Re: Dieses Thema verdient es ganz besonders an Haltestellen und an Fahrzeugen des ÖPNV beworben zu werden! 06.06.2016 18:07 |
Re: Dieses Thema verdient es ganz besonders an Haltestellen und an Fahrzeugen des ÖPNV beworben zu werden! 08.06.2016 23:56 |
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Wuhletal
Also ich möchte ganz einfach, dass alle zur Wahl zugelassenen Parteien gleich behandelt werden.
Aber Du möchtest das nicht, weil Du anscheinend diejenigen, die Parteien zur Wahl zulassen, für dumm hältst und meinst, Verkehrsunternehmen sollten beurteilen, welche Partei gewählt wird.
Re: Dieses Thema verdient es ganz besonders an Haltestellen und an Fahrzeugen des ÖPNV beworben zu werden! 12.06.2016 00:06 |
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Jules
Ich halte diejenigen, die Parteien zur Wahl zulassen nicht für dumm
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Jules
Ich halte allerdings auch ein Nahverkehrsunternehmen wie die Üstra nicht für so dumm, dass sie im Falle, dass sie sich dafür entscheidet, Wahlwerbung in ihrem Werbe-Geschäftsbereich zuzulassen, mit jeder Partei diesbezüglich Verträge abschließt, ohne darauf zu achten, was für eine Partei das ist und wofür die steht.
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Jules
Du siehst an dem aktuell laufenden Verbotsverfahren gegen die NPD, dass es gar nicht so einfach ist, eine Partei zu verbieten.
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Jules
Parteien müssen nicht von jedermann immer gleich behandelt werden. So darf zum Beispiel auch der Bundespräsident im Rahmen seiner Amtsausführung die Mitglieder einer Partei als Spinner bezeichnen: "Karlsruhe - Der Bundespräsident muss sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass Joachim Gauck mit einer auf NPD-Anhänger gemünzten Äußerung seine Kompetenzen nicht überschritten habe. Er hatte diese kurz vor Bundestagswahl als "Spinner" bezeichnet." Spiegel, 10.6.14, [www.spiegel.de]
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Jules
Die Üstra hat keine Verpflichtung dazu, beim Abschluss von Werbeverträgen, sich gegenüber allen Parteien zwangsläufig neutral verhalten zu müssen.
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Jules
Die Üstra beurteilt auch nicht, ob eine Partei gewählt wird.
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Jules
Wie bereits weiter oben beschrieben, beurteilt der ehrenamtlich arbeitende Wahlausschuss mit aus der Bevölkerung berufenen Mitgliedern, ob eine Partei zugelassen wird. Und ob diese Partei gewählt wird, das entscheidet der Wähler.
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Jules
Wenn eine Partei ein solches Programm vertritt, dass ein Nahverkehrsunternehmen sagt, diese Partei akzeptieren wir nicht als Werbekunden, dann kann es dafür gute Gründe geben, die ich im Falle der AfD gegeben sehe.
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Jules
Du siehst diese Gründe vielleicht nicht, aber entscheiden tun das weder du noch ich, sondern die Üstra.
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Jules
Man könnte es so zusammenfassen: In unserem Land werden auch Parteien zugelassen, die von "Spinnern" gegründet werden. Das schützt diese Partei jedoch nicht davor, dass darauf hingewiesen werden darf, dass es sich um Spinner handelt, die diese Partei gegründet haben.
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Jules
Und es ist jedem Wähler möglich, diese Parteien in freien, gleichen und geheimen Wahlen zu wählen.
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Jules
Aber nicht jeder professionell Werbetreibende ist dazu verpflichtet, mit jeder Partei Werbeverträge abschließen zu müssen.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 16.06.2016 23:12 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 18.06.2016 23:09 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 19.06.2016 22:40 |
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Wuhletal
Ausgerechnet mit einer typischen AfD-Position willst Du verteidigen, Parteien bei der Wahlwerbung im ÖPNV zu diskriminieren.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 20.06.2016 08:16 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 22.06.2016 20:15 |
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Wuhletal
Ausgerechnet mit einer typischen AfD-Position willst Du verteidigen, Parteien bei der Wahlwerbung im ÖPNV zu diskriminieren.
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Jules
Dann ist es also eine "typische AfD-Position", bestimmte Parteien bei der Wahlwerbung im ÖPNV zu diskriminieren? Ist es auch deine Position?
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Jules
Bislang hatte ich eher den Eindruck, du wolltest, dass alle Parteien völlig unabhängig von ihren Wahlslogans und politischen Zielen ihre Werbung auf ÖPNV-Fahrzeugen und an U-Bahn-Haltestellen verbreiten können sollen.
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Jules
Du hattest aber noch mehr der Position zugeneigt, dass ÖPNV-Unternehmen gar keine Parteien als Werbekunden annehmen sollten, dann käme allerdings auch die AfD nicht zum Zug (bzw. auf den Zug).
Aber wenn die AfD gegen sowas die Stimme erhebt und keine Porno-Comics an Bushaltestellen sehen will... ganz ganz böse.Zitat
Jules
Um noch mal meine Position deutlich zu machen. Es gibt Werbung, sowohl kommerzielle Werbung als auch politische Werbung, die durchaus dazu führen kann, dass viele Fahrgäste damit vergrault werden, bzw. die von vielen Fahrgästen als sehr unangenehm oder anstößig empfunden wird.
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Jules
Der von dir erwähnte Fall betrifft Werbung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Der Kopf der AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" in Niedersachsen zieht wegen einer aktuellen Plakatwerbung vor Gericht. Die Kampagne der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" wirbt mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen.", heißt es in dem von dir verlinkten Artikel der HAZ. [www.haz.de]
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Jules
Es ist natürlich gut möglich, dass es einige ÖPNV-Kunden gibt, die diese Comic-Bildchen als anstößig empfinden. Ich denke die große Mehrheit der ÖPNV-Fahrgäste hat damit kein Problem.
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Jules
Vielmehr hat der o. g. AfD-Politiker Strafanzeige gegen die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung erstattet.
Wir können ja die Sache mal weiter verfolgen, was aus dieser Strafanzeige so wird. Aber das wäre dann nur noch sehr am Rande ein Thema für ein ÖPNV-Diskussions-Forum.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 22.06.2016 20:18 |
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Jules
"Üstra will keine Parteienwerbung auf Bussen und Bahnen" titelt die HAZ heute, 20.6.2016.
"Außer der Werbung auf den Außenflächen von Üstra-Bahnen und Bussen lässt das Unternehmen künftig auch keine Werbung für Parteien im Wageninneren ... zu.", heißt es in dem Artikel. Das bedeutet dann wohl, dass die Üstra-Kunden in Bezug auf die Kommunalwahl in einem poltikfreien Raum unterwegs sein werden.
Allerdings "... behält sich die Üstra das Recht vor, auch künftig selbst gesellschaftspolitisch aktiv zu werden. Als Beispiel nennt Iwannek den von der Üstra selbst gestalteten Stadtbahnwagen unter dem Motto "Bunt statt Braun".