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Modernstes Busnetz Europas
geschrieben von Norderstedt 
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BruceMcLaren
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M2204
...
Nur noch ein Bespiel, weil es ganz gut in diesem Zusammenhang passt: Warum nutzen die HVV-Busunternehmen eigentlich nicht die Warnblinkerfunktion (§20 StVO), die ein Überholverbot bzw. Schrittgeschwindigkeit der passierenden Autos erzwingt? In HH wird an haltenden Bussen mit Höchstgeschwindigkeit vorbeigebraust und noch Gas gegeben, sofern die Abfahrt des Busses "droht".

Meine Meinung bzw. Beobachtung: Im nördlichen Hamburger Umland wurde das vor einigen Jahren praktiziert (ich weiß nicht ob das noch aktuell ist). Defacto haben die Autofahrer das aber ignoriert.

Im Kreis Stormarn war es mal Vorschrift, mit Warnblinker an der Haltestelle zu stehen ( ca 1998 ). Kurz nachdem dann alle Glinder Fahrzeuge einen speziellen Schulbus-Warnblinker bekommen hatten ( war so gekoppelt, dass der Warnblinker beim blinken nach links zum abfahren automatisch ausging ) wurde die Regelung wieder aufgehoben.
Zitat
BruceMcLaren
Meine Meinung bzw. Beobachtung: Im nördlichen Hamburger Umland wurde das vor einigen Jahren praktiziert (ich weiß nicht ob das noch aktuell ist). Defacto haben die Autofahrer das aber ignoriert.

Wird das nicht auch im VHH-Bereich außerhalb Hamburgs angewendet?

Und wenn Autofahrer die geltenden Verkehrsregeln immer wieder ignorieren oder nicht kennen (wollen), hilft halt nur ÜBERWACHEN! Ein blausilbernes Auto am Straßenrand wirkt da oft Wunder, auch wenn der Inhalt weit und breit nicht zusehen ist. Die Jungs stellen nämlich nicht benötigte Einsatzfahrzeuge ähnlich den Werbefritzen mit ihren Oldtimern gerne mal irgendwo ins Revier und holen die dann ein paar Stunden später wieder ab.

Innerhalb des Stadtgebietes von Hamburg war seinerzeit diese Absicherungsmöglichkeit nicht zugelassen worden, da der Autoverkehr zu stark behindert worden wäre. Ich habe zu dem Thema lange nichts mehr gehört oder gelesen.

Gruß Ingo
Also außerhalb Hamburgs habe ich bis jetzt in keinem VHH-Bus erlebt, dass beim Halten an der Haltestelle das Warnblinklicht angeschaltet wird, weder in z.B. Ahrensburg, noch in Quickborn, noch in Geesthacht (VHH-"Hochburgen", die ich selbst besucht habe).

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Von Zeit zu Zeit benutze ich an der Haltestelle einfach mal die Warnblinkanlage, nur um zu sehen wie die Autofahrer reagieren.
Fazit bislang: Es interessiert keine S..., ob da was beidseitig blinkt, oder nicht....

Die Kaphaltestellen würden schon helfen, die eine oder andere brenzlige Situation beim Wiedereinfädeln der Busse in den fliessenden Verkehr zu entschärfen.
Die meisten Autofahrer denken ganz offensichtlich, dass sie den Bus nur vorlassen müssen, wenn sie grade gut gelaunt sind.
Dass sie dazu verpflichtet sind, wissen anscheinend nur die wenigsten.

@INW: Die Story mit den irgendwo im Revier abgestellten, nicht benötigten Einsatzfahrzeugen, die dort ein paar Stunden stehen und später wieder abgeholt werden, ist mit Verlaub ausgedrückt absoluter Quark.
Ich habe 10 Jahre bei dem Verein in HH gearbeitet, aber davon habe ich noch nie irgendetwas gehört.
Wer bitte wäre auch so merkbefreit und verteilt seine Einsatzfahrzeuge hier und da im Revier, um im Fall, dass diese doch mal überraschenderweise dringend benötigt werden (was ja schon mal ab und zu vorkommen soll), erst vom `nem Kollegen dort hin gefahren zu werden und es abzuholen??
Zitat
Andrako
Von Zeit zu Zeit benutze ich an der Haltestelle einfach mal die Warnblinkanlage, nur um zu sehen wie die Autofahrer reagieren.
Fazit bislang: Es interessiert keine S..., ob da was beidseitig blinkt, oder nicht....

Das Problem dabei ist einfach der vielfältige Mißbrauch der Warnblinkanlage.
Es interessiert niemanden mehr.
Man sieht nur das Hindernis vor sich und will da so schnell wie möglich dran vorbeikommen. Ob da Schulkinder aus einem (orange blechbeschilderten!) Schulbus aussteigen -- na und, Schwund ist überall (denken die anderen jedenfalls). Zumindest gewinnt man manchmal diesen Eindruck, wenn man selber versucht, sich in solch einem Fall an die Vorschriften zu halten. Man wird dermaßen bedrängt (will der hinter mir wissen, welchen Radiosender ich höre?) oder massiv angehupt (rechts ist das Gaspedal!).

Es gibt Stellen in Hamburg, da weiß man als Ortskundiger eben, daß unmittelbar nach dem Bushalt Fahrgäste die Straße kreuzen (beispielsweise, weil gegenüber der Anschlußbus in eine andere Richtung steht [Osdorf , Langelohstraße]) und versucht, entsprechend aufmerksam und bremsbereit zu fahren --und huuuuuuuuuuuuuuuup...

Selbst wenn man den Warnblinker langsam rollend einschaltet, um dem nachfolgenden Verkehr etwas Abstand aufzuzwingen, weil man zu Rangieren beabsichtigt, wird bis auf wenige Zentimeter herangefahren, so daß man eben nicht mehr Rangieren kann. Und aus dem nachfolgenden Fahrzeug kommen die wildesten Gesten nach dem Motto "Was soll denn das?"...
Das Problem habe ich öfters, wenn ich bei mir vor der Tür im Seitenstreifen parken will und aus Richtung Wedel komme. Unsere Tiefgarageneinfahrt liegt in einer Kurve, was das Rückwärtsrausfahren aus derselben nicht gerade erleichtert. Also fahre ich die so an, daß ich da rückwärts hineinstoßen kann, um dann gefahrlos vorwärts aus der Einfahrt herausfahren zu können.

Zitat
Andrako
Die Kaphaltestellen würden schon helfen, die eine oder andere brenzlige Situation beim Wiedereinfädeln der Busse in den fliessenden Verkehr zu entschärfen.
Die meisten Autofahrer denken ganz offensichtlich, dass sie den Bus nur vorlassen müssen, wenn sie grade gut gelaunt sind.
Dass sie dazu verpflichtet sind, wissen anscheinend nur die wenigsten.

Wieso? Ist das etwa Vorschrift? ;-))))
Ich dachte immer, diese netten grünweißen Grinseschilder hinten links am Bus gehören zu den Werbebeschriftungen...

Erst vor 3 Tagen gehabt, an der Baustelle Flurstraße/Blomkamp: Ein M22 nach KEL will um die Ecke, ein 186 aus dem derzeit stopbeschilderten Blomkamp geradeaus in die Baustelle -- und ich von Lurup kommend nach links weiter Richtung EEZ. Ich hätte mich per Schuhlöffel zwischen den beiden Bussen durchquetschen können (vorfahrtstechnisch wäre ich im Recht gewesen), wollte aber zumindest den M22 vorlassen, der schon mit der linken vorderen Ecke fast in meiner Spur stand. Hinter mir wurde schneller gehuuuuuuuuuuuuuuupt als ich überhaupt einerseits die Gesamtsituation erfassen und mir andererseits überlegen konnte, den Busfahrern 5 oder 10 Sekunden meiner Zeit zu schenken und sie einfach fahren zu lassen. Dann hätte ich ohne viel kurbeln meine Fahrt fortsetzen können und die Busse wären 20 Sekunden weniger außer Plan als sie es durch die Umleitung eh schon gewesen sein dürften.

Hier greift zwar weder der Vorteil von Kaphaltestellen noch der Einsatz der Warnblinker, aber warum soll ich nicht einem Linienbus ein klein wenig Vorrang einräumen, wenn alle anderen das schon nicht tun???
Wenn ich selbst im Bus sitze, ärgere ich mich gerne mal über die anderen Autofahrer, die meinen 3 Sekunden gewinnen zu können, wenn sie den Bus abdrängen (nicht vorlassen, beim Abbiegen behindern...).

Gruß Ingo
§ 20 StVO - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

Mit 5 € ist das nicht abfahren lassen von Haltestellen vielleicht zu günstig und wer kontrolliert schon so was.
Zitat
R4N6ER
§ 20 StVO - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

Mit 5 € ist das nicht abfahren lassen von Haltestellen vielleicht zu günstig und wer kontrolliert schon so was.

Zudem ist der Paragraph auch schwammig formuliert. Es ist gefordert, dass den Bussen das Abfahren ermöglicht wird. Es steht aber nichts von unverzüglichem Abfahren oder ähnlich. Man könnte dies also durchaus so interpretieren, dass es völlig ausreichend ist, wenn vereinzelte Lücken im Verkehrsfluss sind, in denen der Bus abfahren kann, auch wenn er dazu einige Minuten auf die Lücke warten muss. Das Abfahren wäre dem Bus ja somit durchaus möglich, nur eben nicht unverzüglich.
Nach der Vorschrift müssen andere Fahrzeuge notfalls warten, aber ist es nun gleich ein Notfall, wenn der Bus sich eine Verspätung einhandelt?
Dieser Paragraph dürfte den Gerichten wieder mal viel Interpretationsspielraum bieten.
Zitat
slhh
Zudem ist der Paragraph auch schwammig formuliert. Es ist gefordert, dass den Bussen das Abfahren ermöglicht wird. Es steht aber nichts von unverzüglichem Abfahren oder ähnlich. ...
Zitat
§ 20 StVO
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Was ist daran eigentlich Interpretationsspielraum? Entweder der Bus kann abfahren, weil ohnehin gerade eine größere Lücke vorhanden ist, oder die Fahrzeuge müssen ihm diese Lücke einräumen. "Nötig" im Sinne von "notwendig" und nicht "Notfall". Und das Warten ist notwendig, wenn der Bus andernfalls nicht von der Haltestelle weg kommt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.05.2011 10:06 von Incentro.
Die Formulierung "Abfahren zu ermöglichen" finde ich auch nicht konsequent genug. Erst z.B. in den Erläuterungen der GdP-Handbücher zum § 20 Abs. 5 StPO finden sich sich dagegen konkretere Aussagen wie "zwingend erforderlich" (für den nachfolgenden Verkehr) oder "eine mittelstarke Bremsung ist dabei zuzumuten" (dem nachfolgenden Verkehr).

In diesem Sinne sind auch die Piktogramme auf der linken Heckseite der Busse ("Danke") fehl am Platze. Dieses Bedanken erweckt beim nachfolgenden Verkehr nur den Eindruck, dass es freiwilliges Verhalten, eine reine Nettigkeit wäre die Busse wieder in den fliessenden Verkehr zu lassen - und eben keine Pflicht.
Zum Thema "Kaphaltestellen":

Gestern fiel mir auf, dass auf der M23 schon diverse dieser Haltestellen existieren.
Zum Beispiel zwei im Rübenkamp (Genslerstrasse und Lauensteinstrasse in Rtg. City-Nord) oder auch "Paeplowstieg" in Rtg. Alsterdorf.
Das Problem, mit dem Rauslassen ist, dass dort 2 Paragraphen ineinander greifen.
Einerseits ist der Individualverkehr verpflichtet, Linien- und Reisebussen das Ausfahren aus einer Haltestelle zu ermöglichen.
Tut er es nicht, ist er zwar ein böser Bube, aber wenn der Busfahrer sich dagt: nu aber drauf- bin ja im Recht, dann hat er selbst ein Problem.
Er ist nämlich durch seine Sorgfaltspflicht dazu verdonnert, alles zu tun, einen Unfall zu vermeiden, also schön den Kloss runterzuschlucken und brav dahinter einzuscheren.
Wenn man als Berufskraftfahrer vor Gericht steht und sagt: "der hat ja nicht gehalten" sagt der Richter "und dann fahren sie los, riskieren einen Unfall mit Schäden an Material und Personen? Sie kennen doch die Situation, wie oft am Tag erleben Sie das?" Und wer bekommt dann recht?? Na, na ? Genau!
Das ist wie an der Vorfahrtstraße, wenn dir einer die Vorfahrt nimmt, ist er zwar schuldig, aber du bist trotzdem verpflichtet, den Unfall zu vermeiden, sprich zu bremsen, auszuweichen usw. Und wenn du das mit dem Bus unterlässt ist ja immer die Gefahr, dass so ein neunmalkluger Fahrgast, der neben dir sitzt oder steht und alles genau beobachtet hat, sich meldet und sagt: "der hat es ja so gewollt". Und schon hast du ein Problem.
So wie ein Kollege auf der 5, der am Grindel einen weggeschossen hat, der mal wieder quer über die Mittelbusspur gedreht hat, weil es gegenüber wohl was umsonst gab. Sagt der Richter auch "wie oft fahren Sie in der Woche hier längs? Sie kennen das Problem doch, wissen, dass es hier laufend knallt. Ihre Tachoscheibe sagt aus, dass sie 45 gefahren sind. Das ist hier zuviel, an dieser Gefahrenstelle!"
45 zuviel, wo 50 erlaubt sind, in der eigenen Busspur...
Und andere ballern da mit was-weiss-ich wieviel durch.
Aber das ist ja ganz was anderes.

Gruß, Gelenkbuslover

Für schlechtes Fahren gibt es keine gute Entschuldigung....
Laut der MOPO gibt es schon fast fertige Pläne zu dem Ausbau der Busse
[www.mopo.de]
Zitat
MOPO
MOPO: Sie versprechen auch das „modernste Bussystem Europas“. Hochbahn-Chef Günter Elste hält davon wenig und sieht die Stadtbahn weiter als „alternativlos“ an. Hat der keine Ahnung oder ist Ihnen seine Meinung egal?

Scholz: Herr Elste hat bereits präzise Pläne, wie das modernste Bussystem Europas auf den Weg gebracht werden kann. Und zum Thema Stadtbahn: Es gibt Leute, die den Volkswillen unwichtig finden. Für mich gilt aber, was die Bürger wollen. Und die wollen keine Stadtbahn. Wir könnten sie uns auch gar nicht leisten.

Bitte nichts zum Thema Stadtbahn hier sagen, da es hier ein Mal ausschließlich um die Busse gehen soll.

Wir brauchen mehr Investitionen in den ÖPNV! Damit noch mehr Leute mit den ÖPNV fahren- die Umwelt wird danken



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.05.2011 21:31 von Norderstedt.
Zitat
Incentro
Was ist daran eigentlich Interpretationsspielraum? Entweder der Bus kann abfahren, weil ohnehin gerade eine größere Lücke vorhanden ist, oder die Fahrzeuge müssen ihm diese Lücke einräumen. "Nötig" im Sinne von "notwendig" und nicht "Notfall". Und das Warten ist notwendig, wenn der Bus andernfalls nicht von der Haltestelle weg kommt.
Wenn es nicht gerade einen Dauerstau gibt, wird der Bus in der Regel ja anderfalls auch von der Haltestelle wegkommen, nur halt etwas später. Wenn dies nicht als ausreichend angesehen wird, hätte der Gesetzgeber eigentlich ein Wort wie "ungehindert", "sofortig" oder "unverzüglich" zum Abfahren hinzufügen müssen.
Mit dem modernsten Busnetz ist es solch eine Sache: Die Busse stehen ja im Stau: [rycon.wordpress.com]

Der Link von Rycon führt leider nicht direkt zur Drucksache von Till Steffen (GAL) und bei der Suche habe ich diese Drucksache nicht gefunden. Vielleicht hat ja jemand den passenden Link?

Wir brauchen mehr Investitionen in den ÖPNV! Damit noch mehr Leute mit den ÖPNV fahren- die Umwelt wird danken
Zitat
Andrako
Die Formulierung "Abfahren zu ermöglichen" finde ich auch nicht konsequent genug. Erst z.B. in den Erläuterungen der GdP-Handbücher zum § 20 Abs. 5 StPO finden sich sich dagegen konkretere Aussagen wie "zwingend erforderlich" (für den nachfolgenden Verkehr) oder "eine mittelstarke Bremsung ist dabei zuzumuten" (dem nachfolgenden Verkehr).

In diesem Sinne sind auch die Piktogramme auf der linken Heckseite der Busse ("Danke") fehl am Platze. Dieses Bedanken erweckt beim nachfolgenden Verkehr nur den Eindruck, dass es freiwilliges Verhalten, eine reine Nettigkeit wäre die Busse wieder in den fliessenden Verkehr zu lassen - und eben keine Pflicht.

Das mit den Piktogrammen sehe ich genauso. Der Text "Danke" ist unzureichend. Man sollte dann besser einen Zusatz wie "nach StVO" oder "§20 StVO" machen.

Was man als mittelstarke Bremsung bezeichnet, ist natürlich wieder eine Definitionsfrage. Ich habe aber hier den Eindruck, dass die Forderung gemäß GdP Handbuch schon wieder über das sinnvolle Maß hinausgeht, da die Gefahr von Auffahrunfällen herbeigeführt wird.
Wenn der Bus 5 Sekunden länger warten muss, weil noch ein Auto mehr vorbeifährt und somit weniger stark zu bremsen ist, sollte dies wohl kein wesentliches Problem sein.
Zitat
Gelenkbuslover
Das Problem, mit dem Rauslassen ist, dass dort 2 Paragraphen ineinander greifen.
Einerseits ist der Individualverkehr verpflichtet, Linien- und Reisebussen das Ausfahren aus einer Haltestelle zu ermöglichen.

Die Regelungen im §20 StVO gelten nur für Busse des Linienverkehrs. Reisebussen muss die Ausfahrt aus der Haltestelle nicht ermöglicht werden.
Komischerweise scheinen DAS alle Fahrer des Individualverkehrs zu wissen, denn stehst du mit einem Reisebus mit gesetztem Blinker an der Haltestelle, hält niemand an.

Beim Linienverkehr hat zuerst einmal der Individualverkehr eine besondere Sorgfaltpflicht walten zu lassen. Er muss den Bus an der Haltestelle beobachten, inwiefern dieser sich abfahrbereit macht.
Ein Richter wird genauso wenig ein "ich habe aber nicht gesehen, dass der Bus überhaupt geblinkt hat" gelten lassen. Darauf zu achten ist Pflicht des nachfolgenden Fahrzeugführers.
Des weiteren darf der Busfahrer darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer in Kenntnis der Verkehrsregeln sind und sich dementsprechend verhalten.
So muss er also nicht warten, bis der Verkehr hinter ihm komplett steht, sondern kann das Ganze als fliessenden Vorgang gestalten, in dem der MIV entsprechend seine Geschwindigkeit angemessen verringert bzw. auf die freie Nebenspur (falls vorhanden) wechselt.
Wenn dann trotzdessen noch einer meint draufhalten zu müssen, kann man das im Schadenfall nicht (nur) dem Busfahrer anlasten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.05.2011 23:36 von Andrako.
Hallo Incentro,

Zitat
Incentro
Was ist daran eigentlich Interpretationsspielraum?

Befrag' mal einen Juristen dazu. ;-)



Grüße
Boris
Wenn Hamburg tatsächlich das beste Busnetz Europas haben will, kann ich nur empfehlen, sich einiges aus Kopenhagen abzugucken:

1. A-Busse (kann man auch gerne Metrobusse nennen):
- Verkehren je nach Linie und Tagesszeit tagsüber alle 3-6 Minuten, zw. 20 und 1 Uhr sowie sonntags ganztags alle 10 Min.
- sind extrem schnell, da sie auf fast allen staugefährdeten Abschnitten auf Busspuren verkehren (auf denen weder Fahrradfahrer zugelassen sind noch irgendwelche Autos oder Lkws parken!)
- und es an fast allen Ampeln eine LSA gibt, um sich die Ampeln selbst grün zu stellen
- Fahren Tagsüber ohne Fahrplan, aber:
- an jeder Haltestelle gibt es eine elektronische Anzeige, in wieviel Min. der nächste Bus kommt
- es gibt kaum "Bunching" (Knüllungen?), da in der Betriebsleitstelle für jede Linie ein extra A-Bus-Manager sitzt, der dafür zuständig ist, dass die Busse nicht aufeinander auflaufen (d.h. er gibt bestimmten Bussen die Anweisung, mal 1 oder 2 Minuten zu warten und in Extremfällen auch mal vorzeitig zu wenden, um größere Lücken in der Gegenrichtung zu schließen)
- es werden 12m oder 13,7m-Busse eingesetzt und explizit keine Gelenkbusse: Dichter Takt geht vor!

Seit der Einführung des A-Busnetztes gab es hohe Fahrgaststeigerungen auf den Linien (trotz gleichzeitigem Boom des Fahrrads), und die A-Busse werden umgangssprachlich mit einem "Fließband verglichen".

Übringens ist das ganze auch Produktionstechnisch spannend: Je nach Nachfragesituation werden tagsüber einzelne Kurse rein- und rausgenommen. So ist das Maximun an Kursen auf einer A-Linie in den Wintermonaten außerhalb der Schulferien in der HVZ unterwegs (z.B. 34 Umläufe), und im Tagesverlauf, in den Schulferien und den Sommermonaten werden sukzessive einzelnen Kurse rausgenommen, so dass z.B. in den Sommerferien max. 25 Kurse unterwegs sind (und die Busse statt alle 3,5 dann alle 4,75 Min. fahren).


2. S-Busse (kann man auch gerne X-Busse nennen):
- Ergänzen A- und Stadtbusse auf nachfragestarken Relationen und Staddteilverbindenden radialen und tangentialen Achsen
- Halten nur an nachfragestarken Stationen sowie an (nahezu) allen zentralen Verknüpfungshaltestellen mit anderen Linien
- fahren tagsüber ebenfalls im dichten Takt, mind. alle 20 Min, in Innenstadtbereichen oftmals alle 10 Min. und auf einigen Abschnitten in der HVZ sogar alle 5 Min.
- haben ebenfalls fast überall eine LSA-Beeinflussung und vielfach Busspuren
- auf Relationen mit längeren Fahrzeiten werden Doppelstockbusse eingesetzt
Gerhard Schenk, Bereichsleiter Bus bei der Hochbahn sagt im dortigen April-Podcast übrigens, dass Hamburgs Brücken für Doppeldecker zu niedrig sind. Ich kann mir garnicht vorstellen, dass das überall der Fall ist. Die MAN Lions City DD aus Berlin sind mit 4,06 Meter nur wenig höher als die maximale Fahrzeughöhe von 4m....da geht doch was, oder?
Zitat
BruceMcLaren
Gerhard Schenk, Bereichsleiter Bus bei der Hochbahn sagt im dortigen April-Podcast übrigens, dass Hamburgs Brücken für Doppeldecker zu niedrig sind. Ich kann mir garnicht vorstellen, dass das überall der Fall ist. Die MAN Lions City DD aus Berlin sind mit 4,06 Meter nur wenig höher als die maximale Fahrzeughöhe von 4m....da geht doch was, oder?

Das mit den Brücken ist gar nicht so abwegig.
Denn es sind in Hamburg nicht nur die "alten Bekannten" zu niedrig, gegen die alle naslang mal wieder ein das-navi-sagt-mir-schon-den-richtigen-weg-Fahrer mit seinem Lkw donnert.

Nehmen wir mal die S1-West (einzelne Querungen in Wohngebieten habe ich ausgelassen):
-- Lessingtunnel 3,6m
-- Bahrenfelder Steindamm hat keine Beschränkung,
-- B.Kirchenweg ist auf 3,5m beschränkt, ebenso Friedensallee/Ex-Pfitznerstraße (3,8m).
-- Dann kommt die Autobahnbrücke, die absolut unbeschränkt ist, weil sie knapp 7m Durchfahrtshöhe hat. Nützt nur nix, weil die Straßenbrücken über die Autobahn meist nur etwa 5m hoch sind
-- Reventlowstraße (S-Othmarschen) ist nach der Tieferlegung wegen der offiziellen Autobahnumleitung auch hoch genug.
-- Baron-Voght-Straße 3,5m
-- Charlotte-Niese-Straße 3,5m
-- Langelohstraße/Nienstedtener Straße 3,3m oder 3,5m (weiß ich grad nicht)
-- Reichskanzlerstraße ist beschränkt (3,8m???)
-- Schenefelder Landstraße ist nicht beschränkt
-- Simrockstraße 3,3m
-- Hasenhöhe 3,5m
-- Sülldorfer Landstraße (S-Iserbrook) ist nicht beschränkt, weil Bundesstraße

Die Liste der nicht ausreichend hohen Brücken läßt sich beliebig fortsetzen.
Allerdings sind meines Wissens alle Brücken an den Hauptausfallstraßen hoch genug.
Problem dabei ist aber, daß Busse eben vielfach in Wohngebieten verkehren.

Nur mal so nebenbei: Die Elbgaustraßenbrücke, beliebt bei vielen Lkw-Fahrern, ist 4m hoch -- allerdings nur auf der Luruper Seite, wo die Fernbahngleise sind. Problem ist die Brücke, die das S-Bahn-Gleis nach Pinneberg trägt: diese eine einzelne Brücke ist nur 3,88m hoch -- nur deswegen ist die gesamte Brückenanlage auf 3,6m beschränkt.
Eben weil die Brücke von der Luruper Seite hoch genug ist, gibt es dort nicht nur Anfahrschäden in Ost-West-Richtung (das ist jedoch die deutliche Mehrzahl der Schäden), sondern auch Festfahrschäden in West-Ost-Richtung, bei denen die Lkw die ganze Brücke ein paar Millimeter aushebeln -- die Lkw-Fahrer schauen bei der Einfahrt in die Brückenanlage raus ("paßt!"), achten dann aber nicht auf die Falle mit der letzten tieferen Brücke...
Und da sich im Bereich Redingskamp/Buskehre Elbgaustraße irgendeine unterirdische Anlage befinden soll, die angeblich nicht verlegt werden kann (manche sagen was von einem Abwasserdüker, andere wissen was von einer Pumpstation dafür oder ein unterirdisches Umspannwerk), kann die Fahrbahn unter dieser einen Gleisbrücke nicht tiefer gelegt werden.

Gruß Ingo
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