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Warnblinklicht-Haltestellen
geschrieben von Jules 
§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Abs. 3 und 4:

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.


In der Region Hannover wurde an einer solchen Warnblinkhaltestelle vor 3 Tagen eine Schülerin von einem Autofahrer tot gefahren. Die Lokalpresse berichtete darüber. Stichworte: Laatzen, Unfall, Neunjährige, Erich-Panitz-Straße

Ich frage mich und Sie liebe Forumsbesucher:

Warum gilt nicht grundsätzlich an allen Haltestellen §20, Abs. 3 und 4 der StVO, so dass ÖPNV-Fahrgäste besser geschützt sind?
Wie kann ich als Omnibusfahrgast veranlassen, dass die Haltestellen, die ich benutze mit Warnblinklicht angefahren werden?

In Hannover veranlasst der ÖPNV-Betreiber Üstra, dass an solchen Haltestellen, an denen sie das für wichtig hält, weiße Punkte auf das Haltestellenschild geklebt werden, die dem Fahrer signaliseren, dass die Haltestelle mit Warnblinklicht angefahren wird. Was diese auch meistens tun. Es sind allerdings nur sehr wenige Haltestellen entsprechend gekennzeichnet. In der Regel vor Schulen.
Wie bringe ich mein Nahverkehrsunternehmen dazu, diese Maßnahme für mehr Sicherheit der Omnibusfahrgäste flächendeckend umzusetzen?
Wer hat Erfahrungen damit in anderen Städten oder Landkreisen gemacht?
Wird andernorts offensiver die Möglichkeit genutzt, Haltestellen mit Warnblinklicht anzufahren?


Wer einen sicheren ÖPNV will, der muss veranlassen, dass für alle Haltestellen gilt, dass dort anhaltende Omnibusse nicht überholt werden dürfen, weder in der Anfahrtphase noch während des Haltevorganges. Dass geht freilich über die geltende StVO hinaus. Ein erster Schritt dorthin könnte aber sein, dass alle Haltestellen mit Warnblinklicht angefahren werden, so dass die Schutzmaßnahmen, die die StVO heute schon bietet, optimal genutzt werden. Der Punkt ist an dem fotografierten Haltestellenschild an beiden Seiten angebracht also sowohl in Fahrtrrichtung also auch gegen die Fahrtrrichtung. So kann der Fahrgast besser sehen, wo er gerade ausgestiegen ist. An einer Haltestelle mit Warnblinklicht-Option oder ohne diesen zusätzlichen Schutz.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.2014 12:40 von Jules.


Zitat
Jules
In der Region Hannover wurde an einer solchen Warnblinkhaltestelle vor 3 Tagen eine Schülerin von einem Autofahrer tot gefahren. Die Lokalpresse berichtete darüber. Stichworte: Laatzen, Unfall, Neunjährige, Erich-Panitz-Straße

Ich frage mich und Sie liebe Forumsbesucher:

Warum gilt nicht grundsätzlich an allen Haltestellen §20, Abs. 3 und 4 der StVO, so dass ÖPNV-Fahrgäste besser geschützt sind?
Wie kann ich als Omnibusfahrgast veranlassen, dass die Haltestellen, die ich benutze mit Warnblinklicht angefahren werden?

Was bringt es, wenn ein Linienbus mit Warnblinker (das ist ein Gebotszeichen laut StVO!!!, also nicht bitte-bitte-beachten, sondern GEFÄLLIGST-BEACHTEN!!!) an eine Haltestelle heranfährt und sämtliche Autofahrer drumherum mit unveränderter Geschwindigkeit weiterfahren?

Hier müßte zunächst seitens der Polizei entsprechende Kontrollen durchgeführt und entsprechend geahndet werden. Der Bußgeldkatalog hat da bestimmt 'ne Meinung zu...
Im nächsten Schritt müßte die örtliche und regionale Presse über derartige Kontrollen berichten ("7 Linksabbieger erwischt", "12 Rotlicht-Radfahrer zur Kasse gebeten").

Zitat
Jules
Wie bringe ich mein Nahverkehrsunternehmen dazu, diese Maßnahme für mehr Sicherheit der Omnibusfahrgäste flächendeckend umzusetzen?
Wer hat Erfahrungen damit in anderen Städten oder Landkreisen gemacht?
Wird andernorts offensiver die Möglichkeit genutzt, Haltestellen mit Warnblinklicht anzufahren?


Wer einen sicheren ÖPNV will, der muss veranlassen, dass für alle Haltestellen gilt, dass dort anhaltende Omnibusse nicht überholt werden dürfen, weder in der Anfahrtphase noch während des Haltevorganges. Dass geht freilich über die geltende StVO hinaus. Ein erster Schritt dorthin könnte aber sein, dass alle Haltestellen mit Warnblinklicht angefahren werden, so dass die Schutzmaßnahmen, die die StVO heute schon bietet, optimal genutzt werden. Der Punkt ist an dem fotografierten Haltestellenschild an beiden Seiten angebracht also sowohl in Fahrtrrichtung also auch gegen die Fahrtrrichtung. So kann der Fahrgast besser sehen, wo er gerade ausgestiegen ist. An einer Haltestelle mit Warnblinklicht-Option oder ohne diesen zusätzlichen Schutz.

Nochmal: Ohne entsprechende Kontrollen, verbunden mit dem Griff ins Portemonnaie der Autofahrer, geht in Deutschland gar nichts...

Die VHH (Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein) haben einige Zeit lang dieses Procedere an jeder Haltestelle durchgezogen -- und trotzdem ist die Zahl der verunfallten Fahrgäste nicht entsprechend dem hinter der Gesetzesänderung stehenden Vorhaben gesunken. Die meisten Haltestellen-Unfälle passieren eben, weil nacheilende Fahrgäste noch schnell den Bus erreichen wollen oder diese (leider vor allem Kinder) aus dem Bus heraus Eltern oder Freunde auf der anderen Straßenseite stehen sehen.
Irgendwann ist der Warnblinker-Einsatz langsam eingeschlafen und irgendwann war es dann auch nicht mehr nur noch ein einigen wenigen Haltestellen Vorgabe, sondern fiel ersatzlos weg.

In Hamburg wird eigentlich nur noch bei separat ausgewiesenen Schulbuslinien (meist 700er Nummern) und Behinderten-Schul/Arbeitsbussen mit Warnblinker gehalten.

Zumindest ich werde regelmäßig massiv genötigt (Dauerhupen, nervös zuckende Mittelfinger, geballte Fäuste, Scheibenwischergeste), wenn ich mich (als Autofahrer) -- wo gegeben -- an das Gesetz halte und einen warnblinkenden Schulbus nicht mehr überhole, hinter dem haltenden Bus zunächst einmal anhalte und dann langsam auf Sicht an diesem vorbeifahre.

Gruß Ingo
Zitat
INW

Nochmal: Ohne entsprechende Kontrollen, verbunden mit dem Griff ins Portemonnaie der Autofahrer, geht in Deutschland gar nichts...

Vielleicht gibt's auch noch andere Möglichkeiten. Was halten Sie z. B. davon:
(In dem konkreten Fall würde es der betroffenen Fußgängerin natürlich auch nichts nützen, dann müsste eine entsprechenden Hinweistafel schon vorne am Bus angebracht sein, denn vom Gegenverkehr droht ihr die Gefahr. Und dieser Gegenverkehr dürfte an einer Warnblinkhaltestelle auch nur mir Schrittgeschwindigkeit fahren und müsste die Fußgängerin erst mal passieren lassen. Aber liegt es nicht nahe, dass die ÖPNV-Verkehrsunternehmen von der in der Fotomontage gezeigten Möglichkeit Gebrauch machen, verkehrserzieherisch tätig zu werden, wo Fahrschulen offenbar versagen. Und die einst beliebte Verkehrssendung "Der Siebte Sinn" - die gibt's ja leider auch nicht mehr. Richtig schlimm aber ist, dass die gezeigte Haltestelle keine Warnblinklichthaltestelle ist, obwohl dort ganz eindeutig ein besserer Schutz für ÖPNV-Fahrgäste angesagt wäre.)


Ich würde die Busse mit Kameras ausstatten. Einfache, nach vorne gerichtete Videokameras mit quter Qualität sollten reichen. Dort könnte man ziemlich gut die überholdenden Fahrzeuge, mit Kennzeichen, sehen, und dann müssten die Busunternehmen Anzeige erstattet.
Hallo Chrisitan,

Zitat
christian schmidt
Einfache, nach vorne gerichtete Videokameras mit quter Qualität sollten reichen.

Das ist aus gutem Grund gesetzlich nicht verwertbar.


Grüße
Boris
Warum ist dies gesetzlich nicht verwertbar? Wenn ich auf meinem Handy irgendeine andere Gesetzesübertretung filme würde das vor Gericht doch auch nicht ignoriert?
Hallo Christian,

Thema Dashcams. Beständig alles abzufilmen, ist nicht erlaubt.


Grüße
Boris
Eh? Man findet doch nun in jedem Laden Videokamaras die bestaendig alles abfilmen?
Hallo Christian,

Zitat
christian schmidt
Eh? Man findet doch nun in jedem Laden Videokamaras die bestaendig alles abfilmen?

Ein Laden oder Grundstück ist ein klar abgegrenzter Bereich, den gesamten öffentlichen Raum abzufilmen etwas ganz anderes.


Grüße
Boris
Nur zur Info: In zahlreichen deutschen Verkehrsmitteln, insbesondere im Bus, werden seit Jahren Videoüberwachungskameras eingebaut.
In Polen wird zudem nicht nur der Innenraum aufgezeichnet, sondern zusätzlich jeweils das Geschehen außen vorn und außen hinten aufgezeichnet. Dies soll z.B. bei einem Unfall Klarheit schaffen, wer tatsächlich schuldig ist.

Warum sollte das also nicht auch in Deutschland so sein? Ist doch alles EU?

-
Hallo,

Zitat
Deniz90
Nur zur Info: In zahlreichen deutschen Verkehrsmitteln, insbesondere im Bus, werden seit Jahren Videoüberwachungskameras eingebaut.

Nur, die filmen nur den Innenraum.


Zitat
Deniz90
Ist doch alles EU?

Was hat das damit zu tun?


Grüße
Boris
Zitat
Boris
Zitat
Deniz90
Nur zur Info: In zahlreichen deutschen Verkehrsmitteln, insbesondere im Bus, werden seit Jahren Videoüberwachungskameras eingebaut.
Nur, die filmen nur den Innenraum.
Zitat
Deniz90
Ist doch alles EU?
Was hat das damit zu tun?

Fakt ist, sie filmen. Aber es wird wahrscheinlich mal wieder nur eine billige Ausrede sein, um das nicht-vorhanden sein einer Außenkamera zu begründen. Genauso wie das ominöse
Verbot, man dürfe keine geschlossenen Fahrerkabinen im Bus einbauen. Laut BVG ist es sogar in der gesamten EU Verboten. Ganz komisch.

-
Hallo Deniz90,

Zitat
Deniz90
Aber es wird wahrscheinlich mal wieder nur eine billige Ausrede sein, um das nicht-vorhanden sein einer Außenkamera zu begründen.

Seit wann sind Recht und Gesetz Ausreden?


Grüße
Boris
Zitat
Deniz90
Fakt ist, sie filmen. Aber es wird wahrscheinlich mal wieder nur eine billige Ausrede sein, um das nicht-vorhanden sein einer Außenkamera zu begründen. Genauso wie das ominöse
Verbot, man dürfe keine geschlossenen Fahrerkabinen im Bus einbauen. Laut BVG ist es sogar in der gesamten EU Verboten. Ganz komisch.

Zumindest müsste man schon mal auf Werbung auf den Fahrzeugen verzichten, um im öffentlichen Raum gesetzeskonform ausreichend kenntlich zu machen, dass von den Fahrzeugen der BVG aus der öffentliche Raum gefilmt wird.

Es gibt (zum Glück) weitreichende Datenschutzgesetze, die eine Überwachung des öffentlichen Raums deutlich einschränken und Datenschutzbeauftragte, die dies überwachen. Allein von diesen Gesetzen gibt es nicht nur eines, sondern bundesweit mindestens 17: ein Bundesdatenschutzgesetz plus 16 entsprechende Landesgesetze.

Und was die Fahrerkabinen angeht: einfach Nachrüsten scheidet sicher schon mal aus, da diese ohne eigene Fahrertür wohl keine Zulassung bekommen würden. Bei Neufahrzeugen könnte man dies sicher nach und nach einführen, wenn man denn wollte, aber es wird ja auch im Sinne des Fachpersonals sein, weiterhin ein entsprechend weit definiertes Aufgabenfeld zu haben, um nicht - wie z.B. in London üblich - angelernte Fahrer mit entsprechend geringer Entlohnung als Konkurrenz zu bekommen.
Zitat
Lopi2000
Und was die Fahrerkabinen angeht: einfach Nachrüsten scheidet sicher schon mal aus, da diese ohne eigene Fahrertür wohl keine Zulassung bekommen würden.
Das ist Schwachsinn. KEIN einziger Linienbus in Polen hat eine zusätzliche Tür auf der linken Seite! Und so wird es seit Jahrzehnten weitergeführt.

Zitiert doch mal die ominösen Gesetzestexte, in denen drinsteht, dass dies angeblich verboten wäre? Ich bin gespannt!

Aber es ist natürlich billiger, wenn man auf all dies verzichtet. Die Ausstattung der deutschen Linienbusse ist -mit verlaub- die billigste in ganz Europa!

-
Zitat
Deniz90
Das ist Schwachsinn. KEIN einziger Linienbus in Polen hat eine zusätzliche Tür auf der linken Seite! Und so wird es seit Jahrzehnten weitergeführt.

Zitiert doch mal die ominösen Gesetzestexte, in denen drinsteht, dass dies angeblich verboten wäre? Ich bin gespannt!

Aber es ist natürlich billiger, wenn man auf all dies verzichtet. Die Ausstattung der deutschen Linienbusse ist -mit verlaub- die billigste in ganz Europa!

Naja, wenn man auf eine räumliche Trennung von Mitarbeiter und Kunde verzichtet, spart man nicht am falschen Ende.

Ob das nun Kundenfreundlichkeit, in der StVZO oder irgendwelchen Typenzulassungen begründet wird, ist mir egal und daher werde ich es ganz sicher nicht recherchieren. Mag auch sein, dass bislang niemand über so einen Unsinn nachgedacht hat und es deshalb nicht geregelt ist.
Zitat
Lopi2000
Naja, wenn man auf eine räumliche Trennung von Mitarbeiter und Kunde verzichtet, spart man nicht am falschen Ende.

Ob das nun Kundenfreundlichkeit, in der StVZO oder irgendwelchen Typenzulassungen begründet wird, ist mir egal und daher werde ich es ganz sicher nicht recherchieren. Mag auch sein, dass bislang niemand über so einen Unsinn nachgedacht hat und es deshalb nicht geregelt ist.

Komisch, bei Straßenbahn, U/S/R-Bahn sowie auf Fähren beschwert sich auch keiner, dass das Personal abgeschirmt ist. Nur beim Bus muss der Fahrer Verkäufer, Kontrolleur und Reiseleiter spielen.

Siehste, es gibt nämlich kein deartiges Verbot, es ist nur eine wertlose Ausrede. Danke für die Bestätigung! ;)

-
Zitat
Deniz90
Komisch, bei Straßenbahn, U/S/R-Bahn sowie auf Fähren beschwert sich auch keiner, dass das Personal abgeschirmt ist. Nur beim Bus muss der Fahrer Verkäufer, Kontrolleur und Reiseleiter spielen.

Siehste, es gibt nämlich kein deartiges Verbot, es ist nur eine wertlose Ausrede. Danke für die Bestätigung! ;)

Dass ich keine Lust habe, dir etwas rauszusuchen, ist keine Bestätigung...

Und ich beschwere mich auch nicht darüber, angelernte Fahrer als solche einzusetzen und zu bezahlen.
Moin,

Zitat
Jules
Aber liegt es nicht nahe, dass die ÖPNV-Verkehrsunternehmen von der in der Fotomontage gezeigten Möglichkeit Gebrauch machen, verkehrserzieherisch tätig zu werden, wo Fahrschulen offenbar versagen.

Die Fahrschulen versagen sicher nicht. Das Problem ist, dass die Menschen auf wundersame Weise alles vergessen, wenn sie einmal ihren Lappen in der Hand haben. Und aus Sicht der Fahrschulen fehlt in Deutschland eine regelmäßige Nachschulung - viele Autofahrer wissen gar nichts von der Warnblinker-Regelung, so wie auch heute noch viele beim Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinken.

Zitat

Richtig schlimm aber ist, dass die gezeigte Haltestelle keine Warnblinklichthaltestelle ist, obwohl dort ganz eindeutig ein besserer Schutz für ÖPNV-Fahrgäste angesagt wäre.)

Von "ganz eindeutig" kann da doch keine Rede sein. Bei uns (im VGN in der Metropolregion Nürnberg) sind nur solche Haltestellen gekennzeichnet, wo kein anständiger Gehweg an der Haltestelle vorhanden ist oder dieser nach kurzer Entfernung aufhört, oder an Umsteigehaltestellen, wo die Fahrgäste häufig von einer zur anderen Seite wechseln.

Letztlich sollte klar sein, dass man als Fußgänger nicht einfach direkt vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren soll, das lernt man schon als kleines Kind, noch lange vor der Fahrschulzeit. Die Warnblinker-Regelung ist ja kein Freifartschein für Fußgänger, dass sie die Straße ohne die notwendige Aufmerksamkeit überqueren dürfen. Außerdem muss jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit mit dem Fehlverhalten anderer rechnen - auch oder hier insbesondere die Fußgänger.

Solange es aber keine Kontrollen und keine empfindlichen Bußgelder gibt (wie das in Deutschland mit all seinen Gesetzen so üblich ist!), wird sich an keiner Situation etwas ändern. Ob es falsches Blinken ist, Schrittgeschwindigkeit bei warnblinkenden Bussen oder einfach nur bei Raserei. Jeder Autofahrer meint halt immer, er kann sein Fehlverhalten und die daraus resultierenden Situationen alle voraussehen und gut einschätzen.

Grüße,
-Efchen
Ist es eigentlich Pflicht dass die Haltestelle gekennzeichnet ist, und darf ein Busfahrer ansonsten nicht warnblinken oder könnte er/sie theoretisch dies an jeder Haltestelle machen?
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