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Neue BVG-App "Tickets"
geschrieben von chrosscheck 
Zitat
hvhasel
Zitat
nicolaas
Der große Vorteil der App für Abonnenten ist, dass man endlich den Anschlussfahrausweis kaufen kann, ohne die S-Bahn zu verlassen.

Ist dem denn jetzt wirklich so?

Leider sind die Tarifbestimmungen da widersprüchlich formuliert. Grundsätzlich gilt für Handytickets, dass diese vor Fahrtantritt zu kaufen sind. Für Anschlussfahrausweise gibt es dagegen die Regelung, dass diese spätestens an der letzten Haltestelle des B-Bereichs entwertet werden müssen.

Der im Golem-Artikel geschilderte Fall ist noch etwas anders gelegen, hier war der Anschlussfahrausweis ja von Anfang an erforderlich. Ein anderer - wohl auch von nicolaas gemeinter Fall - ist die Gegenrichtung. Wer z.B. am Alexanderplatz in einen Zug nach Potsdam steigt und ein AB-Ticket hat, hat bis Wannsee die Möglichkeit, den Anschlussfahrausweis zu lösen. Legt man die Regelung zum Handyticket wörtlich aus, ist dies nicht zulässig, da der Erwerb erst nach Fahrtantritt erfolgte. Praktisch ist aber kaum nachweisbar, ob bereits eine Teilstrecke auf einem anderen Fahrschein zurückgelegt wurde, vor allem, wenn er nicht streckengebunden ist.

Bei der S-Bahnfahrt vom bzw. zum Flughafen Schönefeld besteht die Zusatzherausforderung, dass der Anschlussfahrausweis nur für eine Station benötigt wird. Hier besteht besonders die Versuchung, den Kaufbutton in der App nur zu drücken, wenn eine Kontrolle absehbar ist, weshalb der 2-Minuten-Zähler besonders kritisch geprüft wird.

Bei allem Bemühungen, „Graufahrten“ zu vermeiden, sollten die Tarifbestimmungen kundenfreundlicher formuliert werden, um Kontrolleuren nicht zu viel Entscheidungsspielraum zu geben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.05.2018 15:22 von Lopi2000.
Es gibt keine Zwei Minuten Regel.

[www.vbb.de]

"Die Gültigkeit des gekauften Handytickets ist von dem Countdown des 2-Minuten-Zählers unabhängig."

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Es gibt keine Zwei Minuten Regel.

Nein, aber einen Zwei-Minuten-Zähler, um die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheins leichter prüfen zu können. Wenn die Türen sich vor mehr als 2 Minuten geschlossen haben, aber der Zähler noch nicht heruntergelaufen ist, kommt man mindestens in einen Rechtfertigungsdruck gegenüber dem Kontrolleur.
Re: Neue BVG-App "Tickets"
14.05.2018 20:06
Dann müsste der Kontrolleur beim Türenschließen aber auch eine Stoppuhr starten.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Lopi2000
Wer z.B. am Alexanderplatz in einen Zug nach Potsdam steigt und ein AB-Ticket hat, hat bis Wannsee die Möglichkeit, den Anschlussfahrausweis zu lösen. Legt man die Regelung zum Handyticket wörtlich aus, ist dies nicht zulässig, da der Erwerb erst nach Fahrtantritt erfolgte.

Ich denke, daß sich der Begriff Fahrtantritt auch auf den Geltungsbereich des Tickets bezieht. Beschaffen ich mir also während der Fahrt ein Ticket, das erst ab Wannsee gilt, ist auch der Fahrtantritt (mit diesem Fahrschein) erst dort. Vorher hätte es ja auch nicht gegolten.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Neue BVG-App "Tickets"
15.05.2018 10:58
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
hvhasel
Zitat
nicolaas
Der große Vorteil der App für Abonnenten ist, dass man endlich den Anschlussfahrausweis kaufen kann, ohne die S-Bahn zu verlassen.

Ist dem denn jetzt wirklich so?

Bis vor Kurzem wäre das nicht erlaubt gewesen, siehe Artikel.
Ja dem ist so.

Ein Beispiel
Fahrt von Alexanderplatz bis Potsdam-Hbf mit Monatskarte Berlin AB
Ja denn theoretisch könnte man ja Wannsee aussteigen (bis dorthin hat man ja ein gültiges Ticket) ein Anschlussfahrausweis kaufen und den nächsten Zug nehmen.
Mit dem Handy-Anschlussfahrschein kann man das einfach im Zug (z.B. zwischen Zoo und Charlottenburg) lösen. Dann ist das Ticket ja zwei Minuten vor der Abfahrt (in Wannsee) gekauft.

Man könnte den Anschlussfahrschein auch in Alexanderplatz kaufen und entwerten. Oder gar schon im Zulauf. Ich sehe da keinen Vorteil der App.
Zitat
JeDi
Man könnte den Anschlussfahrschein auch in Alexanderplatz kaufen und entwerten. Oder gar schon im Zulauf. Ich sehe da keinen Vorteil der App.

Es kostet nicht viel Zeit, aber es kostet Zeit. Wer es als Abokunde gewohnt ist, einfach einzusteigen, weiß es zu schätzen, diese Zeit nicht einkalkulieren zu müssen.
Zitat
JeDi
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
hvhasel
Zitat
nicolaas
Der große Vorteil der App für Abonnenten ist, dass man endlich den Anschlussfahrausweis kaufen kann, ohne die S-Bahn zu verlassen.

Ist dem denn jetzt wirklich so?

Bis vor Kurzem wäre das nicht erlaubt gewesen, siehe Artikel.
Ja dem ist so.

Ein Beispiel
Fahrt von Alexanderplatz bis Potsdam-Hbf mit Monatskarte Berlin AB
Ja denn theoretisch könnte man ja Wannsee aussteigen (bis dorthin hat man ja ein gültiges Ticket) ein Anschlussfahrausweis kaufen und den nächsten Zug nehmen.
Mit dem Handy-Anschlussfahrschein kann man das einfach im Zug (z.B. zwischen Zoo und Charlottenburg) lösen. Dann ist das Ticket ja zwei Minuten vor der Abfahrt (in Wannsee) gekauft.

Man könnte den Anschlussfahrschein auch in Alexanderplatz kaufen und entwerten. Oder gar schon im Zulauf. Ich sehe da keinen Vorteil der App.

Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2018 12:45 von Logital.
Zitat
Logital
Zitat
jeDi
Man könnte den Anschlussfahrschein auch in Alexanderplatz kaufen und entwerten. Oder gar schon im Zulauf. Ich sehe da keinen Vorteil der App.

Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

Die Kurzstrecke ist mittlerweile teurer als ein Anschlussfahrschein, das war mal anders.

Gibt natürlich andere Fälle, etwa an den Grenzen des City-Ticket-Bereichs oder wenn man zuvor in irgendeiner Form auf dem Ticket von jemand anders mitfuhr, der dann ausstieg.
Re: Neue BVG-App "Tickets"
15.05.2018 17:04
Zitat
Logital
Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

In welchem Fall denn?
Re: Neue BVG-App "Tickets"
15.05.2018 17:06
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

In welchem Fall denn?

Vielleicht wenn man sich im Besitz von Fahrscheinen aus einer Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke befindet?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Re: Neue BVG-App "Tickets"
15.05.2018 17:07
Zitat
Nemo
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

In welchem Fall denn?

Vielleicht wenn man sich im Besitz von Fahrscheinen aus einer Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke befindet?

Dann kostet Entwerten aber wirklich nur eine Sekunde. Ansonsten fiele mir noch die Kurzstrecke Woltersdorf ein, die gilt aber eh nicht ab S-Bahnhof Rahnsdorf.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Logital
Zitat
jeDi
Man könnte den Anschlussfahrschein auch in Alexanderplatz kaufen und entwerten. Oder gar schon im Zulauf. Ich sehe da keinen Vorteil der App.

Das nicht. Aber es ist oft günstiger die letzten 3 Stationen per Kurzstrecke zurück zu legen. Das widerum geht nur per App oder Stress mit raushüppen und reinspringen.

Die Kurzstrecke ist mittlerweile teurer als ein Anschlussfahrschein, das war mal anders.

Gibt natürlich andere Fälle, etwa an den Grenzen des City-Ticket-Bereichs oder wenn man zuvor in irgendeiner Form auf dem Ticket von jemand anders mitfuhr, der dann ausstieg.

Stimmt, aber ich kaufe alles als 4 Fahrten Karte was es auch als 4er Karte gibt. Könnte sich wieder ausgleichen wenns den Anschlussfahrschein auch als 4er Karte gibt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ich habe kürzlich bei einer Kontrolle erfahren, dass es bei Kurzstreckenfahrscheinen, die per App gekauft werden, eine 20-Minuten-Grenze gibt. Im konkreten Fall hat die M8 aufgrund der Verkehrslage für die 4 Stationen vom Pappelplatz bis zum Hauptbahnhof über 20 Minuten benötigt und der Kontrolleur hat eine Nutzerin der App ermahnt, künftig nach Ablauf der 20 Minuten ein neues Ticket zu kaufen.

Die Anlage 8 des VBB-Tarifs scheint seit Ende 2017 tatsächlich die Regelung zu beinhalten: "Fahrten mit Kurzstreckenfahrausweisen Berlin und Potsdam laut VBB-Tarif, Anlage 7, Punkte 1 und 2, die über mobile Endgeräte ausgegeben werden, müssen innerhalb von 20 Minuten beendet werden. Die übrigen Geltungsbedingungen bleiben davon unberührt."

Ich frage mich, was eine derartig fahrgastunfreundliche, irritierende Sonderregelung soll und ob diese überhaupt rechtlich haltbar ist. Es dürfte kaum planmäßige Verbindungen geben, die eine Kurzstrecke sind, aber länger als 20 Minuten dauern. Also kann diese Regelung eigentlich nur bei Verspätungen problematisch werden, zu denen es aber häufig kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Kunde bei einer Verspätung hektisch seine App checkt, ob der 20-Minuten-Zeitraum noch passt. Zudem wird in der App auch ein Ticketverlauf gespeichert, der Starthaltestelle und Abfahrtzeit beinhaltet. Es wäre also auch ohne die 20-Minuten-Regelung kontrollierbar, ob die sonstigen Regelungen des Kurzstreckentarifs eingehalten wurden.
Ich frage mich was das überhaupt für eine Art ist. Da tun sich für andere Branchen ganz neue Geschäftsmodelle auf: Im Hotel - "Der Gast stand zwar nachweislich bereits um 7:56 Uhr mit seinem Koffer an der Rezeption, aber weil unser einziger Mitarbeiter sich erst um das Frühstück und die japanische Reisegruppe kümmern musste, konnte er erst um 10:12 Uhr auschecken. Daher muss er gemäß AGB eine weitere Nacht bezahlen." Oder in der Gastronomie - "Happy Hour ist von 15 bis 18 Uhr. Da die um 15:15 Uhr bestellten und um 15:23 Uhr servierten Cocktails erst um 18:03 Uhr bezahlt wurden, ist der volle Preis fällig. Dass die Gäste einen Tennisarm vom zweistündigen Winken nach der Bedienung haben und insgesamt 17-mal an der Theke bezahlen wollten, ist unerheblich. Unsere Kellner können nicht hexen."

P.S.: Ist damit die Kurzstrecke vom Brandenburgplatz zum Krankenhaus Köpenick nur für App-Nutzer gestorben, oder "dürfen" sich da jetzt alle einen Einzelfahrschein "gönnen"?
def
Re: Neue BVG-App "Tickets"
01.02.2019 10:56
Zitat
VvJ-Ente
Ich frage mich was das überhaupt für eine Art ist. Da tun sich für andere Branchen ganz neue Geschäftsmodelle auf: Im Hotel - "Der Gast stand zwar nachweislich bereits um 7:56 Uhr mit seinem Koffer an der Rezeption, aber weil unser einziger Mitarbeiter sich erst um das Frühstück und die japanische Reisegruppe kümmern musste, konnte er erst um 10:12 Uhr auschecken. Daher muss er gemäß AGB eine weitere Nacht bezahlen." Oder in der Gastronomie - "Happy Hour ist von 15 bis 18 Uhr. Da die um 15:15 Uhr bestellten und um 15:23 Uhr servierten Cocktails erst um 18:03 Uhr bezahlt wurden, ist der volle Preis fällig. Dass die Gäste einen Tennisarm vom zweistündigen Winken nach der Bedienung haben und insgesamt 17-mal an der Theke bezahlen wollten, ist unerheblich. Unsere Kellner können nicht hexen."

Och, so manches Freizeitbad bzw. so manche Thermen funktioniert nach diesem Prinzip. Man bekommt am Eingang ein Gummiband mit Chip, womit man dann nicht nur im badeigenen Lokal bezahlt, sondern auch beim Verlassen des Bades den Eintritt selbst nach verbrachter Zeit. Und dann gibt's am Ausgang vor der Kasse eine Schlange...
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