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{Sammelthread} Störungen im Hamburger Busverkehr
geschrieben von Der Hanseat 
Zitat
Neu Wulmstorf
Die KVG ging als Sieger einer Ausschreibung hervor. Die Leistung jetzt nicht einzufordern ist vergaberechtlich bedenklich. Die KVG kann ja höhere Löhne zahlen. Und selbstverständlich darf der Aufgabenträger schon vom Vergaberecht nicht mehr Geld dafür an die KVG zahlen.

Was soll das denn für ein Sieg gewesen sein, wenn sich nur ein VU auf die Leistungen beworben hatte und die KVG bis zu 50% dem Land Niedersachsen und Landkreise, Städte und Gemeinden selbst gehört? Das war wie schon viele Jahre zuvor ein Selbstläufer. Das sollte man aber, wenn man in dem Bereich politisch aktiv ist schon wissen.

Und man hat bei der Ausschreibung schon selbst die Schuld gehabt, was man für die Leistungen zahlen wollte. Die Fahrer sind unzfrieden, weil man defekte Busse getauscht bekommt, die grad vorher als defekt getauscht wurden und man man 20 Jahre alte Fahrzeuge im Bestand hat. Nur der Landkreis Harburg hat hier zuletzt im Jahr 2021 Geld locker gemacht, das man neue Fahrzeuge mitfinanziert hatte. 2022 sind zwar über 30 Fahrzeuge in den Bestand gekommen, aber kein einziges Neufahrzeug.

Mehr Geld für Personal bedeutet dann für ein VU, an anderer Stelle sparen zu müssen und das ist nun mit dem neuen Tarifbschluss ab 01.04.2023 nicht einfacher geworden. Es ist überfällig gewesen, wenn man eine Lohnerhöhung von 16% bekommt und im nächsten Jahr noch einmal 4,8%. Für das Geld vorher bekommt man halt weder Personal und wenn eins, was den Ruf eher schädigt.
Fakt ist, das man mit Umbrella nur schlechte Erfahrungen gemacht hatte und man neues Fahrpersonal eben so wenig bekommt, wie es allen VUs so geht. Es kommen ja nicht nur Mehrleistungen dazu, sondern wir haben in allen Bereichen in den nächsten Jahren Prlobleme, weil viele Menschen in Rente gehen werden.

Dazu kam noch, das einige Subunternehmer die Corona-Krise nicht überlebt, oder es nicht mehr durch Fahrermangel leisten konnte. Und da kam in den letzten zwei Jahren einiges zusammen. Und da fällt dem Landkreis Harburg auf einmal ein, doch Mehrleistungen anbieten zu wollen. Wie soll das ein VU mal eben alles auffangen?

Ich finde da eher deinen Beitrag bedenklich.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2023 13:29 von Heiko T..
Wie viele Bieter es bei einer Ausschreibung gegeben hat ist eine nicht öffentliche Information. Es spielt am Ende aber keine Rolle, als Auftraggeber darf man hinterher nicht mehr als geboten bezahlen. Denn sonst könnte ja jedes andere Unternehmen zu Recht kommen und sagen, wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich auch ein unterkalkuliertes Angebot abgegeben.

Der Auftraggeber könnte aber z.B. auf eigene Rechnung ein anderes Unternehmen beauftragen und dann die Rechnung an die KVG weiterleiten.
Zitat
Neu Wulmstorf
Wie viele Bieter es bei einer Ausschreibung gegeben hat ist eine nicht öffentliche Information. Es spielt am Ende aber keine Rolle, als Auftraggeber darf man hinterher nicht mehr als geboten bezahlen. Denn sonst könnte ja jedes andere Unternehmen zu Recht kommen und sagen, wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich auch ein unterkalkuliertes Angebot abgegeben.

Der Auftraggeber könnte aber z.B. auf eigene Rechnung ein anderes Unternehmen beauftragen und dann die Rechnung an die KVG weiterleiten.

Du bist ja echt ein Scherzbold was das angeht.
Wer soll denn da bei so einer schlechten Ausschreibung noch mitbieten wollen?
Ziehst du für solche Leistungen mal eben ein neues VU aus dem Hut?

Deine Anmerkung, andere VUs fahren zu lassen ist schon lustig.
Für die KVG fahren schon zig kleine Busunternehmen im Auftrag. Solltest du da noch weitere finden, die Kapazitäten frei hätten, kannst du es ja mal der KVG mitteilen.
Du wirst somit ein Problem haben, kurzfristig auf Rechnung des Auftraggebers noch Leistungen übertragen zu können.

Und, wie lange soll der Auftraggeber dann auf sein Geld warten, bis das alles beim Gericht durch ist?
Und warum würde man das nicht machen? Genau, weil man selbst an dem VU beteiligt ist und an der Situation nicht ganz unschuldig ist.


Wie es auch schon richtig geschrieben wurde, wird so etwas nicht ohne Absprache mit dem Auftraggeber gemacht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2023 18:40 von Heiko T..
Es wird ja wohl in den Verträgen irgendeinen Passus geben, der regelt, wie eine Angebotsausweitung oder -einschränkung gehandhabt wird. Es kann ja immer vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen mehr oder weniger Fahrten benötigt werden, als zunächst gedacht. Die Verträge laufen ja über mehrere Jahre. Und eine solche Situation ist jetzt eingetreten. Dann guckt man in den Vertrag, was da steht, und rechnet das entsprechend ab.

Die ursprüngliche Frage war ja, wie der Auftraggeber einen „Druck“ auf das Unternehmen ausüben kann, die bestellte Leistung auch durchzuführen. Gar keinen, der wirksam wäre, wie ich meine. Dann schränkt man eben wie überall im Lande den Betrieb ein.
Zitat
Neu Wulmstorf
Wie viele Bieter es bei einer Ausschreibung gegeben hat ist eine nicht öffentliche Information. Es spielt am Ende aber keine Rolle, als Auftraggeber darf man hinterher nicht mehr als geboten bezahlen.
Naja, man kann schon in bestimmten Fällen Sonderzahlungen machen und Minderleistungen ohne Strafe akzeptieren, wenn es klar ist dass die Kosten nicht vorhersehbar waren oder es zu den Minderleistungen keine sichtbare Alternative gibt. Meine Grafschaft hat jedenfalls vielen Busunternehmen wegen Covid und den Nachwirkungen in den letzten Jahren beides gemacht. Ist halt höhere Gewalt

Zitat
Neu Wulmstorf
Denn sonst könnte ja jedes andere Unternehmen zu Recht kommen und sagen, wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich auch ein unterkalkuliertes Angebot abgegeben.
Theoretisch schon, aber in diesem Fall können doch sowohl Auftraggeber und KVG argumentieren dass man das nicht wissen konnte.

Zitat
Neu Wulmstorf
Der Auftraggeber könnte aber z.B. auf eigene Rechnung ein anderes Unternehmen beauftragen und dann die Rechnung an die KVG weiterleiten.
Dem ersten Auftragnehmer die Zusatzkosten zahlen zu lassen geht eigentlich nur wenn dieser grob fahrlässig war - was die KVG aber doch kaum war...

Wenn es nur die KVG wäre, könnte man natürlich Strafzahlungen überlegen. Wenn es nur die KVG wäre und es alternative Anbieter gäbe, die kurzfristig einspringen könnten und langfristig günstiger arbeiten können, sollte man sicher darüber nachdenken die KVG-Verträge jetzt zu kündigen. Aber ich sehe das nicht, und so wie Ingo keine Möglichkeit "Druck" aufzubauen (und in diesem Fall auch keinen Sinn das zu versuchen).
Zitat
Neu Wulmstorf
Zitat
Neu Wulmstorf
....
Die KVG kann ja höhere Löhne zahlen
...

Geht doch: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Tarifabschluss-Busfahrer-erhalten-knapp-22-Prozent-mehr-Lohn,tarifabschluss146.html

Wenn du den Beitrag von Heiko T. gelesen hättest, dann wäre dir vielleicht auch aufgefallen, das er die Lohnerhöhung erwähnt hatte.
Zitat
Thomas S.
Zitat
Neu Wulmstorf
Zitat
Neu Wulmstorf
....
Die KVG kann ja höhere Löhne zahlen
...

Geht doch: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Tarifabschluss-Busfahrer-erhalten-knapp-22-Prozent-mehr-Lohn,tarifabschluss146.html

Wenn du den Beitrag von Heiko T. gelesen hättest, dann wäre dir vielleicht auch aufgefallen, das er die Lohnerhöhung erwähnt hatte.

Hast Recht, mea culpa.
Beim tötlichen Verkehrsunfall der Linie 2 in der HafenCity ist der Busfahrer wohl bei rot gefahren :( [www.mopo.de]
Zitat
flor!an
Beim tötlichen Verkehrsunfall der Linie 2 in der HafenCity ist der Busfahrer wohl bei rot gefahren :( [www.mopo.de]
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels stand mit Bezug auf die Polizei, dass der Bus bei Rot gefahren ist. Tatsächlich ist dies aktuell laut eines Sprechers noch nicht final geklärt. Wir haben die Stelle entsprechend nachträglich geändert.
was wurde eigentlich aus der Geschichte mit dem Bus am Bergedorfer ZOB. Da wurde ja ausgesagt von der Fahrerin, dass mit dem Fahrzeug was nicht stimmte. Gab es da am Schluss ein Ergebnis?
Zitat
Kirk
was wurde eigentlich aus der Geschichte mit dem Bus am Bergedorfer ZOB. Da wurde ja ausgesagt von der Fahrerin, dass mit dem Fahrzeug was nicht stimmte. Gab es da am Schluss ein Ergebnis?

Das kannst du hier nachlesen:
[www.abendblatt.de]
Quelle: Abendblatt



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2023 08:37 von Thomas S..
Zitat
Thomas S.
Zitat
Kirk
was wurde eigentlich aus der Geschichte mit dem Bus am Bergedorfer ZOB. Da wurde ja ausgesagt von der Fahrerin, dass mit dem Fahrzeug was nicht stimmte. Gab es da am Schluss ein Ergebnis?

Das kannst du hier nachlesen:
[www.abendblatt.de]
Quelle: Abendblatt

Dankeschön
Während der Elbtunnelsperrung sollen 250, 150 und 611 über die Elbbrücken (!) umgeleitet werden.
Ich kann das nicht nachvollziehen, der Umweg ist riesieg und der Verkehr wird dort die Hölle sein. Warum leitet man die Busse nicht zum Bubendey-Ufer und nach Övelgönne um, und stellt die Verbindung mit der Fähre her.
Sollen die nicht zum Bahnhof Elbbrücken umgeleitet werden?
Wird doch bei Sperrungen in letzter Zeit meistens so gemacht. Dichtester Bahnhalt Richtung Innenstadt/Hbf.

Die Alternative mit dem Dampfer gibt es doch schon direkt von Finkenwerder (150 und 250 halten dort regulär) nach Altona.
Zitat
reinbeker
Sollen die nicht zum Bahnhof Elbbrücken umgeleitet werden?
Wird doch bei Sperrungen in letzter Zeit meistens so gemacht. Dichtester Bahnhalt Richtung Innenstadt/Hbf.

Die Alternative mit dem Dampfer gibt es doch schon direkt von Finkenwerder (150 und 250 halten dort regulär) nach Altona.

Der 250er fährt nicht nach Finkenwerder.

150 und 250 fahren ab BAB-Auffahrt Waltershof zu den Elbbrücken mit Halt in Veddel.

Eine Umlenkung auf die Fähre ist aktuell nicht besonders sinnvoll, da diese am Wochenende tagsüber inzwischen so voll mit Touristen ist, dass auf eine Mitfahrt meist länger gewartet werden muss. Hinzu kommen zahlreiche Ausfälle bei der HADAG aufgrund der angespannten Personalsituation.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Ach ja, hatte ich mit dem 251(?, der zum Norderkirchenweg fährt) verwechselt. Sorry. 🙈
Nicht über, zu:

"Gültigkeit: 28.04.2023 - 01.05.2023
Letzte Änderung: 20.04.2023 21:38

Am Freitag, 28. April, ca. 21 Uhr bis voraussichtlich Montag, 1. Mai, ca. 5 Uhr fahren die Linien 150 und 250 in beiden Richtungen verkürzt bis zur Haltestelle "U S Elbbrücken". Haltestelle Die Haltestellen ab "Behringstraße (AK Altona)" bis "Bf. Altona" können in beide Richtungen nicht bedient werden. "U/S Elbbrücken" Abfahrt an der bestehenden Haltestelle "U/S Elbbrücken" der Linie 155, in der Straße Freihafenelbbrücke. "S Veddel (Westseite)" in beiden Richtungen Zusätzliche Haltestelle für den S-Bahnanschluss, Haltestelle der Linie 256, in der Straße Am Saalehafen. Grund hierfür sind Bauarbeiten. "
[geofox.hvv.de]

Zitat
NWT47
Während der Elbtunnelsperrung sollen 250, 150 und 611 über die Elbbrücken (!) umgeleitet werden.
Ich kann das nicht nachvollziehen, der Umweg ist riesieg und der Verkehr wird dort die Hölle sein. Warum leitet man die Busse nicht zum Bubendey-Ufer und nach Övelgönne um, und stellt die Verbindung mit der Fähre her.
Zitat
reinbeker
Ach ja, hatte ich mit dem 251(?, der zum Norderkirchenweg fährt) verwechselt. Sorry. 🙈

Zum Norderkirchenweg fährt mittlerweile die Linie 450. Der 251er endet statt dessen in Finkenwerder Neue Bullenrinne.
Die Umleitung fand ich erst auch komisch. Aber es sind 10km von Waltershof zum Bf. Altona, und nur 12 nach US Elbbrücken. Und ich denke Veddeler Damm-Freihafenelbbrücke ist so ungefähr die am wenigsten verstaute Strecke.
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