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Warnblinklicht-Haltestellen
geschrieben von Jules 
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Deniz90
Siehste, es gibt nämlich kein deartiges Verbot, es ist nur eine wertlose Ausrede. Danke für die Bestätigung! ;)

Komischerweise wird diese Verordnung am 1. Januar schon zehn Jahre alt...

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
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Deniz90
Siehste, es gibt nämlich kein deartiges Verbot, es ist nur eine wertlose Ausrede. Danke für die Bestätigung! ;)

Komischerweise wird diese Verordnung am 1. Januar schon zehn Jahre alt...

Welche nun genau? Und im welchem Ausmaße (nur D oder ganz EU)?

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Zitat
Efchen
Moin,

Zitat

Richtig schlimm aber ist, dass die gezeigte Haltestelle keine Warnblinklichthaltestelle ist, obwohl dort ganz eindeutig ein besserer Schutz für ÖPNV-Fahrgäste angesagt wäre.)

Von "ganz eindeutig" kann da doch keine Rede sein. Bei uns (im VGN in der Metropolregion Nürnberg) sind nur solche Haltestellen gekennzeichnet, wo kein anständiger Gehweg an der Haltestelle vorhanden ist oder dieser nach kurzer Entfernung aufhört, oder an Umsteigehaltestellen, wo die Fahrgäste häufig von einer zur anderen Seite wechseln.

Letztlich sollte klar sein, dass man als Fußgänger nicht einfach direkt vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren soll, das lernt man schon als kleines Kind, noch lange vor der Fahrschulzeit. Die Warnblinker-Regelung ist ja kein Freifahrtschein für Fußgänger, dass sie die Straße ohne die notwendige Aufmerksamkeit überqueren dürfen. Außerdem muss jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit mit dem Fehlverhalten anderer rechnen - auch oder hier insbesondere die Fußgänger.

Sie sprechen da gewalt(-tät-)ige Sachverhalte gelassen aus Efchen: "Letztlich sollte klar sein, dass man als Fußgänger nicht einfach direkt vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren soll, das lernt man schon als kleines Kind, noch lange vor der Fahrschulzeit."

Das kann man auch übertragen auf z.B. Fußgängerampeln. Dann würde der Satz so heißen: "Letztlich sollte klar sein, dass man als Fußgänger nicht einfach an einer Fußgängerampel, die Grün für die Fußgänger zeigt, die Straße überqueren soll, das lernt man schon als kleines Kind, noch lange vor der Fahrschulzeit."

Obwohl es der selbe Sachverhalt ist, ein Fußgänger quert dort eine Straße zu einem Zeitpunkt, an dem es ihm erlaubt ist, und der Autoverkehr ihm Vorrang gewähren muss, stimmt der veränderte Satz nicht ganz mit den "schlechten Angewohnheiten" vieler verkehrserziehender Eltern überein. Die gestalten nämlich Verkehrserziehung so:
"Rotes Männchen: Steh!
Grüners Männchen: Geh!"
Total gefährlich, wenn das Kind auf so was hören sollte. Eine höhere Überlebenschance haben in jedem Fall jene Kinder, die genügend lebenspraktisch veranlagt sind, solche "starren Lehrsätze" für den persönlichen Gebrauch so zu modifizieren, dass sie nicht unter die Räder kommen. Etwa so:
"Wenn die Fußgängerampel für mich Rot zeigt, dann bleibe ich besser stehen. Und zwar auch dann, wenn die Straße frei ist und eigentlich nichts passieren kann, wenn ich trotz Rot jetzt rüberginge. Denn es könnte sein, dass ein kleineres Kind als ich, dass einen weniger guten Überblick hat, es mir nachmacht und zwar dann, wenn es lebensgefährlich für dieses Kind wäre.
Wenn die Fußgängerampel Grün zeigt, kann ich nur dann sicher los gehen, wenn ich nicht die ganze Zeit auf die Ampelmännchen gestarrt habe, sondern beobachtet habe, ob der Fahrzeugverkehr auf der Straße auch wirklich zum Stehen gekommen ist."
Das zu beurteilen ist verdammt schwierig für ein kleines Kind und auch für manchen Erwachsenen in manchen Situationen für Alle! Besonders dann, wenn ein Fahrzeug noch dabei ist, sich dem Ampel-gesicherten Fußgängerüberweg zu nähern. (Wird das Fahrzeug jetzt wirklich langsamer?)

Wollte man jetzt das Fußgängerverhalten an Warnblinklichthaltestellen als "Ampelmännchen-Spruch" formulieren, dann hieße es:
"Blinkt der Bus mit Warnblinklicht, dann kann ich gehen - es passiert mir nichts!"
Ist natürlich Quatsch, genauso wie es Quatsch ist zu sagen "Grünes Männchen: Geh!"

Konnte ich Sie nicht überzeugen?

Dann lesen Sie noch mal §20, Abs. 4 der StVO:
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Quelle: [dejure.org] (farbige Hervorhebung von mir)

Ist es nicht gewissermaßen eine "Gewalttat", wenn ein Autofahrer trotz eingeschaltetem Warnblinklicht des Omnibusses an diesem vorbeirauscht? Ist es bedingt vörsätzliche Körperverletzung oder Tötung, wenn er dabei einen Fußgänger verletzt oder tötet? Jedenfalls mehr als fahrlässig! Und vielleicht auch mehr als grob fahrlässig?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.07.2014 23:19 von Jules.
Zitat
christian schmidt
Ich würde die Busse mit Kameras ausstatten. Einfache, nach vorne gerichtete Videokameras mit quter Qualität sollten reichen. Dort könnte man ziemlich gut die überholdenden Fahrzeuge, mit Kennzeichen, sehen, und dann müssten die Busunternehmen Anzeige erstattet.

Ich hatte vor einiger Zeit schon davon gelesen, dass es in vielen osteuropäischen Ländern, insbesondere in Russland absolut üblich ist, das dort Autofahrer eine Kamera an der Windschutzscheibe installiert haben, die sie im Bedarfsfalle auch als Beweis vor Gericht einsetzen können. Das finde ich problematisch, denn es fördert eine Lebenseinstellung nach dem Motto: Stehe ich unter Beobachtung, dann weiß ich mich zu benehmen. Aber wenn ich mal nicht unter Beobachtung stehe, dann lasse ich so richtig "die Sau raus"!
So möchte ich nicht mit anderen Menschen zusammenleben. Wichtiger ist doch eine innere Steuerung des eigenen Handelns zu kultivieren, die ein Handeln ausschließt, bei dem andere Schaden erleiden könnten.
§20 StVO sagt nichts über besonders gekennzeichnete Haltestellen, nur über Busse des Linienverkehrs oder Schulbusse.

Der gemeine Autofahrer kann ja auch nicht erst die Haltestelle suchen und nach einer Kennzeichnung schauen, die nichtmal genormt ist.

Der Busfahrer könnte das also überall machen.

Ob das nun auch für Reisebusse gilt, ob der Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, Reisebusse von Linienbussen zu unterscheiden, zumal Fernbusse aussehen wie Reisebusse, aber Linienbusse sind, und was mit dem Schulbus ist, der auf der Straße ohne Haltestelle (die ja zumeist hinter dem Bus versteckt sind) den Warnblinker einschaltet, das wird in §20 nicht erwähnt :-)
Den gemeinen Autofahrer hat ja auch nicht zu interessieren, warum der Bus das Warnblinklicht an hat. Wenn es an ist, gilt Schrittgeschwindigkeit usw. Wo es nicht durch Aufkleber oder ähnliches zur Pflicht wird, liegt es im Ermessen des Fahrers, das Warnblinklicht dennoch zu nutzen.

Für die Pflicht, das Warnblinklicht zu nutzen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift zur StVO:
"2. Die Straßenverkehrsbehörden haben sorgfältig zu prüfen, an welchen Haltestellen von Schulbussen sowie von Omnibussen des Linienverkehrs der Fahrer des Busses das Warnblinklicht einzuschalten hat. Maßgebliches Kriterium sind dabei die Belange der Verkehrssicherheit.

3. Dort, wo sich in der Vergangenheit bereits Unfälle zwischen Fahrgästen und dem Kraftfahrzeugverkehr an der Haltestelle ereignet haben, ist die Anordnung, das Warnblinklicht einzuschalten, indiziert. Andererseits spricht das Nichtvorkommen von Unfällen, vor allem bei Vorhandensein von Querungshilfen für Fußgänger (z. B. Fußgängerüberweg, Lichtsignalanlage) in unmittelbarer Nähe der Haltestelle, gegen eine entsprechende Anordnung. Auch die Höhe des Verkehrsaufkommens, das Vorhandensein baulich getrennter Richtungsfahrbahnen, insbesondere bei mehrstreifiger Fahrbahnführung, sowie die bauliche Ausgestaltung der Haltestelle selbst (z. B. Absperrgitter zur Fahrbahn), sind in die Entscheidung einzubeziehende Abwägungskriterien. Die Lage der Haltestelle in unmittelbarer Nähe einer Schule oder eines Altenheimes spricht für das Einschalten des Warnblinklichts. Unter Umständen kann es auch in Betracht kommen, das Einschalten des Warnblinklichtes nur zu bestimmten Zeiten, gegebenenfalls auch für bestimmte Tagesstunden, anzuordnen.

4. Maßgeblich für die Entscheidung, an welcher Haltestelle die Anordnung, das Warnblinklicht einzuschalten, erforderlich ist, ist in jedem Fall die Sachkunde und die Ortskenntnis der Straßenverkehrsbehörden. Entsprechendes gilt für die Anordnung, in welcher Entfernung von der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet werden soll.

5. Die Anordnung, wo das Warnblinklicht eingeschaltet werden muß, ist gegenüber den Busbetreibern und den Fahrern der Busse auszusprechen."
Vielen Dank. Meine naechste Frage waere ob ein klar sichtbarer Hinweis an Autofahrer (so wie Jules' Foto) einen Unterschied macht...
Zitat
Lopi2000
Für die Pflicht, das Warnblinklicht zu nutzen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift zur StVO:
"2. Die Straßenverkehrsbehörden haben sorgfältig zu prüfen, an welchen Haltestellen von Schulbussen sowie von Omnibussen des Linienverkehrs der Fahrer des Busses das Warnblinklicht einzuschalten hat. Maßgebliches Kriterium sind dabei die Belange der Verkehrssicherheit.
Können Sie mir bitte sagen, wo diese Verwaltungsvorschrift zu finden ist?

So auf den ersten Blick finde ich es problematisch, dass anscheinend erst mal ein Unfall passieren muss, bevor eine Haltestelle zu einer Warnblinklichthaltestelle umgewidmet wird.

Das mit der Anordnung der Warnblinklichthaltestellen durch die Straßenverkehrsbehörde kann ich bestätigen, so weit ich das inzwischen herausgefunden habe bei einem Anruf bei einem der örtlichen Nahverkehrsunternehmen. Die sagten sinngemäß: Sie träfen die Anordnung nicht alleine sondern in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde.
Was ich nicht ganz genau herausgefunden habe:
Wünscht sich das Nahverkehrsunternehmen möglichst viele Anrufe seiner Kunden, damit sie gegenüber der Straßenverkehrsbehörde sozusagen "Munition" hat, um im Interesse ihrer Kunden mehr Haltestellen zu Warnblinklichthaltestellen zu machen?
Oder ist dem Nahverkehrsunternehmen die Sicherheit seiner Fahrgäste gleichgültig?
Oder gibt es aus Sicht des Nahverkehrsunternehmens andere Gründe, das es davon abhält, auf mehr Warnblinklichthaltestellen bei der Straßenverkehrsbehörde zu drängen?
Da mauerte mein Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung.

Was haben Sie, die Sie hier im Forum schreiben, da für Erfahrungen gemacht? Oder rufen Sie doch einfach mal an, oder schreiben Sie ihrem Nahverkehrsunternehmen. Anruf ist m. E. besser, da kommen i. d. R. mehr "Zwischentöne" als das, was man zwischen den Zeilen lesen kann. Und schreiben Sie darüber im Forum.

Die spannende Frage ist:
Drängt das Nahverkehrsunternehmen die Straßenverkehrsbehörde möglichst viele (oder möglichst wenige?) Warnblinklichthaltestellen einzurichten? Oder ist es umgekehrt?
Und wer sitzt dabei alles am Tisch und wird dazu angehört, wenn dazu Entscheidungen getroffen werden? Etwa auch "die Krake" ADAC? Den geht es ja nun wirklich einen feuchten Kehrricht an, denn diese Organisation vertritt ja gewissermaßen diejenigen, von denen die größte Gefährdung an Haltestellen ausgeht. Zumindest sollte sicher gestellt sein, dass Proteste der Autolobby nicht dazu führen, dass auf die Einrichtung von Warnblinklichthaltestellen verzichtet wird. Ich fürchte jedoch, dass genau das passiert.
Zitat
christian schmidt
Vielen Dank. Meine naechste Frage waere ob ein klar sichtbarer Hinweis an Autofahrer (so wie Jules' Foto) einen Unterschied macht...

Ich bin mir sicher, dass es einen Unterschied machen würde und das mit einer solchen Plakataktion am Busheck und auch auf der Vorderseite für den Gegenverkehr, der ja auch nur in Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren darf, die Warnblinklicht-Regelung ganz schnell allen bekannt wäre.

Aber:

Es würde vermutlich eine Diskussion auslösen, bzw. anheizen, die im ungünstigsten Fall dazu führt, dass die Autolobby eine Gesetzesänderung bewirkt, die die Regelung im §20 abschwächt oder gar den ganzen Paragraphen aushebelt, weil "der Verkehrsfluss darunter leidet" (=ADAC Standard-Argument).

Andererseits:

Vielleicht braucht es genau diese Diskussion und sie endet damit, dass eine allgemeine Akzeptanz der Regelung die Benutzung des ÖPNV sicherer und komfortabler macht.
Hier ist die Vorschrift: [www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de] Ich hatte aber ohnehin die entscheidenden Zeilen kopiert.

Wenn ein Verkehrsunternehmen oder die Stadtpolitik will, dass die Fahrer häufiger blinken als die Straßenverkehrsbehörde vorgibt, können sie grundsätzlich auch selbst entsprechende Anweisungen erteilen bzw. Verordnungen erlassen. Die Straßenverkehrsbehörde gibt noch das Pflichtprogramm vor, wo zwingend zu blinken ist. An allen anderen Haltestellen darf der Fahrer blinken, wenn er es für erforderlich hält. Und wo er etwas tun darf, kann man ihn auch arbeitsrechtlich dazu anhalten, dies zu tun.
Zitat
Lopi2000
Hier ist die Vorschrift: [www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de] Ich hatte aber ohnehin die entscheidenden Zeilen kopiert.

Wenn ein Verkehrsunternehmen oder die Stadtpolitik will, dass die Fahrer häufiger blinken als die Straßenverkehrsbehörde vorgibt, können sie grundsätzlich auch selbst entsprechende Anweisungen erteilen bzw. Verordnungen erlassen. Die Straßenverkehrsbehörde gibt noch das Pflichtprogramm vor, wo zwingend zu blinken ist. An allen anderen Haltestellen darf der Fahrer blinken, wenn er es für erforderlich hält. Und wo er etwas tun darf, kann man ihn auch arbeitsrechtlich dazu anhalten, dies zu tun.

"Zu § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Zu Absatz 4
1 I. Vor der Festlegung von Haltestellen von Schulbussen sind von der Straßenverkehrsbehörde neben Polizei und Straßenbaubehörde auch Schule, Schulträger und Schulbusunternehmer zu hören. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schulbusse möglichst – gegebenenfalls unter Hinnahme eines Umwegs – so halten, daß die Kinder die Fahrbahn nicht überqueren müssen.
2 II. Es ist vorzusehen, daß Schulbusse nur rechts halten. Die Mitbenutzung der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist anzustreben."
Quelle:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
[www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de]

Das ist alles was ich in der von Ihnen angegebenen Quelle zu §20 an Verwaltungsvorschriften gefunden habe. (Ich hab' allerdings vielleicht ein bisschen zu flüchtig nachgeschaut. Dabei geht es aber nur um Schulbushaltestellen, bzw. Haltestellen vor Schulen. Haben Sie eine Idee was bedeutet, dass die Schulbusse nur rechts halten sollen? Die Ein- und Ausstiege eines Omnibusses sind doch stzets rechts!

Im übrigen schätze ich die Sache genau wie Sie ein, dass nämlich die Kommunen einen sehr weiten Handlungsspielraum haben, was die Einrichtung von Warnblinklichthaltestellen angeht. Und ich befürchte, dass die Kommunen ihren Spielraum nicht nutzen und die Nahverkehrsunternehmen sich zu wenig für ihre Kunden ins Zeug legen. Kennen Sie oder wer anders hier im Forum eine Kommune, in der alle oder zumindest fast alle Haltestellen Warnblinklichthaltestellen sind?
Zitat
Jules
Ich bin mir sicher, dass es einen Unterschied machen würde und das mit einer solchen Plakataktion am Busheck und auch auf der Vorderseite für den Gegenverkehr, der ja auch nur in Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren darf, die Warnblinklicht-Regelung ganz schnell allen bekannt wäre.

Bekannt ist das eine - dran halten das andere.
Früher gab es Schildchen am Busheck, mit denen angedeutet wird, dass der Bus bitte aus der Haltestelle gelassen wird. Heute ist das IMHO Bestandteil der StVO - beobachten kann man aber, dass kaum jemand für einen aus der Bucht fahrenden Bus bremst.

Zitat
Jules
Haben Sie eine Idee was bedeutet, dass die Schulbusse nur rechts halten sollen? Die Ein- und Ausstiege eines Omnibusses sind doch stzets rechts!

Bei uns gibt es Haltestellen, bei denen zwischen den Fahrspuren eine Insel ist. Busse fahren hier auf die linke Fahrspur und dann links davon an die Insel heran. Das würde ich unter einem "Halt links" verstehen - passt auch zu der Aussage, weil Kinder hier nach dem Aussteigen die Fahrbahn queren müssten.
Zitat
Efchen
Zitat
Jules
Ich bin mir sicher, dass es einen Unterschied machen würde und das mit einer solchen Plakataktion am Busheck und auch auf der Vorderseite für den Gegenverkehr, der ja auch nur in Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren darf, die Warnblinklicht-Regelung ganz schnell allen bekannt wäre.

Bekannt ist das eine - dran halten das andere.
Früher gab es Schildchen am Busheck, mit denen angedeutet wird, dass der Bus bitte aus der Haltestelle gelassen wird. Heute ist das IMHO Bestandteil der StVO - beobachten kann man aber, dass kaum jemand für einen aus der Bucht fahrenden Bus bremst.

Sie sprechen da einen Vorgang an, der immerhin zu einer positiven Entwicklung geführt hat:
In Hannover wird bei der Einrichtung, bzw. Erneuerung von Bushaltestellen das Prinzip Buskap verfolgt. Im Idealfall sieht das so aus, dass der Bus nicht mehr wie früher aus dem Verkehr ausfädelt und dann, wie sie richtig beschreiben, in der Haltebucht festsitzt. Stattdessen ist der Haltestellen-Kantstein so weit vorgelagert, dass er in die Autofahrspur mehrere Dezimeter hineinragt.
Fährt der Bus nach dem Haltestellen-Stop wieder an, dann entfällt das bei einer Haltebucht notwendige Einfädeln in den "fließenden" Verkehr.
Dann braucht es auch keine Schildchen mehr, die Autofahrer darauf hinweisen, dass der Bus Vorrang hat in dem Moment, in dem er beim Abfahren von der Haltestelle links blinkt.
Warum sollte sich eine ähnliche Entwicklung nicht auch beim Vorrang der Busfahrgäste an Warnblinklicht-Haltestellen einstellen? Wenn Plakataktionen am Omnibus nicht ausreichen, um die Sicherheit von Fahrgästen an Warnblinklicht-Haltestellen zu gewährleisten, dann werden die Straßen an neuralgischen Punkten halt so schmal gebaut, dass es nicht möglich ist schneller als mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeizufahren.
Eine in Hannover gängige Vorgehensweise ist die Einrichtung von Mittelinseln an Bushaltestellen. Die verantwortlichen Verwaltungsmitarbeiter und die Verkehrsunternehmen gehen davon aus, dass es kein Autofahrer wagt, an einer solchen Stelle an einem Bus vorbei zu fahren, weil er dann ja das blaue runde Schild auf der falschen Seite umfahren müsste.
Ich halte das für keine gute Lösung, denn der Gegenverkehr wird damit nicht gebremst und falsches Umfahren kommt dennoch vor, wie sich leider immer wieder zeigt. Dann lieber die Straße deutlich schmaler bauen, wie bereits weiter oben beschrieben!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2014 13:33 von Jules.


Zitat
Jules
Das ist alles was ich in der von Ihnen angegebenen Quelle zu §20 an Verwaltungsvorschriften gefunden habe. (Ich hab' allerdings vielleicht ein bisschen zu flüchtig nachgeschaut. ...)

Offenbar schon, es steht bei "zu § 16", aber ich hatte es ja eh komplett zitiert.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Jules
Das ist alles was ich in der von Ihnen angegebenen Quelle zu §20 an Verwaltungsvorschriften gefunden habe. (Ich hab' allerdings vielleicht ein bisschen zu flüchtig nachgeschaut. ...)

Offenbar schon, es steht bei "zu § 16", aber ich hatte es ja eh komplett zitiert.

Vielen Dank Lopi2000,

Auf die Idee unter der Verwaltungsvorschrift für den Paragraphen der Straßenverkehrsordnung nachzuschauen, der sich mit Warnzeichen beschäftigt, bin ich nicht gekommen. Obwohl ganz logisch, heißt ja "Warnblinklicht".

Ich versuch mal eine komplette Aufstellung der einschlägigen Rechtsvorschriften:

StVO § 16 Warnzeichen, Absatz 2
Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn ...
[www.gesetze-im-internet.de]

VwV zur § 16, Absatz 2 der StVO
Die Straßenverkehrsbehörden haben sorgfältig zu prüfen, an welchen Haltestellen ...
[www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de]
(Bei diesem Link landet man nicht sofort beim richtigen Paragraphen sondern muss erst scrollen.)



§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, Absatz 3
Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (...) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
[www.gesetze-im-internet.de]

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, Absatz 4
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (...) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit ...
[www.gesetze-im-internet.de]

VwV zu § 20 Absatz 4 der StVO
Vor der Festlegung von Haltestellen von Schulbussen sind von der Straßenverkehrsbehörde neben Polizei und Straßenbaubehörde auch Schule, ...
[www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de]
(Bei diesem Link landet man nicht sofort beim richtigen Paragraphenm sondern muss erst scrollen.)

Das ist doch eine ganz gute Grundlage, um einer Diskussion im "luftleeren Raum" vorzubeugen.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2014 20:14 von Jules.
Zitat
Jules
Sie sprechen da einen Vorgang an, der immerhin zu einer positiven Entwicklung geführt hat:
In Hannover wird bei der Einrichtung, bzw. Erneuerung von Bushaltestellen das Prinzip Buskap verfolgt. Im Idealfall sieht das so aus, dass der Bus nicht mehr wie früher aus dem Verkehr ausfädelt und dann, wie sie richtig beschreiben, in der Haltebucht festsitzt. Stattdessen ist der Haltestellen-Kantstein so weit vorgelagert, dass er in die Autofahrspur mehrere Dezimeter hineinragt.

Den Trend kann ich bei uns auch beobachten. Buchten gehören anscheinend der Vergangenheit an.
Das geht dann aber so weit, dass auf einer vielbefahrenen Ausfallstraße mit zwei Fahrspuren je Richtung die rechte Spur ausgebremst wird, weil dort keine Haltestellenbucht mehr ist. Das wiederum führt zu waghalsigen Überholmanövern und zu minutenlang wartenden PKW hinter dem Bus, weil keiner weiß, wann der meint, wieder losfahren zu müssen.
Gerade im Berufsverkehr ist das einfach nur ein Witz.

Ich würde das also nicht wirklich als bedingungslos positiv nennen.

Zitat

Warum sollte sich eine ähnliche Entwicklung nicht auch beim Vorrang der Busfahrgäste an Warnblinklicht-Haltestellen einstellen? Wenn Plakataktionen am Omnibus nicht ausreichen, um die Sicherheit von Fahrgästen an Warnblinklicht-Haltestellen zu gewährleisten, dann werden die Straßen an neuralgischen Punkten halt so schmal gebaut, dass es nicht möglich ist schneller als mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeizufahren.

Während es fast überall machbar ist, eine Haltestellenbucht zu entfernen, lässt es sich aber nicht überall umsetzen, die Straße so schmal zu machen, dass man nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifaren kann.
1. Wie geht das auf vielbefahrenen Hauptstraßen?
2. Wenn PKW in Baustellen auf Autobahnen auf der linken (engen) Spur immer noch mit 20 km/h zu viel entlangbrettern, dann kann ich mir keine Straße vorstellen, bei der man gezwungen ist, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, es sei denn man baut an allen Haltestellen Schwellen auf die Fahrbahn (das müssten dann aber welche sein, die sich erst ausfahren, wenn sich ein Bus nähert).

Zitat

Eine in Hannover gängige Vorgehensweise ist die Einrichtung von Mittelinseln an Bushaltestellen. Die verantwortlichen Verwaltungsmitarbeiter und die Verkehrsunternehmen gehen davon aus, dass es kein Autofahrer wagt, an einer solchen Stelle an einem Bus vorbei zu fahren, weil er dann ja das blaue runde Schild auf der falschen Seite umfahren müsste.

Man kann von vielem ausgehen :-) Auch solche Haltestellen haben wir bei uns. Da sieht man immer wieder welche, die an der Mittelinsel links vorbei fahren.

Zitat

Dann lieber die Straße deutlich schmaler bauen, wie bereits weiter oben beschrieben!

Funktioniert IMHO auch nicht wirklich.
Zitat
Efchen
Zitat
Jules
Sie sprechen da einen Vorgang an, der immerhin zu einer positiven Entwicklung geführt hat:
In Hannover wird bei der Einrichtung, bzw. Erneuerung von Bushaltestellen das Prinzip Buskap verfolgt. Im Idealfall sieht das so aus, dass der Bus nicht mehr wie früher aus dem Verkehr ausfädelt und dann, wie sie richtig beschreiben, in der Haltebucht festsitzt. Stattdessen ist der Haltestellen-Kantstein so weit vorgelagert, dass er in die Autofahrspur mehrere Dezimeter hineinragt.

Den Trend kann ich bei uns auch beobachten. Buchten gehören anscheinend der Vergangenheit an.
Das geht dann aber so weit, dass auf einer vielbefahrenen Ausfallstraße mit zwei Fahrspuren je Richtung die rechte Spur ausgebremst wird, weil dort keine Haltestellenbucht mehr ist. Das wiederum führt zu waghalsigen Überholmanövern und zu minutenlang wartenden PKW hinter dem Bus, weil keiner weiß, wann der meint, wieder losfahren zu müssen.
Gerade im Berufsverkehr ist das einfach nur ein Witz.

Ich würde das also nicht wirklich als bedingungslos positiv nennen.

Hallo Efchen,

ich weiß jetzt nicht, ob Sie aus Autofahrersicht schreiben oder aus ÖPNV-Nutzer-Sicht.

Aus "sturer" Autofahrersicht würde ich es auch nicht positiv nennen, wenn meine Weiterfahrt auf einer mehrspurigen Straße durch einen Bus beeinträchtigt wird, der an einer Haltestelle hält.

Aus Sicht der Fahrgäste im Omnibus hingegen freue ich mich darüber, dass der Bus zur Weiterfahrt sich nicht aus eine Busbucht heraus quälen muss, weil vorbeirauschende Autofahrer sein Links-Blinken ignorieren.

Versuchen Sie doch mal die Sache so zu sehen: Was ist denn so schlimm daran, dass ein Autofahrer hinter einem Bus zum Stehen kommt und dort mangels Möglichkeit vorbei zu fahren so lange warten muss, bis der Bus seine Fahrt fortsetzt. Die Omnibusfahrgäste, die im Bus sitzen, müssen doch schließlich auch alle warten, bis die Aussteigewilligen unter ihnen an der Haltestelle ausgestiegen sind, bzw. bis neue Fahrgäste eingestiegen sind. Warum soll der Autofahrer gegenüber den Busfahrgästen einen Vorteil genießen?
Und: Das Behindern der Weiterfahrt des Omnibusses, wie es bei Busbuchten üblich ist, ist eine völlige Unverschämtheit der Autofahrer. Schließlich sitzen oftmals sehr viel mehr Fahrgäste in einem Bus, wie Autos (in denen oft nur einer sitzt) jemals während des gesamten Haltevorganges an dem Bus vorbeifahren könnten.

Nehmen Sie mal Tempo 50 an! Das entspricht ca. 14m/Sek., nehmen wir mal 15m/Sek an!
Bei Tempo 50 beträgt der Sicherheitsabstand 25m. Eine Auto misst ca. 5m plus Sicherheitsabstand macht 30 m. Die Vorbeifahrt würde also 2 Sekunden dauern. Unter optimalen Bedingungen könnten bei einer Omnibushaltezeit von einer halben Minute (=30 Sekunden) also maximal 15 Autos vorbeifahren.

Aus einer etwas aufgeklärteren Autofahrersicht heraus würde ich mich freuen, dass der Bus nicht in der Bucht versauern muss, weil durch die Haltestellenkaps das Omnibusfahren so attraktiv gemacht wird, dass immer mehr Menschen das Autofahren ganz aufstecken, oder gar nicht erst anfangen, und ich so mehr Platz zum Autofahren habe. Aus einer ganz und gar aufgeklärten Autofahrersicht, würde ich natürlich die Autofahrerei aufstecken.

Das alles hat natürlich nicht direkt mit dem Thema "Warnblinklichthaltestellen" zu tun, kann aber sinngemäß übertragen werden! Und das ist jetzt kein Witz!
Zitat
Jules
Was ist denn so schlimm daran, dass ein Autofahrer hinter einem Bus zum Stehen kommt

In diesem Falle eine verstopfte Ampelkreuzung einige Meter hinter der Haltestelle und der Stau, der sich im Berufsverkehr weit weit hin zieht (und den ÖPNV damit ja auch ausbremst). Alternative Strecken gibt es an der Stelle nicht wegen Flussüberquerung.

Zitat

Die Omnibusfahrgäste, die im Bus sitzen, müssen doch schließlich auch alle warten, bis die Aussteigewilligen unter ihnen an der Haltestelle ausgestiegen sind, bzw. bis neue Fahrgäste eingestiegen sind.

Wenn an der Haltestelle dann aber auch noch ein Fahrerwechsel durchgeführt wird, ist das Chaos aber wirklich perfekt.

Zitat

Und: Das Behindern der Weiterfahrt des Omnibusses, wie es bei Busbuchten üblich ist, ist eine völlige Unverschämtheit der Autofahrer.

Das ist richtig. Und es ist auch ein Verstoß gegen die StVO. Aber was nutzen Gesetze, wenn niemand deren Einhaltung kontrolliert.

Zitat

Schließlich sitzen oftmals sehr viel mehr Fahrgäste in einem Bus, wie Autos (in denen oft nur einer sitzt) jemals während des gesamten Haltevorganges an dem Bus vorbeifahren könnten.

Es mag sein, dass da mehr drin sitzen, als vorbei fahren können. Aber es wären hier sicher mehr Autos, die vorbei fahren wollen und mit Bucht auch könnten :-)
Hallo Efchen,
es gibt Haltestelle-Situationen, die nicht geeignet sind, um Warnblinklichthaltestellen einzurichten oder an denen es nicht unbedingt nötig ist. Zum Beispiel in Fußgängerzonen, die für den Omnibusverkehr freigegeben sind oder wenn im Gegenverkehr eine Straßenbahn verkehrt. Ihr Beispiel, eine Haltestelle, direkt nach einer Kreuzung gehört nicht unbedingt zu dieser Kategorie, denn wenn sich hinter einer Kreuzung ein Stau bildet, dann dürfen nachfolgende Fahrzeuge nicht in die Kreuzung hineinfahren.
Sie werden an dieser Stelle möglicherweise einwenden, dass sich an diese Regelung nur wenige Autofahrer halten. Und ruck-zuck sind wir wieder bei der Diskussion, ob denn genügend Kontrollen stattfinden.
Das will ich jetzt nicht vertiefen.
Wenn es nicht zu Umwegen für die Fahrgäste führt, dann kann zur Entschärfung der Situation auch eine Verlegung der Haltestelle in Bertracht gezogen werden, so dass für den nachfolgenden Verkehr eine Aufstellfläche zur Verfügung steht für den Fall, dass mehrere Fahrgäste gleich nach Verlassen des Busses die Straße kreuzen und Autos warten müssen.
Ein Fahrerwechsel findet nach meinen Erfahrungen i. d. R. an einer Omnibusendhaltestelle statt, an der den Omnibusse eigene Aufstellflächen zur Verfügung stehen, die so angelegt sind, dass niemand behindert wird, wenn dort ein Omnibus steht.
Leider keine Warnblinkicht-Haltestelle: Hannover, Lindener Marktplatz
Zwar liegt die Bushaltestelle in einer Tempo 30-Zone. Das Verletzungsrisiko für Omnibusfahrgäste ist aber bei Schrittgeschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW deutlich geringer! Das Vorbeifahren in max. Schrittgeschwindigkeit gilt aber nur an Warnblinklicht-Haltestellen. Die in diesem aktuellen Bild gezeigte Situation kommt häufig hier vor:


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