber versuche mal über die Nichtzahlung hinaus noch weitere Strafen abzukassieren. Das musst dann schon vorher mit dem Händler vereinbart haben und ihm zusätzlich das eigene Verschulden nachweisen.
Das ist Unsinn. Bestelle ich und die Bestellung wurde angenommen (hier der Verkehrsvertrag), kam ein Vertrag zustande. Wird nicht geliefert, kann ich auf Schadenersatz klagen (bei PKW-Kauf also könnte ich den Händler auf Lieferung verklagen, und wenn ich einen Schaden durch nicht fristgerechte Lieferung nachweisen kann, sogar auf Schadenersatz).
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 02.03.2018 09:25 |
Zitat
Logital
Zitat
drstar
Zitat
Logital
Zitat
Global Fisch
Genau wie übrigens der Besteller in der Verantwortung ist, Druck auf die S-Bahn GmbH auszuüben, dass fahrende Züge für diese im Regelfall günstiger sind als ausfallende. (Hattest Du nicht neulich mal dazu eineähnliche Analyse geschrieben?)
Wo hatte er das mal analysiert? Das würde mich interessieren. Wie soll der Besteller denn noch mehr Druck ausüben. Böse Pressemeldungen, ein paar Rügen austeilen?
Das Unternehmen kriegt eine Vergütung je Kilomter Fahrt mit Fahrgästen. Wenn der Zug ausfällt kriegt es die nicht, zu 100% nicht. Mehr als eine fahrt nicht vergüten kann der Besteller nicht. Wenn du bei einem Händler was bestellst und der liefert nicht, dann bezahlst du den eben auch nicht.
Aber versuche mal über die Nichtzahlung hinaus noch weitere Strafen abzukassieren. Das musst dann schon vorher mit dem Händler vereinbart haben und ihm zusätzlich das eigene Verschulden nachweisen.
Das ist Unsinn. Bestelle ich und die Bestellung wurde angenommen (hier der Verkehrsvertrag), kam ein Vertrag zustande. Wird nicht geliefert, kann ich auf Schadenersatz klagen (bei PKW-Kauf also könnte ich den Händler auf Lieferung verklagen, und wenn ich einen Schaden durch nicht fristgerechte Lieferung nachweisen kann, sogar auf Schadenersatz).
Schadensersatz setzt aber voraus, dass das beauftragte Unternehmen (das wäre S-Bahn Berlin GmbH, nicht DB AG) dies zu vertreten hatte,das heißt selbst dran schuld hatte. Nun versuche mal aus den Wechselwirkungen aus Netzstörungen, Störungen durch Dritte sowie selbst verursachte Störungen an so nen komplexen Betriebstag auseinanderzuklamüsern. Da laufen die Ereignisse schneller auf als man sich einigen kann und sie abarbeiten kann.
Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 03.03.2018 00:52 |
Zitat
drstar
[...] und solange hier die Politik nicht endlich mal wirksam einschreitet und der DB AG als Gesamtkonzern mal endlich böse auf die Füße tritt, wird sich nichts ändern.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 03.03.2018 10:02 |
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 05.03.2018 12:21 |
Zitat
Railroader
Das wird auch nicht passieren, wenn man DB Netz in Regress nimmt, weil das Geld wie gesagt ohnehin im Konzern bleibt.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 05.03.2018 12:27 |
Zitat
Logital
Schadensersatz setzt aber voraus, dass das beauftragte Unternehmen (das wäre S-Bahn Berlin GmbH, nicht DB AG) dies zu vertreten hatte,das heißt selbst dran schuld hatte. Nun versuche mal aus den Wechselwirkungen aus Netzstörungen, Störungen durch Dritte sowie selbst verursachte Störungen an so nen komplexen Betriebstag auseinanderzuklamüsern. Da laufen die Ereignisse schneller auf als man sich einigen kann und sie abarbeiten kann.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 05.03.2018 12:36 |
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 05.03.2018 12:40 |
Zitat
Global Fisch
Was ich meinte, sind echte vertraglich vereinbarte Malusleistungen. D.h., dass es für die EVU teurer wird und damit ökonomisch weniger sinnvoll, Fahrten ausfallen zu lassen. Für eine nicht stattfindende Fahrt bekäme das EVU dann weniger als nichts.
(Damit unterm Strich die Relationen gewahrt bleiben, würden ordnungsgemäße Fahrten für den Besteller etwas teurer werden).
Das kann man in den Ausschreibungen so vereinbaren; bei Altverträgen ohne Vertragsänderung geht das natürlich nicht.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 05.03.2018 17:43 |
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 06.03.2018 13:43 |
Zitat
Global Fisch
Zitat
Railroader
Das wird auch nicht passieren, wenn man DB Netz in Regress nimmt, weil das Geld wie gesagt ohnehin im Konzern bleibt.
Nein. Wenn Besteller und EVU in ihren Verträgen vereinbaren würden, dass es bei Zugausfall nicht nur kein Geld für die entfallenden Leistungen gibt, sondern echte Maluszahlungen an den Besteller zu leisten sind, dann wird das EVU schon mucken, wenn DB Netz Schuld war.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 06.03.2018 13:50 |
Zitat
Global Fisch
Was ich meinte, sind echte vertraglich vereinbarte Malusleistungen. D.h., dass es für die EVU teurer wird und damit ökonomisch weniger sinnvoll, Fahrten ausfallen zu lassen. Für eine nicht stattfindende Fahrt bekäme das EVU dann weniger als nichts.
(Damit unterm Strich die Relationen gewahrt bleiben, würden ordnungsgemäße Fahrten für den Besteller etwas teurer werden).
Das kann man in den Ausschreibungen so vereinbaren; bei Altverträgen ohne Vertragsänderung geht das natürlich nicht.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 06.03.2018 15:57 |
Nur dass die (unnötigerweise) gezahlten Trassengebühren nicht an den Besteller gehen sondern - linke Tasche, rechte Tasche - an DB Netz.Zitat
Logital
... "echter Malus" ... Trassengebühren ... Insofern wirken hier die nicht vom Besteller erstatteten Trassengebühren tatsächlich wie die von dir geforderte zusätzliche Strafe.
Bäderbahn
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 06.03.2018 16:14 |
Zitat
Bäderbahn
Nur dass die (unnötigerweise) gezahlten Trassengebühren nicht an den Besteller gehen sondern - linke Tasche, rechte Tasche - an DB Netz.Zitat
Logital
... "echter Malus" ... Trassengebühren ... Insofern wirken hier die nicht vom Besteller erstatteten Trassengebühren tatsächlich wie die von dir geforderte zusätzliche Strafe.
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 06.03.2018 17:30 |
Zitat
Bäderbahn
Nur dass die (unnötigerweise) gezahlten Trassengebühren nicht an den Besteller gehen sondern - linke Tasche, rechte Tasche - an DB Netz.Zitat
Logital
... "echter Malus" ... Trassengebühren ... Insofern wirken hier die nicht vom Besteller erstatteten Trassengebühren tatsächlich wie die von dir geforderte zusätzliche Strafe.
Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 08.03.2018 02:00 |
Zitat
Global Fisch
Könnte das nicht möglicherweise daran liegen, dass die Minderleistungen bei der BVG anteilig auf den wichtigen Linien nicht annähernd das Ausmaß der Minderleistungen der S-Bahn erreichen?
Re: Kurzmeldungen Februar 2018 [ohne Bilder] 08.03.2018 08:38 |