Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 15:47 |
Zitat
Mike485
Solange es in Berlin den Vordereinstieg mit Fahrtausweiskontrolle -- auch vor 20 Uhr -- gibt, braucht es da für eine umfassende Kontrolle überhaupt keine Rechtfertigung.
Gruß
Mike
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 16:23 |
Zitat
Lopi2000
Es wäre mit Sicherheit schneller gegangen, wenn der Busfahrer seinen Job wirklich ordentlich gemacht hätte und entsprechend der Ankündigungen in der Presse (die auf dienstlichen Vorschriften basieren dürften) auf den Vordereinstieg in der Hauptverkehrszeit verzichtet hätte, was angesichts des erwartbar sehr hohen Anteils an Zeitkarten mehr als angemessen gewesen wäre.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 16:41 |
Zitat
B-V 3313
Dem Mann ist also kein Vorwurf zu machen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 23:19 |
Von 'ordentlich' kann bei den Fahrern, die ich als AggroFahrer bezeichne, keine Rede sein. Gehörst du etwa zur Spezies, die keine AggroFahrer kennt?Zitat
B-V 3313
Zitat
Chep87
245 Jebensstraße in der Früh-HVZ wenn ein AggroBusfahrer die Studentenhorden mit einem kontrollierten Vordereinstieg quält. Rekord liegt bei drei verpassten Grünphasen.
Tut mir leid, aber wenn ein Busfahrer, der seinen Job ordentlich macht, schon als "Aggro" bezeichnet wird, dann läuft etwas falsch und ich habe arge Probleme damit der Person zu glauben. Und wie schnell wäre es gegangen, wenn die Studenten ihre Fahrkarten schon bereit gehalten hätten?
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 23:26 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Lopi2000
Es wäre mit Sicherheit schneller gegangen, wenn der Busfahrer seinen Job wirklich ordentlich gemacht hätte und entsprechend der Ankündigungen in der Presse (die auf dienstlichen Vorschriften basieren dürften) auf den Vordereinstieg in der Hauptverkehrszeit verzichtet hätte, was angesichts des erwartbar sehr hohen Anteils an Zeitkarten mehr als angemessen gewesen wäre.
Er kann auf den Vordereinstieg verzichten, muss es aber nicht. Dem Mann ist also kein Vorwurf zu machen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 23:34 |
Zitat
Arec
Nun ist ein Ermessensspielraum im allgemeinen kein Belieben, sondern er ist der Situation angepasst zu nutzen. Ansonsten nennt man das Ermessensfehler und es verletzt mindestens den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn Ermessen mit Beliebigkeit oder gar nicht ausgeübt wird.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 23:36 |
Zitat
Chep87
Gehörst du etwa zur Spezies, die keine AggroFahrer kennt?
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 20.03.2018 23:55 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arec
Nun ist ein Ermessensspielraum im allgemeinen kein Belieben, sondern er ist der Situation angepasst zu nutzen. Ansonsten nennt man das Ermessensfehler und es verletzt mindestens den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn Ermessen mit Beliebigkeit oder gar nicht ausgeübt wird.
Ahja, der Busfahrer vertritt jetzt also eine Behörde?
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 00:48 |
Zitat
Harald Tschirner
Wer wegen Diebstahl oder Verlust seine Karte hat sperren lassen und sie durch diese Kontrolle vielleicht zurück erhält, wird dem Gerät dankbar sein. Weiß aber nicht ob es sowas schon mal gab.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 01:05 |
Zitat
Lopi2000
Vermutlich wird mit der Sperrung ohnehin eine neue Karte ausgegeben und die alte ungültig, wie es bei Konto- und Kreditkarten der Fall ist. Allein die Mühe, die ungültige Karte einzuziehen und dem bisherigen Inhaber zurück zu senden, wäre größer als der Austausch.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 08:45 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Chep87
Gehörst du etwa zur Spezies, die keine AggroFahrer kennt?
Doch, aber die fahren dann aggressiv und sind es nicht den Fahrgästen gegenüber.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 09:01 |
Zitat
Bw Steg
Schon rein rechnerisch dürfte klar sein: Wenn ich dreißig Fahrgäste habe und die sich auf drei Zugänge verteilen können statt auf nur einen, um wie viel verringert sich wohl der Aufenthalt an der Haltestelle?
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 09:06 |
Zitat
Joe
Zitat
Bw Steg
Schon rein rechnerisch dürfte klar sein: Wenn ich dreißig Fahrgäste habe und die sich auf drei Zugänge verteilen können statt auf nur einen, um wie viel verringert sich wohl der Aufenthalt an der Haltestelle?
Wenn wie üblich 27 Leute an den beiden hinteren Türen einsteigen und erst die aussteigenden Fahrgäste abwarten müssen wird der Zeitvorteil nicht so dolle sein... ;-)
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 21.03.2018 09:29 |
Zitat
Joe
Zitat
Bw Steg
Schon rein rechnerisch dürfte klar sein: Wenn ich dreißig Fahrgäste habe und die sich auf drei Zugänge verteilen können statt auf nur einen, um wie viel verringert sich wohl der Aufenthalt an der Haltestelle?
Wenn wie üblich 27 Leute an den beiden hinteren Türen einsteigen und erst die aussteigenden Fahrgäste abwarten müssen wird der Zeitvorteil nicht so dolle sein... ;-)
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 22.03.2018 08:41 |
Zitat
Bw Steg
Und nun zu allem Überdruss auch noch das Lesegerät. Das kurze Vorzeigen unter den genannten Vorzeichen reicht nicht mehr
Zitat
Wollankstraße
Und bisher in der Praxis, die Piep-Geräte interessieren keinen