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Railroader
Vielleicht wissen ja die User Jay oder der weiße Bim, wie das damals bei den Tests realisiert wurde. Klingt nämlich für mich auch so, als wären da alle Viertel angetrieben.
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Railroader
Hallo Dennis,
die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.
Re: S-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 19.06.2018 23:07 |
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Henning
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Railroader
Hallo Dennis,
die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.
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FlO530
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Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.
Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)
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Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen
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FlO530
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Henning
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Railroader
Hallo Dennis,
die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.
Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)
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Flexist
Alle F-Baureihen können miteinander. Zwei (Vier) davon tun es andauernd.
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Wollankstraße
Hallo Henning,
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Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen
Bei den alten Zügen in Berlin war es möglich ET 165, ET 166, ET 168 und die an Bauart 165 angepassten Züge der Reihe ET 169 zu kuppeln, was auch praktiziert wurde.
ET 168 wurden meist in die Mitte eingestellt (wie später Paßviertel), da beim Personal unbeliebt. Ich hab selbst noch Zugverbände ET 165/166 (275/276) erlebt.
ET 167 / 277 schied aus, wegen Schaku mit Klavier. Der Verein Historische S-Bahn hat jetzt einen 275er mit Schaku mit Klavier ausgerüstet, um bei Museumsfahrten ihn mit 277er kuppeln zu können.
Re: S-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018 19.06.2018 23:37 |
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Henning
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FlO530
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Henning
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Railroader
Hallo Dennis,
die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.
Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)
Das sind aber ICE-T- und ICE-3-Züge. Unterschiedliche ICE-Typen gemischt können ebenfalls nicht gekuppelt werden.
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Bd2001
Kleine Korrektur: Der Hersteller war Adtrans, die DWA war nur Subunternehmer.
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SenUVK
Wenn es zu Ausfällen der Leit- und Sicherungstechnik kommt, hat das Land Berlin keine
direkten Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG.
Vertragspartner der DB Netz ist das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier die
S-Bahn Berlin GmbH.
Die Verkehrsverträge des Landes Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen aber ihrerseits
bei nicht vertragsgerechter Leistung Abzüge für ausgefallene oder teilweise ausgefallene
Züge, zu geringe Kapazität und Verspätungen vor. Dies gilt insbesondere auch, wenn die
nicht vertragsgemäße Leistung der S-Bahn Berlin GmbH auf Nicht- oder Schlechtleistungen
von konzernverbundenen Unternehmen wie etwa der DB Netz AG zurückzuführen ist.
Insofern sanktioniert das Land Berlin Leistungsmängel der Infrastruktur indirekt über die
Sanktionierung infrastrukturbedingter Nicht- und Schlechtleistungen der S-Bahn Berlin
GmbH
Zitat
SenUVK
Rechtliche Grundlage der Infrastrukturnutzung durch die S-Bahn Berlin GmbH ist ihr
Infrastrukturnutzungsvertrag mit der DB Netz AG, dessen Bestandteil die SchienennetzNutzungsbedingungen
(SNB) der DB Netz sind. Danach wird aktuell (SNB 2018) das
Netznutzungsentgelt bei gemeldeten Störungen u.a. der Leit- und Sicherungstechnik
automatisch pauschal um zwei Euro je Verspätungsminute bei Verspätungen über sechs
Minuten gemindert.
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schallundrausch
Viel Lesestoff, aber sehr interessant:
Bericht von SenUVK gegenüber dem Hauptausschuss des AGH über Sanktionierungsmöglichkeit von DB Netz und Siemens bei Ausfall der Leit- und Sicherungstechnik.
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1040.B-v.pdf
Zitat
SenUVK
Wenn es zu Ausfällen der Leit- und Sicherungstechnik kommt, hat das Land Berlin keine
direkten Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG.
Vertragspartner der DB Netz ist das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier die
S-Bahn Berlin GmbH.
Die Verkehrsverträge des Landes Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen aber ihrerseits
bei nicht vertragsgerechter Leistung Abzüge für ausgefallene oder teilweise ausgefallene
Züge, zu geringe Kapazität und Verspätungen vor. Dies gilt insbesondere auch, wenn die
nicht vertragsgemäße Leistung der S-Bahn Berlin GmbH auf Nicht- oder Schlechtleistungen
von konzernverbundenen Unternehmen wie etwa der DB Netz AG zurückzuführen ist.
Insofern sanktioniert das Land Berlin Leistungsmängel der Infrastruktur indirekt über die
Sanktionierung infrastrukturbedingter Nicht- und Schlechtleistungen der S-Bahn Berlin
GmbH
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schallundrausch
Soviel zum Thema 'die S-Bahn kann gegen DB-Netz nicht vorgehen': Kann sie doch. Aber ob diese Mickymausbeträge wirklich zielführend sind...?
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SenUVK
Rechtliche Grundlage der Infrastrukturnutzung durch die S-Bahn Berlin GmbH ist ihr
Infrastrukturnutzungsvertrag mit der DB Netz AG, dessen Bestandteil die SchienennetzNutzungsbedingungen
(SNB) der DB Netz sind. Danach wird aktuell (SNB 2018) das
Netznutzungsentgelt bei gemeldeten Störungen u.a. der Leit- und Sicherungstechnik
automatisch pauschal um zwei Euro je Verspätungsminute bei Verspätungen über sechs
Minuten gemindert.