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Tram-Nordtangente beißt vor Gericht auf Granit
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 30. März 2006 die Klage der Stadtwerke München GmbH (Klägerin) auf Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Oberbayern für den Bau einer zweigleisigen Straßenbahn-Neubaustrecke durch den Englischen Garten abgewiesen. Die Regierung von Oberbayern hatte trotz eines mehrfach nachgewiesenen verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens den Planfestellungsantrag der Verkehrsbetriebe abgelehnt.

In einer ersten Begründung heißt es, dass der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde bei der Gewichtung der verschiedenen Belange ein planerischer Gestaltungsspielraum zukam, der eine ablehnende Haltung "mit dem Schutz des Englischen Gartens als Gartendenkmal von außergewöhnlich hoher Bedeutung" gegenüber "den Verkehrsinteressen an der Errichtung einer Straßenbahn-Neubaustrecke" rechtfertigt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es ist aber möglich, dass man sich wieder in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof trifft, bei dem die Stadtwerke Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können. Ein solches Verfahren wird jedoch nach ersten Meinungsäußerungen als sehr langwierig eingestuft. Eine Entscheidung über diesen Weg wollen die Stadtwerke nach Kenntnisnahme der vollständigen Urteilsbegründung treffen, die erst in einigen Wochen erwartet wird. Die unterlegene Partei hatte sich in einer besseren Ausgangslage gewähnt. In sehr detaillierten planerischen Unztersuchungen unter Einbeziehung einer renommierten Landschaftsarchitektin konnte man nachweisen, dass keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals "Englischer Garten" durch die Tramtrasse entstanden wäre. Die gegnerische Seite versuchte genau dies durch eine auf mit Filzstift auf Fotos gemalte Darstellung zu widerlegen. Somit überracht das Statement der SWM-Pressesprecherin nicht: "Diese Entscheidung hat uns, zumal angesichts der eindeutigen und qualifizierten Gutachten und angesichts des Verlaufs der Verhandlung, überrascht. Der große verkehrliche Nutzen sei durch das standardisierte Bewertungsverfahren nach bundesweit gültigen Kriterien eindeutig nachgewiesen worden."

Artikel geschrieben von Arnd Werther
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist:
haben diese Richter eigentlich eine Ahnung was eine Straßenbahn ist?

Die Begründung "der eine ablehnende Haltung "mit dem Schutz des Englischen Gartens als Gartendenkmal von außergewöhnlich hoher Bedeutung" gegenüber "den Verkehrsinteressen an der Errichtung einer Straßenbahn-Neubaustrecke" rechtfertigt" ist doch derart sach- und weltfremd (um nicht schärfere Worte zu gebrauchen) dass man sich fragt, in welchem Wolkenkukucksheim diese Leute wohnen oder (was viel schlimmer wäre) welche Interessen sie wirklich vertreten?! Der Erhalt einer Bustrasse gegenüber einer Straßenbahn-Neubaustrecke als "Schutz des Englischen Gartens als Gartendenkmal" zu bezeichnen ist doch derart ignorant gegenüber der Wirklichkeit, dass man da wirklich an einigen Dingen, die ich hier nicht so direkt nennen möchte, zweifeln kann! Gibt es da wirklich niemand der diesem offensichtlichen Irrsinn einhalt gebieten und die Dinge auf einen realistischen Punkt bringen kann? Wenn auch in anderen Teilen der Rechtsprechung Urteile von solcher Qualität verzapft werden, kann man sich vor Grauen ja nur so schütteln!

Sorry, aber das musste mal ´raus!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Dein Plädoyer in allen Ehren, es trifft leider den falschen. Der Richter am Verwaltungsgericht hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die Straßenbahn gebaut werden darf oder nicht. Die Entscheidung, die der Richter treffen musste, war vielmehr, ob die Regierung von Oberbayern ihren Ermessensspielraum in der Ablehnung ausgeschöpft hat oder ob sie den Ablehnungsbescheid nicht rechtsgültig erteilt hat.
Das Gericht hat aber entschieden, dass die Regierung von Oberbayern da einen großen Ermessensspielraum hat. Dort sind die eigentlich Gegner der Tram durch den Englischen Garten.

Ich geb dir im Inhalt völlig recht, die Entscheidung der Regierung von Oberbayern ist auch für mich nach objektiven Kriterien nicht nachvollziehbar. Aber das Gericht hat entschieden, dass sie so entscheiden darf. Das Gericht hat leider nicht darüber entschieden, ob die Tram sinnvoll ist oder nicht.

--
U-Bahn München
Danke für die Erklärung. Dennoch kann man zu der ganzen Sache nur den Kopf schütteln.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Hallo zusammen,

am letzten Wochenende war ich mal wieder in München und hatte unter anderem die Möglichkeit

mit dem Bus in den Englischen Garten zu fahren. Dort konnte ich mir auch mal ein Bild der

dortigen Verhältnisse machen. Demnach ist es mir schleierhaft, wie man dort eine

Straßenbahnoberleitung als störend bezeichnen kann. Da durchschneidet der Isarring als

vierspurige Stadtautobahn den Englischen Garten weiter nördlich und des scheint niemanden zu

stören und eine filigrane Straßenbahnoberleitung wird als denkmalzerstörend eingestuft, das

verstehe wer will.

Gruß
Klaus



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.07.2009 16:01 von Klaus Schöner.
Die ganze Sache ist im Grunde ein reines Possenspiel der Politik.
Politiker bitte alle in einen Sack stecken und drauf hauen, man erwischt immer den richtigen. ;-)

Gruß Subwaycommander

Weil jeder Zug zählt!
Subwaycommander schrieb:
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> Die ganze Sache ist im Grunde ein reines
> Possenspiel der Politik.
> Politiker bitte alle in einen Sack stecken und
> drauf hauen, man erwischt immer den richtigen.


Wie so denn das? Dagegen sind nur CSU und die Anwohner/Eigentümer der Franz-Joseph-Straße - Thiemestraße..

Immobilien auf Tramstrecken lassen sich nicht so gut vermarkten.. es geht hier nur um ''Dollars''.

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2009 17:26 von IsarSteve.
IsarSteve schrieb:
> Immobilien auf Tramstrecken lassen sich nicht so
> gut vermarkten.. es geht hier nur um ''Dollars''.

Das mit der Vermarktung ist in der Realität noch sehr die Frage - in der Befürchtung einer neuen Straßenbahnstrecke mag das allerdings so sein.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
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