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S-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018
geschrieben von Zektor 
Heute im Programm: Polizeieinsatz mit Auswirkungen auf das Dreieck Treptower Park - Baumschulenweg - Neukölln, außerdem gibt es mal wieder so einige Ausfälle auf den Linien der Stadtbahn. Das alles zur besten Pendler-Zeit.
Zitat
Railroader
Vielleicht wissen ja die User Jay oder der weiße Bim, wie das damals bei den Tests realisiert wurde. Klingt nämlich für mich auch so, als wären da alle Viertel angetrieben.

Ursprünglich soll die elektrische Kuppelbarkeit mit der BR480 im Pflichtenheft der 481/482 enthalten gewesen sein. Da die Nachteile jedoch überwogen (selbst die 480er hatten ursprünglich Einschränkungen beim Kuppeln der drei Serien untereinander), hat man darauf richtigerweise nicht bestanden.
So ähnlich wird es wohl auch beim U-Bahn IK-Zug werden. Der IK15 war mit HK06, aber nicht mit den vier HK00 zusammen einsetzbar. Schon mit der Serienanpassung der IK15 geht das nicht mehr. Wenn genug Exemplare einer Serie existieren, kann man gut darauf verzichten.

so long

Mario
Zitat
Railroader
Hallo Dennis,

die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.

In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.
Zitat
Henning
Zitat
Railroader
Hallo Dennis,

die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.

In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.

Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)
Alle F-Baureihen können miteinander. Zwei (Vier) davon tun es andauernd.
Zitat
FlO530
Zitat
Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.

Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)

In Hamburg 470+471+472.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Hallo Henning,

Zitat
Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen

Bei den alten Zügen in Berlin war es möglich ET 165, ET 166, ET 168 und die an Bauart 165 angepassten Züge der Reihe ET 169 zu kuppeln, was auch praktiziert wurde.

ET 168 wurden meist in die Mitte eingestellt (wie später Paßviertel), da beim Personal unbeliebt. Ich hab selbst noch Zugverbände ET 165/166 (275/276) erlebt.

ET 167 / 277 schied aus, wegen Schaku mit Klavier. Der Verein Historische S-Bahn hat jetzt einen 275er mit Schaku mit Klavier ausgerüstet, um bei Museumsfahrten ihn mit 277er kuppeln zu können.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
FlO530
Zitat
Henning
Zitat
Railroader
Hallo Dennis,

die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.

In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.

Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)

Das sind aber ICE-T- und ICE-3-Züge. Unterschiedliche ICE-Typen gemischt können ebenfalls nicht gekuppelt werden.
Zitat
Flexist
Alle F-Baureihen können miteinander. Zwei (Vier) davon tun es andauernd.

Das ist aber eine Baureihe.
Zitat
Wollankstraße
Hallo Henning,

Zitat
Henning
In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen

Bei den alten Zügen in Berlin war es möglich ET 165, ET 166, ET 168 und die an Bauart 165 angepassten Züge der Reihe ET 169 zu kuppeln, was auch praktiziert wurde.

ET 168 wurden meist in die Mitte eingestellt (wie später Paßviertel), da beim Personal unbeliebt. Ich hab selbst noch Zugverbände ET 165/166 (275/276) erlebt.

ET 167 / 277 schied aus, wegen Schaku mit Klavier. Der Verein Historische S-Bahn hat jetzt einen 275er mit Schaku mit Klavier ausgerüstet, um bei Museumsfahrten ihn mit 277er kuppeln zu können.

Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass die Baureihen 475, 476 und 477 im regulären Linieneinsatz nicht gemischt gekuppelt werden können/dürfen.
Zitat
Henning
Zitat
FlO530
Zitat
Henning
Zitat
Railroader
Hallo Dennis,

die 480 sind mit den 481 im Regelbetrieb nicht kuppelbar. Die Fahrzeuge dürfen elektrisch nicht miteinander verbunden werden. Lediglich ein mechanisches kuppeln zum Schieben und Schleppen ist möglich.

In Deutschland kann man meines Wissens bei allen Zügen keine zwei unterschiedliche Baureihen im einem Zugverband fahren lassen. So ist z. B. auch bei den S-Bahntypen 420, 423, 422 und 430.

Und was ist mit 411+415, 403+406 und CFL-Kiss + DB-Flirt?? Die LINT dürfen auch miteinander... Insofern ;-)

Das sind aber ICE-T- und ICE-3-Züge. Unterschiedliche ICE-Typen gemischt können ebenfalls nicht gekuppelt werden.

Flirt und KISS sind es aber weder ICE noch gehören sie der gleichen Baureihe an! Im genannten Fall fahren sie nicht nur als vereinigter Zug, sondern gehören sogar zwei unterschiedlichen (Staats-)Bahnen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich meinte, dass 411 und 415 ICE-T-Züge bzw. 403 und 406 ICE-3-Züge sind.
Du meinst die Züge 475 (ex275), 476 (ex 276.1 mod) und 477 mod...da ging das natürlich nicht mehr.

Selbst die modernisierten 275, die als 276.1 geführt wurden (neu 476) waren teilweise nicht untereinander kuppelbar, schon gar nicht 477 (277mod).

Siehe mal auf [www.stadtschnellbahn-berlin.de]

Sehr interessante Seite, wenn Du sie nicht kennst, da kannst Du Stunden damit verbringen. Da ist auch sehr viel erklärt. Musst nur zu speziellen Fragen etwas suchen, aber das bekommst Du hin.

Viel Spaß und schöne Stunden auf der Seite, die ich auch hatte.

Grüße

Wollankstraße
Zitat
Bd2001
Kleine Korrektur: Der Hersteller war Adtrans, die DWA war nur Subunternehmer.

Wo hast Du das denn her? Bisher war die offizielle Geschichtsschreibung dergestalt, daß der Vertragsabschluß zur Lieferung der 481/482 1994 bei der DWA stattfand, mit ADtranz Hennigsdorf als kleine(re)m Partner des Konsortiums. Wenigstens solange, bis Bombardier dazwischenschlug und die Landschaft der Bahnhersteller in Deutschland bedeutend veränderte.
Viel Lesestoff, aber sehr interessant:
Bericht von SenUVK gegenüber dem Hauptausschuss des AGH über Sanktionierungsmöglichkeit von DB Netz und Siemens bei Ausfall der Leit- und Sicherungstechnik.
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1040.B-v.pdf

Zitat
SenUVK
Wenn es zu Ausfällen der Leit- und Sicherungstechnik kommt, hat das Land Berlin keine
direkten Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG.
Vertragspartner der DB Netz ist das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier die
S-Bahn Berlin GmbH.
Die Verkehrsverträge des Landes Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen aber ihrerseits
bei nicht vertragsgerechter Leistung Abzüge für ausgefallene oder teilweise ausgefallene
Züge, zu geringe Kapazität und Verspätungen vor. Dies gilt insbesondere auch, wenn die
nicht vertragsgemäße Leistung der S-Bahn Berlin GmbH auf Nicht- oder Schlechtleistungen
von konzernverbundenen Unternehmen wie etwa der DB Netz AG zurückzuführen ist.
Insofern sanktioniert das Land Berlin Leistungsmängel der Infrastruktur indirekt über die
Sanktionierung infrastrukturbedingter Nicht- und Schlechtleistungen der S-Bahn Berlin
GmbH
Soviel zum Thema 'die S-Bahn kann gegen DB-Netz nicht vorgehen': Kann sie doch. Aber ob diese Mickymausbeträge wirklich zielführend sind...?
Zitat
SenUVK
Rechtliche Grundlage der Infrastrukturnutzung durch die S-Bahn Berlin GmbH ist ihr
Infrastrukturnutzungsvertrag mit der DB Netz AG, dessen Bestandteil die SchienennetzNutzungsbedingungen
(SNB) der DB Netz sind. Danach wird aktuell (SNB 2018) das
Netznutzungsentgelt bei gemeldeten Störungen u.a. der Leit- und Sicherungstechnik
automatisch pauschal um zwei Euro je Verspätungsminute bei Verspätungen über sechs
Minuten gemindert.
Zitat
schallundrausch
Viel Lesestoff, aber sehr interessant:
Bericht von SenUVK gegenüber dem Hauptausschuss des AGH über Sanktionierungsmöglichkeit von DB Netz und Siemens bei Ausfall der Leit- und Sicherungstechnik.
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1040.B-v.pdf

Zitat
SenUVK
Wenn es zu Ausfällen der Leit- und Sicherungstechnik kommt, hat das Land Berlin keine
direkten Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG.
Vertragspartner der DB Netz ist das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier die
S-Bahn Berlin GmbH.
Die Verkehrsverträge des Landes Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen aber ihrerseits
bei nicht vertragsgerechter Leistung Abzüge für ausgefallene oder teilweise ausgefallene
Züge, zu geringe Kapazität und Verspätungen vor. Dies gilt insbesondere auch, wenn die
nicht vertragsgemäße Leistung der S-Bahn Berlin GmbH auf Nicht- oder Schlechtleistungen
von konzernverbundenen Unternehmen wie etwa der DB Netz AG zurückzuführen ist.
Insofern sanktioniert das Land Berlin Leistungsmängel der Infrastruktur indirekt über die
Sanktionierung infrastrukturbedingter Nicht- und Schlechtleistungen der S-Bahn Berlin
GmbH

Das ist nix Neues. Geht auch der ODEG, NEB oder DB Regio so: Was nicht gefahren ist wird nicht gezahlt, der Verursacher spielt keine Rolle. Nur, dass die Nichtbundeseigenen Verkehrsunternehmen einen Anreiz haben sich das Geld zurückzuholen sofern der Verursacher DB Netz zurückholen. Ob sie es tatsächlich tun liegt in der Verantwortung des Unternehmens, weil es auch in der monetären Motivation des Unternehmens liegt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.06.2018 17:20 von Logital.
Zitat
schallundrausch
Soviel zum Thema 'die S-Bahn kann gegen DB-Netz nicht vorgehen': Kann sie doch. Aber ob diese Mickymausbeträge wirklich zielführend sind...?
Zitat
SenUVK
Rechtliche Grundlage der Infrastrukturnutzung durch die S-Bahn Berlin GmbH ist ihr
Infrastrukturnutzungsvertrag mit der DB Netz AG, dessen Bestandteil die SchienennetzNutzungsbedingungen
(SNB) der DB Netz sind. Danach wird aktuell (SNB 2018) das
Netznutzungsentgelt bei gemeldeten Störungen u.a. der Leit- und Sicherungstechnik
automatisch pauschal um zwei Euro je Verspätungsminute bei Verspätungen über sechs
Minuten gemindert.

Wieso siehst du das als "Mickymausbetrag" an. Was denkst du denn was eine Verspätungsminute dem Verkehrsunternehmen gegenüber dem Auftraggeber (Länder Berlin/ Brandenburg) an Pönalen kostet?

Aus meiner Sicht falsch ist aber, dass man erst ab 6 Minuten anfängt, denn die Verkehrsverträge haben strengere Anforderungen (ab 4 oder 3 Minuten)

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Na, ich finde die Poenale halt extrem niedrig. Um nicht zu sagen: niedlich. 2,- Euro pro Minute. In Anbetracht der Tatsache, dass in einem vollbesetzten Zug auch gern mal 1000 Leute sitzen, kommen Pro Minute Verspätung gut mal über 15 Arbeitsstunden volkswirtschaftlicher Schaden zusammen.
Dass erst ab der 7. Minute überhaupt gezahlt wird, ist das andere Ärgernis.
Guck mal in die Präsentation. 2017 kamen 17.060 Verspätungsminuten zusammen. Dafür hat dann die S-Bahn DB-Netz rd 34.000 Euro vorenthalten. WOW. Das ist voll die Motivationsgrundlage, um Millionen in die LST zu investieren.
Ja, da gebe ich dir recht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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