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Siemens scheitert mit Beschwerde gegen U-Bahn-Bestellung
geschrieben von B-V 3313 
Zitat
Nemo
Ich meinte eher, ob der Senat überhaupt zahlen dürfte, also nicht nach einem Richterspruch, sondern vorher. Wenn nicht, dann gäbe es ja keine Möglichkeit der Einigung.

"Einfach so" geht das wohl nicht, aber es gäbe wohl auch zu einem Vergleich einen Schriftsatz, auf dessen Grundlage der Senat dann zahlen dürfte. Vorher wäre sicher auch noch haushaltsrechtlich zu klären, wer dem Vergleich zustimmen darf und aus welchem Haushaltstitel das beglichen wird.

Denkbar wäre auch ein nicht-monetärer Vergleich, der z.B. einen möglichen Vorteil für Stadler für die künftigen Ausschreibungen vermeidet.
Zitat
Lopi2000
.

Denkbar wäre auch ein nicht-monetärer Vergleich, der z.B. einen möglichen Vorteil für Stadler für die künftigen Ausschreibungen vermeidet.

Faktisch vielleicht. Aber wie soll rechtswirksam etwas festgehalten werden, was ohnehin Gebot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung ist?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Faktisch vielleicht. Aber wie soll rechtswirksam etwas festgehalten werden, was ohnehin Gebot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung ist?

Es wäre möglicherweise eher eine Bekräftigung, wie man gesetzeskonform ausschreiben will. Aber da gibt es ja auch Auslegungsfragen, die den einen oder anderen Bieter begünstigen können oder eben auch nicht.
Zitat
Nemo
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Arec
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Nemo
Hat der Senat rein rechtlich die Möglichkeit Schadensersatz freiwillig zu leisten? War nicht auch die Argumentation, dass bei den ausgeschriebenen Kleinprofilfahrzeugen dann weniger bestellt werden und dann bei dem Hersteller dadurch ein Schaden entsteht? Also müsste der Senat doch nur einen Grund finden, wegen der Kleinprofil-U-Bahn nichtmehr mit Siemens verhandeln zu müssen.

Ich bin kein Experte, allerdings kann eigentlich eine Klage grundsätzlich vom Kläger zurückgezogen werden. Im Strafverfahren ist das für die Beteiligten etwas schwieriger, weil dort der Kläger die Staatsanwaltschaft ist, allerdings handelt es sich hier nicht um Strafrecht.

Ich meinte eher, ob der Senat überhaupt zahlen dürfte, also nicht nach einem Richterspruch, sondern vorher. Wenn nicht, dann gäbe es ja keine Möglichkeit der Einigung.

Das wäre die Frage, ob dann nicht wiederum andere Unternehmen Beschwerde erheben könnten, weil Zahlungen an Siemens fließen. Allerdings haben andere Unternehmen ihre Rechte wohl verwirkt, wenn sie nicht innerhalb der Frist gegen die Vergabeentscheidung vorgegangen sind.
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Arec
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Nemo
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Arec
Zitat
Nemo
Hat der Senat rein rechtlich die Möglichkeit Schadensersatz freiwillig zu leisten? War nicht auch die Argumentation, dass bei den ausgeschriebenen Kleinprofilfahrzeugen dann weniger bestellt werden und dann bei dem Hersteller dadurch ein Schaden entsteht? Also müsste der Senat doch nur einen Grund finden, wegen der Kleinprofil-U-Bahn nichtmehr mit Siemens verhandeln zu müssen.

Ich bin kein Experte, allerdings kann eigentlich eine Klage grundsätzlich vom Kläger zurückgezogen werden. Im Strafverfahren ist das für die Beteiligten etwas schwieriger, weil dort der Kläger die Staatsanwaltschaft ist, allerdings handelt es sich hier nicht um Strafrecht.

Ich meinte eher, ob der Senat überhaupt zahlen dürfte, also nicht nach einem Richterspruch, sondern vorher. Wenn nicht, dann gäbe es ja keine Möglichkeit der Einigung.

Das wäre die Frage, ob dann nicht wiederum andere Unternehmen Beschwerde erheben könnten, weil Zahlungen an Siemens fließen. Allerdings haben andere Unternehmen ihre Rechte wohl verwirkt, wenn sie nicht innerhalb der Frist gegen die Vergabeentscheidung vorgegangen sind.


Eigentlich gibt es bei solchen Verfahren immer die Möglichkeit sich bis zum Schluss zu einigen.... es müssen nur alle Beteiligten guten Willens sein.
Das finde ich auch. Wenn Siemens die Größe hätte und hier sagen würde: gut wir haben vor Gericht gewonnen, aber angesichts der Folgen für die Stadt Berlin und ihre U-Bahnnutzer verzichten wir auf weitere Maßnahmen. Nehmt es als Ordnungsgong für die Zukunft. Aus meiner Sicht die faire Lösung. Vermutlich kommt es aber anders und mir persönlich bliebe dann nur die Entscheidung in Zukunft zu tätigende Haushaltsgerätebeschaffungen eben ohne Siemens zu vollziehen.

Gruß O-37
Wie wäre es damit: die IK19-Züge tragen lebenslang Siemens-Werbung...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Moin,
warum wird so viel Verständnis für Siemens aufgebracht?

War das Szenario nicht so:

BVG fragt: Wer kann mir U-Bahnzüge liefern?

Siemens: Wir nicht, haben nichts im Portfolio was zu euch passt

Stadler: Wir haben passende Fahrzeuge und können gern liefern

BVG antwortet: Okay Stadler, bau uns U-Bahnzüge

Siemens: *heul* du böse BVG hast nicht ausgeschrieben, das sag ich meinem Anwalt *heul*

Sorry, für mich ist das Verhalten von Siemens nichts weiter als Kindergarten!
Was heißt hier Haushaltsgerätebeschaffung, Berlin wird verpflichtet, die neue Medizinsparte zu stützen, die gerade an die Börse geht. Jeder U-Bahnzug wird mit mindestens einem Defilibrator ausgestattet.
Zitat
Havelländer
Moin, warum wird so viel Verständnis für Siemens aufgebracht?

War das Szenario nicht so:
BVG fragt: Wer kann mir U-Bahnzüge liefern?
Siemens: Wir nicht, haben nichts im Portfolio was zu euch passt
Stadler: Wir haben passende Fahrzeuge und können gern liefern
BVG antwortet: Okay Stadler, bau uns U-Bahnzüge
Siemens: *heul* du böse BVG hast nicht ausgeschrieben, das sag ich meinem Anwalt *heul*
Sorry, für mich ist das Verhalten von Siemens nichts weiter als Kindergarten!

Nein, das Szenario war so:

BVG fragt: Wer kann uns übermorgen für unser Netz maßgeschneiderte U-Bahnzüge liefern?
Siemens: Wir nicht, wir müssen erst Fahrzeuge entwickeln.
Stadler: Wir haben passende Fahrzeuge für euch auftragsweise als Prototyp entwickelt und bereits nach eurem Auftrag für das Großprofil adaptiert und können gern liefern.
BVG antwortet: Okay Stadler, bau uns U-Bahnzüge.
Siemens: So ist das aber rechtlich nicht vorgesehen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.03.2018 19:28 von Arec.
Das Szenario um den Gesamtkonzern Siemens sehe ich eher so:

Allgemeinheit: Eigentum verpflichtet!
Siemens: Hä?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Ich dachte mir mal, ich tu das hier rein. Das Gericht hat entschieden, dass es nicht entscheidet. :)

Klick
Zitat
Flexist
Ich dachte mir mal, ich tu das hier rein. Das Gericht hat entschieden, dass es nicht entscheidet. :)

Klick

Diese Option hatte ich gar nicht auf dem Zettel! Ich hatte fest damit gerechnet, dass das Gericht die Ablehnung der Beschwerde von Siemens durch die Vergabekammer aus formalen Gründen zurückweist, und damit die Entscheidung wieder zurück an die Vergabekammer fällt, die dann erstmals sich zur Sache äußern müsste. Wahrscheinlich würde sie den Einspruch wieder ablehnen, diesmal mit einer anderen Argumentation, Siemens würde wieder klagen, und in zwei Jahren wären wir wieder hier am selben Punkt.

Die nun vom Gericht verordnete Mediation ist daher nur zu begrüßen. So besteht wenigstens die Chance, dass schnell eine Entscheidung gefällt wird, und eventuell sogar eine, bei denen die BVG doch noch rechtzeitig an dringend benötigte U-Bahnwagen kommt, und trotzdem alle Beteiligte ihr Gesicht wahren können.

Dass das Mediationsverfahren nichtöffentlich ist, verstehe ich, hoffentlich wird aber wenigstens das Ergebnis öffentlich bekanntgegeben.
BVG vs. Siemens
04.05.2018 21:11
... während die Berliner Zeitung Hintergründe berichtet, die die BVG alles andere als gut aussehen lassen. Anscheinend ist man ziemlich unprofessionell vorgegangen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/u-bahn-streit-bvg-darf-auch-weiterhin-waegen-nicht-ohne-ausschreibung-kaufen-30122244
Zitat
schallundrausch
Die nun vom Gericht verordnete Mediation ist daher nur zu begrüßen. So besteht wenigstens die Chance, dass schnell eine Entscheidung gefällt wird, und eventuell sogar eine, bei denen die BVG doch noch rechtzeitig an dringend benötigte U-Bahnwagen kommt, und trotzdem alle Beteiligte ihr Gesicht wahren können.

Der rbb-Beitrag legt ja direkt eine für Siemens attraktive Lösung nahe ;-)
"Hintergrund ist der Streit um die in die Jahre gekommene U-Bahn-Baureihe F79. Die BVG benötigt dringend 80 neue Wagen dieses Typs"
Anonymer Benutzer
Re: BVG vs. Siemens
04.05.2018 21:21
Zitat
schallundrausch
... während die Berliner Zeitung Hintergründe berichtet, die die BVG alles andere als gut aussehen lassen. Anscheinend ist man ziemlich unprofessionell vorgegangen.

Ich kann vor allem das Siemens-Argument des "Schulemachens" nachvollziehen, an das ich bisher auch nicht gedacht habe. Aber in der Tat: Gerade z.B. München, die ja auch regelmäßig irgend einen Notstand haben, könnten sich auf so eine Notvergabe berufen.
Zitat
andre_de
Der rbb-Beitrag legt ja direkt eine für Siemens attraktive Lösung nahe ;-)
"Hintergrund ist der Streit um die in die Jahre gekommene U-Bahn-Baureihe F79. Die BVG benötigt dringend 80 neue Wagen dieses Typs"

Diese Aussage ist definitiv falsch.
Zitat
andre_de
Der rbb-Beitrag legt ja direkt eine für Siemens attraktive Lösung nahe ;-)
"Hintergrund ist der Streit um die in die Jahre gekommene U-Bahn-Baureihe F79. Die BVG benötigt dringend 80 neue Wagen dieses Typs"

"Dieses Typs" ist wohl die laienhafte Formulierung eines Nicht-Fach-Journalisten. Gemeint sind im Großprofilnetz der BVG einsetzbare U-Bahnwagen.
Die F79 sind die bisher "fleißigste" Baureihe der Berliner U-Bahn. Die Laufleistungen bei hoher Betriebszuverlässigkeit besonders der von Orenstein & Koppel, Werk Spandau gelieferten Serie F79.2 sind bislang unerreicht, auch von den älteren F74 und F76 nicht. Diese 20 Doppeltriebwagen haben in 38 Einsatzjahren durchschnittlich 4 Millionen Kilometer abgespult und sind bislang vollzählig im Einsatz. Davon hätte jeder Betreiber gern mehr ;-)

so long

Mario
Zitat
Railroader
Zitat
schallundrausch
... während die Berliner Zeitung Hintergründe berichtet, die die BVG alles andere als gut aussehen lassen. Anscheinend ist man ziemlich unprofessionell vorgegangen.

Ich kann vor allem das Siemens-Argument des "Schulemachens" nachvollziehen, an das ich bisher auch nicht gedacht habe. Aber in der Tat: Gerade z.B. München, die ja auch regelmäßig irgend einen Notstand haben, könnten sich auf so eine Notvergabe berufen.

In München haben sie ja gerade deshalb einen Notstand, weil die ausgerechnet von Siemens gelieferten Züge seit Jahren keine Zulassung bekommen ...

Viele Grüße
Manuel
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