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Siemens scheitert mit Beschwerde gegen U-Bahn-Bestellung
geschrieben von B-V 3313 
Zitat
Havelländer
Zitat
Wutzkman
Nur liest der durchschnittlich gebildete Leser gar nicht den Kurier.

Was lesen die denn so?

Alles das was der normale Fahrgast liest.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Florian Schulz

Alles das was der normale Fahrgast liest.

Berliner Fenster? ;)
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Havelländer
Zitat
Wutzkman
Nur liest der durchschnittlich gebildete Leser gar nicht den Kurier.

Was lesen die denn so?

Alles das was der normale Fahrgast liest.

Also doch Kurier & BILD :-)
Frage: Angenommen, Geld würde keine Rolle spielen. Könnte man dann Siemens damit ärgern die alten Bahnen, wie so manchen PKW-Oldtimer, von Grund auf zu rekonstruieren, was ja bei besagten Oldtimern oft einem Neubau gleich kommt?

Jetzt bitte kein Bashing, ist nur so ein Gedankenspiel und wohl auch den aktuellen Temperaturen geschuldet....;-)
Zitat
Jahreskarte
Frage: Angenommen, Geld würde keine Rolle spielen. Könnte man dann Siemens damit ärgern die alten Bahnen, wie so manchen PKW-Oldtimer, von Grund auf zu rekonstruieren, was ja bei besagten Oldtimern oft einem Neubau gleich kommt?

Jetzt bitte kein Bashing, ist nur so ein Gedankenspiel und wohl auch den aktuellen Temperaturen geschuldet....;-)

Das geht nur, wenn Siemens dir die Lizenz dazu verkauft. Ansonsten ist es verboten.
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Jahreskarte
Frage: Angenommen, Geld würde keine Rolle spielen. Könnte man dann Siemens damit ärgern die alten Bahnen, wie so manchen PKW-Oldtimer, von Grund auf zu rekonstruieren, was ja bei besagten Oldtimern oft einem Neubau gleich kommt?

Jetzt bitte kein Bashing, ist nur so ein Gedankenspiel und wohl auch den aktuellen Temperaturen geschuldet....;-)

Das geht nur, wenn Siemens dir die Lizenz dazu verkauft. Ansonsten ist es verboten.

Ist denn Siemens der Eigentümer von der Wagenkastenkonstruktion?
Zitat
Jahreskarte
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Jahreskarte
Frage: Angenommen, Geld würde keine Rolle spielen. Könnte man dann Siemens damit ärgern die alten Bahnen, wie so manchen PKW-Oldtimer, von Grund auf zu rekonstruieren, was ja bei besagten Oldtimern oft einem Neubau gleich kommt?

Jetzt bitte kein Bashing, ist nur so ein Gedankenspiel und wohl auch den aktuellen Temperaturen geschuldet....;-)

Das geht nur, wenn Siemens dir die Lizenz dazu verkauft. Ansonsten ist es verboten.

Ist denn Siemens der Eigentümer von der Wagenkastenkonstruktion?

Die Frage ist falsch gestellt - wer hat Rechte an der Konstruktion, müßte die Frage richtig lauten. Es geht nämlich eher um die Frage, wer die Rechte an der Konstruktion selbst besitzt, und die Frage dürfte bei den F-Zügen sowie A3L in der Tat interessant sein. Da hier die BVG noch fleißig mitentwickelt hat, dürfte sie auch Mitinhaber der Rechte sein, daher war die Ertüchtigung der A3L/F7x-Züge wohl kein Problem.
Bei H(k) kann ich nicht sagen, wer da die Rechte besitzt, angesichts der Tatsache, daß aber Stadler die IK(/G) weitestgehend Hk-designt hat, gehe ich davon aus, daß die BVG auch hier Mitinhaber der Konstruktion ist oder aber eine exklusive Lizenz daran besitzt, die wiederum sicherlich mit weitreichenden Rechten für die BVG versehen sein wird. Insofern sehe ich nicht, daß Bombardier oder Stadler etwas gegen Änderungen unternehmen könnten, Siemens auf jeden Fall mal nicht, die haben nur bis F/A3L überhaupt was zu melden. Und da ist dann auch die Frage, woran Siemens genau Rechte hat, die haben ja, wenn ich mich richtig entsinne, die technische Ausrüstung hergestellt, die Wagenkästen selbst kamen von O&K.

Dennis
Hallo zusammen!

Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Jahreskarte
Frage: Angenommen, Geld würde keine Rolle spielen. Könnte man dann Siemens damit ärgern die alten Bahnen, wie so manchen PKW-Oldtimer, von Grund auf zu rekonstruieren, was ja bei besagten Oldtimern oft einem Neubau gleich kommt?

Jetzt bitte kein Bashing, ist nur so ein Gedankenspiel und wohl auch den aktuellen Temperaturen geschuldet....;-)

Das geht nur, wenn Siemens dir die Lizenz dazu verkauft. Ansonsten ist es verboten.

Die Bahnen, auf die sich die Frage wohl bezieht, sind so alt, dass sämtliche Patente und sonstige Schutzrechte darauf abgelaufen sein dürften. Umgekehrt wird man solche Fahrzeuge, wenn sie weitgehend Neubauten gleichkommen, heute auf der Schiene nicht mehr zugelassen bekommen.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
drstar
Die Frage ist falsch gestellt - wer hat Rechte an der Konstruktion, müßte die Frage richtig lauten. Es geht nämlich eher um die Frage, wer die Rechte an der Konstruktion selbst besitzt, und die Frage dürfte bei den F-Zügen sowie A3L in der Tat interessant sein. Da hier die BVG noch fleißig mitentwickelt hat, dürfte sie auch Mitinhaber der Rechte sein, daher war die Ertüchtigung der A3L/F7x-Züge wohl kein Problem.

Die A3L wurden nie ertüchtigt. Es sind die A3-64 und A3-66, die zu A3E umgebaut wurden.
Ich weiß nicht mehr, ob man das alles lustig, traurig finden oder sogar mit viel Ironie sehen soll.

Klick mich an!

Wenigstens wird in diesem Artikel noch einmal erwähnt, dass die 20 Extrazüge, die Ausschreibung nicht beeinflussen würden.
"Dass sich die BVG jetzt in einer ähnlichen Notlage befindet, lässt Siemens nicht gelten. Nach Ansicht des Unternehmens könnten die alten U-Bahnen der BVG sehr wohl repariert werden – auch mit Hilfe von Siemens. Eine Garantie will Siemens nach Tagesspiegel-Informationen dafür aber nicht geben.

Und anders als beim Straßenbahn-Deal kann Siemens jetzt keine passende U-Bahn für die BVG anbieten. Mit der Klage kann Siemens nur erreichen, dass der Kauf bei Stadler verhindert wird. Siemens schadet damit auch seinem Partner, denn zusammen mit Stadler baut der Konzern derzeit neue S-Bahnen für Berlin."



Sich anbiedern aber keine Garantie geben.
Und der letzte zitierte Satz ist das was ichschon Seiten vorher gesagt habe. Bei aller Rechthaberei kann sich Siemens in Zukunft durch so ein Verhalten den ein oder anderen Auftrag vermasseln.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.06.2018 22:19 von GraphXBerlin.
Zitat
GraphXBerlin
Sich anbiedern aber keine Garantie geben.
Wie soll Siemens eine Garantie abgeben, wenn ihr, vmtl, nicht alle Infos vorliegen?
Zitat
Chep87
Zitat
GraphXBerlin
Sich anbiedern aber keine Garantie geben.
Wie soll Siemens eine Garantie abgeben, wenn ihr, vmtl, nicht alle Infos vorliegen?

Jedenfalls erscheint es mir durch diese Konfusion möglich zu sein, dass die Nichtsanierbarkeit unerwartet entdeckt wurde und somit wirklich eine Notlage vorliegt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Gericht zweifelt an Rechtmäßigkeit der Direktvergabe:

[www.rbb24.de]
Wow, das Gericht "zweifelt". Ein klare Entscheidung wäre wesentlich besser.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Was soll denn der Murks jetzt wieder? Wenn das Gericht die Sichtweise vertritt, bei der Vergabe gebe es rechtliche Bedenken, dann sollte das Gericht das nicht so verschwurbelt andeuten, sondern entscheiden. Für was wurde das Gericht jetzt eigentlich bemüht? So hält man die BVG jetzt auch wieder unnötig hin, und damit letztlich die Fahrgäste.
Abgesehen davon vermisse ich in dieser mehr als knappen Stellungnahme, worin das Gericht eigentlich die Bedenken sieht. Der einzige Satz, der dazu noch thematisch passen könnte, ist der letzte.

Zitat
rbb24
[...]
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die BVG damit den Wettbewerb künstlich einschränke.

Aber einfach so dahingekleckst entbehrt das auch wieder jeder Grundlage. Dreh- und Angelpunkt ist der Umstand, daß die BVG vorgetragen hat, die F79 seien nicht mehr mit vertretbarem Aufwand sanierbar und dies sei erst festgestellt worden, als deren Sanierung eigentlich geplant war - und zu diesem Vortrag lese ich vom Gericht mal so gar nichts.

Dennis
Die BZ berichtet auch:
[www.bz-berlin.de]

Was ist der beste Indikator für seriöse Recherche? :D

Zitat
Taktausdünnungen auf den Linien U5 bis U9 – also größere Abstände zwischen den Zügen auf den Strecken mit breiterem Gleisabstand.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.06.2018 14:18 von chilldow.
Ist das also freie Marktwirtschaft ?
ZU RGW -Zeiten haben haben fast alle Ostblockländer ihre Strassenbahnen selbst gebaut , obwohl laut Vertrag nur CKD-Praha dafür zuständig gewesen sein soll.
Wo gabs schon Tatra in Polen zum Beispiel..
Nur Ostdeutschland war wie immer hörig.
Zitat
drstar
Was soll denn der Murks jetzt wieder? Wenn das Gericht die Sichtweise vertritt, bei der Vergabe gebe es rechtliche Bedenken, dann sollte das Gericht das nicht so verschwurbelt andeuten, sondern entscheiden.

Das wird das Gericht dann im Herbst auch machen, wenn es zu dem Fall wieder offiziell zusammenkommt. Eine solche Vorab-Indikation ist dagegen nicht unüblich, um der voraussichtlich unterlegenen Partei (hier BVG) die Möglichkeit zu geben, die ganze Sache abzubrechen und sich keine offizielle Klatsche abzuholen. Noch könnte die BVG dies ohne allzu viel Gesichtsverlust tun, indem sie die Bestellung abbricht mit der Argumentation, dass inzwischen Zuviel Zeit vergangen ist und die Übergangsbestellung daher keinen Sinn mehr ergibt. Wobei man zu dieser Einschätzung auch schon längst selbst hätte kommen können...

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
drstar
Was soll denn der Murks jetzt wieder? Wenn das Gericht die Sichtweise vertritt, bei der Vergabe gebe es rechtliche Bedenken, dann sollte das Gericht das nicht so verschwurbelt andeuten, sondern entscheiden.

Das wird das Gericht dann im Herbst auch machen, wenn es zu dem Fall wieder offiziell zusammenkommt. Eine solche Vorab-Indikation ist dagegen nicht unüblich, um der voraussichtlich unterlegenen Partei (hier BVG) die Möglichkeit zu geben, die ganze Sache abzubrechen und sich keine offizielle Klatsche abzuholen. Noch könnte die BVG dies ohne allzu viel Gesichtsverlust tun, indem sie die Bestellung abbricht mit der Argumentation, dass inzwischen Zuviel Zeit vergangen ist und die Übergangsbestellung daher keinen Sinn mehr ergibt. Wobei man zu dieser Einschätzung auch schon längst selbst hätte kommen können...

Viele Grüße
André

Als ob die BVG ihr Gesicht verlieren würde, wenn sie vor Gericht verliert! Was wäre denn bitte, wenn 2019-2021 der Großprofil-U-Bahnverkehr nur eingeschränkt stattfinden würde? Wäre das kein Gesichtsverlust? Das wäre schlimmer!

Vielleicht sollten die BVG-Vorstände mal zusammenlegen und Siemens zur Rücknahme der Klage durch eine freiwillige Sonderzahlung überreden...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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