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Warnblinklicht-Haltestellen
geschrieben von Jules 
Hat man früher als Kind schon gelernt, dass man direkt vor oder hinter einem Bus nie über die Straße gehen soll. Gilt auch heute noch so, wenn man sicher die Straße queren will! "Wer sich in Gefahr begibt, ...."
Das Warnblicklicht des Busses würde auch den Kleingeist von Fußgänger von seinem Fehlverhalten nicht abhalten!
Das Verletzungsrisiko wäre noch geringer, wenn man nicht ausgerechnet vor dem Bus über die Fahrbahn läuft. Ein Busfahrer, der von einer Hst abfahren will, ist schon dadurch in seiner Aufmerksamkeit stark gefordert, dass er beim Abfahren in drei Spiegeln die Lage beobachten muss. Im Innenspiegel, ob eine schutzbedürftige Person im Bus noch keinen festen Halt hat, im linken Außenspiegel den vorbeifahrenden Verkehr und im rechten Außenspiegel, ob jemand in den Türen festhängt bzw ob sich eine ältere Person zum Verschnaufen an den Bus lehnt.

Damit, dass vor dem Bus, wo die Strecke eigentlich frei sein sollte, plötzlich Personen stehen rechnet man nicht und man erschreckt sich, wenn man im letzten Moment merkt, man kann doch noch nicht abfahren.

Dies finde ich die eigentliche Frechheit auf dem Bild, diesen Egoismus: Der Fahrgast hat ja nun sein Fahrtziel erreicht, da kann er die Weiterfahrt der übrigen Fahrgäste, die auch gern pünktlich ans Ziel wollen ja ruhig behindern, indem er sich rotzfrech vor dem Bus stellt.

Dies ist auch in Hamburg in der Mönckebergstraße immer wieder zu beobachten. Anstatt sich zum Überqueren der Fahrbahn eine viel übersichtlichere Stelle zu suchen laufen die Leute zwischen den haltenden Bussen auf die Fahrbahn.
Zitat
TWhanno
Hat man früher als Kind schon gelernt, dass man direkt vor oder hinter einem Bus nie über die Straße gehen soll. Gilt auch heute noch so, wenn man sicher die Straße queren will! "Wer sich in Gefahr begibt, ...."
Das Warnblicklicht des Busses würde auch den Kleingeist von Fußgänger von seinem Fehlverhalten nicht abhalten!

Das Warnblinklicht soll nicht dazu dienen, den Omnibusfahrgast davon abzuhalten, unmittelbar vor oder hinter dem Bus die Straße zu kreuzen. Vielmehr geht es darum, vorbeifahrende Autofahrer dabei zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, auf ein solches Verhalten angemessen zu reagieren. Deshalb gilt bei angeschaltetem Warnblinklicht darf an einem Omnibus nur maximal in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Ein Autofahrer der vorbeifährt muss jederzeit bremsbereit sein und er muss im Falle, dass ein Fußgänger die Fahrbahn kreuzt, diesen vorbeilassen. Und das gilt auch für den Autoverkehr, der im Gegenverkehr an einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbeifährt.

So wie du schreibst, TWhanno, hört sich das ja fast so an, als seien Omnibusfahrgäste, die vor oder hinter einem Buss die Straße queren, Freiwild für Autofahrer, dass es zur Strecke zu bringen gilt. Aber so hast du das doch sicher nicht gemeint? Du wirst ja wohl die Sache nicht so betrachten, dass du das Verhalten des Fahrgastes auf dem Foto kritisierst und ihm deshalb wünschst, dass er von einem Auto überfahren werden soll. Schon bei Tempo 30 km/h, die in der Straße gelten, kann eine solche Kollision für den Fußgänger tödlich enden.

Wenn eine Verkehrsbehörde tatsächlich will, dass der ÖPNV gestärkt wird, dann könnte sie das sehr leicht bewerkstelligen, indem sie konsequent Warnblinkllicht-Haltestellen anordnet. Und auf das Einhalten der geltenden Regeln achtet.
Zitat
Wolf Tiefenseegang
Das Verletzungsrisiko wäre noch geringer, wenn man nicht ausgerechnet vor dem Bus über die Fahrbahn läuft. Ein Busfahrer, der von einer Hst abfahren will, ist schon dadurch in seiner Aufmerksamkeit stark gefordert, dass er beim Abfahren in drei Spiegeln die Lage beobachten muss. Im Innenspiegel, ob eine schutzbedürftige Person im Bus noch keinen festen Halt hat, im linken Außenspiegel den vorbeifahrenden Verkehr und im rechten Außenspiegel, ob jemand in den Türen festhängt bzw ob sich eine ältere Person zum Verschnaufen an den Bus lehnt.

Ich hoffe doch sehr darauf, dass jeder Busfahrer fest damit rechnet, dass es sein könnte, dass direkt vor seinem Bus ein Fußgänger die Straße kreuzt. Bei LKW's und Bussen mit hohem Fahrerhäuschen ist ein Frontspiegel vorgeschrieben, der gewährleistet, dass der Fahrer auch die Fläche unmittelbar vor der Front seines Fahrzeuges sehen kann. Unabhängig davon würde ich es niemandem empfehlen, sich als Fahrgast so zu verhalten, dass er unmittelbar vor dem Bus oder hinter dem Bus die Straße kreuzt. Aber das ist eine andere Sache.
Ich kritisiere in der Tat das Verhalten des Fußgängers, der abseits jeglichen gesunden Menschenverstandes die Straße vor dem haltenden Bus überquert. Damit will ich keine Autofahrer dazu nötigen, den "wilden Fußgänger" zur Strecke zu bringen. Aber hier liegt der Fehler eindeutig beim Fußgänger und nicht beim evtl. Autofahrer, der den Fußgänger dann auf der Motorhaube hat - leider auch noch zum Leidwesen der Allgemeinheit, die dann die Krankenhauskosten mitfinazieren muss - weil ein Fußgänger einfach zu blöd war.
Bei einem Kleinkind, dass sich im Starßenverkehr noch nicht so auskennt, wäre so ein Verhalten noch nachvollziehbar, aber nicht bei einem schienbar Erwachsenen. Ich bin durchaus der Meinung, dass es für ein rücksichtsvolles Verhalten an Bushaltestellen nicht unbedingt zusätzlicher Warnblinklicher bedarf. Schon seit Jahrzehnten ist allgemein bekannt, dass man sich u.a. an Haltestellen vorsichtig verhalten soll - dazu muss nicht noch zusätzlich der Warnblinker am Bus her!
Das vorsichtige Vorbeifahren an einem Bus gilt selbstverständlich auch für Radfahrer. In der Fußgängerzone Limmerstraße, die für den ÖPNV und für den Radverkehr frei gegeben ist, rechnet ein Omnibusfahrgast möglicherweise nicht mit Radfahrern. Eigentlich müsste an dieser Stelle ebenfalls der Omnibus mit Warnblinklicht halten, um Radfahrer darauf aufmerksam zu machen, dass Omnibusfahrgäste plötzlich aus dem Sichtschatten des Busses heraustreten könnten, wie es auf dem Foto zu sehen ist. Für Fahrgäste ganz besonders gefährlich wäre es im gezeigten Fall, hinter dem Bus die Straße zu kreuzen. Denn es könnte eine Stadtbahn herannahen.


Zitat
TWhanno
Ich kritisiere in der Tat das Verhalten des Fußgängers, der abseits jeglichen gesunden Menschenverstandes die Straße vor dem haltenden Bus überquert. Damit will ich keine Autofahrer dazu nötigen, den "wilden Fußgänger" zur Strecke zu bringen. Aber hier liegt der Fehler eindeutig beim Fußgänger und nicht beim evtl. Autofahrer, der den Fußgänger dann auf der Motorhaube hat - leider auch noch zum Leidwesen der Allgemeinheit, die dann die Krankenhauskosten mitfinazieren muss - weil ein Fußgänger einfach zu blöd war.
Bei einem Kleinkind, dass sich im Starßenverkehr noch nicht so auskennt, wäre so ein Verhalten noch nachvollziehbar, aber nicht bei einem schienbar Erwachsenen. Ich bin durchaus der Meinung, dass es für ein rücksichtsvolles Verhalten an Bushaltestellen nicht unbedingt zusätzlicher Warnblinklicher bedarf. Schon seit Jahrzehnten ist allgemein bekannt, dass man sich u.a. an Haltestellen vorsichtig verhalten soll - dazu muss nicht noch zusätzlich der Warnblinker am Bus her!

Dein Beispiel mit dem Kleinkind unterstreicht doch noch einmal ganz deutlich, dass die Verkehrsbehörden in deutlich mehr Fällen das Einschalten des Warnblinklichtes an Bushaltestellen anordnen müssten. Wie schnell ist es passiert, dass sich ein Kind beim Aussteigen von der Hand der Eltern losreist und durch ein dichtes Gedränge von aussteigenden und einsteigenden Fahrgästen sehr viel schneller durchschlupft, als erwachsene Personen es vermögen. Mit ganz viel Pech läuft es dann vor oder hinter dem Bus über die Straße, bevor es irgendjemand daran hindern kann. Ich denke es ist für den Autoverkehr und Radverkehr zumutbar, dass er durch das Ausweisen von Warnblinklicht-Haltestellen dazu angehalten wird, sehr vorsichtig und max. in Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Bus vorbeizufahren und stets bremsbereit zu sein. Im Falle das ein Fußgänger die Fahrbahn kreuzt müssen der Radfahrer oder der Autofahrer halten, wie er ja auch an einem Zebrastreifen haltepflichtig ist.
Zitat
Jules
Das vorsichtige Vorbeifahren an einem Bus gilt selbstverständlich auch für Radfahrer. In der Fußgängerzone Limmerstraße, die für den ÖPNV und für den Radverkehr frei gegeben ist, rechnet ein Omnibusfahrgast möglicherweise nicht mit Radfahrern. Eigentlich müsste an dieser Stelle ebenfalls der Omnibus mit Warnblinklicht halten, um Radfahrer darauf aufmerksam zu machen, dass Omnibusfahrgäste plötzlich aus dem Sichtschatten des Busses heraustreten könnten, wie es auf dem Foto zu sehen ist. Für Fahrgäste ganz besonders gefährlich wäre es im gezeigten Fall, hinter dem Bus die Straße zu kreuzen. Denn es könnte eine Stadtbahn herannahen.

Das wäre aber auch wirklich furchtbar, wenn ein Stadtbahn herannaht und an dem wartenden Bus vorbeizieht. Mit so etwas kann ja kein Fußgänger rechnen, der blauäußig vor einem Bus herumläuft ;-)
Zitat
Jules
Dein Beispiel mit dem Kleinkind unterstreicht doch noch einmal ganz deutlich, dass die Verkehrsbehörden in deutlich mehr Fällen das Einschalten des Warnblinklichtes an Bushaltestellen anordnen müssten. Wie schnell ist es passiert, dass sich ein Kind beim Aussteigen von der Hand der Eltern losreist und durch ein dichtes Gedränge von aussteigenden und einsteigenden Fahrgästen sehr viel schneller durchschlupft, als erwachsene Personen es vermögen. Mit ganz viel Pech läuft es dann vor oder hinter dem Bus über die Straße, bevor es irgendjemand daran hindern kann. Ich denke es ist für den Autoverkehr und Radverkehr zumutbar, dass er durch das Ausweisen von Warnblinklicht-Haltestellen dazu angehalten wird, sehr vorsichtig und max. in Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Bus vorbeizufahren und stets bremsbereit zu sein. Im Falle das ein Fußgänger die Fahrbahn kreuzt müssen der Radfahrer oder der Autofahrer halten, wie er ja auch an einem Zebrastreifen haltepflichtig ist.

Nein, es muss nicht immer und überall mit irgendwelchen Blinkzeichen auf Gefahren hingewiesen werden.
Wer einigermaßen was in der Birne hat, weiß, dass man nicht einfach vor oder hinter einem haltenden Bus herläuft!
Wer einigenmaßen in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß auch, dass man immer bremsbereit sein sollte, insbesondere, weil es solchen Hirnis gibt, die ohne Sinn und Verstand einfach auf die Straße laufen!
Ich wage zu bezweifeln, dass ein Rad- oder Autofahrer immer und ewig haltepflichtig ist wie an einem Zebrastreifen, wenn ein Fußgänger ohne Sinn und Verstand einfach auf die Straße tritt! Abgesehen davon, dass viele Autofahrer nicht mal von ihrer Haltepflicht am Zebrastreifen wissen!

Jules, wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich rücksichtsvoll verhalten und auch Rücksicht nehmen, das ist unbestritten.
Das man dafür aber immer mehr und mehr Blinklichter braucht (siehe auch dieses Blinkflash in Garbsen), ist umstritten! Wenn man zu blöd ist, ein Fahrzeug mit allen seinen Gefahren zu führen, muss man es lassen! Da hilft auch nicht das hundertste zusätzliche Blinklicht!
TWhanno, man sieht doch überdeutlich an der Diskussion um die Fahrfähigkeit-Tests für Senioren, wie in Deutschland in solchen Fragen die Prioritäten gesetzt werden: Maßnahmen, die von manchen Autofahrern als "Zumutung" empfunden werden könnten, werden konsequent vermieden. Siehe auch das generelle Tempolimit auf Autobahnen. Gibt's fast in allen Ländern dieser Welt, aber in Deutschland ist es angeblich gegen jeglichen Menschenverstand gerichtet.
Die Aussage, "Wenn man zu blöd ist, ein Fahrzeug mit allen seinen Gefahren zu führen, muss man es lassen.", ist dahingehend zu ergänzen: In Deutschland fährt fast jeder ein Auto, auch wer dazu eigentlich zu blöd ist, denn so jemand hat in Deutschland in der Regel keine Konsequenzen zu befürchten. Wer zu schnell fährt, der wird als Freiheitskämpfer gegen Regelungswut geadelt. Wer dabei geblitzt wird, als Opfer von Raubrittern bemitleidet. Wer falsch parkt, der wird als Protestler gegen eine angebliche Parkplatznot gelobt. Und sein Fehlverhalten als "Notparken" entschuldigt. Wer Stadtbahnen verkehrswidrig in den Gleisbereich fährt und dadurch eine Kollision provoziert, der wird in der Zeitung als armes bedrängtes Opfer dargestellt, das von der Stadtbahn "gerammt" wurde, usw, usw.
Ein Rad- oder Autofahrer ist nicht immer und ewig haltepflichtig, wie an einem Zebrastreifen, wenn ein Fußgänger die Fahrbahn kreuzt. Umfahren darf er ihn aber deshalb noch lange nicht. Am Zebrastreifen aber ist der Autofahrer wartepflichtig. Und das Beispiel Zebrastreifen zeigt, dass es oft ein langer und zäher Kampf ist, bis eine Regelung sich so durchsetzt, dass sie zumindest von den meisten Autofahrern akzeptiert wird. Denn Anfangs waren Zebrastreifen durchaus keine sichere Querungs-Möglichkeit für Fußgänger. Erst seit 1964 gilt die Regel, dass der Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang hat, vorher lag es mehr im Ermessen des Autofahrers, ob er einen Fußgänger am Zebrastreifen den Vorrang gewährt. Und als das 1964 per Gesetz geklärt war, verlangte der ADAC und manche Polizeidirektion, dass für Fußgänger Brücken zu errichten seien, an Stelle von Zebrastreifen: "Das sicherste Mittel - völlige Trennung von Fußgängern und Autoverkehr - wird vorerst nur von Hamburgs Polizei und vom ADAC gefordert: Anschaffung von transportablen Fußgängerbrücken, die an Brennpunkten aufgestellt werden sollen." Spiegel 24/1964 [www.spiegel.de]
Würden konsequent sehr viel mehr Omnibushaltestellen als Warnblinkllicht-Haltestellen ausgewiesen und die Autofahrer konsequent darauf hingewiesen, dass sie wartepflichtig sind, wenn ein Fußgänger auftaucht, dann ließe sich das auch umsetzen. Beim Zebrastreifen hat es dann ja auch geklappt. Und selbst in den sonst recht Auto-verrückten USA klappt das: "Red means no, Yellow means slow" [www.youtube.com]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.03.2019 19:23 von Jules.
Noch ein Video zum Thema aus den USA: [www.youtube.com]
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