Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 11:14 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 11:28 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 11:38 |
Zitat
micha774
Vorallem, wie ist es vereinbar mit der Öffnung der Mittel- und Hintertür der Fahrer zum Einstieg der Fahrgäste?
Zitat
Pressemitteilung der BVG
Berlin, 22. Februar 2018
Bei uns piept’s wohl
Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen Kontrollgeräte im Einstiegsbereich schon länger. Stammkunden, die einen elektronischen Fahrschein, die fahrCard, haben, konnten sie in vielen Fahrzeugen auch bisher schon nutzen, um die Gültigkeit des scheckkartengroßen Plastiktickets zu überprüfen. In wenigen Tagen wird der bisher freiwillige Testbetrieb beendet und aus dem „Kann“ wird ein „Soll“.
Ab dem 1. März entfällt nämlich bei den fahrCards die Sichtprüfung durch die Busfahrerinnen und -fahrer. Diese Kontrolle übernehmen nun wie geplant die automatischen Kartenkontrollgeräte an der linken Haltestange der vorderen Tür. Das kleine Gerät quittiert mit einem kurzen Pieps und einer grünen LED, dass die fahrCard für den Tarifbereich und die Tageszeit gültig ist. Wenn die Karte zu kurz an das Gerät gehalten wird, leuchtet eine orangefarbene LED, dann muss der Vorgang wiederholt werden. Wenn die fahrCard ungültig ist, leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer oder die Fahrerin zu wenden.
Fast alle Busse sind mittlerweile mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet, man erkennt am Logoaufkleber vorne rechts am Bus, welche Busse ein Lesegerät haben. Bei Bussen, die bisher noch nicht mit der Technik ausgestattet sind, sollten die Fahrgäste ihre fahrCard wie bisher dem Fahrer oder der Fahrerin zeigen. Im Laufe des Jahres soll in den Bussen jeweils ein zweites Lesegerät in Betrieb genommen werden, und zwar oben am Fahrscheindrucker des Fahrers, um eine fahrCard-Kontrolle auch im rechten Eingangsbereich zu ermöglichen.
Bei den automatischen Kontrollen in den BVG-Bussen werden übrigens – abweichend vom deutschen Branchenstandard – keine Daten auf die Karten geschrieben.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 15:50 |
Naja, in London ist ranhalten der Karte an ein Lesegerät selbstverständlich. Und bei der Tube gibt es Zugangssperren. Eigentlich ist Berlin ggü. anderen Städten noch ziemlich lasch.Zitat
Wollankstraße
Das mit der Fahrkartenkontrolle bei den Bussen ist wohl nur eine Tradition aus dem piefigen Westberlin übrig geblieben. In der u-Bahn, Tram und S-Bahn ist es ja nicht nötig
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 19:14 |
Zitat
GraphXBerlin
in London ist ranhalten der Karte an ein Lesegerät selbstverständlich.
Zitat
Pressemitteilung der BVG
Wenn die fahrCard ungültig ist, leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer oder die Fahrerin zu wenden.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 20:44 |
Zitat
Wollankstraße
Da werden die Busse noch länger unterwegs sein, wenn alle Fahrgäste das so machen sollen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 25.02.2018 21:23 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 26.02.2018 09:34 |
Zitat
yason
Regt Euch mal ab... ich benutze die Dinger seit es sie gibt (im Schnitt 4mal pro Tag) und es dauert eine Millisekunde länger als sonst. In 10% aller Fälle muss man die Karte nochmal davorhalten weil man zu schnell war aber dann sind es 2 Millisekunden.
Millionen von Fahrgästen in anderen Großstädten auf der Welt haben so eine Plastikkarte und werden gezwungen beim Busfahrer einzusteigen, ohne das die Städte im Chaos versinken oder es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen an den Haltestellen kommt.