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Es ist 23.22 und ein "17 Jähriger" kauf sich eine Kinder Karte??? nee Nicht mit uns!
geschrieben von BTH 7/Q-Quickborn 
Wenn ich mit einem Busfahrer auf Spät/Nacht Dienst bin bekommt mann das immer mit: Mann hält an der Hst. an an der Hst. steht 1 Jugendlicher ca. 17-18 Jahre
Ich gugg aus Spass auf die Uhr (23.22Uhr) ah denk ich mir ma sehn was nun kommt.
Er steigt ein sagt: Eine Kinder Karte Bitte
Der Busfahrer sagt: Eine Erwachsenen Karte ?
Er sagt : Nein Eine Kinder Karte
Der Busfahrer sagt: Weist du Was ich Ruf ma die Polizei an denn du darfst alleine Garnicht mehr raus.
Er sagt :Nein ist Ok eine Erwachsen Karte.

Mensch Kinder das kann doch nicht angehn andere liegen schon im Bett und so "Kleine" kinder fahren nachts mit dem Bus rum.
Aber der Busfahrer wird aber auch nur noch sagen Ich Ruf denn ma die Polizei an!
Ja und?

Was ist daran verwerflich, das jemand nachgibt um es nicht zu einem Polizeieinsatz kommen zu lassen? Wär es dir lieber gewesen es wäre die Polizei gekommen? Die Folge wär ja gewesen, das mal so eben locker 20 Minuten Verspätung bekommen hätte und sämtlich Anschlüsse futsch gewesen wären.

Mal angenommen der Junge war ca. 13 und sieht nur älter aus. Dann wäre es die moralisch pflicht des Busfahrers den jungen, zu not auch kostenlos mitzunehmen zu dieser zeit. Vielleicht. hatte er er einfach bei einem Freund die zeit verpasst.

Ich wär mit solchen Behauptungen ganz vorsichtig.

Ich kann mich nämlich an eine Aussage eine damaligen Klassenkameraden erinnern der sich drüber aufgeregt hat, das man ihm damals keine Kinderkarte verkauf hat, sondern nur eine Erwachsenenkarte, und das über ein Jahr "vor" der Zeit.

Gut, das war tagsüber aber es ist genau das selbe Thema wie deins!
am besten ist wenn schulkiddys ne cc-karte vorzeigen. danke wird gleich eingezogen.

******Wer glaubt das ein Volksvertreter das Volk vertritt. Der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.******
Man sollte es doch mal bisschen lockerer sehen und nicht immer alles nach Vorschrift nehmen. Wenn man immer Dienst nach Vorschrift macht kann man auch Fahrgäste Vergraueln. Hauptsache ist doch das er ne Fahrkarte kaufen wollte Egal ob für 0,90 1,65 oder 5,10. Der gute Wille zählt.

Mfg

Sascha Behn
Sascha Behn schrieb:
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> Man sollte es doch mal bisschen lockerer sehen und
> nicht immer alles nach Vorschrift nehmen.

so so wie sollte der dienst dann verrichtet werden?
zumindest egal was kommt und ich die dementsprechenden regeln eingehalten habe, kann mir keiner ans bein pis...

sollten gewisse vorschriften nicht eingehalten werden ,egal welche, wenn etwas vorfällt ,was auch immer, sagt der arbeitgeber ganz klar "warum haben sie sich an xyz nicht gehalten?!" "dann wäre dies, das oder dütt nicht passiert".

mir persönlich ist in der hinsicht nichts passiert.
im kollegenkreis hört man sehr oft dinge, wo diese sich beim chef gerade machen mußten. eben weil sie sich mal nicht an gewisse dinge hielten und sich wieder ein lebensfrustrierter aufmerksamkeit in form einer beschwerde einholte.

******Wer glaubt das ein Volksvertreter das Volk vertritt. Der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.******
Anonymer Benutzer
...
08.08.2008 06:43
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2011 14:43 von 54E.
Ja Gut aber es giebt zumbeispiel eine Busfahrerin in Quickborn da hatte ich ma versucht mit einer "Kinderkarte" nachts um 2 nachhause zufahren weil mein Fahrer in die Falsche Richtung fuhr und Dort aussetzte bei mir und mein Busfahrer geht das nurnoch so ab 22.15 Keine Kinderfahrkarten verkaufen
Wenn das Wirklich ein kleine Kind ist Ausnahme aber wenn das 16-17Jährige Sind denn beissen sie auf Granit!
54E Schrieb
Fehlverhalten von Busfahrern ist ebenso nachzugehen wie die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Hallo ??? was soll da flasch sein wenn sich ein 16-17 Jähriger Als kind aus giebt und eine Kinderkarten kaufen will ? wenn sowas is sagt der Fahrer soll ich gleich die Polizei holen ? da steigt der denn endweder wieder aus oder kauft sich eine Erwachsenen karte.
Hallo,

viele "Erwachsene" (Schüler) sind im Besitz eines Freizeitpasses. Der Schüler kauft ein Montasticket und erwirbt damit das Recht, montags-freitags ab 14:00 Uhr und in den Ferien und samstags und sonntags ganztägig einen Kinderfahrschein zu lösen. So kauft also meine 19-jährige Nichte auschl. Kinderfahrscheine. Und viele ihrer Schulkameraden, die für den Weg zur Schule mit dem Rad fahren oder laufen, kaufen sich für die Zeit nach der Schule (also ab 14:00 Uhr) den Freizeitpass.

Scheinbar ist aber auch vielen Fahrern der Freizeitpass kein Begriff, da sie selbst unter Vorlage des Freizeitpasses mit Lichtbild und Wertmarkte noch irritiert gucken. Da ist wohl eine bessere Schulung bei den Verkehrsbetrieben notwendig.

Also, auch große Kinder können vollkommen regulär einen Kinderfahrschein erwerben.



Gruß vom
Sinstorfer
ja wie du sagts in den Ferien usw. aber in der Normalen regel
ich würde das mit der Kinderkarte ja noch etwas anders sehen, meines Wissens gilt die bis 14 Jahre, d.h. "das Kind" muss, wenn der Busfahrer Zweifel hat, dies erstmal nachweisen.

Wie es dann aussieht mit Aufsichtspflichten kann ich nicht sagen, falls es hierzu Dienstanweisungen gibt...aber einem "u14-Menschen" dann eine Normalkarte aufzuzwängen ist sicherlich nicht der korrekte Weg...er macht es nur einfach.
Hey Quickieborner!

Freizeitpass ist nicht mit Ferienpass gleichzusetzen. Nix mit "nur in den Ferien". Also empfehle ich erstmal Nachfragen bevor Du die POL hinzuziehst.


Schöne Grüße
DELETE



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.08.2016 13:10 von silentium92.
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