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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr durch die Gemeinde Morsbach
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
In der Nacht auf Mittwoch, den 15. Oktober wurde am Haltepunkt Kömpel auf der Wiehltalbahn ein Rammbock ins Gleis geschraubt. Ein Augenzeuge berichtete, daß ein Bautrupp der Gemeinde Morsbach dafür verantwortlich gewesen sei. "Wer ein Hindernis an einer unübersichtlichen Stelle fest an den Schienen verankert ohne den Betreiber der Bahnstrecke davon zu unterrichten, nimmt in Kauf, daß bei einem Unfall Personen zu schaden kommen" so Walter Zienow von der Rhein-Sieg-Eisenbahn. "Nach Rücksprache mit der Landeseisenbahnaufsicht haben wir Strafanzeige gegen die Gemeinde Morsbach gestellt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr." Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft (§315 StGB).

Entscheidend ist, daß ein üblicher Rammbock flexibel ist, falls ein Zug davorfährt, fängt er den Stoß auf und verschiebt sich nach hinten. Die primitiv wirkende Konstruktion der Gemeinde Morsbach ist allerdings ins Gleis verschraubt, so daß es bei einem auffahrenden Zug zu einem schweren Unfall gekommen wäre. Die Rhein-Sieg-Eisenbahn ist das die Strecke betreibende Eisenbahninfrastrukturunternehmen, kann ihre Verpflichtungen aber derzeit nicht voll ausüben, da die Gemeinde Morsbach sich weigert, die Unterlagen etwa über die Brücken und den 786 Meter langen Kömpeler Tunnel herauszugeben.

Olaf Hof fotographierte den Rammbock einmal einzeln und einmal mit einem davorstehenden Bauzug.





Update::
Die Gemeine Morsbach hielt es bisher nicht für nötig, auf unsere Anfrage zu antworten. Gegenüber der Zeitung "Kölnische Rundschau" teilte der Bürgermeister mit, dass er den Prellbock aus Gründen der Betriebssicherheit aufstellen lassen habe. Von einem Viadukt habe sich ein Stein gelöst und ein Auto beschädigt. Den Schaden haben die Versicherung der Gemeinde tragen müssen. Um weitere solche Fälle zu vermeiden, habe man die Strecke daher gesperrt.

Artikel geschrieben von Stefan Hennigfeld



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2008 10:44 von BahnInfo-Redaktion.
Es scheint mir hier eher um eine Nachbarschaftsstreitigkeit für die Richter Saleschs und Holds dieses Landes vorzuliegen. Festgeschraubt oder nicht: Das Blechteil sorgt doch höchstens für ein paar Kratzer am Zug, wenn da wirklich einer gegen fährt und es wegfliegt.

Wäre auch schön gewesen, wenn ein paar Infos dazu geschrieben worden wären, was die Gemeinde zu diesem Schritt veranlaßt hat. Daß es nie eine Diskussion darüber oder eine Androhung gab, mag man schwer glauben. So überraschend wird es für den Betreiber schon nicht gekommen sein, auch wenn die Gemeinde auf den Gleisen nichts zu suchen und nichts zu sagen hat.
Es gab tatsächlich nie eine Ankündigung, daß man so etwas machen würde. Wenn es einen Grund für eine längerfristige Streckensperrung geben würde, dann hätte man eine Sh2-Tafel ins Gleis setzen müssen und keinen nach EBO nicht zugelassenen Rammbock.

Eine Sh2-Tafel sieht so aus. Sie bedeutet "Schutzhalt". Das Signal gibt es in der EBO und in der BOStrab.


Über die Hintergründe seitens der Gemeinde können wir im Moment nur spekulieren, die Anfrage ist noch nicht beantwortet worden.

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Clemens Kistinger
Eisenbahnjournal Zughalt.de
Wie ist da jetzt der aktuelle Stand bezüglich der Anfrage?
Man (also die Gemeinde) hüllt sich weiter in Schweigen bzgl unserer Anfrage.

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Clemens Kistinger
Eisenbahnjournal Zughalt.de
Naja, selbst wenn sie antworten würden, wäre es sicher nicht mehr als ein "Wir äußern uns nicht zu laufenden Verfahren."
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