Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
VRR kündigt DB-Großvertrag fristlos
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR hat heute überraschenderweise den großen Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW GmbH mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt. Diese Entscheidung fiel heute um 13 Uhr auf der Sitzung des Vergabeausschusses des VRR und wurde unmittelbar im Anschluß der DB in Düsseldorf mitgeteilt. In einer Pressemitteilung des VRR heißt es:

Auslöser für diese drastische Maßnahme sind grobe Vertragsverletzungen der DB bei der Erbringung von Sicherheits- und Serviceleistungen im S-Bahn-Bereich nach 19 Uhr. Eine mehrmonatige Stichprobenuntersuchung des Verbundes brachte die Täuschung ans Tageslicht. Anstelle der zugesicherten Bestreifungsquote von 90 Prozent nach 19 Uhr in den S-Bahnen ergaben umfangreiche Stichprobenanalysen eine tatsächliche, indiskutable Quote von durchschnittlich 17 Prozent - mit fallender Tendenz. Bezahlt wurden hingegen die neunzig Prozent. Daher zieht der Verbund nun die Reißleine. Zusätzlich unternimmt der VRR im Rechtsstreit mit der DB den nächsten Schritt. Direkt morgen legt der VRR die Nahverkehrsleistungen aus seinem Verbundraum der Deutschen Bahn (DB) auf. Um die Mobilität trotz der offenen juristischen Fragen zu gewährleisten, wird der VRR die im Januar 2008 bereits öffentlich angekündigte Auferlegung als hoheitlichen Akt umsetzen. Dieser Verwaltungsakt verpflichtet die Bahn dazu, alle Nahverkehrsleistungen im Umfang der bestehenden Verkehre zu erbringen. Die Kunden vor Ort sind somit von der Auseinandersetzung auch weiterhin nicht betroffen. Zusätzlich entwickelt der Verbund zügig ein Wettbewerbskonzept und strebt damit schnellstmöglich die Vergabe von Verkehrs- und Sicherheitsleistungen über Ausschreibungen an. VRR-Vorlichkeiten, Zustand der Fahrzeuge und das Erscheinungsbild der Bahnhöfe ein“, erklärt Husmann. „Die Deutsche Bahn tritt als öffentliches Unternehmen das hohe Gut der Sicherheit mit Füßen und verspielt somit Vertrauen derFahrgäste“, so Husmann weiter. „Wir lassen uns durch den Renditedruck der DB AG im Vorfeld des Börsengangs nicht verschaukeln. Jetzt haben wir einen handfesten Beweis, dass die DB Regio NRW zu Lasten der Kunden spart. Verträge sind dabei egal und auch vor der Täuschung der Steuerzahler schreckt die Bahn nicht zurück, “ so Husmann abschließend. Für die Fahrgäste an Rhein und Ruhr ändert sich nichts. Die Deutsche Bahn wird aufgrund einer morgen ausgesprochenen Auferlegung ohne Veränderungen weiterfahren. Als aktuelle Konsequenz aus dem Rechtsstreit heraus ist der VRR gehalten, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, um seiner Verpflichtung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen nachzukommen. „Daher bedienen wir uns dem juristischen Instrument der Auferlegung“, erklärt VRR-Vorstand Martin Husmann. „Dieses ist im europäischen Beihilferecht verankert. Die Züge werden wie bisher fahren, bis wir die auferlegten Verkehre im Wettbewerb vergeben haben,“ ergänzt Husmann. Vor diesem juristischen Hintergrund ist auch die Kündigung hilfsweise und vorsorglich ausgesprochen worden, da aus VRR-Sicht der Vertrag nichtig ist. Der Verbund ist Kraft der durch das ÖPNV-Gesetz (Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr) übertragenen hoheitlichen Befugnisse dazu berechtigt. „Der VRR strebt schnellstmöglich die Vergabe von Verkehrsleistungen über Ausschreibungen an“, erläutert Martin Husmann das künftige Vorgehen. „In diesem Sinne entwickeln wir gerade ein entsprechendes Konzept mit einer gleichzeitig gestuften Aufhebung der Auferlegung in allen relevanten Bereichen. Die Sicherheitsleistungen werden aber unverzüglich an andere Unternehmen vergeben. Sicherheitsdefizite in der S-Bahn nach 19.00 Uhr können wir uns nicht länger erlauben“, so Husmann weiter. stand Martin Husmann zeigt sich empört über die offensichtliche Täuschung der Bahn. „Diese Verfehlungen reihen sich nahtlos in die Kette der Schlechtleistungen von Unpünktlichkeiten, Zustand der Fahrzeuge und das Erscheinungsbild der Bahnhöfe ein“, erklärt Husmann. „Die Deutsche Bahn tritt als öffentliches Unternehmen das hohe Gut der Sicherheit mit Füßen und verspielt somit Vertrauen der Fahrgäste“, so Husmann weiter. „Wir lassen uns durch den Renditedruck der DB AG im Vorfeld des Börsengangs nicht verschaukeln. Jetzt haben wir einen handfesten Beweis, dass die DB Regio NRW zu Lasten der Kunden spart. Verträge sind dabei egal und auch vor der Täuschung der Steuerzahler schreckt die Bahn nicht zurück, “ so Husmann abschließend. Für die Fahrgäste an Rhein und Ruhr ändert sich nichts. Die Deutsche Bahn wird aufgrund einer morgen ausgesprochenen Auferlegung ohne Veränderungen weiterfahren. Als aktuelle Konsequenz aus dem Rechtsstreit heraus ist der VRR gehalten, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, um seiner Verpflichtung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen nachzukommen. „Daher bedienen wir uns dem juristischen Instrument der Auferlegung“, erklärt VRR-Vorstand Martin Husmann. „Dieses ist im europäischen Beihilferecht verankert. Die Züge werden wie bisher fahren, bis wir die auferlegten Verkehre im Wettbewerb vergeben haben,“ ergänzt Husmann. Vor diesem juristischen Hintergrund ist auch die Kündigung hilfsweise und vorsorglich ausgesprochen worden, da aus VRR-Sicht der Vertrag nichtig ist. Der Verbund ist Kraft der durch das ÖPNV-Gesetz (Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr) übertragenen hoheitlichen Befugnisse dazu berechtigt. „Der VRR strebt schnellstmöglich die Vergabe von Verkehrsleistungen über Ausschreibungen an“, erläutert Martin Husmann das künftige Vorgehen. „In diesem Sinne entwickeln wir gerade ein entsprechendes Konzept mit einer gleichzeitig gestuften Aufhebung der Auferlegung in allen relevanten Bereichen. Die Sicherheitsleistungen werden aber unverzüglich an andere Unternehmen vergeben. Sicherheitsdefizite in der S-Bahn nach 19.00 Uhr können wir uns nicht länger erlauben“, so Husmann weiter.

Dies sieht die DB Regio NRW GmbH anders. In einer Pressemitteilung heißt es:

„Die Vorwürfe des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), die im Rahmen der heute erfolgten außerordentlichen Kündigung erhoben wurden, sind absolut haltlos. Die außerordentliche Kündigung kann zu erheblichen Nachteilen zulasten der Kunden führen“, erklärte heute in Düsseldorf der Vorsitzende der Geschäftsführung DB Regio NRW, Heinrich Brüggemann.
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages vereinbarten Sicherheitsleistungen seien von DB Regio NRW erbracht und durch entsprechende Nachweise lückenlos dokumentiert worden. „Im Interesse unserer Mitarbeiter weisen wir die strafrechtlich relevanten Unterstellungen des VRR entschieden zurück“, so Brüggemann.
Bereits 2007 habe DB Regio NRW ausnahmslos auf alle vom VRR erhobenen Beschwerden reagiert und diese in der Sache zurückgewiesen. Brüggemann: „DB Regio NRW hat stets erklärt, zu den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zu stehen und diese auch voll umfänglich zu erfüllen. Der VRR sollte im Interesse der Fahrgäste zu einem konstruktiven Dialog zurückkehren und die Situation nicht weiter eskalieren. Dessen ungeachtet werden wir uns alle weiteren rechtlichen Schritte zur Wahrung der Interessen des Unternehmens vorbehalten.“


Nach dem ersten Schlagabtausch an Pressemitteilungen ist davon auszugehen, daß das Thema die Öffentlichkeit noch lange beschäftigen wird. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie bei Bahninfo.de unverzüglich informieren.

Artikel geschrieben von Stefan Hennigfeld



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2008 23:15 von BahnInfo-Redaktion.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen