Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Trauriger Busunfall mit einem Feuerwehrlöschfahrzeug
geschrieben von Heiko T. 
6 Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil gegen den Feuerwehrfahrzeuglenker:

[www.ndr.de]
Zitat
Railjet
6 Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil gegen den Feuerwehrfahrzeuglenker:

[www.ndr.de]

Lachnummer.
Da fährt ein Lkw-Fahrer (zufällig mit einem orange lackierten Fahrzeug mit vorhandener, aber nicht vollumfänglich genutzter Sondersignalanlage*) 2 Menschen tot und verletzt soundsoviele schwer -- und bekommt dafür noch nicht mal eine schmerzende Strafe, notfalls finanzieller Art. Da lasse ich auch "in dubio pro reo" nicht zu. Denn die Zeit, wann die Disco angeschaltet wurde, ist nahezu sekundengenau auf dem Fahrtschreiber festgehalten -- und auch der Bus hat einen Fahrtschreiber.
* laut Gesetz muß die Sondersignalanlage durchgehend eingeschaltet sein, wenn Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden sollen. Blaues Blinklicht allein dient nur zur Warnung an Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten (§38 StVO), bedingt jedoch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern keine Vorgabe, daß diese sich sofort in Luft aufzulösen haben.

Sorry, aber jeder andere Lkw-Fahrer, der mit einem 18-Tonner bei Rot über 'ne Ampel gerauscht wäre und 2 Menschen getötet hätte, würde nun im Knast schmoren. Aber das ist eben deutsche Justiz -- man muß es nicht verstehen.

Im Umkehrschluß könnte man dieses Urteil so deuten, daß man sich als Autofahrer zukünftig vor dem Überqueren einer Kreuzung vergewissern muß, daß nicht zufällig ein Einsatzfahrzeug die Kreuzung queren will. Daß es Stille Alarmfahrten gibt, weiß auch ich -- schließlich habe ich einen Blaulichtschein. Stille Alarmfahrt heißt, daß man andere Verkehrsteilnehmer zB per Lichthupe auf sich aufmerksam machen darf, sich aber selbst vergewissern muß, daß 100,00% aller anderen Verkehrsteilnehmer diesen Fahrtwunsch wahrgenommen haben. Niemand MUSS in diesem Fall Platz machen.

Ich hoffe, daß wenigstens die anhängigen und vom Strafurteil abhängigen Zivilklagen richtig weh tun werden.

----------------------
Aktuell dazu: Vor ein paar Tagen sah ich ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatz, welches sich nicht mit Krawall Vorrang verschafft hat. Der Fahrer hatte zwar die Disco an, hat sich aber VOR der Kreuzung hingestellt und in aller Seelenruhe abgewartet, bis die 3 zufällig in der Kreuzung stehenden abbiegenden Lkw Platz gemacht haben. Die haben natürlich ihre Preßlufthupen zur Genüge benutzt, um den schlafwandelnden Pkw-Fahrern den Weg zum Gaspedal zu zeigen.

Gruß Ingo
Hallo Ingo,

Zitat
INW
Lachnummer.

Da fährt ein Lkw-Fahrer (zufällig mit einem orange lackierten Fahrzeug mit vorhandener, aber nicht vollumfänglich genutzter Sondersignalanlage*) 2 Menschen tot und verletzt soundsoviele schwer -- und bekommt dafür noch nicht mal eine schmerzende Strafe, notfalls finanzieller Art. Da lasse ich auch "in dubio pro reo" nicht zu. Denn die Zeit, wann die Disco angeschaltet wurde, ist nahezu sekundengenau auf dem Fahrtschreiber festgehalten -- und auch der Bus hat einen Fahrtschreiber .......

ich hätte da einen Vorschlag für eine Änderung Deiner Signatur :

Schweigen ist einfach. Man muß es nur können... !

Man kann über das Geschehene seine Meinung haben, aber einem der Beteiligten
eine Absicht zu unterstellen, das ist meiner Meinung nach überzogen !

Gruß
Kay Ganz
Der Mann hat seine Sorgfaltspflicht verletzt. Ihm da Absicht (und damit ggf. Totschlag) zu unterstellen ist einfach an den Haaren herbeigezogen, der Unfall geschah schließlich auf dem Weg zu einem Einsatz.

Sechs Monate auf Bewährung geht in Ordnung. Der Staatsanwalt hielt ihm auch zu Gute, dass er sich nach dem Unfall um die Opfer gekümmert hat. Dennoch glaube ich, dass die Verteidigung in Berufung gehen wird.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Zitat
Ringbahn
Dennoch glaube ich, dass die Verteidigung in Berufung gehen wird.

Eher die Nebenklage...
Hallo Richie,

Zitat
Ringbahn
Sechs Monate auf Bewährung geht in Ordnung. Der Staatsanwalt hielt ihm auch zu Gute, dass er sich nach dem Unfall um die Opfer gekümmert hat.

Sollte das stimmen, hinterlässt gerade sowas mehr Fragen, als das es ein gutes Licht auf die Sache wirft. Das wäre jedem anderen vom Staatsanwalt um die Ohren gehauen worden, nach dem Motto: Selbstverständlichkeit! Auch das er zumindest zum ersten Verhandlungstag geschniegelt und gestriegelt in Uniform erschien (es wurde zumindest so berichtet), war doch auch eher wegen des Images des guten Feuerwehrmanns.

Braucht man sowas, wenn die Sache so einfach war?

Hat der Mann bei diesem stressigen und anstrengenden Beruf (der nicht mal gut bezahlt wird) des Feuerwehrmanns einen Fehler gemacht, dann dürfte das Urteil wohl kaum härter ausfallen. Da muss sich der Staatsanwalt nichts ausdenken und er nicht mit einem Image vor sich herlaufen.

Kann man ja mal drüber nachdenken.

Ansonsten darf diese Diskussion gern ihr Ende haben. Ich fand die Spekulationen schon unerträglich.


Grüße
Boris
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen