Quelle: SAT1 Videotext Seite 114:
GERICHT VERIETET LOKFÜHRERSTREIK
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat nach Angaben der Bahn per einstweilinger Vefügung die für morgen geplannten Streiks des Lokführer untersagt.
Zuvor war im Tarifkonflikt eine erster Abschluß mit Einkommensplus erreicht. Ob Bahnkunde morgen wieder mit Einschränkung rechnen müssen bleibt somit unklar. Die Lokführer GDL hatte zu beundesweiten Warnstreiks aufgerufen. Infomation über Fahrplanänderung gibt es unter 08000-996633
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